Frage zu Auffahrunfall - Versicherung zickt rum

Volvo XC60 D

Hallo zusammen,

ich hab da mal ne kurze Frage an euch.
Gehört zwar eigentlich nicht hier ins Volvo Forum aber ich hoffe ich könnt mir trotzdem helfen.

Vor 2 Wochen ist mir jemand auf meinen Smart hinten schön draufgefahren.
Ich stand an einer Roten Ampel und der Hintermann wollte halt net Bremsen!🙁

Wir waren uns einig, dass der andere Schuld war und haben alles geklärt!
Ich also ins Smart Center und einen Kostenvoranschlag erstellen lassen und den an die Versicherung des Unfallverursachers geschickt.
Lt. KV war der Schaden rund 660 Euro (netto).
Neues Mittelteil der Stoßstange, Arbeitszeit, Lackieren ect.

Jetz schreib mir aber die gegnerische Versicherung, dass ich mein Auto ja net zu Smart bringen muß, sondern eine Frei Werkstatt beauftragen soll weil die ja billiger sind.
Jetzt haben die mir mal eben 200 Euro weniger überwiesen.

Was soll ich tun?
Was haltet Ihr davon?

Schonmal danke für eure Hilfe!

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ich bin kein Jurist und kann Dir daher keine Paragraphen oder Urteile nennen. Aber ich meine gelesen zu haben, daß man als Gechädigter zwar verpflichtet ist, den Schaden bzw. die Kosten gering zu halten, andererseits aber auf eine Reparatur durch die Fachwerkstatt des Vertrauens bestehen kann. Dieses Vorgehen der Versicherung halte ich für ein Standard-Vorgehen, um trotz gegenteiliger Rechtslage Kosten zu sparen. Bei einigen Leuten funktionierts und so senken die ihre Ausgaben.

An Deiner Stelle würde ich denen einen gepfefferten Brief schreiben (die brauchen eine deutliche Ansage!) mit sinngemäß folgendem Inhalt: Fristsetzung von 14 Tagen entweder zur Zahlung des Restbetrages oder zur Abgabe einer Bestätigung, den Rest nach Vorlage einer Reparaturrechnung zu begleichen. Zweitens:Bei Nichteinhaltung der Frist die Zuziehung eines Gutachters und eines Rechtsnwaltes androhen mit der Geltendmachung der dadurch entstehenden Kosten. Außerdem vielleicht der Hinweis, dann noch einen Nutzungsausfall bei der Reparatur (steht Dir eigentlich sowieso zu) und eine Wertminderung geltend zu machen.

Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast gehste am besten sofort zu einem Rechtsanwalt.

Grüße

fast rider

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17 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Verbrecher75


Hallo zusammen,

ich hab da mal ne kurze Frage an euch.
Gehört zwar eigentlich nicht hier ins Volvo Forum aber ich hoffe ich könnt mir trotzdem helfen.

Vor 2 Wochen ist mir jemand auf meinen Smart hinten schön draufgefahren.
Ich stand an einer Roten Ampel und der Hintermann wollte halt net Bremsen!🙁

Wir waren uns einig, dass der andere Schuld war und haben alles geklärt!
Ich also ins Smart Center und einen Kostenvoranschlag erstellen lassen und den an die Versicherung des Unfallverursachers geschickt.
Lt. KV war der Schaden rund 660 Euro (netto).
Neues Mittelteil der Stoßstange, Arbeitszeit, Lackieren ect.

Jetz schreib mir aber die gegnerische Versicherung, dass ich mein Auto ja net zu Smart bringen muß, sondern eine Frei Werkstatt beauftragen soll weil die ja billiger sind.
Jetzt haben die mir mal eben 200 Euro weniger überwiesen.

Was soll ich tun?
Was haltet Ihr davon?

Schonmal danke für eure Hilfe!

Ich würde mal in Deine Versicherungsunterlagen reinschauen, ob da der Passus mit Werkstattbindung enthalten ist. Meist sind Versicherungen dann günstiger, aber man ist gezwungen, zu einer Werkstatt zu gehen, die die Versicherung vorschlägt - und das ist nicht zwingend eine Fachwerkstatt der jeweiligen Automarke.

Ist dieser Passus nicht enthalten, hast Du afaik freie Werkstattwahl und die Versicherung müßte das bezahlen. Wenn die wiederum dem KVA der Werkstatt nicht glauben, müssen die eben einen Gutachter bestellen, der das dann nochmals bewerten muss...

Soweit mein bescheidenes Wissen hierzu, vielleicht hilfts

VG

Markus

Also ich hab in meiner Vers. keine Werkstattbindung!
Aber da ich ja am Unfall nicht schuld bin, sondern der andere ist das doch sowieso egal oder?
Und auch wenn der Unfallverursacher eine Werkstattbindung hat kann das doch mir als geschädigtem egal sein oder?
Weil die gegnerische Vers. kann mich doch net zwingen in eine Frei Werkstatt zu gehen!?

