Frage zu einem Gutachten

Meinem Sohn ist einer hinten drauf gefahren. Die Schuldfrage ist eindeutig beim anderen.
Wir haben ein Gutachten erstellen lassen, das wie folgt aussieht.

Wiederbeschaffungswert: 5000,- € Steuerneutral

Reparaturkosten 4.200,- € inkl. MwSt.

Restwert: 1.800,- € inkl. Steuer

Die Restwertangebote sind alle aus der Umgebung. Also nicht weiter als 30 KM weg.

Die gegnerische Versicherung hat den Restwert jetzt aber auf 2.300,- € nach oben korrigiert mit einem Angebot mitten in Deutschland.

Als ich dort angerufen habe, wurde mir mitgeteilt, dass es normal ist, dass die Gutachter nur regionale Angebote einholen.

Die Versicherung selber hat dann aber noch ein überregionales Angebot eingeholt.

Warum wird das so gemacht?
Wieso holt mein Gutachter nicht auch ein überregionales Angebot ein?

Beste Antwort im Thema

@Talker55
Ich gebe Dir zu 100./. Recht. Habe die 30 Jahre als Schadensachbearbeiter und Gruppenleiter in der Hauptsache VN und Anspruchsteller erlebt, die alles besser wussten und ansonsten ihr eigenes Rechtsempfinden mit der Rechtsprechung und / oder den Gesetzen verwechselten. Wem nutzt z.B. ein Urteil des OLG Karlsruhe bei Gerichtsstand Berlin?
Klaus, kein Name sondern ein Sammelbegriff.??

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Hallo,
Das sind doch schon mal 500 Euro Ersparnis für die Versicherung.
Mich wundert das überhaupt nicht so sind eben Versichrungen die müssen so etwas tun um große Gewinne zu machen.
Seelze 01

Zitat:

Original geschrieben von Mr.Spoki


Wieso holt mein Gutachter nicht auch ein überregionales Angebot ein?

Ganz einfach, weil du einen Anspruch auf ein regionales Angebot hast lt. derzeitiger Rechtsprechung. Ein Gutachter hat demnach 3 regionale (!) Angebote einzuholen und dir das beste im Gutachten zu nennen.

Also dezent darauf verweisen wo sich die Versicherung ihr überregionales Angebot hinstecken kann 😉

Verweisen kannst du hierbei z.B. auf folgendes Urteil:
http://www.kfz-experte.de/restwerte

@ Moers75

Sehe ich das richtig?

- Wir hätten zu dem Preis aus dem Gutachten verkaufen können.

- Da aber das Auto noch nicht verkauft ist und die gegnerische Versicherung einen anderen Anbieter nennt der einen höheren Restwert bietet, so muss ich jetzt auf alle Fälle diesen Anbieter nehmen.

Ich darf also nicht noch schnell, nach bekanntwerden des höheren Angebotes zum schlechteren Preis verkaufen?

Zitat:

Original geschrieben von Mr.Spoki


- Wir hätten zu dem Preis aus dem Gutachten verkaufen können.

Ja, natürlich. Dir war ja bis zum Schreiben der Versicherung nichts anders bekannt.

Jetzt würde ich einfach mal mit Verweis auf das Beispielurteil der Versicherung schreiben dass du kein überregionales Angebot akzeptierst. Alternativ steht dir als Geschädigtem auch ein Anwalt zu der deine Ansprüche durchsetzt.

Andererseits: Willst du dein Auto verkaufen? Wenn ja spielt es ja eigentlich keine Rolle welches Restwertgebot du annimmst. Die Versicherung legt den Rest bis zum Wiederbeschaffungswert oben drauf und du kannst von der Summe ein "neues" Auto kaufen. Interessant wird die Diskussion doch nur wenn du das Auto weiterfahren willst und auf Gutachtenbasis abrechnen möchtest.

Beim tatsächlichen Verkauf kann es dir dagegen ja eigentlich egal sein wo der Aufkäufer herkommt, hauptsache er holt das Auto und legt das Geld auf den Tisch. Und nicht darauf einlassen wenn der anfängt zu feilschen, er hat ein verbindliches Angebot abgegeben. Von wegen "da iss noch nen Kratzer, da geb ich nur 300€ weniger".

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Danke. Das dachte ich mir auch schon.

Mir kann es soweit eigentlich egal sein.

Ich kriege die Kohle bis zum Wiederbeschaffungswert.

Folgendes wäre noch interessant.

Ich bekomme den Restwert ja mit Steuer bezahlt.
Die Reparaturkosten ohne Steuer.

Von daher ist das höhere Restwertangebot ja sogar besser, oder?

Sohnemann möchte sich wieder ein neues Auto kaufen.
Allerdings weiß er noch nicht genau welches.

