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Frage zu Kupplungsschaden bei Mietauto

Themenstarteram 17. Juli 2012 um 19:03

Hallo,

ich habe vor ein paar Wochen bei einem Carsharing-Unternehmen einen Astra-Combi gemietet und bin damit ca. 130 Kilometer zu einem Termin gefahren, bei dem ich ein Fahrrad abgeholt habe.

Beim Rausfahren aus der Ortschaft hat das Auto auf einmal nicht mehr gezogen und es entwickelte sich ein komischer Geruch im Autoinnern.

Konnte das Fahrzeug gerade noch in einer Nebenstrasse abstellen und habe dann das Carsharing-Unternehmen von der Panne unterrichtet. Daraufhin wurde ich dann abgeschleppt und mir später ein anderes Leihfahrzeug zur Verfügung gestellt, mit dem ich dann endlich die Fahrt beenden konnte.

Jetzt drei Wochen später habe ich einen Brief von dem Carsharing-Unternehmen erhalten, in dem Sie von mir die kompletten Reparaturkosten für den Austausch der Kupplung von über 2200€ verlangen.

Das Fahrzeug war unter einem Jahr alt, die Opel-Werkstatt behauptet aber, dass es kein Garantiefall wäre, da die Kupplung und umliegende Teile "erhebliche" Verbrennungsspuren aufweisen würden und sie deshalb "zweifelsfrei" beweisen könnten, dass ich GROB FAHRLÄSSIG mit der Kupplung umgegangen sei.

Jetzt will der Carsharer die Kosten wohl auf mich abwälzen.

Ich habe dem ganzen erstmal schriftlich widersprochen und habe jetzt einen weiteren Brief bekommen, dass Sie die Kupplung als "Beweisstück" bei sich in den Firmenräumlichkeiten hätten und weiterhin die volle Schadenssumme einfordern.

MEINE FRAGE:

ich fahre seit 15 Jahren Auto und hatte auch bereits ein solches Auto des öfteren gefahren. Sprich, ich weiss wie man eine Kupplung bedient.

Natürlich kann man eine Kupplung auch in einer Stunde Fahrzeit kaputt machen, aber ich denke mal, da müsste ich ja die Kupplung die ganze Zeit halb durchgetreten haben und dann Vollgas oder so.

Welche Möglichkeiten gibt es denn, dass eine Kupplung kaputt gehen kann? Ich weiss ja auch nicht wie die ganzen Vormieter mit dem Fahrzeug umgegangen sind.

Mir ist jedenfalls völlig schleierhaft, wieso ich jetzt ursächlich für einen solchen Schaden verantwortlich gemacht werden soll. Ich habe das Fahrzeug nicht "grob fahrlässig" behandelt und auch nicht "fahrlässig". Ich bin einfach gefahren wie immer!

Wie schätzt Ihr das ein? Wäre sehr dankbar für ein paar Tips.

Sollte ich zum Anwalt gehen?

 

Gruss

Camoranesi79

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Camoranesi79

Sollte ich zum Anwalt gehen?

Kurzum: JA!

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53 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Camoranesi79

Sollte ich zum Anwalt gehen?

Kurzum: JA!

am 17. Juli 2012 um 19:13

Anwalt: ja.....!

 

Aber einige Experten hier in MT werden Dir das noch besser erklären können, als ich!

Also ich bin in meinen wilden Jahren hunderte Mietwagen gefahren. Da gab es die verschiedensten Pannen. Ein Tacho ist ausgefallen, bei einem ging das Radio auf einmal nicht mehr,bei einem anderen ging immer während der fahrt die Kofferraumklappe auf...einer sprang nicht mehr an.

Eine Rechnung habe ich nie bekommen. Warum auch ? Für technische Defekte der Wagen war der Mieter nie zuständig.

Das waren immer Autos von großen Mietwagenfirmen. Wie es jetzt mit deinem Carsharing-Unternehmen aussieht weiß ich nicht.

