Frage zum geändertem luftfilterkasten
Hallo Leute 🙂
Ich habe mal eine frage zum luftfilterkasten. Ich hab über die sufu nix gefunden was mir das verständlich erklärt 🙂
Wenn man nen Pilz in einer Kombination mit Sport esd hat, ist ja nur mit sehr viel Aufwand und Glück erlaubt. Wie verhält sich das aber wenn man so eine carbon airbox einbaut? Ich hab letztens irgendwo im netz gesehen, dass es als geänderter luftfilterkasten eingetragen wurde. Geht das wieder in Ordnung jetzt mit einer Edelstahl Anlage?😕
Beste grüße
Carsten1411
24 Antworten
Zitat:
@MVP-Cruiser schrieb am 16. November 2014 um 17:37:02 Uhr:
Aktuell gilt ein Grenzwert von 74 Dezibel für alle Pkw :-)
Sprich bei Neueintragungen gilt dieser Grenzwert 😁
Falsch.
Es gilt der Wert, der bei Erstzulassung des Fahrzeuges maßgeblich war. Der Wert, der in den Papieren steht, gilt immer.
Bei alten Fahrzeugen kann man andere Werte erreichen.
Bei unserem Ascona sind 90dB(A) die Grenze, weil er nach dem 1.1.1988 zugelassen wurde. Meine Asconas davor hätten auch Auspuffanlagen mit 100dB(A) bekommen können, ebenso galt bis EZ12/1987 nicht die Höhenbegrenzung von Scheinwerfern auf 500mm. Deshalb bekam man die alten Opels auch deutlich tiefer.
Ich habe mal in die alten Papiere geschaut:
Unser Vectra mit EZ 1997 hatte den Wert 83dB(A), der Spender mit EZ 1999 hatte nur noch 80dB(A).
Diese Werte gelten. Und nix anderes!
Gruß
@hlmd
Du hast nur in Gewisser weise recht 😁
Das Fahrgeräusch ist bei dem Modell mit 73db eingetragen. Aktuell zulässig sind 74DB also darf er diese auch nicht überschreiten.
Hab eben nochmal in meinen Brief geschaut 😁
Also ist garnix falsch an meiner Aussage 😁
Keine Ahnung wo du die 83db her nimmt aber das sind Werte vom Vectra A mit dem C20NZ
stand: 83, Fahrt: 77 ( es wird das Fahrgeräusch gemessen also bei dem dann 77db ausschlaggebend ) und die interessieren uns hier grad voll die Bohne nicht.
Also bitte lass den Dummfug und poste konktete sachen zu dem Fahrzeug des TE .
es sind und bleiben hier 74db.
zurück zum eigentlichen
Zitat:
@Whobody schrieb am 17. November 2014 um 11:27:20 Uhr:
Das Innenleben soll angeblich nicht aus Edelstahl sein. Das hatte ich auch immer geglaubt. 😉
Dann ist es doch klar das die Rosten 😁 von innen nach außen. 😁
@MVP-Cruiser
Das Fahrgeräusch ist irrelevant.
Bei der Lärmmessung ist der Wert im Stand maßgeblich.
Woher du deine 74dB(A) hast, ist mir ein Rätsel. Dies steht zwar bei vielen Fahrzeugen als Fahrgeräusch, aber eben nicht bei allen.
Zitat:
Keine Ahnung wo du die 83db her nimmt aber das sind Werte vom Vectra A mit dem C20NZ
stand: 83, Fahrt: 77 ( es wird das Fahrgeräusch gemessen also bei dem dann 77db ausschlaggebend ) und die interessieren uns hier grad voll die Bohne nicht.
Die Werte stammen von unserem Vectra-B und stehen so in den Papieren. Der ist EZ08/1997!
In den Papieren des Spenders des Motors stehen 80/75 dB(A) und der ist EZ 07/1999!
Zitat:
Also bitte lass den Dummfug und poste konktete sachen zu dem Fahrzeug des TE .
Es ist kein Dummfug.
Wenn du das Gegenteil behauptest, zeige bitte die entsprechenden Stellen in der StVZO. Kleiner Tipp:
§49 und §72 sind hier interessant.
Der TE hat sich bisher noch nicht geäußert, welche EZ der Wagen hat und was in den Papieren steht.
Also von daher...
Gruß
Muss hier eigentlich jeder rumdiskutieren?
Wo ich die her habe? Aus dem Fahrzeugbrief!
