Frage zu Kupplungsschaden bei Mietauto
Hallo,
ich habe vor ein paar Wochen bei einem Carsharing-Unternehmen einen Astra-Combi gemietet und bin damit ca. 130 Kilometer zu einem Termin gefahren, bei dem ich ein Fahrrad abgeholt habe.
Beim Rausfahren aus der Ortschaft hat das Auto auf einmal nicht mehr gezogen und es entwickelte sich ein komischer Geruch im Autoinnern.
Konnte das Fahrzeug gerade noch in einer Nebenstrasse abstellen und habe dann das Carsharing-Unternehmen von der Panne unterrichtet. Daraufhin wurde ich dann abgeschleppt und mir später ein anderes Leihfahrzeug zur Verfügung gestellt, mit dem ich dann endlich die Fahrt beenden konnte.
Jetzt drei Wochen später habe ich einen Brief von dem Carsharing-Unternehmen erhalten, in dem Sie von mir die kompletten Reparaturkosten für den Austausch der Kupplung von über 2200€ verlangen.
Das Fahrzeug war unter einem Jahr alt, die Opel-Werkstatt behauptet aber, dass es kein Garantiefall wäre, da die Kupplung und umliegende Teile "erhebliche" Verbrennungsspuren aufweisen würden und sie deshalb "zweifelsfrei" beweisen könnten, dass ich GROB FAHRLÄSSIG mit der Kupplung umgegangen sei.
Jetzt will der Carsharer die Kosten wohl auf mich abwälzen.
Ich habe dem ganzen erstmal schriftlich widersprochen und habe jetzt einen weiteren Brief bekommen, dass Sie die Kupplung als "Beweisstück" bei sich in den Firmenräumlichkeiten hätten und weiterhin die volle Schadenssumme einfordern.
MEINE FRAGE:
ich fahre seit 15 Jahren Auto und hatte auch bereits ein solches Auto des öfteren gefahren. Sprich, ich weiss wie man eine Kupplung bedient.
Natürlich kann man eine Kupplung auch in einer Stunde Fahrzeit kaputt machen, aber ich denke mal, da müsste ich ja die Kupplung die ganze Zeit halb durchgetreten haben und dann Vollgas oder so.
Welche Möglichkeiten gibt es denn, dass eine Kupplung kaputt gehen kann? Ich weiss ja auch nicht wie die ganzen Vormieter mit dem Fahrzeug umgegangen sind.
Mir ist jedenfalls völlig schleierhaft, wieso ich jetzt ursächlich für einen solchen Schaden verantwortlich gemacht werden soll. Ich habe das Fahrzeug nicht "grob fahrlässig" behandelt und auch nicht "fahrlässig". Ich bin einfach gefahren wie immer!
Wie schätzt Ihr das ein? Wäre sehr dankbar für ein paar Tips.
Sollte ich zum Anwalt gehen?
Gruss
Camoranesi79
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Camoranesi79
Sollte ich zum Anwalt gehen?
Kurzum: JA!
53 Antworten
Da stellt sich dann aber für das Unternehmen die Frage der Beweisbarkeit. Einfach den letzten Nutzer in die Pflicht zu nehmen, wird wohl nicht rechtens sein.
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Mit Vorsatz kann das ruckzuck gehen, mit grober Fahrlässigkeit wird's schon schwieriger und mit einfacher Fahrlässigkeit dauert's schon eine halbe Weile… daher wohl die Forderung des Unternehmens.Zitat:
Original geschrieben von Himeno
wie soll man das mit absicht schaffen das die kupplung und darum verbrennt.
Als geübter Fahrer merkt man beim Einkuppeln einen vorhandenen auch nur geringen Kupplungsschaden sehr früh. Bis es zum nicht mehr Vorwärts gehen und durchschleifender Kupplung kommt, vergeht eine lange Zeit mit langsamer Verschlechterung des Zustandes.
Ich kann mir einen rasch eintretenden kapitalen Kupplungsschaden
an einem nur mäßig motorisierten PKW nur vorstellen, wenn die Kupplungsscheibe, die Druckplatte, die Schwungscheibe oder Kupplungsfedern brechen. Auch ein plötzliches Ölleck kann die Ursache für einen rasch auftretenden Kupplungsausfall sein.
Falls möglich, mit der Reparaturwerkstatt über die festgestellte oder vermutete Ursache reden und die Rechnung anhand der aufgeführten Materialien genau prüfen, ob ein Materialfehler oder Ölleck eventuell zum Ausfall führte.
Wieviel km hatte denn der Karren?
