Frage zu Eintragung bei H Kennzeichen

Hallo miteinander,

Ich bräuchte kurz eure Hilfe, weil ich jetzt echt verunsichert bin.

Ich habe zwar mein Anliegen im entsprechenden Fahrzeugforum gestellt, denke aber, dass ich hier sicherlich auch Fachleute finde.

Konkret geht es um meinen BMW e36 325i mit H-Kennzeichen.

Ich war gestern mit meinem X bei der HU.
Die hat auch der Prüfer durchgeführt, der meinem 325er vor einigen Monaten das H Kennzeichen erteilt hat.
Ich hab ihn dann auch auf die von mir gewünschte Eintragung von original zeitgenössischen AC Schnitzer Felgen, dem Schnitzer Auspuff und des Schnitzer Lenkrades bei meinem 325er angesprochen.

Seine Aussage war „…… geht nicht, weil die Eintragungen innerhalb von 10 Jahren nach EZ hätten gemacht werden müssen.“

Wohlgemerkt, ich hab sämtliche Papiere (Teilegutachten/ABE udgl.) zeitgenössische Prospekte, den KFZ Brief (mit den Eintagungen der Teile) des Spenderfahrzeuges (ist ein baugleicher 325i und lediglich nur 4 Monate jünger als mein Auto) und die Rechnung der Teile von 1992 der Firma AC Schnitzer.

Habt ihr ähnliche Erfahrungen oder Tips/Hinweise für mich oder hat der Prüfer tatsächlich Recht ??

Danke schonmal und ein schönes Wochenende

Moosi

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29 Antworten

Zitat:

@Citroenista schrieb am 11. Dezember 2021 um 11:01:53 Uhr:


Hätte sicher noch andere Vorteile. Zum Bsp. Steinschlagschutz - Korrosionsschutz - kann wieder entfernt werden.

Er könnte ja das H in der Originalfarbe und danach zur Erhaltung des Originallacks eine Steinschlagschutzfolie in grünmetalic erhalten ?!? 🙄

GreetS Rob

Wenn es dann im März soweit ist, werde ich den Prüfer mal drauf ansprechen. Und vielleicht auch mal einen zweiten fragen ... .

Und JA - die BX-se hatten ein schönes dunkles grünmetallic im Farbkatalog! ?? An sowas dacht ich auch, weil mir mein anderer 14er in dieser Farbe so gut gefällt.

Ich bin mir gar nicht sicher wie das bei einer Ganzlackierung in anderer Farbe ist wenn dabei nur die Aussenhaut lackiert wird und innen, im Kofferraum und Motorraum die Originalfarbe bleibt. Ich kann mir vorstellen das Prüfer da auch mit dem Kopf schütteln.

Deswegen schrieb ich hoher vierstelliger Bereich. Damit meine ich zerlegen, komplett lackieren mit Innen- und Motorraum und wieder zusammen bauen. Das kost teuer Geld Männers. 🙂

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Zitat:

@Frankyboy379 schrieb am 11. Dezember 2021 um 13:35:22 Uhr:


Ich bin mir gar nicht sicher wie das bei einer Ganzlackierung in anderer Farbe ist wenn dabei nur die Aussenhaut lackiert wird und innen, im Kofferraum und Motorraum die Originalfarbe bleibt. Ich kann mir vorstellen das Prüfer da auch mit dem Kopf schütteln.

Da kann ich Dich beruhigen. Mein E31 hat auch nicht die Originalfarbe aber eben eine zeitgenössische, nur nicht im Motorraum, da ist es noch die Originale. Habe 2020 mein H-Kennzeichen bekommen.

Zitat:

@Citroenista schrieb am 11. Dezember 2021 um 11:01:53 Uhr:


Mich hatte ja auch der Gesamtzustand + dieser Ausstattung + diese Motorisierung gereizt.

Und genau dieses Stück automobilen Kulturguts zu erhalten ist Sinn der Vorteile, die das H-Kennzeichen bringt. Dazu gehört dann aber auch eine zeitgenössische (nicht unbedingt originale) Lackierung.

Zum Thema "nach dem H-Gutachten folieren" gibt es zwei potentielle Probleme:
Bei jeder HU wird auch geprüft, ob das Fahrzeug noch im H-Zustand ist. Da sollte es also mit einer Folierung Probleme geben. Alle zwei Jahre ent- und neufolieren will man wohl auch nicht.
Da das Fahrzeug foliert nicht mehr im H-Zustand ist wird auch der Steuersatz für ein Fahrzeug ohne H-Kennzeichen fällig. Wenn der höher ist als der mit H-Kennzeichen (warum sollte man sonst eins wollen?!) kann es blöd werden, wenn das auffällt.