In meinen Fahrzeugbrief ( entwertet) steht 80db / 73db das sind die Werte für den X18XE und beim Kumpel X20XEV sind sie ebenso 😁
Haben auch bereits hier mehrere gepostet z.B tchibomann als er noch den B Vecci hatte.
Interessant ist hier §49 STVZO in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.05.2014. Absatz 2.2.1 Fahrgeräusch
Und es haben hier genug Leute bereits oft genug gepostet das das Fahrgeräusch Ausschlag gibt.
Es gibt also Standgeräusch und Fahrgeräusch.
Ersteres ist nicht reglementiert und dient nur als Referenzwert, um bei Kontrollen durch eine einfache Messung schnell zu Ergebnissen zu kommen.
Für die Zulässigkeit einer Auspuffanlage/ESD ist nur die Fahrgeräuschmessung von Bedeutung. Da gelten derzeit 74 dB(A) als das Maß der Dinge jedoch max die zulässige dB Angabe im Fahrzeugscheins
Wird dieser Grenzwert von einer Anlage eingehalten, dann ist die Anlage i.O. und erhält eine Zulassung; zusätzlich wird der Standgeräuschwert ermittelt und mit eingetragen damit später per einfacher Messung auf der Strasse ein möglicher Verdacht erhärtet oder ausgeräumt werden kann.
Also, macht euch mal frei von den ganzen völlig falschen und verdrehten Aussagen die in vielen Foren kursieren! 74 dB(A) Fahrgeräusch für die Geräuschentwicklung bei beschleunigter Vorbeifahrt in 7,5 m Abstand von der Fahrzeugmitte ist der alles entscheidende, behördlich fesstgelegt Wert! Alle anderen Behauptungen sind schlichtweg Unfug! Infos gibts dazu beim UBA
Die Rennleitung kann mit eigenen Mitteln nur das Standgeräusch ermitteln. Diese Messung dient letztendlich NUR als Entscheidungshilfe für die Beamten OB sie die Karre per Mängelkarte zur Fahrgeräuschmessung schicken oder nicht. Wird bei der ordnungsgemäss ausgeführten Fahrgeräuschemessung eine Abweichung nach OBEN protokolliert ist das Fahrzeug vor Ort stillzulegen bis der Mangel beseitigt wird!
Viele von uns können froh sein das sowohl ein grosser Teil der Rennleitung als auch die Vielzahl der amtlichen Prüfer entweder nicht richtig bescheid wissen ODER sehr human sind in der Auslegung des Gesetzestextes. FAKT sind die 74 dB(A) und nix anderes! Selbst Toleranzwerte nach oben sind streng genommen überhaupt nicht zulässig!
für 99.9 % aller tüvprüfer gilt die geräusch erhöhung bis auf die zulässigen grenzwerte als technische verschlechterung zum original fahrzeug, und wird deshalb auch zu 99,9% nicht in die papiere geschrieben....
Ich würde mal vermuten das 80% der nachträglich verbauten Abgasanlagen nach einer Fahrgeräuschmessung aus dem Verkehr gezogen würden! Allerdings sind die meisten der Prüfstellen und Prüforgane mit dieser Art der Messung hoffnungslos überfordert!!
Ich hoff das ist endlich eindeutig. Trotz viel text
Redest dich ja schon bei Tiefbettfelgen ( fachlich - umgangssprachlich ) um Kopf und Kragen weil in der Szene Umgangssprachlich anderes gemeint ist als Fachlich korrekt ist.
lg
Ähnliche Themen
Zitat:
Muss hier eigentlich jeder rumdiskutieren?
Von Diskussionen lebt doch ein Forum, solange man nicht ausfallend wird...
Zitat:
In meinen Fahrzeugbrief ( entwertet) steht 80db / 73db das sind die Werte für den X18XE und beim Kumpel X20XEV sind sie ebenso 😁
Haben auch bereits hier mehrere gepostet z.B tchibomann als er noch den B Vecci hatte.
Und?
Im Schein unseres Vectras steht 83/73 db(A).
OK, der Fahrwert liegt unter deinen 74db(A).
Zitat:
Interessant ist hier §49 STVZO in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.05.2014. Absatz 2.2.1 Fahrgeräusch
Du darst nicht §72 vergessen. Dieser beschreibt das Inkrafttreten der jeweiligen Änderungen bzw. ab welcher EZ diese gelten.
