Frage zu Kupplungsschaden bei Mietauto
Hallo,
ich habe vor ein paar Wochen bei einem Carsharing-Unternehmen einen Astra-Combi gemietet und bin damit ca. 130 Kilometer zu einem Termin gefahren, bei dem ich ein Fahrrad abgeholt habe.
Beim Rausfahren aus der Ortschaft hat das Auto auf einmal nicht mehr gezogen und es entwickelte sich ein komischer Geruch im Autoinnern.
Konnte das Fahrzeug gerade noch in einer Nebenstrasse abstellen und habe dann das Carsharing-Unternehmen von der Panne unterrichtet. Daraufhin wurde ich dann abgeschleppt und mir später ein anderes Leihfahrzeug zur Verfügung gestellt, mit dem ich dann endlich die Fahrt beenden konnte.
Jetzt drei Wochen später habe ich einen Brief von dem Carsharing-Unternehmen erhalten, in dem Sie von mir die kompletten Reparaturkosten für den Austausch der Kupplung von über 2200€ verlangen.
Das Fahrzeug war unter einem Jahr alt, die Opel-Werkstatt behauptet aber, dass es kein Garantiefall wäre, da die Kupplung und umliegende Teile "erhebliche" Verbrennungsspuren aufweisen würden und sie deshalb "zweifelsfrei" beweisen könnten, dass ich GROB FAHRLÄSSIG mit der Kupplung umgegangen sei.
Jetzt will der Carsharer die Kosten wohl auf mich abwälzen.
Ich habe dem ganzen erstmal schriftlich widersprochen und habe jetzt einen weiteren Brief bekommen, dass Sie die Kupplung als "Beweisstück" bei sich in den Firmenräumlichkeiten hätten und weiterhin die volle Schadenssumme einfordern.
MEINE FRAGE:
ich fahre seit 15 Jahren Auto und hatte auch bereits ein solches Auto des öfteren gefahren. Sprich, ich weiss wie man eine Kupplung bedient.
Natürlich kann man eine Kupplung auch in einer Stunde Fahrzeit kaputt machen, aber ich denke mal, da müsste ich ja die Kupplung die ganze Zeit halb durchgetreten haben und dann Vollgas oder so.
Welche Möglichkeiten gibt es denn, dass eine Kupplung kaputt gehen kann? Ich weiss ja auch nicht wie die ganzen Vormieter mit dem Fahrzeug umgegangen sind.
Mir ist jedenfalls völlig schleierhaft, wieso ich jetzt ursächlich für einen solchen Schaden verantwortlich gemacht werden soll. Ich habe das Fahrzeug nicht "grob fahrlässig" behandelt und auch nicht "fahrlässig". Ich bin einfach gefahren wie immer!
Wie schätzt Ihr das ein? Wäre sehr dankbar für ein paar Tips.
Sollte ich zum Anwalt gehen?
Gruss
Camoranesi79
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Camoranesi79
Sollte ich zum Anwalt gehen?
Kurzum: JA!
53 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Scoundrel
Unter sowas würde ich nie meine 3 Kreuze setzen! 😉Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Das hilft vielleicht dem einen oder anderen bei der richtigen Antwort 😉Zitat :
§ 12 Haftung des Teilnehmers
1. Der Fahrberechtigte haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln, sofern er das Fahrzeug beschädigt, entwendet oder während seiner Nutzungszeit Fahrzeugteile abhanden kommen (z. B.
Kofferraumabdeckung, Hutablage, Fußmatten, Kopfstützen,
Fahrzeugschlüssel etc.) oder er seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag verletzt. Insbesondere hat der Fahrberechtigte das
Fahrzeug in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Die Haftung des Fahrberechtigten erstreckt sich bis
zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung auch auf die Schadennebenkosten wie zum Beispiel Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten, Höherstufung
der Versicherungsprämien, zusätzliche Verwaltungskosten. Die
Haftungsbegrenzung auf die Höhe der Selbstbeteiligung kommt
im Falle eines vom Fahrberechtigten verursachten mechanischen
Schadens durch Fehlbedienung (z. B. Getriebeschaden durch
Verschalten, Motorschaden durch Falschbetankung etc.) nicht
zum Tragen – eine eventuell mit Kay-Bee CarSharing vereinbarte
Begrenzung der Selbstbeteiligung im Schadenfall greift nicht. Im
Falle der Haftung des Teilnehmers ohne Versicherungsschutz der
Fahrzeugversicherung stellt der Teilnehmer Kay-Bee CarSharing
von Forderungen Dritter frei.
2. Der Kunde haftet für Verkehrsdelikte und Ordnungswidrigkeiten, die von ihm während der Nutzung eines Fahrzeugs von KayBee CarSharing verursacht wurden.Quelle
Gruß
XXX
Mit welcher dieser Bedingungen hast Du denn Probleme? TK und VK vorausgesetzt ist da nichts, was irgendwelche Probleme macht oder nicht bei jeder Autovermietung gängig ist.
Die Diskussion beruht doch nur auf der Frage, ob ein Schaden durch Fehlbedienung vorliegt. Das muss der der Vermieter beweisen und da wird kein Richter mitgehen, dass der Defekt eines Verschleissteils an dem letzten Mieter hängen bleibt.
Amen
Ich sehe hier aber zumindest keinen Grund warum die Opel-werkstatt nicht die Wahrheit sagen sollte.
Wäre es kein "Gewalt"schaden würde Opel (AG) das ohne Murren zahlen da innerhalb Werksgarantie.
So hat man doch nur Ärger am Hals wie man sieht. Ich seh da keinen Vorteil.
Wenn eine Kupplung bei Opel 2200 Euro kostet und die während der Garantiezeit rumzicken ist das nicht gerade eine Werbung für die Marke Opel.