Oder seh ich das falsch?

Hallo,

ich bin kein Jurist und kann Dir daher keine Paragraphen oder Urteile nennen. Aber ich meine gelesen zu haben, daß man als Gechädigter zwar verpflichtet ist, den Schaden bzw. die Kosten gering zu halten, andererseits aber auf eine Reparatur durch die Fachwerkstatt des Vertrauens bestehen kann. Dieses Vorgehen der Versicherung halte ich für ein Standard-Vorgehen, um trotz gegenteiliger Rechtslage Kosten zu sparen. Bei einigen Leuten funktionierts und so senken die ihre Ausgaben.

An Deiner Stelle würde ich denen einen gepfefferten Brief schreiben (die brauchen eine deutliche Ansage!) mit sinngemäß folgendem Inhalt: Fristsetzung von 14 Tagen entweder zur Zahlung des Restbetrages oder zur Abgabe einer Bestätigung, den Rest nach Vorlage einer Reparaturrechnung zu begleichen. Zweitens:Bei Nichteinhaltung der Frist die Zuziehung eines Gutachters und eines Rechtsnwaltes androhen mit der Geltendmachung der dadurch entstehenden Kosten. Außerdem vielleicht der Hinweis, dann noch einen Nutzungsausfall bei der Reparatur (steht Dir eigentlich sowieso zu) und eine Wertminderung geltend zu machen.

Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast gehste am besten sofort zu einem Rechtsanwalt.

Grüße

fast rider

Das Übel ist, dass gerade die Versicherer die momentan am meisten, auch von den selbsternannten Verbraucherschützern (wer prüft eigentlich deren Kompetenz !!!), hochgelobt werden, z.b. u.a. die mit H....und 24
sich genau so verhalten. Die haben nicht nur für Ihre eigenen Kunden Werkstatttarife, sondern nun auch für den potenziellen Geschädigten!!!!!!

Es gibt diverse Gerichtsurteile zu dem Problem und ich setze für meine Kunden entsprechende Schreiben auf und wir erhalten die Differenz auch ohne Anwalt.

Aber, wie gesagt, es gibt Unterschiede und die werden nicht öffentlich diskutiert da der Verbraucher ja dumm ist (Meinung der Verbraucherschützer) und es sowieso jedem nur um Kohle geht (Geiz ist geil).
Hier nun auch der Versicherung.

Ihr wollt sparen --- gut geringe Beiträge,- aber vermehrt verringern sich nun mal auch die Leistungen.
Denn die eierlegende Wollmilchsau gibt es nicht.

Diese Entwicklung werden wir nicht mehr aufhalten und jeder kann sich an die eigene Nase packen, da er
letztendlich genauso agiert hat und nur sparen wollte und das ist jetzt die Konsequenz.

Zeig denen, dass Du Dir das nicht gefallen läßt und google ein paar Urteile. Die Konsequenz kann weitreichender sein als man momentan überschaut (z.B. bei Leasing Vertragsbruch wg. Wahl einer Herstellerfremden Werkstatt, Verlust der sogenannten Sondergarantien der Hersteller Bsp. Mercedes Rostgarantie etc.).

Erzähle allen Deinen Bekannten, wie bescheiden die Versicherung reguliert hat, dann wird sie sich mal ändern müssen, wenn die keine Kunden mehr kriegen. Leider sieht die Realität anders aus.
Meine Gesellschaft agiert momentan noch anders, doch grübelt der Vorstand auch schon darüber nach, das System zu verändern, weil es doch irgendwie akzeptiert wird und kaum kritisiert wird.
Wehret den Anfängen.
Leider sind unsere Richter auch in erheblichem Maße schuld an dieser Entwicklung. Es gibt zu diesem Fall eine große Zahl auch widersprechender Urteile.

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Hallo,

ich würde mir einen Anwalt nehmen oder der Versicherung einen Anwalt androhen. Diese Androhung allein könnte schon reichen, denn die gegnerische Versicherung müsste im Zweifel ja auch dessen Anwaltskosten übernehmen. Ich könnte Dir einen guten Verkehrsrechtsanwalt empfehlen, der erstmal einen "netten" Brief an die Versicherung schreibt…

filius

Zitat:

Original geschrieben von Verbrecher75


Also ich hab in meiner Vers. keine Werkstattbindung!
Aber da ich ja am Unfall nicht schuld bin, sondern der andere ist das doch sowieso egal oder?
Und auch wenn der Unfallverursacher eine Werkstattbindung hat kann das doch mir als geschädigtem egal sein oder?
Weil die gegnerische Vers. kann mich doch net zwingen in eine Frei Werkstatt zu gehen!?

