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Frage zu Überholverbot

Hallo Zusammen,

bei mir in der Nähe ist eine Landstraße mit einem Überholverbot gekennzeichnet. Unter dem Schild ist noch eine weiße Tafel mit dem Hinweis "Traktoren dürfen überholt werden." Das Überholverbot wird so mehrfach wiederholt. Die Schilder stehen teils an Bereichen mit gestrichelten Mittellinien und an durchgezogenen Linien.

Bei den gestrichelten Linien ist der Fall klar:
Ich darf nur Traktoren überholen.

Jetzt der Fall mit der durchgezogenen Linie:
Darf ich hier wegen des Hinweises "Traktoren dürfen überholt werden" die durchgezogene Linie überfahren?

Danke und Grüße,

Dieter

64 Antworten

Hi

Traktor ist Traktor, ob der nun 20 oder 40 fährt.
Wenn durchgezogene Linie und das Überholverbotsschild mit Zusatzschilde
"Trecker" dürfen überholt werden", dann ist das so und kann durchgeführt werden.

Beim Schild 277 gibt es ja auch PKW Deppen die das nicht kennen und mit ihren
PKW hinter dem LKW bleiben, anstatt zu überholen.

Tom

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 2. April 2024 um 14:48:55 Uhr:


Traktor ist Traktor, ob der nun 20 oder 40 fährt.

Auch wenn man es 5x wiederholt, bleibt es falsch.

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 2. April 2024 um 14:48:55 Uhr:


Hi

Traktor ist Traktor, ob der nun 20 oder 40 fährt.
Wenn durchgezogene Linie und das Überholverbotsschild mit Zusatzschilde
"Trecker" dürfen überholt werden", dann ist das so und kann durchgeführt werden.

Beim Schild 277 gibt es ja auch PKW Deppen die das nicht kennen und mit ihren
PKW hinter dem LKW bleiben, anstatt zu überholen.

Tom

Das ist doch längst geklärt, dass es für alle Fahrzeuge gilt, die maximal 25 km/h fahren können. Warum fängst Du wieder damit an? Beitragsfaden nicht gelesen?

Zitat:

@harzmazda schrieb am 2. April 2024 um 14:23:18 Uhr:



Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 2. April 2024 um 13:08:17 Uhr:


Unübersichtliche Straßenführung und Einmündungen, da verbietet sich das überholen doch von selbst!

Bleib da einfach hinter dem Trecker dein Schutzengel wird es dir danken sonst muss der da Überstunden schieben.

Auf dem freien Feld und mit gestrichelter Line darfst du dann wieder, sagt auch dein Schutzengel 😉

Genauso macht es Sinn. Man muss nicht überall nach dem Sinn fragen. Das ist sinnlos, spätestens, wenn du in andere Länder mit anderer Denkweise kommst.

Vielleicht wären auch manchmal Schilder die an den gesunden Menschenverstand erinnern von Vorteil. Zu denken scheint in Vergessenheit zu geraten. 🙁

Hallo,

mir ist das schon klar. Und gesunden Menschenverstand habe ich auch genug.

Mir geht es rein um die rechtliche Frage, da sich hier die Überholerlaubnis und die durchgezogene Linie gegenseitig ausschließen.

Grüße,

diezge

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Zitat:

@Handschweiß schrieb am 02. Apr. 2024 um 13:8:06 Uhr:


durchgezogene Linie plus Schild Traktoren dürfen überholt werden"
M.E. ist das nicht praxisgerecht und nicht im Sinn des Gesetzgebers. Es wäre interessant, wenn mal jemand sich durchklagen würde bei einem derartigen Fall.

Das ist sehr wohl praxisgerecht und im Sinne des Gesetzgebers.

Es dürfen dann z.b. Motorräder die Fzge bis 25 km/h weiterhin überholen, wenn sie die Linie dabei nicht überfahren. Sollte laut der Streetview Bilder auch locker gehen.

Hier auch noch mal ein Beitrag:

Gesetzliche Definition:
Traktoren werden im Kraftfahrgesetz als Zugmaschinen bezeichnet. Dabei handelt es sich um Kraftwagen, die nach ihrer Bauart und Ausrüstung ausschließlich oder vorwiegend zum Ziehen von Anhängern oder Geräten überwiegend auf nicht für den Fahrzeugverkehr bestimmten Landflächen (z.B. Äcker, Wald) oder zur Verwendung als Geräteträger bestimmt sind, auch wenn sie eine beschränkte Ladefläche aufweisen.

