Frage zu Überholverbot
Hallo Zusammen,
bei mir in der Nähe ist eine Landstraße mit einem Überholverbot gekennzeichnet. Unter dem Schild ist noch eine weiße Tafel mit dem Hinweis "Traktoren dürfen überholt werden." Das Überholverbot wird so mehrfach wiederholt. Die Schilder stehen teils an Bereichen mit gestrichelten Mittellinien und an durchgezogenen Linien.
Bei den gestrichelten Linien ist der Fall klar:
Ich darf nur Traktoren überholen.
Jetzt der Fall mit der durchgezogenen Linie:
Darf ich hier wegen des Hinweises "Traktoren dürfen überholt werden" die durchgezogene Linie überfahren?
Danke und Grüße,
Dieter
64 Antworten
Zitat:
@speedrs4 schrieb am 2. April 2024 um 17:44:40 Uhr:
Für den "Otto Normalverbraucher" ist ein Trecker ein Trecker, egal wie schnell der
fahren kann, Otto überholt.Wenn Otto überholt und er das Glück hat, das die Staatsmacht hinter ihm ist und
sein "Vergehen" mit ansieht, ist wie ein Sechser im Lotto.Die Frage ist dann, greift die Staatsmacht zur Gesetzeskeule ? oder lässt sie
fünwe gerade sein.Tom
Diese Antwort hat keinen Nährwert.
Denn der TE wollte explizit wissen, wie denn genau die Rechtslage ist.
Zitat:
Mir geht es rein um die rechtliche Frage
Und die wurde geschildert. Mehrfach geschildert. Und dann noch ein paar Mal, weil manche trotzdem nochmal etwas "absondern" wollten oder den Thread gar nicht gelesen hatten.
Daß Otto Normalmeier auch einen 40er-Traktor überholt, wenn es schön frei ist, ist klar. Und wenn es schön frei ist, überholt Otto Normalmalmeier auch im angefragten Fall, selbst wenn er die Linie kurz überfahren muß.
Wo sind hier die Fahrlehrer wenn man sie mal braucht 😁
Die Diskussion zeigt beeindruckend, wie weltfremd diese Regelung ist. Sehr deutsch übrigens.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 2. April 2024 um 18:51:20 Uhr:
Die Diskussion zeigt beeindruckend, wie weltfremd diese Regelung ist.
Tja, das Zusatzschild ist halt aus der Zeit gefallen. Logische Konsequenz, da es kaum noch 25 km/h-Fahrzeuge gibt: Zusatzschild streichen und an den entsprechenden Stellen gilt ausnahmslos Überholverbot.
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Zitat:
@speedrs4 schrieb am 2. April 2024 um 14:48:55 Uhr:
Traktor ist Traktor, ob der nun 20 oder 40 fährt.
Wenn durchgezogene Linie und das Überholverbotsschild mit Zusatzschilde
"Trecker" dürfen überholt werden", dann ist das so und kann durchgeführt werden.
Völliger Quatsch, egal wie oft man es wiederholt.
Gruß Metalhead
Wenn ich es jetzt richtig verstanden haben, sieht so das offizielle Verbotsschild für E-Scooter aus: Klick mich
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 2. April 2024 um 09:36:25 Uhr:
Du darfst also z.B. mit einem Fahrrad den Traktor überholen.
... anschl. fegst Du dem Treckerfahrer noch ein Anzeige rein weill er rechts nicht den Sicherheitsabstand eingehalten hat 😁
Zitat:
@diezge schrieb am 2. April 2024 um 12:50:12 Uhr:
Ich frage mich, warum diese Beschilderung so angebracht ist, beziehungsweise, was das Zusatzschild dann überhaupt für einen Sinn macht.
Die Beschilderung gibt einfach die generelle Regelung an, die auf diesem Streckenabschnitt gilt. Überholverbote gehören ja zu den Streckenverboten. Zusätzlich kann dann abschnittsweise trotzdem eine Fahrstreifenbegrenzung angebracht sein. Das ist kein Widerspruch, sondern beide Regelungen ergänzen sich und gelten gemeinsam. Dort, wo eine Fahrstreifenbegrenzung vorhanden ist, darfst du beispielsweise Radfahrer nicht überholen, wenn es für die vorgeschriebenen 2 m Seitenabstand nicht reicht - und das, obwohl das Verkehrszeichen Überholverbot nie gegenüber einspurigen Fahrzeugen gilt.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 2. April 2024 um 09:55:37 Uhr:
Wäre in D undenkbar die Standspur frei zu geben.
So auch das überfahren der durchgehenden Linie.
Die deutsche Regelung zum Befahren des Standstreifens (s. Foto) ist ja erst ca. 15 Jahre alt, also brandneu, daher konntest du das noch nicht wissen. ;-)
Und natürlich darf man dann auch die Fahrbahnbegrenzung überfahren, sonst käme man ja nicht auf den Seitenstreifen.
Wo gibt's die denn?
Hier sehe ich die nie.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 2. April 2024 um 22:30:58 Uhr:
Wo gibt's die denn?
Verteilt über ganz Deutschland. Ich sehe das ständig.
Die ABs die ich immer befahre nie.
Es sind ja auch Wechselverkehrszeichen (meistens Prismenwender). Wenn du zu verkehrsarmen Zeiten dort fährst, dann kann es sein, dass es keine Seitenstreifenfreigabe gibt.
Die gibt es hier nicht mal.
Zitat:
@nogel schrieb am 2. April 2024 um 15:54:07 Uhr:
Zitat:
@Roadrunner-07 schrieb am 02. Apr. 2024 um 15:29:49 Uhr:
Von bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit schreibt das Gesetz nichts. Wenn man die auch noch einbeziehen will, würde sich die gesetzliche Definition selbst widersprechen ...Purer Unfug.
Das betreffende Zusatzzeichen hat in der StVO nun einmal die Bedeutung "Fzge die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen"
Ende der Durchsage.
Warum muß nach so vielen Beiträgen, die das schon erläutert hatten (5. Beitrag auf der ersten Seite) immer noch einer um die Ecke kommen und irgendwas falsches reinschreiben......
Wer lesen kann, ist im Vorteil ...
Es ging im Beitrag um die Definition "Traktor", nicht um irgendwelche Verkehrszeichen.
Die Antwort ist also nicht nur purer Unfug, sonderrn ... (überlass ich jedem selbst)