ForumV-Klasse & Vito
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. V-Klasse
  6. V-Klasse & Vito
  7. Frage zum Fahrzeugschein..vielleicht kennt das ja wer

Frage zum Fahrzeugschein..vielleicht kennt das ja wer

Mercedes Vito W447
Themenstarteram 13. Januar 2021 um 17:33

Guten Abend zusammen,

 

Bei meinem Vito (3100 kg Variante) steht bei T 195kmh

 

In den Zusatz unten steht

 

Zu T: opt. 160kmh

 

Was bedeutet das?

 

Ähnliche Themen
20 Antworten

Könnte der Zusatz für die Winterreifen zutreffen?

T bedeutet in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 einfach nur Höchstgeschwindigkeit.

Das opt. bedeutet "optional", die Höchstgeschwindigkeit kann also optional auf 160 km/h abgeregelt sein. Ich glaube, mich erinnern zu können, dass man vorhatte (oder es schon getan hat?) generell die Geschwindigkeiten von Transportern im gewerblichen Güterverkehr auf 160 km/h zu begrenzen. Das ganze hatte mit der Gefährlichkeit der sog. Polensprinter zu tun, die quasi ohne Speedlimit unter quer durch Europa fahren. Ich glaube zwar nicht, dass das in Deutschland schon so gilt, aber vielleicht in anderen Ländern der EU und vor allem kann es sein, dass das bei uns auch eines Tages kommt. Diese Eintragung ist also quasi die "Vorbereitung" darauf. Wenn Du zum freundlichen fährst, der wird Dir sicher sagen, dass er mit wenigen Klicks Deinen Vito auf 160 km/h abregeln kann.

Kann auch auf 140/130/120 kmh abgeregelt werden! Manche Firmen lassen das so machen um ihre Mitarbeiter nicht diesen Gefahren bei hohen Geschwindigkeiten auszusetzen. Das stellt allerdings die Erklärung von flowies in Frage. VG

Polensprinter ist schon spitz, rasen die Deutschen und andere nicht?

Zitat:

@FloWies schrieb am 13. Januar 2021 um 18:47:22 Uhr:

T bedeutet in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 einfach nur Höchstgeschwindigkeit.

Das opt. bedeutet "optional", die Höchstgeschwindigkeit kann also optional auf 160 km/h abgeregelt sein. Ich glaube, mich erinnern zu können, dass man vorhatte (oder es schon getan hat?) generell die Geschwindigkeiten von Transportern im gewerblichen Güterverkehr auf 160 km/h zu begrenzen. Das ganze hatte mit der Gefährlichkeit der sog. Polensprinter zu tun, die quasi ohne Speedlimit unter quer durch Europa fahren. Ich glaube zwar nicht, dass das in Deutschland schon so gilt, aber vielleicht in anderen Ländern der EU und vor allem kann es sein, dass das bei uns auch eines Tages kommt. Diese Eintragung ist also quasi die "Vorbereitung" darauf. Wenn Du zum freundlichen fährst, der wird Dir sicher sagen, dass er mit wenigen Klicks Deinen Vito auf 160 km/h abregeln kann.

Sprinter sind auf 161km/h begrenzt. Beim Vito gibt es einige Export Varianten wo das selbe gilt.

In welchem Land kann man denn 160 fahren außer in Deutschland?

Zitat:

@a.l.65 schrieb am 13. Januar 2021 um 21:13:51 Uhr:

In welchem Land kann man denn 160 fahren außer in Deutschland?

natürlich kann darf man nur in Deutschland 160 fahren. Können tut man das überall. Außerdem geht es ja darum, dass ein Fahrzeug in Polen oder sonstwo zugelassen sein kann und es dennoch mit der ausländischen Zulassung in Deutschland fahren darf.

Außerdem habe ich nie behauptet, dass das was ich geschrieben habe zu 100% stimmt. Ich habe sowas mit den 160 km/h eben mal gelesen. Kann auch sein, dass -wie oben beschrieben- nur die Sprinter gemeint waren, oder dass man Fahrzeuge bis 3,2 Tonnen begrenzen wollte.

Die Eintragung lässt aber darauf schließen, dass man das konkrete Fahrzeug eben ohne größere Probleme "umcodieren" kann. Würde man das nämlich ohne diese Eintragung machen, dann dürfte man das zwar natürlich, man müsste es aber erst in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eintragen (und vor allem wieder "zurück" umtragen lassen, wenn man die Begrenzung ausschaltet) lassen. Das muss man hier definitiv nicht, weil es ja schon in den Bemerkungen steht.

