Frage zu Sitzen

VW Golf 4 (1J)

Tach an alle, ich hab mal zwei fragen:

1. Passen die Sitze aus einem Bora Variant in meinem G4 Variant?

und

2.

gibt es unterschiede bei den airbags. ich meine, Editonsitze und z.B. Highlinesitze oder passt jeder Airbag in jeden Sitz.
links und rechts is klar😉

danke beffen

31 Antworten

Komisch ist das ich bei meiner VW-Werkstatt die Hebel für die GRA und die MFA einbauen lassen hab.
Dazu muss das Lenkrad incl. Airbag weg.
Dann müssten die ja das gleiche machen wie du geschrieben hast.
Oder lieg ich da Falsch?
Dort wurde nichts von dem was du schreibst gemacht.

Zitat:

Original geschrieben von Beffen


Ok, zur aufklärung,
-habe sitze mit Airbags...
-könnte andere Sitze bekommen, bei denen die AB rausgenommen sind...
-wollte nun meine AB´s in die "neuen" pflanzen lassen...

könnt ihr mit folgen???

Genau das ist der einzig korrekte Weg, wenn man keine neuen Airbags bezahlen will !

Begründung:

Es werden die Airbags verbaut, die bereits mit SerienNr. zu diesem Fahrzeug registriert sind und bereits vorher in diesem Fahrzeug verbaut waren !

Umbau bitte durch eine Fachwerkstatt ausführen lassen.

Das war ja auch kein Umbau, da das Lenkrad da ja so wieder rein gekommen ist!

Im Übrigen ist es so das die Airbags zum Fahrzeug gehören und wenn man dieser wieder in dem Fahrzeug verbaut in anderen Sitzen sollte es legal sein sofern es offiziell von einer Fachperson geschieht.

Edit: Da war wohl wer schneller 🙂

Das wird auch irgendwo papiermässig protokolliert worden sein, ohne dass du davon etwas mitbekommen hast...

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Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Genau das ist der einzig korrekte Weg, wenn man keine neuen Airbags bezahlen will !
Begründung:
Es werden die Airbags verbaut, die bereits mit SerienNr. zu diesem Fahrzeug registriert sind und bereits vorher in diesem Fahrzeug verbaut waren !

Umbau bitte durch eine Fachwerkstatt ausführen lassen.

jetzt wo du das sagst, hört sich das auch logisch an.

aber was ist mit den sitzen? nicht das der eine sitz eine andere naht hat bzw. diese naht sitzt woander? und dann?

naja, muss letztendlich jeder selber wissen....

Zitat:

Original geschrieben von zonki101


Komisch ist das ich bei meiner VW-Werkstatt die Hebel für die GRA und die MFA einbauen lassen hab.
Dazu muss das Lenkrad incl. Airbag weg.
Dann müssten die ja das gleiche machen wie du geschrieben hast.
Oder lieg ich da Falsch?
Dort wurde nichts von dem was du schreibst gemacht.

Da kein Airbag durch ein Neuteil ersetzt wurde, ist in diesem Fall keine Registrierung der SerienNr. erforderlich; der Airbag ist bereits registriert.

Der Mitarbeiter, der in einer Fachwerkstatt offiziell am Airbagsystem arbeiten darf ist bereits NAMENTLICH bei der entsprechenden Stelle (Gewerbeaufsichtsamt / Amt für Arbeitsschutz) gemeldet, sonst darf er solche Arbeiten garnicht durchführen !
Für die entsprechende Meldung bei den Ämtern ist der Betrieb zuständig !

Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Genau das ist der einzig korrekte Weg, wenn man keine neuen Airbags bezahlen will !
Begründung:
Es werden die Airbags verbaut, die bereits mit SerienNr. zu diesem Fahrzeug registriert sind und bereits vorher in diesem Fahrzeug verbaut waren !

Umbau bitte durch eine Fachwerkstatt ausführen lassen.

Genau das wurde bei mir ja gemacht.

Die neuen Sitze hatten keine Airbags,da sind jetzt die aus meinem Golf drin.

Wo liegt das Problem?

Mein bekannter hat die nötige genehmigung und ich glaube kaum das jeder 🙂 zu jeder Behörde rennt und dort Formulare ausfüllt.(auch wenns so im Gesetz steht)

Zitat:

Original geschrieben von zonki101


Genau das wurde bei mir ja gemacht.
Die neuen Sitze hatten keine Airbags,da sind jetzt die aus meinem Golf drin.
Wo liegt das Problem?
Mein bekannter hat die nötige genehmigung und ich glaube kaum das jeder 🙂 zu jeder Behörde rennt und dort Formulare ausfüllt.(auch wenns so im Gesetz steht)

Der Verstoß liegt darin:

Der UMGANG mit Airbags & Gurtstraffern, welche gemäß SprengG. die Klassifizierung T1 besitzen, ist in Deutschland
AUSSCHLIEßLICH
gewerblich mit Sachkundenachweiß zulässig !

Bedeutet:
Auch wer im Besitz des Sachkundenachweises ist darf
PRIVAT
nicht am Airbagsystem arbeiten.

Wer sagt das dies Privat gemacht worden ist ?
Ich sagte mein Bekannter hat es für lau gemacht.
Er hat eine eigene Werkstatt also wurde es nicht Privat gemacht.

Zitat:

Original geschrieben von zonki101


Wer sagt das dies Privat gemacht worden ist ?
Ich sagte mein Bekannter hat es für lau gemacht.
Er hat eine eigene Werkstatt also wurde es nicht Privat gemacht.

Das ist dann in der Rubrik "Farbige Arbeit" einzuordnen !

Das ist dann nicht nur ein Verstoß gegen die Bestimmungen des SprengG. , sondern erfüllt obendrein noch den Straftatbestand der Schwarzarbeit !

dabei sollte er sich nicht erwischen lassen, denn das kann zum Widerruf der Airbagberechtigung führen !

Na jetzt sucht ihr aber das Haar in der Suppe!
Wenn einer zum 🙂 geht und nichts fürs Fehlerspeicher auslesen oder Glühbirnen wechseln zahlt ist das auch Schwarzarbeit.
Man kanns auch Übertreiben.

Neh dat ist Nachbarschaftshilfe 😛

*renn*

Zitat:

Original geschrieben von zonki101


Na jetzt sucht ihr aber das Haar in der Suppe!
Wenn einer zum 🙂 geht und nichts fürs Fehlerspeicher auslesen oder Glühbirnen wechseln zahlt ist das auch Schwarzarbeit.
Man kanns auch Übertreiben.

Das ist dann "SERVICE"

Einen Umbau von Airbageinheiten wird kein Servicepartner OHNE erteilten Arbeitsauftrag durchführen !

Da bin ich ja froh das es doch noch Staatsbürger gibt die gesetztestreu leben.
Die jede hilfe von Bekannten ablehnen (weil Schwarzarbeit) und nur zu Fachbetrieben gehen.
Für mich ist dieses Thema hier abgehakt.
🙂

Man arbeitet nicht "Schwarz", denn das ist zu dunkel, da sieht man doch nix !
Farbige Arbeit ist das.

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