Was steht im Vertrag ? Musst ja was unterschrieben haben.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Was steht im Vertrag ? Musst ja was unterschrieben haben.

Das ist hier der entscheidende Punkt, der zunächst einmal geklärt werden sollte.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Was steht im Vertrag ? Musst ja was unterschrieben haben.

Ich glaube das ist der Knackpunkt!

Bei Carsharing-Unternehmen habe ich mich noch nie damit beschäftigt... "normale" Mietwagen hatte ich schon sehr oft (viel im Ausland)... Auch Schäden kamen vor (Steinschlag/Parkrempler mit Fahrerflucht/Kratzer/Elektronischer Defekt etc.). Wurde immer alles wie im Mietvertrag abgewickelt, oftmals zeigten sich die Firmen zu meiner Überaschung sehr kulant und ich musste überhaupt nichts regulieren.

Das mit der Kupplung klingt schon sehr komisch! :confused:

Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, lass die Kostenübernahme für einen Anwalt prüfen, ansonsten würde ich da noch abwarten, bis ein konkreter nachvollziehbarer Vorwurf zur Forderung mitkommt... Immerhin wollen Sie ja momentan etwas von dir... Also nochmal Mietvertrag durchlesen, überlegen ob du auf Grund einer Vertragsklausel tatsächlich dafür haftbar gemacht werden könntest und dann handeln! (Anwalt konsultieren/abwareten/es aussitzen/Verbraucherschutz/telefonische Rechtsberatung) Da gibt es je nach Sachlage in deinem konkreten Fall, so genau kennen wir sie ja nicht, verschiedene Handlungsoptionen... Welche die beste ist kannst du nur selbst entscheiden. Du kennst die Fakten am besten. Hier wirst du wohl Ratschläge in alle Richtungen bekommen. Nimm sie als Denkanstoß! :)

am 17. Juli 2012 um 20:04

Das hilft vielleicht dem einen oder anderen bei der richtigen Antwort ;)

Zitat :

§ 12 Haftung des Teilnehmers

1. Der Fahrberechtigte haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln, sofern er das Fahrzeug beschädigt, entwendet oder während seiner Nutzungszeit Fahrzeugteile abhanden kommen (z. B.

Kofferraumabdeckung, Hutablage, Fußmatten, Kopfstützen,

Fahrzeugschlüssel etc.) oder er seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag verletzt. Insbesondere hat der Fahrberechtigte das

Fahrzeug in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Die Haftung des Fahrberechtigten erstreckt sich bis

zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung auch auf die Schadennebenkosten wie zum Beispiel Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten, Höherstufung

der Versicherungsprämien, zusätzliche Verwaltungskosten. Die

Haftungsbegrenzung auf die Höhe der Selbstbeteiligung kommt

im Falle eines vom Fahrberechtigten verursachten mechanischen

Schadens durch Fehlbedienung (z. B. Getriebeschaden durch

Verschalten, Motorschaden durch Falschbetankung etc.) nicht

zum Tragen – eine eventuell mit Kay-Bee CarSharing vereinbarte

Begrenzung der Selbstbeteiligung im Schadenfall greift nicht. Im

Falle der Haftung des Teilnehmers ohne Versicherungsschutz der

Fahrzeugversicherung stellt der Teilnehmer Kay-Bee CarSharing

von Forderungen Dritter frei.

2. Der Kunde haftet für Verkehrsdelikte und Ordnungswidrigkeiten, die von ihm während der Nutzung eines Fahrzeugs von KayBee CarSharing verursacht wurden.

Quelle

öhm was für idioten sind denn da in der werkstatt??? wie soll man das mit absicht schaffen das die kupplung und darum verbrennt.

bei motorsport ok aber auf der strasse?? extra mit flammenwerfer rangehen???

naja ich will net was gegen opel sagen aber hier scheinen nur idioten da zu sein

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Das hilft vielleicht dem einen oder anderen bei der richtigen Antwort ;)

Zitat :

§ 12 Haftung des Teilnehmers

1. Der Fahrberechtigte haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln, sofern er das Fahrzeug beschädigt, entwendet oder während seiner Nutzungszeit Fahrzeugteile abhanden kommen (z. B.