Was passiert, wenn er sich ein gebrauchtes für z.B. 4000,- € von privat kauft?

Wie würde dann die Erstattung der Steuer aussehen?

Bekäme er dann die Steuer auf 1700,- € nacherstattet?

Der Versicherer stellt keine Unfallwagen ins Netz, dass macht nach meiner Kenntnis nur der Gutachter.

Die Unfallwagenbörse, wo nur gewerbliche Interessenten sich einloggen können, besteht Europaweit.

Vermutlich hat Jemand etwas später mehr geboten, was der GA dann dem Versicherer gemeldet hat.

Ein Versicherer handelt nicht mit Unfallwagen, sie reguliert nur das, was im Gutachten angeführt wird, soweit meine Kenntnis zu der Sachlage.

Zitat:

Original geschrieben von Mr.Spoki


Ich kriege die Kohle bis zum Wiederbeschaffungswert.

Folgendes wäre noch interessant.

Ich bekomme den Restwert ja mit Steuer bezahlt.
Die Reparaturkosten ohne Steuer.

Hallo,

es wird hier auf Totalschadensbasis abgerechnet, also Wiederbeschaffungswert - Restwert.
Die Reparaturkosten sind damit hinfällig.
Da das Fahrzeug "Steuerneutral" ist gibt es keine Erstattung der MwSt. bei Erwerb eines anderen Fahrzeuges, egal ob Gewerblicher oder Privatkauf.
Du kannst lediglich die Kosten für die Neuanmeldung des Fahrzeuges, also Stempelgebühren, Kennzeichengebühren usw. von der gegnerischen Versicherung anfordern.
Hierzu Belege in Kopie mit Anschreiben mit bitte um Kostenerstattung der Versicherung zusenden.
Zudem gibt es noch Nutzungsausfall oder einen Leihwagen.

Gruß

fordfuchs

Dann wäre der höhere Restwert ja ein Vorteil?

Es kann doch nicht sein, dass er die Differenz nur Netto bekommen kann?

Zitat:

Original geschrieben von Talker55


Dann wäre der höhere Restwert ja ein Vorteil?

Warum soll das ein Vorteil sein?

Der Wiederbeschaffungswert ist steuerneutral - nicht der Restwert.

Zitat:

Original geschrieben von Talker55


Es kann doch nicht sein, dass er die Differenz nur Netto bekommen kann?

Da das Fahrzeug lt. Gutachten steuerneutral anzusehen ist (also nur noch auf dem Privatmarkt gehandelt wird), wird der volle Wiederbeschaffungswert (also EUR 5000,00) bei der Abrechnung berücksichtigt.

Anders, als bei differenz- oder regelbesteuerten Fahrzeugen wird hier keine Mehrwertsteuer in Abzug gebracht - und folglich wird auch bei Ersatzfahrzeugkauf keine (da ja nicht in Abzug gebrachte) Mehrwertsteuer mehr nacherstattet.

Ok, Danke.

Dann ist es natürlich egal, welchen Restwert die Versicherung ansetzt.

Der kriegt also WBW - Restwert Brutto raus, ohne Abzug MwSt.

Wie siehts aus, wenn er das Auto weiterhin fahren möchte?

So siehts nämlich inzwischen wohl aus.

Wie ist dann der Ablauf?

Hallo,

habe ich doch von Anfang an geahnt, dass das kommt.
Dann gibt es 2.700 € von der Versicherung und du behältst dein kaputtes Auto.

Liebe Grüße
Herbert

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Der Versicherer stellt keine Unfallwagen ins Netz, dass macht nach meiner Kenntnis nur der Gutachter.

Falsche Kenntnis. Das ist gängige Praxis der Versicherer, ob übers Netz oder weil sie anderweitige Kontakte zu Aufkäufern haben. Je höher das Restwertgebot dass die Auftreiben desto weniger muss die Versicherung zahlen.

Der Gutachter ist mit seinem Gutachten fertig, der wird den Teufel tun später der Versicherung ein höheres Gebot zu nennen und seinem Auftraggeber (dem Geschädigten) damit in den Rücken zu fallen.

Im Falle fiktiver Abrechnung zählt beim Restwertgebot der regionale Markt. Darauf muss die Versicherung regulieren. Aber nicht hinterher erwischen lassen dass man das Auto dann doch an den Händler weiter weg für das höhere Gebot verkauft hat, damit hätte man sich unzulässig bereichert. Die Masche ist bei den Versicherern auch bekannt.

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken


Hallo,

habe ich doch von Anfang an geahnt, dass das kommt.
Dann gibt es 2.700 € von der Versicherung und du behältst dein kaputtes Auto.

Liebe Grüße
Herbert

Wie ist der genau Ablauf?

Wie weit muss das Auto repariert sein?

Gilt hier auch diese 6 Monatsfrist?

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