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Frage zu H-kennzeichen

Themenstarteram 28. Januar 2003 um 15:07

Sicherlich wurde das Thema schon hunderte Male diskutiert aber über die Suchfunktion kann ich nichts finden! So, nun zum Problem:

Angenommen ich kaufe mir einen alten Ami-schlitten, der seit Ewigkeiten nicht mehr angemeldet war; was muss man unternehmen um das begehrte H-kennzeichen zu bekommen? Tüv hat der Wagen natürlich nicht und dazu kommt, dass es ein US-Import ist.

Was soll ich tun - und in WELCHER Reihenfolge (erst Tüv und dann das Oldie-Gutachten oder umgekehrt???)? Wie sieht es mit den Kosten aus?

Ich hoffe ihr könnt helfen

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27 Antworten
am 28. Januar 2003 um 18:23

Bei den Amis muss man den Warnblinker ändern, wenn Blink- und Bremsleuchten die selbe Lampe sind.

Das normale Blinklicht hat von Haus aus vorrang! Sonst würde man ja gar keinen Blinker mehr sehen, wenn ich abbiegen will, und auf der Bremse stehe. Und so bleibt ja mindestens ein Bremslicht, und das andere Licht blinkt.

Gruß Jürgen

am 28. Januar 2003 um 18:24

Also Blinker geht vor Bremslicht, und Warnblinker geht vor Allem!!

Bei den Amis geht die Bremse vor den Warnblinker!

Gruß Jürgen

ja ist richtig!war blöd ausgedrückt von mir.meinte damit eben nur,daß das bremslicht beim blinken,an bleibt!(einseitig) damit dürften die fragen bezüglich der blinker ja geklärt sein-nächste frage bitte! :D

wie schauts denn mit sicherheitsgurten aus?

ich hab nämlich keine drein

Da gibts meines Wissens nach auch so ein Datum.

Oldtimer die davor keine hatten, brauchen auch heute keine Sicherheitsgurte. Mann kann welche nachrüsten, muss aber nicht. Ich glaube das Stichjahr war 69, bin aber nicht sicher...

Hab grad hierzu noch was gefunden:

Zitat:

Ab dem 01.01.1976 müssen alle PKW, die seit dem 01.04.1970 erstmals zugelassen wurden und über eine entsprechende Verankerung verfügen, bis 01.01.1978 mit Sicherheitsgurten ausgestattet worden sein. Diese Regelung gilt noch heute.

Das heißt Stichtag ist der 01.01.1970 nicht wie fälschlicher Weise von mir behauptet das Jahr '69.

am 29. Januar 2003 um 6:05

Meine Chevelle hat vorne Gurte, und hinten keine, aber schon verankerungen für 2 Punktgurte. Laut TÜV muss ich die nicht nachrüsten, eben wegen dem Baujahr. Ich werde jedoch schon wegen der Sicherheit welche nachrüsten.

Gruß Jürgen

Themenstarteram 29. Januar 2003 um 14:49

@Jürgen: Bezüglich deiner Frage: Ich werde mir demnächst ein paar Autos anschauen. Einige davon stehen auch in Dänemark (wohne direkt an der dänischen Grenze).

Vor einem halben Jahr s tand in DK ein recht guter Challenger (mit 440er) zum Verkauf. Leider hat mir das Geld gefehlt (70000 DKr; um die 9000 Euro)

Weiss jemand wie es mit einem EU-Import aussieht???

@all

mal kurz noch zu den rücklichtern.

bei meinem '68 camaro mit 4roten rücklichtern, je 2links und rechts,war das so.

wenn das licht an war, haben alle lampen gebrannt.

wenn ich geblinkt habe, blinkte die komplette seite.

wenn ich geblinkt habe und auf der bremse stand, dann blinkte die komplette seite und auf der anderen seite leuchtete komplett das bremslicht.

die warnblinkanlage hatte vor allen anderen rücklichtern vorrang.

das war alles erlaubt und musste nicht extra eingetragen werden, weil original so. es wurde auch niemals beanstandet.

hier der text vom tüv süddeutschland:

Zitat:

Bestimmten Bauteilen kann der Sachverständige bedingt durch seine technischen und verkehrsrechtlichen Kenntnisse durch Begutachtung eine Etwa-Wirkung bescheinigen.

Zwei einfache Beispiele:

Eine amerikanische Bremsleuchte strahlt rotes Licht ab, wie man es bei europäischen Bremsleuchten gewohnt ist. Sie hat also in etwa die gleiche Wirkung und muss deshalb nicht umgebaut werden, obwohl im Gesetzestext die Ausrüstung mit einer bauartgeprüften (mit EG/ECE-Kennzeichnung) Bremsleuchte grundsätzlich verlangt wird.

Die Verglasung entspricht nicht den EG-Vorschriften, weist aber die Aufschrift "DOT" auf. Sie entspricht damit den US-Standards, die ausreichen um durch den amtlich anerkannten Sachverständigen des TÜV eine Etwa-Wirkung zu bescheinigen.