Von bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit schreibt das Gesetz nichts. Wenn man die auch noch einbeziehen will, würde sich die gesetzliche Definition selbst widersprechen ...

Dafür gibt es aber je nach Fahrzeug und Einsatz diverse andere Vorschriften zu Führerschein, Fahrtenschreiber usw.

Wenn man den Sinn und Zweck vieler Verkehrsschilder rekonstruieren will, ohne den Gedankengang dessen zu kennen, der die dort hat aufstellen lassen, hätte man nichts anderes mehr zu tun ...

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 2. April 2024 um 14:48:55 Uhr:


Hi

Traktor ist Traktor, ob der nun 20 oder 40 fährt.
Wenn durchgezogene Linie und das Überholverbotsschild mit Zusatzschilde
"Trecker" dürfen überholt werden", dann ist das so und kann durchgeführt werden.

Beim Schild 277 gibt es ja auch PKW Deppen die das nicht kennen und mit ihren
PKW hinter dem LKW bleiben, anstatt zu überholen.

Tom

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__39.html
...dann mal Absatz 7 lesen.

Frag mal deinen Fahrschullehrer in. ...oder sieh bei Käufe bei Amazon oder eBay nach.

Überholverbot

Zitat:

Mir geht es rein um die rechtliche Frage, da sich hier die Überholerlaubnis und die durchgezogene Linie gegenseitig ausschließen.

diezge

Na, es sind drei Rechtsregelungen, die hier kollidieren. Es gibt auch das Gebot für langsamere Fahrzeuge rechts ranzufahren.

Zitat:

@harzmazda schrieb am 2. April 2024 um 15:35:07 Uhr:



https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__39.html
...dann mal Absatz 7 lesen.

Frag mal deinen Fahrschullehrer in. ...oder sieh bei Käufe bei Amazon oder eBay nach.

@Roadrunner-07
Gilt auch für Dich...

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 2. April 2024 um 15:36:28 Uhr:


Na, es sind drei Rechtsregelungen, die hier kollidieren. Es gibt auch das Gebot für langsamere Fahrzeuge rechts ranzufahren.

Im Straßenverkehr gelten die Regeln und Definitionen der StVO. Wie da etwas in anderen Bereichen definiert ist, ist Wurst

Zitat:

@Roadrunner-07 schrieb am 02. Apr. 2024 um 15:29:49 Uhr:


Von bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit schreibt das Gesetz nichts. Wenn man die auch noch einbeziehen will, würde sich die gesetzliche Definition selbst widersprechen ...

Purer Unfug.

Das betreffende Zusatzzeichen hat in der StVO nun einmal die Bedeutung "Fzge die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen"

Ende der Durchsage.

Warum muß nach so vielen Beiträgen, die das schon erläutert hatten (5. Beitrag auf der ersten Seite) immer noch einer um die Ecke kommen und irgendwas falsches reinschreiben......

Zitat:

Im Straßenverkehr gelten die Regeln und Definitionen der StVO. Wie da etwas in anderen Bereichen definiert ist, ist Wurst

Ich zitiere § 5 Abs. 6 StVO und du redest was von anderen Bereichen?

Für den "Otto Normalverbraucher" ist ein Trecker ein Trecker, egal wie schnell der
fahren kann, Otto überholt.

Wenn Otto überholt und er das Glück hat, das die Staatsmacht hinter ihm ist und
sein "Vergehen" mit ansieht, ist wie ein Sechser im Lotto.

Die Frage ist dann, greift die Staatsmacht zur Gesetzeskeule ? oder lässt sie
fünwe gerade sein.

Tom

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 2. April 2024 um 17:44:40 Uhr:



Die Frage ist dann, greift die Staatsmacht zur Gesetzeskeule ?

Google mal nach dem Zusatzschild und Du wirst sehen: sie tut es. Und spätestens wenn es mal schief geht, ist der Überholer fällig. Die Missachtung des Zeichens dürfte dann den Unterschied zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit ausmachen.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Tom

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