Frage zu einem Gutachten

Meinem Sohn ist einer hinten drauf gefahren. Die Schuldfrage ist eindeutig beim anderen.
Wir haben ein Gutachten erstellen lassen, das wie folgt aussieht.

Wiederbeschaffungswert: 5000,- € Steuerneutral

Reparaturkosten 4.200,- € inkl. MwSt.

Restwert: 1.800,- € inkl. Steuer

Die Restwertangebote sind alle aus der Umgebung. Also nicht weiter als 30 KM weg.

Die gegnerische Versicherung hat den Restwert jetzt aber auf 2.300,- € nach oben korrigiert mit einem Angebot mitten in Deutschland.

Als ich dort angerufen habe, wurde mir mitgeteilt, dass es normal ist, dass die Gutachter nur regionale Angebote einholen.

Die Versicherung selber hat dann aber noch ein überregionales Angebot eingeholt.

Warum wird das so gemacht?
Wieso holt mein Gutachter nicht auch ein überregionales Angebot ein?

Beste Antwort im Thema

@Talker55
Ich gebe Dir zu 100./. Recht. Habe die 30 Jahre als Schadensachbearbeiter und Gruppenleiter in der Hauptsache VN und Anspruchsteller erlebt, die alles besser wussten und ansonsten ihr eigenes Rechtsempfinden mit der Rechtsprechung und / oder den Gesetzen verwechselten. Wem nutzt z.B. ein Urteil des OLG Karlsruhe bei Gerichtsstand Berlin?
Klaus, kein Name sondern ein Sammelbegriff.??

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Welche fachliche Qualifiktion hast du gleich wieder im Bereich Versicherungen? 😛

Du suchst ein individuelles Urteil raus, in dem es um insgesamt 3 Schäden an einem Fahrzeug geht, bei denen mehrere Gutachten erstellt wurden und willst es verallgemeinern.
Das Urteil mag mit Sicherheit für diesen Ablauf der Ereignisse anwendbar sein, da mehrere Gutachten vorlagen.

Was passiert aber, wenn ich nur einen Kasko Schaden habe?

Wie ist dann der Ablauf?
Welche Restwertangebote gibt es dann überhaupt und wer holt die ein?

@Talker55
Ich gebe Dir zu 100./. Recht. Habe die 30 Jahre als Schadensachbearbeiter und Gruppenleiter in der Hauptsache VN und Anspruchsteller erlebt, die alles besser wussten und ansonsten ihr eigenes Rechtsempfinden mit der Rechtsprechung und / oder den Gesetzen verwechselten. Wem nutzt z.B. ein Urteil des OLG Karlsruhe bei Gerichtsstand Berlin?
Klaus, kein Name sondern ein Sammelbegriff.??

Zitat:

Original geschrieben von Talker55


Du suchst ein individuelles Urteil raus, in dem es um insgesamt 3 Schäden an einem Fahrzeug geht, bei denen mehrere Gutachten erstellt wurden und willst es verallgemeinern.
Das Urteil mag mit Sicherheit für diesen Ablauf der Ereignisse anwendbar sein, da mehrere Gutachten vorlagen.

Da du anscheinend Probleme mit dem Lesen hast, erklär ich es dir gerne.

Die Feststellung, dass im Kaskobereich dieselben Voraussetzungen im Bezug auf die Restwertermittlung gelten, wie vom BGH für den Haftpflichtbereich festgelegt wurden, ist unabhängig von der Anzahl der Gutachten im verhandelten Fall. Das Gericht hat hier eine allgemeine Aussage zur Wertermittlung getroffen, die so 1 zu 1 auf andere Kaskogutachten angewandt werden könnte.

Das ein OLG Urteil keine bundesweite rechtliche Verbindlichkeit hat, und ein anderes Gericht am anderen Ende der Republik anders entscheiden kann, steht außer Frage. Traurig genug, dass die als Experten das erst von Germania47 erklärt werden musste.

Die Chance, dass ein anderes OLG sich in einem ähnlichen Fall an einem bereits gesprochenem Urteil orientiert (die Richter erfinden das Rad auch nicht immer neu) ist schon als groß anzusehen.

Der Knackpunkt bei der Entscheidung war übrigens nicht die Anzahl der Gutachten oder sonstige fallbezogene Eigenschaften, sondern die Tatsache, dass der Geschädigte den Wagen selber zum Aufkäufer hätte transportieren müssen. Hättest du aber mit ein bisschen Sachverstand auch selber lesen können.

Somit bleibt festzustellen:

Deine Aussage, dass das BGH Urteil für den Kaskofall grundsätzlich nicht maßgebend ist, ist nicht korrekt gewesen.

Deine Aussage, dass das Urteil nur eine Einzelfallentscheidung ist, die auf andere Fälle nicht anzuwenden ist, ist ebenfalls nicht korrekt gewesen.

Du kapierst nicht was ich meine, da du kein Fachwissen in dem Bereich hast!

Die Frage die ich dir gestellt habe:

Woher kriegt ein Kaskogeschädigter die regionalen Angebote?

Denk mal drüber nach...

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Zitat:

Original geschrieben von Talker55


Du kapierst nicht was ich meine, da du kein Fachwissen in dem Bereich hast!

Du doch auch nicht.

Zitat:

Die Frage die ich dir gestellt habe:

Woher kriegt ein Kaskogeschädigter die regionalen Angebote?