Normalerweise zahlt man ja extra mehr Geld für Mietwagen oder Carsharing um eben NICHT von Reparaturkosten behelligt zu werden und dann sowas.
Aber danke für diesen Thread; sehr nützliche Informationen.
Zitat:
Original geschrieben von Kawaman1974
seat toldeo tdi: 265.000km mit der ersten kupplung!
...und die kiste wurde nicht gerade geschont.
Ich trage meine Autos auch nicht wie rohe Eier über die Straße.
Was hat eine normale Kupplung bei Vielfahrt ohne jeden Tag Stop and Go auch zu leisten?
Wenn das so ist, biete ich einen Escort Benziner mit 430.000 km und der ersten Kupplung an.
Ist doch auch wurscht, es geht darum, dass *Letzter Kunde-ÄTSCHIBÄTSCH* hier nicht zieht und der Vermieter offensichtlich einen Dummen braucht.
cheerio
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welche werkstatt ist schon in der Lage die ursache eines Kupplungsschadens zu diagnostizieren? richtig - keine!
Etwas kann man das schon sehen. 🙂
Aber wie immer:
Wissen wir denn, ob die Teile in den GWL Prüfraum eingeschickt wurden und ob vom Prüfraum eine Stellungnahmen "Gewaltschaden, keine Garantie" vorliegt?
Nö.
Wer könnte es wissen?
Werkstatt.
Wie kriegt mans raus?
Anrufen.
Wie kommt hier überhaupt weiter?
Anwalt.
Zitat:
Original geschrieben von teddybehindert
Allein schon der Preis von 2200 € macht mich stutzig.
Mich auch. Mehr als 600 € darf das nicht kosten.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Mich auch. Mehr als 600 € darf das nicht kosten.Zitat:
Original geschrieben von teddybehindert
Allein schon der Preis von 2200 € macht mich stutzig.
Och, ein paar hunderter mehr manchmal schon(zb kostet bei nem Ford Focus MK1 Bj 98 115PS Benziner das wohl in der Werkstatt schon 800€), dazu kann bei so einem Überhitzungsschaden auch noch die Schwungscheibe etc. in Mitleidenschaft gezogen werden, aber bei 2200€ kriegt man ja noch nen Zweimassenschwungrad dazu und noch etwas in die Kaffekasse 😉
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
...dazu kann bei so einem Überhitzungsschaden auch noch die Schwungscheibe etc. in Mitleidenschaft gezogen werden...
Das wurde in dem vom TE geposteten Schriftverkehr aber
nichterwähnt.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das wurde in dem vom TE geposteten Schriftverkehr aber nicht erwähnt.Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
...dazu kann bei so einem Überhitzungsschaden auch noch die Schwungscheibe etc. in Mitleidenschaft gezogen werden...
Ich gehe davon aus, das sowas evtl. untergegangen sein könnte bei der Übertragung von Werkstatt zu Carsharing zu Nutzer zu hier...
2200€ finde ich auch SEHR viel.
Aber für 600€ wechselt einem glaube ich keine (Marken-)Werkstatt mehr eine Kupplung.
Bei einer Kette wie ATU oder PitStop könnte es vielleicht klappen.
Alleine das KIT (Mitnehmer, Druckplatte, Ausrücklager) liegt als Oriinalteil in der Gegend von 500€.
Lass noch 4-5 Stunden Arbeit dazu kommen, und wir sind schon vierstellig.
Evtl. wird auch das ZMS beim Kupplungswechsel mitgetauscht. Wie das bei Opel gehandhabt wird weiß ich jedoch nicht.
Was unklar ist ist, in wie weit hier Diagnose, Transport- und Verbringungskosten dazukommen.
Wenn die CarSharing von Mutwilligkeit ausgeht, wird sie das wohl ALLES in Rechnung gestellt haben.
LUK oder Sachs Kits kosten maximal 190 Euro, selbst im Laden und nicht aus dem Internet. Unter Berücksichtigung der Dimensionierung meinetwegen 300 Euro. Aber 500...
Wie gesagt, ob Werbung hin oder her, man liest eben das, was man lesen will. Bei mir sind noch keine Kupplungen gestorben, auch nicht bei zwei Mal Opel privat und diverse beruflich.
(Ich hab persönlich nichts davon und mein "Nächster" kommt nicht mehr von Opel)
Da wird nur ein Dummer gesucht, mehr nicht.
cheerio
Hier lohnt sich ein rechtliches Vorgehen gegen die Forderung auf jeden Fall, allein schon aus Prinzip.
Maximal 190€?Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
LUK oder Sachs Kits kosten maximal 190 Euro, selbst im Laden und nicht aus dem Internet. Unter Berücksichtigung der Dimensionierung meinetwegen 300 Euro. Aber 500...
Und wir sprechen HIER nicht vom Internetversandhandel, sondern von Opel - Teilen in der Opel - Werkstatt.
Keine Frage, daß man eine Kupplung billiger kaufen und montieren KANN.
Obs eine Vertragswerkstatt aber MUSS?🙄
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Maximal 190€?Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
LUK oder Sachs Kits kosten maximal 190 Euro, selbst im Laden und nicht aus dem Internet. Unter Berücksichtigung der Dimensionierung meinetwegen 300 Euro. Aber 500...
Und wir sprechen HIER nicht vom Internetversandhandel, sondern von Opel - Teilen in der Opel - Werkstatt.
Keine Frage, daß man eine Kupplung billiger kaufen und montieren KANN.
Obs eine Vertragswerkstatt aber MUSS?🙄
vielleicht muß ja beim astra der komplette motor dafür rausgebaut werden, oder die kupplung gibt es nur mit getriebe???