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Frage zu Fahrzeugwechsel mit Überschneidung

Themenstarteram 19. Oktober 2014 um 16:26

Hi Leute,

ich hätte da mal eine kleine Frage an euch, vielleicht steckte ja jemand von euch schonmal in einer gleichen Situation.

Folgendes:

Ich fahre im Moment einen VW, ist auf mich zugelassen und die Versicherung läuft logischerweise auch auf mich.

Nun habe ich mir gestern ein neues Auto gekauft (Hyundai). Der Händler wird es im Laufe der nächsten Woche zulassen, ich kann es aber erst im Laufe der Übernächsten Woche abholen (weil ich vorher keine Zeit habe, nicht weil ich müsste).

Nun muss der Händler logischerweise eine eVB Nummer von mir bekommen, damit er das Auto anmelden kann. Möchte er bis Dienstag oder spätestens Mittwoch haben. Ich habe aber im Moment natürlich nur den Caddy versichert und noch keine neue Versicherung für den Hyundai abgeschlossen.

-> Bekomme ich in dieser Situation bei meiner Versicherung eine eVB Nummer mit der der Händler den Hyundai zulassen kann, obwohl meine Versicherung noch auf den VW läuft? (ich denke nein, weil der Hyundai ja nicht versichert ist)

-> Oder muss ich erst einen Versicherungsvertrag für den Hyundai abschließen? Den vom VW kann ich aber noch nicht kündigen, weil ich das Auto ja noch zwei Wochen fahren muss. Ich kann den VW erst abmelden wenn der Hyundai in der Garage steht, ich brauche jeden Tag ein Auto. Also übergangsweise 2 Versicherungen laufen haben? (klingt für mich blödsinnig)

Ich kann erst Dienstag zur Versicherung, und dann müsste direkt alles klappen damit der Händler die Nummer bekommt. Deshalb wollte ich mich mal vorab informieren um dann nicht von der Versicherung abgewiesen zu werden.

Am wichtigsten wäre, ob ich jetzt mit versichertem VW eine eVB Nummer für den Hyundai bekommen kann. Dann könnte ich ihn abholen, am nächsten Tag den VW abmelden und dann bei der Versicherung einfach den Vertrag vom VW auf den Hyundai ändern. Aber geht das so einfach?

Ich hoffe ich habe es einigermaßen verständlich erklärt. Vielleicht hatte ja jemand von euch schonmal so eine Situation. :)

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9 Antworten

Hi Leute,

ich habe folgende Situation: habe mir einen neuen Wagen zugelegt (Mercedes Benz c 200 k s203) und habe den alten aber noch nicht verkauft (Golf 3). Möchte zumindest veruchen, es zu vertickern. Wie mache ich denn das mit dem alten Fahrzeug? Ich muss doch für den keine 2. Versicherung abschließen, oder?

Sobald ich von HUK24 Bescheid bekommen habe, haben die eine Regelung für die ersten 60 Tage Überschneidung, die ich nicht ganz verstehe, ich füge mal den Originaltext ein:

"...Bei einem Fahrzeugwechsel wird für den Zeitraum der Überschneidung zwischen Anmeldung des neuen und Abmeldung des bisherigen Fahrzeugs der Beitrag für das vom Beitrag her günstigere Fahrzeug nach dem Beitragssatz berechnet, der für erstmalig abgeschlossene Versicherungsverträge zu zahlen ist. Für PKW gilt dabei die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse (SF) 1/2, für alle anderen Fahrzeugarten die SF 0.

Diese Buchung ist als Differenzbelastung im Versicherungsschein ausgewiesen.

Der Beitrag für das vom Beitrag her teurere Fahrzeug wird mit der vorhandenen Schadenfreiheitsklasse berechnet.

Die o.a. Regelung findet Anwendung, wenn zwischen dem Tag der Zulassung des neuen Fahrzeugs und dem Tag der Abmeldung des bisherigen Fahrzeugs nicht mehr als 60 Tage liegen. Andernfalls werden für beide Fahrzeuge jeweils separate Verträge dokumentiert.

Mit freundlichen Grüßen..."

Heisst das nun, dass ich beide für 60 Tage über einen Vertrag (quasi dem neuen) laufen lassen kann? Wäre SUPER, wenn mir das einer 'übersetzen kann'.

Vielen Dank schonmal & schöne Grüße

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeugwechsel: wie und wie lange ist der alte Wagen versichert?' überführt.]

