Frage zu : gekauft wie gesehen

Hallo ,

zur Vorgeschichte, Ich verkaufte einen Roller mit 25 km Zulassung und jetzt kommt der Käufer und sagt er läuft schneller, wobei mir das ein Rätsel ist denn er lief bei mir nur 25, Und jetzt will er 150€ für das Drosseln und ein Gutachten. Nun Zur Frage: wenn im Kaufvertrag steht gekauft wie gesehen, und er nicht Probe gefahren ist, dann ist er doch selbst schuld oder nicht ?

LG Yardman

PS noch schöne Restweinachten!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von 0016


[...] oder hast Du im Kaufvertrag 25 Km/h zugesichert.

Hat er - automatisch. Den Papieren nach ist er bis 25 km/h, im Kaufvertrag (sofern als Feld für Vermerke existent) ist nichts anderes vermerkt -> also hatte das Fahrzeug beim Verkauf maximal 25 km/h.

@TE:

Ich würde mir keine Sorgen machen. Wie lange ist der Verkauf her?

Gekauft wie gesehen -> schließt so etwas mit ein. Er hatte die Möglichkeit zur Probefahrt und wenn er sich jetzt evtl. sogar erst Wochen später meldet -> wird schwer einen Nachweis zu führen.

Das so manche Drossel nicht 100%ig wirkt ist ja allgemein bekannt. Evtl. saß er mit seinem GPS-Navi auf dem Ding und hat so nachgemessen? 😉

Grüße, Martin

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Ja selbst schuld. Wie schnell fährt denn das Mofa und was sagt die Zulassung? Muss doch schon eine Drossel eingetragen sein.

Vieleich hat er auch die Drossel ausgebaut und will jetzt nur den "Kaufpreis" senken. Darüber schon mal nachgedacht.?
Rein rechtlich wird er vermutlich keine Handhabe gegend Dich haben, oder hast Du im Kaufvertrag 25 Km/h zugesichert.
Grüße
0016

Zitat:

Original geschrieben von 0016


[...] oder hast Du im Kaufvertrag 25 Km/h zugesichert.

Hat er - automatisch. Den Papieren nach ist er bis 25 km/h, im Kaufvertrag (sofern als Feld für Vermerke existent) ist nichts anderes vermerkt -> also hatte das Fahrzeug beim Verkauf maximal 25 km/h.

@TE:

Ich würde mir keine Sorgen machen. Wie lange ist der Verkauf her?

Gekauft wie gesehen -> schließt so etwas mit ein. Er hatte die Möglichkeit zur Probefahrt und wenn er sich jetzt evtl. sogar erst Wochen später meldet -> wird schwer einen Nachweis zu führen.

Das so manche Drossel nicht 100%ig wirkt ist ja allgemein bekannt. Evtl. saß er mit seinem GPS-Navi auf dem Ding und hat so nachgemessen? 😉

Grüße, Martin

Das Ganze fällt in den Bereich des BGB, da würde ich an Deiner Stelle nachlesen: Schau mal hier unter Buch 2, Abschnitt 8, Titel 1, Untertitel 1. Da stehen die entsprechenden Paragraphen.

Meiner (unfachmännischen) Meinung nach müsste der Käufer Pech gehabt haben. Er hat zwar Rechte bei Mängeln (Nachbesserung, Minderung des Kaufpreises, Schadensersatz), allerdings schließt §442 diese Rechte aus, wenn der Käufer bei Vertragsabschluss die Mängel kennt. Falls ihm in Folge grober Fahrlässigkeit die Mängel unbekannt blieben, muss der Käufer ihm diese arglistig verschwiegen oder dafür eine Garantie übernommen haben, damit er die Rechte anwenden kann. §444 wiederum schließt jegliche Haftungsausschlussklauseln des Verkäufers aus, wenn dieser die Mängel arglistig verschwiegen hat.

In Deinem Fall wäre also interessant, warum keine Probefahrt unternommen wurde (freiwillig abgelehnt, nicht möglich, darauf hingewiesen, dass eine Probefahrt sinnvoll und erwünscht sei, ...). Ansonsten ist es generell schwer für den Käufer, weil er dem Verkäufer das arglistige Verschweigen (mit der Absicht, einen Vertragsabschluss zu erzielen) nachweisen muss. Das ist insofern schwer, wenn auf den Unterlagen steht, dass eine Drossel eingebaut ist und das ganze begutachtet wurde (für Zulassung). Dann können sowohl Käufer als auch Verkäufer von dem Vorhandensein ausgehen, sofern Dir beim Fahren des Rollers vorher nicht aufgefallen ist, dass er deutlich zu schnell fährt. Aber auch das muss man Dir nachweisen. Im Gegenzug kannst Du dem Käufer auch unterstellen, nach dem Kauf die Drossel mit der Absicht ausgebaut zu haben, den Kaufpreis mindern zu wollen.

Für das alles muss der Käufer aber auch erst einmal klagen .. und das lohnt sich für die meisten Leute nicht wirklich.

Also mach Dir keinen Kopf und genieß die Tage zwischen den Jahren.

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Als erstes stellt sich die Frage, wie schnell fährt denn jetzt angeblich das Mofa? Nur 27 km/h oder gar 50? Wie hat er gemessen?

Ansonsten gibt es einige Einschränkungen zu "Gekauft wie gesehen". Hier mal ein paar Punkte dazu:

Zitat:

Die Klausel „gekauft wie gesehen“ wird von Gerichten nicht als umfassender Ausschluss der Gewährleistung angesehen. Durch diese Formulierung wird vielmehr nur die Gewährleistung für solche Mängel ausgeschlossen, die für den Käufer bei der Besichtigung auch erkennbar waren. Treten dagegen im Nachhinein noch Mängel zutage, die nur bei einer gründlichen Untersuchung für einen Fachmann ersichtlich waren, ist die Gewährleistung für solche Mängel nicht ausgeschlossen.

