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Bei gewünschtem Versicherungswechsel einfach Fahrzeugwechsel angeben ?

Themenstarteram 20. April 2017 um 9:51

Moin Leute,

Habe gestern mal aus Spaß bei Check24 meine KFZ Versicherungsdaten eingegeben und mir wurde direkt ein Produkt mit der selben Leistung aber 15 Euro günstiger pro Monat angeboten....

Jetzt gilt ja seit 2017 das man das erst zum Versicherungsjahr kündigen kann , wäre das nicht eigentlich dadurch zu umgehen einfach eine Kündigung zu schreiben mit der Begründung des Fahrzeugwechsels ?

Ist doch eigentlich nicht für die Versicherung nachzuvollziehen oder ?

Beste Antwort im Thema

Die Versicherungen kriegen meines Wissens eine Meldung der Zulassungsstelle wenn ein Fahrzeug ab oder umgemeldet wird.

schreib ne Kündigung zum deiner regulären Kündigungsfrist und fertig, alles andere macht nur unnötig ärger.

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Wie soll das gehen??

Bei einem Fahrzeugwechsel muss man nicht kündigen

Ideen gibt es!!

Themenstarteram 20. April 2017 um 10:23

Zitat:

@celica1992 schrieb am 20. April 2017 um 12:14:45 Uhr:

Wie soll das gehen??

Bei einem Fahrzeugwechsel muss man nicht kündigen

Ideen gibt es!!

Sicherlich muss man nicht Kündigen , habe ich nie behauptet, aber ich würde gern die Versicherung wechseln und hab keine lust darauf ewig zu warten weil es mir schon recht viel sparen würde .

Naja man könnte ja quasi der Versicherung ne Mail schreiben das man das Fahrzeug wechselt und dabei gibt es ja ein Sonderkündigungsrecht , dann wäre ich ja nicht drauf angewiesen bis zum Jahresende zu warten.

Die Versicherungen kriegen meines Wissens eine Meldung der Zulassungsstelle wenn ein Fahrzeug ab oder umgemeldet wird.

schreib ne Kündigung zum deiner regulären Kündigungsfrist und fertig, alles andere macht nur unnötig ärger.

Verträge sind einzuhalten!

Wie schon richtig angemerkt, ist die Meldung der Zulassungsstelle notwendig. Ohne diese läuft die Versicherung auf das Auto weiter, selbst wenn man es privat verkauft hat und man in dem Zeitraum nicht mal mehr der eigentliche Eigentümer ist. Erst mit Abmeldung bzw. Ummeldung auf einen neuen Besitzer wird die Zulassungsstelle die Versicherung kontaktieren und damit endet der Versicherungszeitraum.

Man könnte höchstens das Auto abmelden und mit etwas Wartezeit, neu anmelden. Die Kosten dafür dürften allerdings die mögliche Einsparung wieder auffressen.

Abmelden nützt nichts, dadurch endet der Vertrag nicht.

Ein Halterwechsel oder eine fristgerechte Kündigung zur Hauptfälligkeit sind die Lösungen.

Zitat:

@Fidelcastrol schrieb am 20. April 2017 um 12:23:13 Uhr:

Zitat:

@celica1992 schrieb am 20. April 2017 um 12:14:45 Uhr:

Wie soll das gehen??

Bei einem Fahrzeugwechsel muss man nicht kündigen

Ideen gibt es!!

Sicherlich muss man nicht Kündigen , habe ich nie behauptet, aber ich würde gern die Versicherung wechseln und hab keine lust darauf ewig zu warten weil es mir schon recht viel sparen würde .

Naja man könnte ja quasi der Versicherung ne Mail schreiben das man das Fahrzeug wechselt und dabei gibt es ja ein Sonderkündigungsrecht , dann wäre ich ja nicht drauf angewiesen bis zum Jahresende zu warten.

Was ? Kaufst du dir ein anderes auto ? Dann kannst du das so machen mit dem fahrzeugwechse

Wenn du aber dein jetziges auto behältst musst bis zur hauptfalligkeit warten da das auto ja immer noch das gleichr auto ist .. die haben ja deine fagrgestellnummer. Oder du baust ein unfall dann darfst du durcg das sonderkuendigungsrecht unterjährig kündigen.. oder der halter wechselt dann kannste auch sofort kündigen

Wir haben Ende April!

Du willst nachweislich gegenüber einer Versicherung lügen bzw. Dir die vorzeitige Vertragsauflösung durch eine wissentliche Falschaussage erschleichen? Für 120,-- Euro (8x15,--) Vorteil bis zum Jahresende?

Mal abgesehen von den möglichen Folgen für künftige Versicherungsverträge, wenn so eine Geschichte auffliegt.... schonmal etwas von Moral, Anstand etc. gehört?

Darf ich fragen, was Du beruflich machst?

Themenstarteram 20. April 2017 um 17:26

Zitat:

@kleiner_Lurch schrieb am 20. Apr. 2017 um 19:3:35 Uhr:

möglichen

Endlich versteht mich jemand.

 

Ja genau das versuche ich

 

Ich habe 0 Verständniss für dieses lächerliche Gesetz ( letztes jahr ging das alles mit dem wechseln noch einwandfrei, wieso sollten jetzt aufeinmal die anbieter drunter leiden ?)

 

Abgesehen davon würde damit ja niemand geprellt werden sondern , solange sie mich versichern zahle ich ja der jeweiligen Institution ....ich bezahle Monatlich 92 euro und ich finde das das eine absolute frechheit ist aber leider bin ich durch die arbeit drauf angewiesen

 

Und ich weiß nicht als was du arbeitest aber 120 euro am jahresende wären fast 2 monatszahlungen an versicherung !für die selbe Leistung!

 

Ich verstehe nur Bahnhof.

Welches neue Gesetz meinst du?

PS: was würdest du sagen, wenn dein Chef dir fristlos kündigt, weil er einen billigeren AN gefunden hat?

Themenstarteram 20. April 2017 um 17:30

Zitat:

@Oetteken schrieb am 20. April 2017 um 19:28:09 Uhr:

Ich verstehe nur Bahnhof.

Welches neue Gesetz meinst du?

Es gibt wohl eine neue regelung die besagt das man nurnoch zum ende des jahres ein versicherungswechsel durchführen kann ...allerdings gibt es da ein paar Sonderkündigungsrechte

Themenstarteram 20. April 2017 um 17:31

Zitat:

@Oetteken schrieb am 20. Apr. 2017 um 19:28:09 Uhr:

billigeren

Ich würde ihm sagen das er bescheuert ist weil er ihn neu anlernen muss ;)

 

 

Du hast ein riesen denkfehler bzw verstehst es echt überhaupt nicht oder ? @Fidelcastrol

Mit den wechsel hat sich zu letzten jahr nichts geändert! Der Wechsel letztes jahr war auch immer nur nach 1 jahr zum vertragsende bzw zur hauptfalligkeit moglich! Letztes jagr konnte man auch immer nur zur hauptfalligkeit wechseln!

Stichtag meist der 30.11 da hauptfalligkeit 1.1.

Einige haben aber unterjährige Verträge z.b 1.6 und fa kann man zum 30.4 kündigen..

Du hast ein jahredvertrag unterschrieben.. du weisst schon was das bedeutet ?

Es war schon immer so, dass man zur Hauptfälligkeit fristgerecht kündigen kann.

Das kann der Jahreswechsel oder ein anderer Termin sein, schau in deine Police und die AKB.

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