Zitat:
Und es haben hier genug Leute bereits oft genug gepostet das das Fahrgeräusch Ausschlag gibt.
Was Leute sagen interessiert mich nicht. Wichtig ist einzig, was der Gesetzgeber vorschreibt.
Zitat:
Es gibt also Standgeräusch und Fahrgeräusch.
Richtig.
Zitat:
Ersteres ist nicht reglementiert und dient nur als Referenzwert, um bei Kontrollen durch eine einfache Messung schnell zu Ergebnissen zu kommen.
Jein.
Der erste Wert ist natürlich auch reglementiert, sonst gäbe es den ja nicht.
Zitat:
Für die Zulässigkeit einer Auspuffanlage/ESD ist nur die Fahrgeräuschmessung von Bedeutung. Da gelten derzeit 74 dB(A) als das Maß der Dinge jedoch max die zulässige dB Angabe im Fahrzeugscheins
Ach nee, jetzt wird ein Schuh draus. Im Nachsatz schreibst du selbst, was ich Schein steht, zählt.
Zitat:
Wird dieser Grenzwert von einer Anlage eingehalten, dann ist die Anlage i.O. und erhält eine Zulassung; zusätzlich wird der Standgeräuschwert ermittelt und mit eingetragen damit später per einfacher Messung auf der Strasse ein möglicher Verdacht erhärtet oder ausgeräumt werden kann.
Jein.
Der Grenzwert ist abhängig von der EZ und nicht davon, was im Schein steht. Der Wert im Schein ist nur ein Anhaltspunkt und liegt meist immer unter dem gesetzlichen Limit. Ab EZ 2012 gelten die 74db(A), davor waren es seit 1983 77dB(A). Bei Fahrzeugen mit einer Leistung über 180kW pro Tonne Leermasse plus 1dB(A).
Zitat:
Also, macht euch mal frei von den ganzen völlig falschen und verdrehten Aussagen die in vielen Foren kursieren! 74 dB(A) Fahrgeräusch für die Geräuschentwicklung bei beschleunigter Vorbeifahrt in 7,5 m Abstand von der Fahrzeugmitte ist der alles entscheidende, behördlich fesstgelegt Wert! Alle anderen Behauptungen sind schlichtweg Unfug! Infos gibts dazu beim UBA
Wen interessiert, was das UBA von sich gibt.
Die Geräuschmessung ist nicht ganz so trivial, wie du beschreibst. Es wird eine feste Geschwindigkeit hergenommen (nach meinen Recherchen 50km/h). Alles was bis 50km/h und ab 51km/h gemessen wird, zählt nicht. Deshalb haben auch die Supersportwagen eine Zulassung. Hier wird ja oft mit Klappen gearbeitet. Weiterhin ist hier ein konstanter Beschleunigungswert vorgegeben. Somit ist der Abgasstrom auch limitiert und somit die Anlage leiser. Das gilt dann auch auf Einlassseite (LuFi).
Zitat:
Die Rennleitung kann mit eigenen Mitteln nur das Standgeräusch ermitteln. Diese Messung dient letztendlich NUR als Entscheidungshilfe für die Beamten OB sie die Karre per Mängelkarte zur Fahrgeräuschmessung schicken oder nicht. Wird bei der ordnungsgemäss ausgeführten Fahrgeräuschemessung eine Abweichung nach OBEN protokolliert ist das Fahrzeug vor Ort stillzulegen bis der Mangel beseitigt wird!
Diese Fahrgeräuschnessung kann die Polizei nie machen. Dazu muss der Wagen zu 'ner Prüforganisation.
Zitat:
Viele von uns können froh sein das sowohl ein grosser Teil der Rennleitung als auch die Vielzahl der amtlichen Prüfer entweder nicht richtig bescheid wissen ODER sehr human sind in der Auslegung des Gesetzestextes. FAKT sind die 74 dB(A) und nix anderes! Selbst Toleranzwerte nach oben sind streng genommen überhaupt nicht zulässig!
Ich glaube eher nicht, dass es daran liegt, ob die Prüfer oder die "Rennleitung" sehr human sind, sondern eher daran, dass die gar nicht richtig messen können, weil die Fahrgeräuschprüfungen nicht einfach durchführbar sind.
Zitat:
für 99.9 % aller tüvprüfer gilt die geräusch erhöhung bis auf die zulässigen grenzwerte als technische verschlechterung zum original fahrzeug, und wird deshalb auch zu 99,9% nicht in die papiere geschrieben....