Ich würde mich da auf nichts einlassen. Ab zum Anwalt. Ist ja schließlich ein Leihwagen. Dein Vormieter wird bestimmt auch nicht zimperlich damit umgegangen sein.
Du hast noch nicht den KM-Stand und die durchgeführten Inspektionen des Fahrzeuges laut Inspektionsheft erwähnt. Die Kupplung ist ein Verschleißteil und kann bei einem Fahrzeug, welches von den unterschiedlichsten Fahrern benutzt wird, eventuell nur eine kurze Lebensdauer haben, vor allem bei eventuell nicht ordnungsgemäßer Wartung.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Da stellt sich dann aber für das Unternehmen die Frage der Beweisbarkeit. Einfach den letzten Nutzer in die Pflicht zu nehmen, wird wohl nicht rechtens sein.
Natürlich nicht, IMHO macht es sich das Unternehmen zu einfach. Dass der TE die Arschkarte gezogen haben soll, weil unter seiner "Regie" die Kupplung (vollends) den Geist aufgegeben hat, ist mehr als zweifelhaft.
wen wundert es da, dass es mit opel bergab geht?
verbauen teile, die nicht mal die garantiezeit überstehen.
und wenn der bauer nicht schwimmen kann, ist natürlich die badehose dran schuld😁
-> nix zahlen + ANWALT
frage mich seit wann eine kupplung so teuer sein soll....
Erstmal vielen Dank für die vielen Antworten!
Also ich seh das auch so, dass ich durch Pech der letzte war bei dem dann die Kupplung kaputt
gegangen ist.
Besonders dreist finde ich auch, dass der Carsharer einfach die Aussagen der Opelwerkstatt "ungeprüft" übernommen hat und dann behauptet es sei o-ton "zweifelsfrei erwiesen" dass nur ich den schaden begangen haben kann. das kann doch nur quatsch sein.
klar versucht die opel werkstatt hier, kohle zu machen, indem sie behauptet die garantie greift nicht, da verschleissteil und mir wird dann wiederum vom Carsharer das ganze angehangen indem der Begriff
"grobe Fahrlässigkeit" in den Raum geworfen wird. Das ist anscheindend der entscheidende Begriff hier juristisch. Nur wenn mir nachgewiesen werden würde/könnte müsste ich nach den AGB´s den Schaden zahlen.
Echt ne miese Nummer.
War auch schon beim Verbraucherschutz und hatte eine Kurzberatung beim Anwalt. Der hat meine Einschätzung komplett unterstützt und ist sich sicher, dass da nichts bei rauskommen kann.
Die nächste Aktion vom Carsharer wäre jetzt anscheinend ein Mahnbescheid beim Amtsgericht zu beantragen. Den müsste ich dann ablehnen und dann müssten Sie einen Zivilrechtsprozess abstrengen.
So wurde mir das erklärt.
Hab aber auch den Eindruck, ich sollte hier dringend mal einen Anwalt einschalten. Und den muss ich dann erstmal selber zahlen..:
Ich poste hier mal den Text des Briefes von Carsharing-Unternehmen:
Am .... sind Sie auf Grund einer defekten Kupplung in der Nähe von .... liegengeblieben. Da das Fahrzeug (Opel Astra) erst 1 Jahr alt ist und erst knapp 27.000 km gefahren ist, wollten wir diesen Vorgang als Garantiefall über Opel abwickeln. Bei der Opel Werkstatt wurde jedoch die Kupplung geprüft und zweifelsfrei festgestellt, dass die Kupplung nicht sachgemäß benutzt wurde. Dies kann anhand von Verbrennungsspuren an den einzelnen Kupplungsteilen festgestellt werden!
Die ausgebaute Kupplung haben wir als Beweismaterial hier in der Geschäftsstelle. Diese können Sie jederzeit besichtigen, gerne können Sie auch einen Gutachter hinzuziehen, der die ausgebaute Kupplung begutachten kann.
Dass der Schaden von einem ihrer Vornutzer entstanden sein soll, können wir mit Sicherheit ausschließen, da Sie von ... nach ... ca. 130 km gefahren sind. Die Anzahl der gefahrenen Kilometer reicht aus, um eine Kupplung der Art zuzurichten. Ebenso hätten Sie sehr viel schneller bemerken müssen, dass mit dem Fahrzeug etwas nicht stimmt, wenn ein Vornutzer als Täter in Frage käme.
Weiterhin müssen wir auf die volle Kostenerstattung wegen grober Fahrlässigkeit bestehen.
..... wie schätzt ihr das ein? Jetzt werde ich bereits als "Täter" betitelt....
Da fährt man einfach ein Auto und im nächsten Moment soll man mal locker über 2000 Euro zahlen.
