Frage zu KfZ-Versicherung - biite reinschauen

VW Golf 1 (17, 155)

hi leute
brauche mal eure hilfe
geht um foljendes:
das auto meiner freundin ist so versichert, dass nur ihre mutter und sie damit fahren dürfen
jetzt meine frage:
wenn ich einen unfall mit ihrem auto machen würde, würde dann niemand zahlen oder zahlt dann meine kfz-haftpflicht, oder vllt die private, oder wäre dann wirklich arsch karte
oder würde ihre haftplicht was übernehmen oder übernimmt die dann NIX wenn mein name nicht in den versicherungs unterlagen steht

kennt sich hier jemand damit aus
wäre toll

vielen dank schon mal und mfG Sebastian

19 Antworten

Am Rande erwähnt bin ich Banker und verkaufe solche Versicherungen. Mein Vater ist Versicherungsheini, meine Freundin ist Bankerin und 4 meiner besten Kumpels sind Versicherungsmakler, Financial Planer, Vermögensberater oder Versicherungsfachwirt. Ekelig wa?Die Allg Vers. Bedingungen sind entscheidend. Äußerst hilfreich ist, wenn man seine Rechtschutzversicherung bei der selben Versicherung hat, wo auch die KFZ ist - dann lassen die es meistens nicht drauf ankommen...
Am besten stellt Ihr euch gegenüber der Versicherung dumm...

Zitat:

Original geschrieben von The Stoh


das stimmt nicht. Da werden gravierende Unterschiede zwischen Männlein und Weiblein gemacht....

ja grundlegend schon. wenn er aber ohnehin älter ist als seine freundin, ist es finanziell belanglos, ob er mit eingetragen wird. da ja das mädel die jüngste (und weibliche) fahrerin bleibt. also wäre er somit, wie bereits gesagt, auf der sicheren seite!

gruß

Zitat:

Original geschrieben von The Stoh


Äußerst hilfreich ist, wenn man seine Rechtschutzversicherung bei der selben Versicherung hat, wo auch die KFZ ist - dann lassen die es meistens nicht drauf ankommen...

Na ob das so äußerst hilfreich ist... ebenso gut kann es passieren, dass die Rechtsschutz keine Deckung gegen das eigene Haus erteilt 😉

Arvin S.

Deckung gegen das eigene Haus erteilen? Das spielt keine Rolle; die Rechtschutz muß ja eintreten. Da würde sonst ein Anruf beim Verbraucherschutz reichen und die widerrum wären recht fix bei der Bundesaufsichtsbehörde für Finanzen, die widerum schnell mal 250.000 € gegen die Versicherung verhängen kann. Von daher kann ich nur sagen: wir sind zum Glück in Deutschland und nicht im Wilden Westen.

Was den jüngsten Fahrer angeht: das ist bei Weitem nicht bei allen Versicherern entscheidend. Beispiel Volksfürsorge, bei denen können Frauen ruhig unter 23 sein und mit dem Wagen fahren, Männer aber nicht. Das liegt auch auf der Hand: Männer stellen ein viel höheres Wagnis da!

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also, meine freundin ist bei der allianz versichert
das auto ist auf ihre mutter angemeldet
und sie fährt es
sie ist jünger als ich
jemand bei allianz und weiß wie es da läuft?

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