Denk mal drüber nach...

Aus der Region?

MfG

Zitat:

Original geschrieben von VersVor


Hallo Mr.Spoki,

Du hast verschiedene Möglichkeiten. Du kannst komplett reparieren lassen, in der Werkstatt Deiner Wahl, dann werden die gesamten Reparaturkosten bezahlt.
Oder Du rechnest nach GA ab, dann stehen Dir die Nettoreparaturkosten zu, also
€ 3.530,- zu.
Du kannst dann komplett, teilweise oder gar nicht reparieren. Für alle durch Rechnung belegten Kosten, z. B. Ersatzteile, bekommst Du zusätzlich die darin enthaltene MwSt.
Das Fahrzeug muss 6 Monate weiter genutzt werden.
MfG

Hätte dazu mal eine Frage:

Zählen die 6 Monate ab Schadentag oder Eingang bei der Versicherung oder Kostenerstattung, ...?

Ab Schadentag.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von VersVor


Aus der Region?

MfG

Soso...

Da kommt also der Gutachter der im Kaskobereich von der Versicherung beauftragt und bezahlt wird und holt im Interesse der Versicherung nur regionale Angebote ein.

Muss neu sein... 😉

Auch musste noch keiner meiner Kunden sein Auto selber zum Verwerter bringen.
Die haben die alle abgeholt.

Zitat:

Original geschrieben von Talker55


Da kommt also der Gutachter der im Kaskobereich von der Versicherung beauftragt und bezahlt wird und holt im Interesse der Versicherung nur regionale Angebote ein.

Natürlich wird der Gutachter im Sinne seines Geldgebers arbeiten, und die Restwertangebote heraussuchen, die der Versicherung das meiste Geld sparen. Eben auch überregionale Anbieter. Und hier besteht halt die Gefahr, dass dem Geschädigten unzumutbare Belastungen aufgebürdet werden

könnten.

Genau darum geht es ja in dem Urteil, diese Vetternwirtschaft zwischen Versicherungen und Gutachtern zu unterbinden. Ein erster Schritt wurde nun getan, weitere in dieser Richtung werden folgen. Und dann werden dieselben Voraussetzungen für Kasko und Haftpflichtgutachten gelten.

Mit ein bisschen gesundem Menschenverstand, kann dies auch jeder nachvollziehen, der nicht in der Versicherungsbranche tätig ist (oder in einer der Fussabtreterberufe rund um diese Branche).

Zitat:

Original geschrieben von Talker55


Auch musste noch keiner meiner Kunden sein Auto selber zum Verwerter bringen.
Die haben die alle abgeholt.

Das erklärt jetzt natürlich einiges. Wenn sich die Basis deines Wissens nur aus Erfahrungen mit deiner Kundschaft zusammensetzt, kann man deine Statements nachvollziehen. Wie der verhandelte Fall weiter oben aber zeigt, gibt es in der großen weiten Welt auch andere Aufkäufer als die, die du von deinen Kunden kennst.

Wer hat den durch einen überregionalen Restwertanbieter einen Schäden erlitten?

Zitat:

Original geschrieben von germania47


Wer hat den durch einen überregionalen Restwertanbieter einen Schäden erlitten?

Lies einfach den Volltext zum oben genannten OLG Urteil, da steht es drin.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Ein erster Schritt wurde nun getan, weitere in dieser Richtung werden folgen.

Sagt dir das deine Glaskugel? 😁

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Das erklärt jetzt natürlich einiges. Wenn sich die Basis deines Wissens nur aus Erfahrungen mit deiner Kundschaft zusammensetzt

Im Gegensatz zu dir habe ich Erfahrung.

Wie war doch gleich deine Qualifiaktion im Bereich Versicherungen? Google? 😁

Es fällt vermehrt auf, dass du niemals was fachliches zum Thema beizutragen hast, aber dafür ausschließlich zum stänkern hier unterwegs bist.

Zitat:

Original geschrieben von Talker55


...aber dafür ausschließlich zum stänkern hier unterwegs bist.

Dazu habe ich dir schon im anderen Thread was geschrieben. Thema Glashaus.

Da du dich aber darauf beschränkst, die Argumente die deine Aussagen widerlegen zu ignorieren, hat eine Diskussion mit dir keinen Wert.

Hallo,

Urteile hin oder her; kann mir mal jemand erklären, wo das Problem sein soll, wenn der Aufkäufer aus Timbuktu kommt, sofern der den Abholtermin einhält und den Restwert zahlt.
Sollte ein Aufkäufer, egal ob Regional oder Überregional, seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, dann würde ich die Versicherung in Regress nehmen.
Hier geht es doch immer nur um Fälle, wo jemand mehr als den Wiederbeschaffungswert erzielen möchte.

Liebe Grüße
Herbert

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken


Urteile hin oder her; kann mir mal jemand erklären, wo das Problem sein soll, wenn der Aufkäufer aus Timbuktu kommt, sofern der den Abholtermin einhält und den Restwert zahlt.

Sollte eigentlich kein Problem darstellen wenn es denn so läuft.

Trotzdem war es notwendig Freund Talker darauf hinzuweisen, dass seine Aussage, das BGH Urteil hätte für Gutachten im Kaskobereich generell keine Aussagekraft, schlicht und ergreifend falsch ist. Leider ist er in dieser Sache sehr beratungsresistent.

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