Sagen wir mal viele Firmen lassen das machen... hat dann auch eher mit dem Verbrauch zu tun. Und auch mit der Sicherheit, gibt genug Idioten, die meinen der Hänger läuft doch gut und dann gerne mal sehr viel flotter unterwegs sind, als erlaubt ist.

Ich habe mal bei MB in Mainz nachträglich einen Sprinter auf 160 limitieren lassen, eingetragen wurde seitens MB nix...

Zitat:

@Bruno_Pasalaki schrieb am 13. Januar 2021 um 21:10:31 Uhr:

Zitat:

@FloWies schrieb am 13. Januar 2021 um 18:47:22 Uhr:

T bedeutet in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 einfach nur Höchstgeschwindigkeit.

Das opt. bedeutet "optional", die Höchstgeschwindigkeit kann also optional auf 160 km/h abgeregelt sein. Ich glaube, mich erinnern zu können, dass man vorhatte (oder es schon getan hat?) generell die Geschwindigkeiten von Transportern im gewerblichen Güterverkehr auf 160 km/h zu begrenzen. Das ganze hatte mit der Gefährlichkeit der sog. Polensprinter zu tun, die quasi ohne Speedlimit unter quer durch Europa fahren. Ich glaube zwar nicht, dass das in Deutschland schon so gilt, aber vielleicht in anderen Ländern der EU und vor allem kann es sein, dass das bei uns auch eines Tages kommt. Diese Eintragung ist also quasi die "Vorbereitung" darauf. Wenn Du zum freundlichen fährst, der wird Dir sicher sagen, dass er mit wenigen Klicks Deinen Vito auf 160 km/h abregeln kann.

Sprinter sind auf 161km/h begrenzt. Beim Vito gibt es einige Export Varianten wo das selbe gilt.

Ist diese Aussage mit den 161 verbindlich?

Wenn man freiwillig ohne Auflagen das KFZ begrenzt, warum sollte für so etwas eine Eintragung im KFZ-Schein notwendig sein?

Der Sprinter ist seit Jahren, mind. Bj.2000 abgeregelt bei 160 kmh. Wenn der Tacho dann 163-170 kmh anzeigt (tut er), sollte man die Genauigkeit und Stammtischangaben mal überdenken.

Zitat:

@HUGO909 schrieb am 13. Januar 2021 um 21:49:26 Uhr:

Wenn man freiwillig ohne Auflagen das KFZ begrenzt, warum sollte für so etwas eine Eintragung im KFZ-Schein notwendig sein?

Der Sprinter ist seit Jahren, mind. Bj.2000 abgeregelt bei 160 kmh. Wenn der Tacho dann 163-170 kmh anzeigt (tut er), sollte man die Genauigkeit und Stammtischangaben mal überdenken.

Es geht nicht um die angezeigte Geschwindigkeit, ich denke der Sprinter war nach 2000, war ein 318, wüsste jetzt nicht dass der nur 160 gelaufen ist, war mein eigener, wurde dann auf einer festen Linie eingesetzt, hab den dann auf 160 begrenzen lassen wegen neuem Fahrer...

Zitat:

@HUGO909 schrieb am 13. Januar 2021 um 21:49:26 Uhr:

Wenn man freiwillig ohne Auflagen das KFZ begrenzt, warum sollte für so etwas eine Eintragung im KFZ-Schein notwendig sein?

Der Sprinter ist seit Jahren, mind. Bj.2000 abgeregelt bei 160 kmh. Wenn der Tacho dann 163-170 kmh anzeigt (tut er), sollte man die Genauigkeit und Stammtischangaben mal überdenken.

wenn Du freiwillig irgendwas veränderst, dann musst Du das natürlich eintragen lassen. Klassiker wäre hierzu die Ablastung. Bei der VMax von Interessie ist natürlich zum einen die Reifenauswahl für Sommerreifen (da darfst Du dann auch niedrigere Speed Indexe fahren) und außerdem kann ich mir gut vorstellen, dass die Versicherung gerade bei Flottenversicherungen die Hand weniger aufhält, wenn die Geschwindigkeit begrenzt ist.

Aber wie gesagt: Wenn Du was Wesentliches veränderst, dann musst Du das eintragen, auch wenn es zu Deinen "Ungunsten" ist.

Der Sprinter ist schon seit Jahren begrenzt. 3.5t können optional weiter begrenzt werden. >3,5t sind in der Regel auf 90km/h. Theoretisch waren auch 210km/h möglich.

Vito/VKlassen gibt es keine Selbstverpflichtung. Hier sind es techn. Einschränkungen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. V-Klasse
  6. V-Klasse & Vito
  7. Frage zum Fahrzeugschein..vielleicht kennt das ja wer