Sorry, war jetzt etwas lang.
moin
was ist das denn für ein car sharing unternehmen? @ TE,
die sollen dir erst einmal beweisen, dass die hitzeschäden im umfeld der kupplung
auf deinen130 km entstanden sind. eine beim vor oder vorvormieter gebrochenen feder in der
druckscheibe (gegenpart zur eigentlichen kupplungsscheibe) kann zu einem permanenten
leichten rutschen der kupplunglsscheibe führen > permanente hitzeentwicklung durch die
die leicht rutschende kupplung. oder hast während der fahrt irgendwann mal ein kurzzeitig
ein schlagendes oder klackerndes geräusch aus richtung getriebe gehört?
um eine kupplung auf so kurzer strecke zu schanden zu fahren, muss man schon permanent
mit kupplungsfuss auf der selbigen stehen, oder vorher hat es an dem leihauto einen dir unbekannten
defekt gegeben, wie zb vorgenannt. das der hersteller sich nach weniger als einem jahr
auf die hinterfüsse stellt, ist auch ungewöhnlich. joke modus an - gibt es da vielleicht ein generelles problem
beim hersteller - joke modus aus
alles ablehnen und zur not, wenns garnicht anders geht rechtsverdreher einschalten.
"Weiterhin müssen wir auf die volle Kostenerstattung wegen grober Fahrlässigkeit bestehen."
die pure unverschämtheit und da würde ich mich dann gleich mit wehren.
willi
um eine intakte kupplung nach 130km platt zu bekommen bedarf es entweder großes fahrerisches unvermögen oder groben vorsatzes.
beides würde ich in deinem fall ausschließen.
entweder habe die die mit dem auto vorher gefahren sind das teil vorgeschädigt oder die kupplung hatte von anfang an einen fehler.
aber dass das eine ansich schon unfähige opelwerkstatt zugeben würde wäre ein wunder.
auf garantie abrechnen und trotzdem kohle kassieren?
also 130km für ne kupplung das hab net mal ich geschafft ^^
das stinkt hier bis zum himmel
lass mich raten europcar???
Das ist doch völliger Quatsch. Kupplung ist ein Verschleissteil und die müssen dem TE nachweisen (!), dass er sie unsachgemäss betätigt hat. Unmöglich.
Das ist das Prinzip "Man kann es ja mal probieren". Ängstliche Naturen gehen darauf ein. Wenn man sich wehrt, dann haben sie immer noch nichts verloren 😉. Das wird leider immer mehr Geschäftsprinzip.
Amen
Da gibt es nur einen Weg.
Und zwar unverzüglich einen Anwalt aufsuchen.
Allein schon der Preis von 2200 € macht mich stutzig.
Das wäre nach meiner Ansicht für eine neue Kupplung Wucher.
Zitat:
Original geschrieben von Amen
Das ist doch völliger Quatsch. Kupplung ist ein Verschleissteil und die müssen dem TE nachweisen (!), dass er sie unsachgemäss betätigt hat. Unmöglich.Das ist das Prinzip "Man kann es ja mal probieren". Ängstliche Naturen gehen darauf ein. Wenn man sich wehrt, dann haben sie immer noch nichts verloren 😉. Das wird leider immer mehr Geschäftsprinzip.
Amen
GENAU! Darauf wird oftmals spekuliert.
Nebenbei möchte ich betonen, dass meine Kupplungen im Vectra nach 215.000 km und im Astra nach 118.000 km beide "rupffrei" noch die ersten sind 😉
(Und kraftschlüssig sind die auch.)
Wird wohl Pech für den Vermieter sein.
*Der Letzte zahlt-ätsch*
kann es wohl auch nicht sein 😠
Die suchen einfach einen Dummen, auf den sie es abwälzen können.
Da würde ich keinen Meter klein beigeben. Und ich schätze den TE so ein, dass er genauso normal-sorgsam mit der Kupplung umgegangen ist wie mit jedem anderen Wagen.
Was manche Vermieter denken, ist schon abenteuerlich. Man schrottet absichtlich die Kupplung einer fremden Mietkarre, um sich selbst das Leben schwer zu machen? Wenn es nun ein Lambo gewesen wäre und eigene Doofheit... aber von einem Brot-und-Butter-Astra? Selbst wenn... wozu? 😉
cheerio
seat toldeo tdi: 265.000km mit der ersten kupplung!
...und die kiste wurde nicht gerade geschont.
kommt ein man zum FOH und sagt:
"ich hätte gerne eine neue kupplung für meinen astra-j"
sagt der FOH:"tut mir leid, tauschgeschäfte machen wir nicht"
LOL