Das gleiche gilt für Klauseln wie „wie gesehen und probegefahren“ oder „wie besichtigt“. Auch diese Klauseln sind kein umfassender Gewährleistungsausschluss. Sie beziehen sich nur auf solche Mängel, die bei Besichtigung und Probefahrt zu erkennen waren.

Ein umfassender Ausschluss der Mängelgewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf sind dagegen Klauseln „verkauft unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“ oder „es wird keine Garantie übernommen“.

[Quelle:

http://autorecht-online.info/...-der-gewaehrleistung-bei-gebrauchtwage

]

Wenn das Mofa also zugelassen war und der Käufer eine Probefahrt gemacht hat, dann hätte ihm auffallen können, dass das Mofa eventuell schneller fahren könnte. Ist ihm das nicht aufgefallen - immerhin hat er ohne einen entsprechenden Vermerk das Mofa gekauft - so war anscheinend bis zum Zeitpunkt des Vertragabschluss' alles in Ordnung.

Hat er keine Probefahrt gemacht, wie in Deinem Fall, kann es problematischer werden.

Weiterhin wäre es interessant zu wissen, ob es überhaupt ein Mangel ist, wenn das Mofa schneller fahren kann. Mal abgesehen davon, dass es nicht zulässig ist. Falls keine Manipulation am Mofa feststellbar ist, wäre dann nicht sogar der Hersteller dafür verantwortlich?

Meiner Meinung nach - gekauft wie gesehen....
solange du nicht Betrügerisch gewusst hast dass das Teil NICHT gedrosselt war- und der Beweis dafür ist schwer - kann dir keiner was.

Alex

Ich weiß nicht ob der ne Chance hat, aber m.E. hat 0016 Recht: Der will den Kaufpreis drücken. Ich würd ihm, wenn er tatsächlich vor Gericht zieht, eine Rückabwicklung vorschlagen. Mal sehen, ob er auf die Kiste ganz verzichten will. Wenn der Verkauf länger als sagen wir mal 4 Wochen her ist, würd ich mich auf gar nichts mehr einlassen.

Wenn du keine technischen Mängel oder Manipulationen >vorsätzlich verschwiegen< hast, ist alles gut.

Lass maL raten: Ein Audifahrender Vater in den späten Vierzigern hat das Ding für sein Kind gekauft.

Alternativ: ein Opa mit'm Ford Mondeo für das Enkelkind.

Nun ist Weihnachten ruiniert weil das Balg begeistert von 32 km/h ist und der edle Spender zu schlottern beginnt, sobald das Ding gestartet wird.

Mal im Ernst: bei modernen Roller genügt ne getausche CDI oder ein entfertes Kabel und schon rennen die Dinger. Weiß heute schon jeder 15 jährige vor'm Lappen.

Deine Schilderung liest sich tatsächlich wie der nachträgliche Versuch, Geld zu sparen. Wenn du reinen Gewissens bist, red mit deiner RS-Versicherung und teile dem Käufer deine Bereitschaft das auf dem Rechtsweg zu klären mit...

Oh, und gib ihm nen Link zu diesem Forum, dann kann er hier fragen, wie man nen Socken in den LuFi stopft.

ist doch egal. keine Rücknahme, nichts. Der Käufer hat nach dem kauf den ordnungsgemässen Zustand sicherzustellen wenn er den öffentlichen Verkehrsraum nutzt. Ein Indiz für eine nicht korrekt funktionierende Drossel ist der tacho. Weiterhin ist der Fahrzeugführer Verantwortlich, dass die zulässige Geschw. eingehalten wird.

Netten Brief verfassen, dass daraus nichts wird und fertig. Das bekommt er vor Gericht nicht durch. Dazu müsste er dann auch ein Gutachten erstellen lassen, dass die Drossel nicht korrekt verbaut wurde. Das muss er auf jeden Fall vorschiessen. Das wird dann den Fahrzeugwert wohl überschreiten.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Ja selbst schuld. Wie schnell fährt denn das Mofa und was sagt die Zulassung? Muss doch schon eine Drossel eingetragen sein.

Die Zulassung sagt 25 und eine Drossel ist verbaut!

Den Gedanken hatte ich auch gleich, im Vertrag steht nichts von 25 aber in der Anzeige!

LG

Zitat:

Original geschrieben von 0016


Vieleich hat er auch die Drossel ausgebaut und will jetzt nur den "Kaufpreis" senken. Darüber schon mal nachgedacht.?
Rein rechtlich wird er vermutlich keine Handhabe gegend Dich haben, oder hast Du im Kaufvertrag 25 Km/h zugesichert.
Grüße
0016

Hallo @ all,

ich danke euch vielmals für die viele Interessanten Antworten!
Werde mich melden wenn ich wieder etwas neues weiß und euch auf dem laufenden halten!

LG

Zitat:

Original geschrieben von Yardman


Den Gedanken hatte ich auch gleich, im Vertrag steht nichts von 25 aber in der Anzeige!
LG

Las' Dich auf nichts ein, um auch nur einen Euro zurückzubekommen müsste der käufer den Rechtsweg beschreiten.

Das ist aber sicher erheblich teuerer als die geforderten 150,-€, also wird er es bei dem "Betrugsversuch" belassen.

Grüße

0016

Interessant wäre es, wann Du die Kiste verkauft hast. Sprich: Wie lange hatte der Käufer Zeit, daran herumzubasteln?

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