Kofferraumabdeckung, Hutablage, Fußmatten, Kopfstützen,

Fahrzeugschlüssel etc.) oder er seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag verletzt. Insbesondere hat der Fahrberechtigte das

Fahrzeug in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Die Haftung des Fahrberechtigten erstreckt sich bis

zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung auch auf die Schadennebenkosten wie zum Beispiel Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten, Höherstufung

der Versicherungsprämien, zusätzliche Verwaltungskosten. Die

Haftungsbegrenzung auf die Höhe der Selbstbeteiligung kommt

im Falle eines vom Fahrberechtigten verursachten mechanischen

Schadens durch Fehlbedienung (z. B. Getriebeschaden durch

Verschalten, Motorschaden durch Falschbetankung etc.) nicht

zum Tragen – eine eventuell mit Kay-Bee CarSharing vereinbarte

Begrenzung der Selbstbeteiligung im Schadenfall greift nicht. Im

Falle der Haftung des Teilnehmers ohne Versicherungsschutz der

Fahrzeugversicherung stellt der Teilnehmer Kay-Bee CarSharing

von Forderungen Dritter frei.

2. Der Kunde haftet für Verkehrsdelikte und Ordnungswidrigkeiten, die von ihm während der Nutzung eines Fahrzeugs von KayBee CarSharing verursacht wurden.

Quelle

Unter sowas würde ich nie meine 3 Kreuze setzen! ;)

Gruß

XXX

Ja, diese Bedingungen sind eine absolute Unverschämtheit und für den Kunden unannehmbar.

am 17. Juli 2012 um 20:22

Der Vermieter muß den Schaden nachweisen. Falls nicht, kannst du eine Rückerstattung verlangen, weil der Gebrauch eingeschränkt wurde.

am 17. Juli 2012 um 20:36

Aus den heutigen Fahrzeugen lässt sich aus der Software herauslesen wenn und wie oft die Kupplung falsch bedient wurde. Ebenso wird gespeichert wie oft man sich nicht anschnallt und wie lange man es piepsen lässt bis man sich anschnallt . Beim Lkw wird jeder anfahrvorgang im zu Grossen Gang im bordcomputer angezeigt mit "anfahr gang zu hoch" und es wird eine Meldung gespeichert. Besonders bei den heutigen modernen Diesel Pkw sind die zweimasseschwungraeder so gebaut dass selbst bei minimaler Geschwindigkeit der 2. Gang zu gross ist und man das Auto abwuergt. Deshalb geben viele Leute lieber gas beim kuppeln um "beim um die ecke fahren" nicht in den 1. Schalten zu müssen und das geht auf die Kupplung

am 17. Juli 2012 um 20:37

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

wie soll man das mit absicht schaffen das die kupplung und darum verbrennt.

Mit Vorsatz kann das ruckzuck gehen, mit grober Fahrlässigkeit wird's schon schwieriger und mit einfacher Fahrlässigkeit dauert's schon eine halbe Weile… daher wohl die Forderung des Unternehmens.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Mit Vorsatz kann das ruckzuck gehen, mit grober Fahrlässigkeit wird's schon schwieriger und mit einfacher Fahrlässigkeit dauert's schon eine halbe Weile… daher wohl die Forderung des Unternehmens.

Das verstehe ich jetzt nicht. Auf welche der drei Möglchkeiten sollte das Unternehmen seine Forderung stützen?

am 17. Juli 2012 um 20:58

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Das verstehe ich jetzt nicht. Auf welche der drei Möglchkeiten sollte das Unternehmen seine Forderung stützen?

Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Mit normalem Verschleiß läßt sich sowas ja nicht erklären, selbst für einfache Fahrlässigkeit müßte man schon sehr, sehr viel Fantasie aufbringen.

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