Frage zu Überholverbot
Hallo Zusammen,
bei mir in der Nähe ist eine Landstraße mit einem Überholverbot gekennzeichnet. Unter dem Schild ist noch eine weiße Tafel mit dem Hinweis "Traktoren dürfen überholt werden." Das Überholverbot wird so mehrfach wiederholt. Die Schilder stehen teils an Bereichen mit gestrichelten Mittellinien und an durchgezogenen Linien.
Bei den gestrichelten Linien ist der Fall klar:
Ich darf nur Traktoren überholen.
Jetzt der Fall mit der durchgezogenen Linie:
Darf ich hier wegen des Hinweises "Traktoren dürfen überholt werden" die durchgezogene Linie überfahren?
Danke und Grüße,
Dieter
64 Antworten
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 2. April 2024 um 22:41:56 Uhr:
Die ABs die ich immer befahre nie.
Die sind dann representativ für ganz Deutschland? ... ich habe es auch schon öfteres gesehen und gemacht.
https://rp-online.de/.../...dstreifen-der-a3-zur-fahrbahn_aid-76295549
http://www.eautobahn.de/html/a_57_seitenstreifenfreigabe.html
Zitat:
@Astradruide schrieb am 3. April 2024 um 08:00:28 Uhr:
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 2. April 2024 um 22:41:56 Uhr:
Die ABs die ich immer befahre nie.Die sind dann representativ für ganz Deutschland? ... ich habe es auch schon öfteres gesehen und gemacht.
https://rp-online.de/.../...dstreifen-der-a3-zur-fahrbahn_aid-76295549
http://www.eautobahn.de/html/a_57_seitenstreifenfreigabe.html
Leute, nochmals:
Meine Frage dreht sich um eine Landstraße. Keine Autobahn, keine Seitenstreifen. Bitte beim Thema bleiben. Danke.
Aber eigentlich wurde die Frage schon geklärt. Ich werde die Moderation bitten, das Thema zu schließen.
Grüße,
diezge
Eigentlich war die Frage schon vor dem Startbeitrag geklärt, weil es sich eben nicht nur um eine durchgezogene Linie handelt, wie es im Starbeitrag behauptet wurde, sondern um Sperrflächen in Höhe des Schildes und kurz danach kommt auch noch ein Kreuzungsbereich.
Logisch, dass diese Sperrflächen trotz Schild mit Traktorbildchen nicht überfahren werden dürfen.
Die Beschilderung ist halt dämlich, so etwas passiert aber Menschen, denn die sind nicht unfehlbar. Auch in Behörden sitzen fehlbare Menschen.
Gruß
Uwe
Zitat:
Die deutsche Regelung zum Befahren des Standstreifens (s. Foto) ist ja erst ca. 15 Jahre alt, also brandneu, daher konntest du das noch nicht wissen. ;-)
Und natürlich darf man dann auch die Fahrbahnbegrenzung überfahren, sonst käme man ja nicht auf den Seitenstreifen.
Wäre mir als etwas Älterer Führerscheininhaber auch nicht so wirklich bekannt gewesen.
Aber das mit dem Überfahren des durchgehenden Streifens glaube ich immer noch nicht, wo ist das normiert als Ausnahme?
Ähnliche Themen
Zitat:
@diezge schrieb am 03. Apr. 2024 um 08:22:39 Uhr:
Aber eigentlich wurde die Frage schon geklärt. Ich werde die Moderation bitten, das Thema zu schließen.
So sei es.