Frage zu einem Gutachten

Meinem Sohn ist einer hinten drauf gefahren. Die Schuldfrage ist eindeutig beim anderen.
Wir haben ein Gutachten erstellen lassen, das wie folgt aussieht.

Wiederbeschaffungswert: 5000,- € Steuerneutral

Reparaturkosten 4.200,- € inkl. MwSt.

Restwert: 1.800,- € inkl. Steuer

Die Restwertangebote sind alle aus der Umgebung. Also nicht weiter als 30 KM weg.

Die gegnerische Versicherung hat den Restwert jetzt aber auf 2.300,- € nach oben korrigiert mit einem Angebot mitten in Deutschland.

Als ich dort angerufen habe, wurde mir mitgeteilt, dass es normal ist, dass die Gutachter nur regionale Angebote einholen.

Die Versicherung selber hat dann aber noch ein überregionales Angebot eingeholt.

Warum wird das so gemacht?
Wieso holt mein Gutachter nicht auch ein überregionales Angebot ein?

Beste Antwort im Thema

@Talker55
Ich gebe Dir zu 100./. Recht. Habe die 30 Jahre als Schadensachbearbeiter und Gruppenleiter in der Hauptsache VN und Anspruchsteller erlebt, die alles besser wussten und ansonsten ihr eigenes Rechtsempfinden mit der Rechtsprechung und / oder den Gesetzen verwechselten. Wem nutzt z.B. ein Urteil des OLG Karlsruhe bei Gerichtsstand Berlin?
Klaus, kein Name sondern ein Sammelbegriff.??

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wo kommen denn die 2700 jetzt plötzlich her, wieso nicht 3200?

Weil die Versicherung den Restwert auf 2300 erhöht hat.

@ CorsaDiesel

Es ist ein Schreiben von der Versicherung gekommen, in dem sie den Restwert höher setzten. Macht also definitiv die Versicherung selber. Bzw. deren interner Gutachter wohl.

Zitat:

Original geschrieben von Mr.Spoki


Weil die Versicherung den Restwert auf 2300 erhöht hat.

@ CorsaDiesel

Es ist ein Schreiben von der Versicherung gekommen, in dem sie den Restwert höher setzten. Macht also definitiv die Versicherung selber. Bzw. deren interner Gutachter wohl.

Es könnte aber auch sein, dass der Gutachter nachträglich einen Aufkäufer gefunden hat, der 2300,- für den Unfallwagen zahlen will und er hat das der Versicherung mitgeteilt, die dann eine Mitteilung an Dich geschickt hat.

Die Schadensachbearbeiter einer Versicherung haben weiß Gott andere Sachen zu erledigen, als im Netz nach höheren Restwerten zu suchen.

Zitat:

Die Schadensachbearbeiter einer Versicherung haben weiß Gott andere Sachen zu erledigen, als im Netz nach höheren Restwerten zu suchen.

Das glaubst Du aber hoffentlich nicht selber.

Ich kenne eine Versicherung - habe dort vor über 10 Jahren ein Praktikum gemacht - bei der sehr wohl die Sachbearbeiter die Fahrzeuge selber in die Restwertbörse eingestellt haben um höhere Angebote zu erzielen.

PS
Die Rechtmäßigkeit dieser Aktion ist ein anderes Thema.

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Wie genau muss die sein?

Wann kann ich den Rest kriegen?

Hallo Mr.Spoki,

Du hast verschiedene Möglichkeiten. Du kannst komplett reparieren lassen, in der Werkstatt Deiner Wahl, dann werden die gesamten Reparaturkosten bezahlt.
Oder Du rechnest nach GA ab, dann stehen Dir die Nettoreparaturkosten zu, also
€ 3.530,- zu.
Du kannst dann komplett, teilweise oder gar nicht reparieren. Für alle durch Rechnung belegten Kosten, z. B. Ersatzteile, bekommst Du zusätzlich die darin enthaltene MwSt.
Das Fahrzeug muss 6 Monate weiter genutzt werden.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Es könnte aber auch sein, dass der Gutachter nachträglich einen Aufkäufer gefunden hat, der 2300,- für den Unfallwagen zahlen will und er hat das der Versicherung mitgeteilt, die dann eine Mitteilung an Dich geschickt hat.

Die Schadensachbearbeiter einer Versicherung haben weiß Gott andere Sachen zu erledigen, als im Netz nach höheren Restwerten zu suchen.