Natürlich sind diese Probleme eher theoretischer Natur, die Wahrscheinlichkeit ist groß einen Prüfer zu finden der sowohl das H-Gutachten als auch die folgenden HUs mit Folie abnickt, und dem Finanzamt wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit nie auffallen. Aber legal wird es dadurch nicht 😉

Zitat:

@Moosi schrieb am 11. Dezember 2021 um 09:23:06 Uhr:



Wohlgemerkt, ich hab sämtliche Papiere (Teilegutachten/ABE udgl.) zeitgenössische Prospekte, den KFZ Brief (mit den Eintagungen der Teile) des Spenderfahrzeuges (ist ein baugleicher 325i und lediglich nur 4 Monate jünger als mein Auto) und die Rechnung der Teile von 1992 der Firma AC Schnitzer.

Also wenn Schnitzer-Tuningteile bei einem BMW nicht zeitgenössisch sind, dann weiß ich es nicht.

Wenn die Papiere grundsätzlich auch heute noch eine Eintragung ermöglichen (die hier gezeigten würden dafür natürlich nicht reichen), dann sollte das H-Kennzeichen auch kein Hindernis sein. Teilegutachten und ABE wären da ein guter Anfang, die Frage ist was sich hinter "udgl." versteckt 😉

Folieren sieht man eher nicht so gern,das kommt aber mit den nächsten Generationen,dort ist es mit der 10 Jahresregel definitiv zeitgenössisches Tuning. Ich wollte unseren auch folieren, original Farbe,hab aber von 3 Prüfern ein Nein bekommen.

Zitat:

@hk_do schrieb am 11. Dezember 2021 um 18:57:43 Uhr:



Zitat:

@Moosi schrieb am 11. Dezember 2021 um 09:23:06 Uhr:



Wohlgemerkt, ich hab sämtliche Papiere (Teilegutachten/ABE udgl.) zeitgenössische Prospekte, den KFZ Brief (mit den Eintagungen der Teile) des Spenderfahrzeuges (ist ein baugleicher 325i und lediglich nur 4 Monate jünger als mein Auto) und die Rechnung der Teile von 1992 der Firma AC Schnitzer.

Also wenn Schnitzer-Tuningteile bei einem BMW nicht zeitgenössisch sind, dann weiß ich es nicht.

Wenn die Papiere grundsätzlich auch heute noch eine Eintragung ermöglichen (die hier gezeigten würden dafür natürlich nicht reichen), dann sollte das H-Kennzeichen auch kein Hindernis sein. Teilegutachten und ABE wären da ein guter Anfang, die Frage ist was sich hinter "udgl." versteckt 😉

Danke auch dir für deine Rückmeldung.

Ich werde auf jeden Fall im Frühjahr mein Glück bei einem anderen Prüfer bzw. sogar einer anderen Organisation versuchen.

Udgl., bedeutet in meinem Fall, dass ich, so denke ich, alles habe, was es zu den Teilen gibt.
Ich habe:
- den Kaufvertrag von dem Auto der Firma Schnitzer /Freilassing
- die Auflistung des vor EZ vorgenommenen Umbaus samt der Teileliste/Teilerechnung
- Originalprospekte der Firma Schnitzer
- den original KFZ-Brief mit den Eintragungen von diesem Auto
- alle Original Teilegutachten, ABE für die verbauten Teile

Recht viel mehr, denke ich, kann man nicht (mehr) haben.

Schönen Abend
Moosi

Imho würde ich mir da keine Sorgen machen, das passt schon. ?)

Ich möchte meine Golf 4 auch zu Oldtimern werden lassen.
Wie sieht es mit anderen Felgen und Fahrwerk aus?

Das dauert aber noch mindestens bis 2027!😮

Solange sie zeitgenössisch sind,also bis 10 Jahre nach EZ, kein Thema...nach aktuellen Stand...bis zum H hat er aber noch etwas

Zitat:

@Christian8P schrieb am 25. Dezember 2021 um 18:22:54 Uhr:


Das dauert aber noch mindestens bis 2027!😮

5 Jahre... meine sind aber aus 2001 bzw 2003 😉

Also noch länger.😛
Ich fand den Golf IV aber gar nicht so übel, hatte ich 2002 mal als Leihwagen und beim Bund durfte ich dann auch nochmal kurz einen 1.9 TDI fahren. Ein qualitativer Quantensprung gegenüber dem Golf III und erst recht gegenüber dem Golf V.

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