Wenn das neu hinzugekommene Fahrzeug zugelassen ist und das bisherige Fahrzeug noch nicht abgemeldet ist, dann berechnet dir die Versg. das günstigere Fahrzeug wie einen Zweitwagen, ohne dass du einen extra Vertrag abschliessen musst - max. aber nur bis zu 60 Tagen.

D.h. du musst für jedes der beiden Fahrzeuge bezahlen - einmal das teuere Kfz mit deiner SF-Einstufung, das andere Kfz mit SF1/2 (=Differenzbelastung).

 

Grüsse,   motorina.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeugwechsel: wie und wie lange ist der alte Wagen versichert?' überführt.]

Hi motorina,

vielen Dank für deine Antwort. Ich hatte das halbwegs auch so verstanden, jetzt bin ich mir sicher. Also beide Wagen würden für 60 Tage dann über denselben Vertrag laufen, das günstigere wäre aber nicht mehr bei SF 5, sondern bei SF 1/2, richtig?

Mir fällt gerade noch eine Frage ein: wenn das 60 Tage überschreitet, muss ich das über eine separate Versicherung als Zweitwagen versichern lassen: Müsste ich bei dieser Versicherung auch bei SF 1/2 anfangen? Wie sieht so eine Versicherung für ein Zweitwagen aus (sorry für die doofe Frage, hatte noch nie einen Zweitwagen :)

Schönen Gruß...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeugwechsel: wie und wie lange ist der alte Wagen versichert?' überführt.]

es gibt Fragen,

die kann man am einfachsten und schnellsten beim direkten Ansprechpartner klären.

Deine gehört dazu.

Warum fragst du nicht bei deiner Versicherung nach ?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeugwechsel: wie und wie lange ist der alte Wagen versichert?' überführt.]

Kaburs du musst ja nicht drauf antworten, wenn du nicht möchtest. Deinen Kommentar kannst du dann aber auch sein lassen. Wie ich schon geschrieben habe, war das eine Frage 'rein Interesse halber'.... sowas kann man dochmal fragen? Vielleicht kommt der eine oder andere mit guten Ideen oder einer anderen Versicherungsempfehlung... und nicht mit dummen Kommentaren...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeugwechsel: wie und wie lange ist der alte Wagen versichert?' überführt.]

Die eVB bekommst Du immer, denn damit kommt noch kein Vertrag zu stande (es sei denn, Du schließt vorher einen ab).

In der Situation sind im Handeln der einzelnen Versicherer recht unterschiedlich, die einen geben bis zu 4 Wochen, die anderen bis zu 1 Woche und wieder andere rechen taggenau ab und rechnen den alten Wagen als 2. Fahrzeug für die Übergangszeit ab.

Themenstarteram 19. Oktober 2014 um 16:37

Also erstmal bekomme ich die Nummer, obwohl für den Hyundai noch kein Vertrag abgeschlossen ist?

Der Händler lässt das Auto damit zu, ich hole es ab, melde dann den VW ab und lasse dann die Versicherung ändern?

Das wäre perfekt!

Nachdem die eVB vorhanden ist und das KFZ zugelassen ist, wird ein Antrag gestellt (wie das bei Online-Versicherer läuft kann ich nicht sagen), so ist z.B. bei mir.

Bei der eVB Bestellung ist eine Angabe, ob das KFZ mit Vollkasko zu versichern ist hilfreich, denn die vorläufige Deckung einer eVB betrifft gesetzmäßig nur die Haftpflichtvers.

Wie schon gesagt, eVB bekommst Du immer, wenn der Wagen Vollkasko versichert werden soll einfach bei der Abfrage der eVB darauf hinweisen.

Ein Vertrag bzw. Antrag kann sowieso immer erst nach Zulassung des Fahrzeuges aufgenommen werden, darin steht auch die Frage nach dem Vorvertrag (also dem des Caddy), von dem dann die SF-Jahre übernommen werden. Dann kommt i.d.R. auch die Frage danach, wann das Vorfahrzeug abgemeldet wurde oder wird.

4 Wochen sind meist kein Problem, bei meinem Versicherer kann man sogar bis zu 2 Monate beide Fahrzeuge mit der gleichen SF-Klasse laufen lassen, bevor danach, wenn der zweite Wagen nicht abgemeldet wurde, dieser in die Zweitwagen-SF-Klasse umgestuft wird.

Also einfach eVB anfordern, Hyundai anmelden und anschließend versichern und mit der Versicherung sprechen, wann der alte Wagen abgemeldet wird. Das reicht normalerweise völlig!

Gruß, Jens

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