1) Den Gutachter würde ich äh vornehm darauf hinweisen was er für eine Pappnase ist. Es sei denn es ist ein Gutachter der Verischerung. Ansosnten gibt es sowas nicht, ein regionaler Restwert wird ermittelt und kommt ins Gutachten, fertig. Wo soll danach ein weiterer Restwert herkommen? Überregional hat im Gutachten nichts verloren, aus der Börse wenn darüber eingeholt ist er auch raus?

2) Falsch, das ist ihre Aufgabe! Denn jeder Euro mehr den sie bei Restwerten rausholen ist ein Euro weniger der zu Lasten der Versicherung geht. Die haben nunmal die Aufgabe das bestmögliche für ihren Arbeitgeber herauszuholen. Das ist gängige Praxis, und der Aufwand für das Einstellen in eine Börse im Vergleich zu der möglichen Einsparung gering.

Wenn sie ein höheres regionales Gebot finden ist das eine Sache, ein überregionales Angebot ist für Ablage rund. Jedenfalls nach derzeitiger Rechtslage.

@Moers

Du hast Deine Meihnung und ich meine.

2011, als mein VK Schaden einen Totalschaden hatte, kam ein polnischer Aufkäufer und hat bar bezahlt.

Soviel zum regionalen Aufkäufer und Preis.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Du hast Deine Meihnung und ich meine.

Soviel zum regionalen Aufkäufer und Preis.

Keine Meinung, ich halte mich nur an derzeit geltende Rechtsprechung. Und die fordert im Gutachten und für die Abrechnung die Ermittlung von 3 verbindlichen regionalen (!) Restwertgeboten. Natürlich gibt es immer überregionale Aufkäufer, die sind aber für die Abwicklung des Schadens erstmal uninteressant.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


2011, als mein VK Schaden einen Totalschaden hatte, kam ein polnischer Aufkäufer und hat bar bezahlt.

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711



Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


2011, als mein VK Schaden einen Totalschaden hatte, kam ein polnischer Aufkäufer und hat bar bezahlt.

Sorry, sollte heißen als mein Corsa einen Totalschaden (VK Schaden) hatte.

Danke für den Hinweis.

@ CorsaDiesel

Er wollte nicht deine Rechtschreibung korrigieren.

Er wollte dich damit darauf aufmerksam machen, dass es in dem Fall hier um einen Haftpflichtschaden geht, du aber einen Kasko-Schaden hattest.

Du kannst also nicht die Vorgehensweise deiner Versicherung bei deinem Kasko-Schaden als Maßstab für einen Haftpflichtschaden nehmen.

Im Haftpflichtbereich hat der Geschädigte andere Rechte, als im Kasko-Bereich.

Ich denke, dass die Praxis eines Gutachtens in KH sowie VK was WBW, RW und Repawert anbetrifft gleich sind.

Denn ruguliert wird nach Gutachten, egal ob KH oder VK ist.
Die Unterschiede sind doch nur Nutzungsaufall, Kostenpauschale gibt es bei Kasko nicht und SB gibt es bei KH nicht.
In beiden Fällen wird nach Gutachten reguliert.

Wieviele Leute müssen dir jetzt hier noch sagen, dass du falsch liegst?

Kasko = Vertragsrecht
Haftpflicht = PflVG

In einem Haftpflichtgutachten reicht es nach aktueller Rechtssprechung des BGH (13.01.2009 - VI ZR 205/08) aus, wenn 3 regionale Restwertangebote eingeholt werden.

In Kasko gilt diese Rechtssprechung nicht.
Hier schickt der Versicherer den Gutachter und der Versicherer darf natürlich auch ein Restwertangebot vom überregionalen Markt einholen.

Zitat:

Original geschrieben von Talker55


In Kasko gilt diese Rechtssprechung nicht.

Nur eigenartig, dass das OLG Karlsruhe die Sache etwas anders sieht:

Zitat:

Die Versicherung hatte einen überregionalen Restwert aus der Restwertbörse in Abzug gebracht, dessen Realisierung dem Versicherungsnehmer nicht zuzumuten war. Das OLG ist der Auffassung, dass auch bei der Kaskoabrechnung die Kriterien des BGH bezüglich Restwertfestsetzung (= regionaler Markt) anzuwenden sind.

Zitat:

Es ist dem Versicherungsnehmer nicht zumutbar, sein Fahrzeug – branchenüblich gegen hohe Bargeldbeträge – ihm unbekannten Händlern zu überlassen. Das nie auszuschließende Risiko, Falschgeld zu erhalten, das Risiko eines Diebstahls vor Einzahlung des Bargelds bei einer Bank oder einer Auseinandersetzung über die Sachmängelgewährleistung mit dem Käufer kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer nicht per Allgemeiner Versicherungsbedingung auferlegen

Quelle: OLG Karlsruhe 12 U 90/09

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