------------------------------------------------------------------------------------------------

@moparisti

wenn du ein auto von einem eu staat nach deutschland bringen willst, so starte das auto und fahr einfach nach hause damit, das wars :D

das schreibt der deutsche zoll dazu:

Zitat:

Seit dem 01. Januar 1993 sind die zollrechtlichen Grenzkontrollen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft entfallen, weil alle im Zollgebiet der Gemeinschaft beförderten Waren als Gemeinschaftswaren gelten und keiner zollamtlichen Überwachung mehr unterliegen. Im Warenhandel innerhalb der Gemeinschaft sind daher weder Zölle zu zahlen noch sind Zollformalitäten zu erfüllen (Achtung: Ausnahmen bestehen für verbrauchsteuerpflichtige Waren). Infolgedessen können Privatpersonen aus EG-Staaten grundsätzlich Waren in anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft mengen- und wertmäßig unbegrenzt erwerben und in ihr Heimatland mitnehmen, sie bleiben generell mit der Umsatzsteuer des jeweiligen Kauflandes belastet. Die Mitwirkung der Zollverwaltung ist in diesen Fällen nicht mehr vorgesehen.Von dieser Regel gibt es allerdings Ausnahmen, so sind z.B. Verkäufe von neuen Fahrzeugen innerhalb der EG grundsätzlich in dem Mitgliedstaat zu besteuern, in den sie bestimmungsgemäß gelangen. Dabei kommt es nicht darauf an, wie das neue Fahrzeug in die Bundesrepublik Deutschland gelangt, z.B. ob der Verkäufer es liefert oder der Käufer es abholt. Als "neu" und damit in der Bundesrepublik Deutschland zu versteuern gilt auch ein Auto, das entweder nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt hat oder dessen erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt.

Die deutschen Kfz-Zulassungsstellen sind daher bei der Anmeldung von Fahrzeugen, die in einem anderen EG-Staat erworben wurden, gehalten, entsprechende Kontrollmitteilungen an das für den Fahrzeughalter zuständige Finanzamt zu schicken. Der Autohändler des anderen EG-Landes sollte folglich in diesen Fällen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen bzw. den Steuerbetrag zurückzahlen, wenn ihm alle Dokumente über die Zulassung und die Steuerzahlung in Deutschland vorliegen. Fragen Sie ihn danach!

Für gebrauchte Fahrzeuge muss in der Bundesrepublik Deutschland keine Umsatzsteuer gezahlt werden. Im Kaufpreis ist die Umsatzsteuer des anderen EG-Landes enthalten bzw. wird durch den Verkäufer getrennt ausgewiesen und erhoben.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt und/oder Ihre Kfz-Zulassungsstelle.

und alles klar!? :D

Themenstarteram 29. Januar 2003 um 19:25

@barracuda:

alles klar! Vielen Dank für die Informationen

am 29. Januar 2003 um 22:39

@Uwe:

Im deutschen Gesetz wird verlangt, daß der Warnblinker vorrang vor dem Bremslicht hat, wenn Blinker und Bremse die identischen Birnchen sind. Bei einigen Amis ist das nicht der Fall. Da hat das Bremslicht vorrang, und das muss dann umgeändert werden!

Gruß Jürgen

am 30. Januar 2003 um 13:14

Wie stehts denn mit ner 07er Nummer? Was gibts denn da für Auflagen und welche Vorteile hat das ganze für mich???

Also

 

bei meinem 70er Mustang wurden die Roten Blinker hinten eingetragen da bauartbedingt - ohne probleme.

Probleme gabs ein bisschen mit den roten seitenbegrenzungsleuchten - erst sollte ich sie abklemmen, da bei uns nur gelbe begrenzungesleuchten erlaubt sind, ging aber dann mit gutem Zureden auch.

Nachgerüstet werden muss ausser den Scheinwerfern, die Warnblinkanlage (wurden bei mir nur auf generelle Funktion, aber nicht auf zusammenspiel mit blinker oder bremslicht getestet) und ein Abschlepphaken vorne. Am besten anschrauben nicht anschweissen - dann kann man ihn nach dem Tüv wieder abnehmen bis zum nächstenmal :-)

Gurte müssen ab dem ominösen 1.7.69 sein, genauso wie eine ASU. Baujahre davor brauchen die nicht. Allerdings zahlt die Versicherung im Falle eines Unfalles OHNE Gurte auch nicht unbedingt die Personenschäden ! Nachrüsten also generell sinnvoll.

Alle Zusatzteile die nicht original verbaut sind, müssen nachgewiesernerweise mindestens 20 Jahre eingetragen sein um als zeitgenössischen zubehör anerkannt zu werden. d.h. alles was nicht dem absoluten Originalzustand entspricht hats du nachweispflicht.

Es darf KEIN zweifarb - oder Showlack sein, es sei denn er ist original

Im Innenraum kann man fast alles ändern ohne dass es der h-zulassung entgegenläuft.

Ablauf = §21 Vollabnahme + H-Prüfung, dann ASU und Zulassung

Danach alle 2 Jahre regulär zum Tüv

Have Fun

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