Ich würde mal vermuten das 80% der nachträglich verbauten Abgasanlagen nach einer Fahrgeräuschmessung aus dem Verkehr gezogen würden! Allerdings sind die meisten der Prüfstellen und Prüforgane mit dieser Art der Messung hoffnungslos überfordert!!
Ich sehe, du weißt nicht, wie so eine Messung abläuft.
Dass die Messung im Grunde eine Farce ist, steht dabei aber außer Frage.
Zitat:
Ich hoff das ist endlich eindeutig. Trotz viel text
Und ich hoffe, dass ich einige Aussagen doch konkretisieren konnte. Weil ganz so einfach ist es nicht.
Zitat:
Redest dich ja schon bei Tiefbettfelgen ( fachlich - umgangssprachlich ) um Kopf und Kragen weil in der Szene Umgangssprachlich anderes gemeint ist als Fachlich korrekt ist.
Ich rede mich nicht um "Kopf und Kragen". Ich halte es eher so, dass man auch Szene-Slang nicht als gegeben sehen sollte.
Ich lass mich gerne belehren und gebe dir auch recht, dass ich mich in Bezug auf Fahr- Standgeräusch geirrt habe. Ich habe deshalb auch recherchiert und muss dich dementsprechend korrigieren.
Da ich auch in der Youngtimer-Szene unterwegs bin, habe ich oft mit abweichenden Regeln zu tun. Hier muss man mit Prüfern und Ordnungshütern oft stundenlange Diskussionen führen und die Übergangsregeln studieren.
Noch was zum Thema Edelstahl:
Eine Edelstahlanlage muss man auch pflegen.
Die Remusanlage unter unserem Ascona ist von 1997 und noch wie neu. Remus empfiehlt zur Pflege von innen, hier mit Öl (Caramba) die innen liegende Dämmwolle zu tränken, damit sich das Kondenswasser nicht sammeln kann. Dass sich dadurch der Klang auch ändert, geschenkt...
Bei billigen Anlagen reißen aber oft die Nähte ehe die Anlage wegrostet.
Gruß
Als TE noch ein Nachtrag :-D der vectra hat eine Erstzulassung von Februar 2000 und der Motor ist ein 2.0 16v mit automatic getriebe :-)
Ich geb hier nix mehr drauf.
@ HMLD
Meine angeführten Infos sind Korrekt. Wenn du weiterhin glaubst das es anders sei dann mach es doch so.
@TE
Siehste und für den Motor hab ich ja auch die Angaben gepostet 😁 -> 80/73 dB
Also vergiss die Aussagen des Asconafreundes 😁 der spielt zu viel Youngtimer 😁
Weiterhin gilt -> deine Anlage falls du dich entscheidest darf nicht über 74dB Fahrgeräusch liegen 😁
Im Parc Ferme´wird vor deinen Rennen von den Rennkommissaren die Einhaltung des Reglements geprüft.Da dürfen die Kommissare auch nicht mehr feststellen. Auf der Rennstrecke kontrolliert die Rennleitung dann Zuwiderhandlungen. Bei Verstößen gehts in die Dopingkontrolle mit Post vom Lizenzgeber 😁
Interesantes Leserstoff. Blöd nur das ihr euch nicht einigen konnten. Als unwissenden Aussenstehender ist hier nichts geklärt, gar im gegenteil, ist alles nur noch verwirrender.
Leider kann man nun aus den Beiden Standpunkte nicht klar erkennen wer Recht hat oder nicht, egal wie wehement man auf sein Standpunkt beharrt.
@ TE
Da sich unsere beiden Spezis (Das meine ich nicht negativ) scheinbar auch nicht ganz so einig sind, solltest du nochmal auf Anfang gehen und Rentners Rat befolgen. Fahr zu irgendeiner Prüforganisation und mach dich selber schlau. Ich behaupte aber mal, dass du überall ein nein bekommen wirst.
Diese Eintragungen solcher Kombinationen werden in der Regel von Tuningfirmen und deren Stammprüfern gemacht. Früher war SAT - Autosport in Euskirchen mal ne gute Adresse für solche Dinge, heute leider wohl nicht mehr. Vielleicht haste ja Glück und dir läuft zufallig ein solcher über den Weg...
Ich bin mir einig 🙂
Das Fahrgeräusch ist das a und o. max 74 DB Fahrgeräusch.
Daran gibts auch nix zu rütteln.