Oder seh ich das falsch

Nein, Du siehst das vollkommen richtig und ich klatsch mir grad aufs Hirn. Natürlich kann Dir als Geschädigter die Werkstattbindung egal sein. Sorry, für diesen nutzlosen Beitrag von mir. Kann passieren, wenn man sich wegen unseres Zweitwagens, der vor kurzem angeschafft wurde, stundenlang mit unterschiedlichen Kasko-Vertragsbedingungen beschäftigt hat ...😮

Zitat:

Original geschrieben von schwedenpfote


Das Übel ist, dass gerade die Versicherer die momentan am meisten, auch von den selbsternannten Verbraucherschützern (wer prüft eigentlich deren Kompetenz !!!), hochgelobt werden, z.b. u.a. die mit H....und 24
sich genau so verhalten. Die haben nicht nur für Ihre eigenen Kunden Werkstatttarife, sondern nun auch für den potenziellen Geschädigten!!!!!!

Es gibt diverse Gerichtsurteile zu dem Problem und ich setze für meine Kunden entsprechende Schreiben auf und wir erhalten die Differenz auch ohne Anwalt.

Aber, wie gesagt, es gibt Unterschiede und die werden nicht öffentlich diskutiert da der Verbraucher ja dumm ist (Meinung der Verbraucherschützer) und es sowieso jedem nur um Kohle geht (Geiz ist geil).
Hier nun auch der Versicherung.

Ihr wollt sparen --- gut geringe Beiträge,- aber vermehrt verringern sich nun mal auch die Leistungen.
Denn die eierlegende Wollmilchsau gibt es nicht.

Diese Entwicklung werden wir nicht mehr aufhalten und jeder kann sich an die eigene Nase packen, da er
letztendlich genauso agiert hat und nur sparen wollte und das ist jetzt die Konsequenz.

Zeig denen, dass Du Dir das nicht gefallen läßt und google ein paar Urteile. Die Konsequenz kann weitreichender sein als man momentan überschaut (z.B. bei Leasing Vertragsbruch wg. Wahl einer Herstellerfremden Werkstatt, Verlust der sogenannten Sondergarantien der Hersteller Bsp. Mercedes Rostgarantie etc.).

Erzähle allen Deinen Bekannten, wie bescheiden die Versicherung reguliert hat, dann wird sie sich mal ändern müssen, wenn die keine Kunden mehr kriegen. Leider sieht die Realität anders aus.
Meine Gesellschaft agiert momentan noch anders, doch grübelt der Vorstand auch schon darüber nach, das System zu verändern, weil es doch irgendwie akzeptiert wird und kaum kritisiert wird.
Wehret den Anfängen.
Leider sind unsere Richter auch in erheblichem Maße schuld an dieser Entwicklung. Es gibt zu diesem Fall eine große Zahl auch widersprechender Urteile.

Hm, so habe ich das noch nicht gesehen! Wobei du natürlich vollkommen recht hast!

Jeder will sparen, wechselt zu irgendwelchen Billiganbietern oder macht Onlineversicherungen nur um 5 Euro im Jahr zu sparen!

Also werden andere Versicherungen gezwungen, die Preise zu senken um weiter existieren zu können.

Folge davon ist dann natürlich, dass der Service sich verschlechtert und wie in meinem Fall der Geschädigte versucht wird übers Ohr zu hauen...!

Wenn man es mal von der Seite aus sieht, kann ich das jetzt schon verstehen....

Wo das mir als Geschädigtem eigentlich vollkommen egal ist!!!
Ich will mein Auto da reparieren lassen wo ich will!

Sehe das mit dem Tarifdumping genauso.
Aber das ist für Dich als Geschädigter unrelevant.
Freie Gutachter- und Werkstattwahl.
Nach 2 miesen Unfallgegnern steht für mich leider fest: nur noch über einen Anwalt.

Gruß, und viel Glück

Landgericht Coburg, Az.: 32 S 83/07

Zitat:
" ...

Wer einen Unfall erlitten hat, kann seinen Wagen in einer Markenwerkstatt reparieren lassen. Er muss sich von der gegnerischen Versicherung nicht auf eine freie Werkstatt verweisen lassen.

...

Die Versicherung des Unfallverursachers muss für die Kosten auch dann aufkommen, wenn sie teurer sind als die Reparatur in einer freien Werkstatt. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg hervor, auf das die Rechtsanwaltskammer Oldenburg hinweist (Az.: 32 S 83/07). Geschädigte Fahrer müssen für eine anstehende Unfallreparatur also grundsätzlich keine Alternativangebote einholen.

Auch bei älteren Fahrzeugen dürfe die Versicherung nicht den Rotstift ansetzen. Denn die Bindung an eine Markenwerkstatt habe Einfluss auf den Zeit- und Marktwert des Autos. In verhandelten Fall hatte die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers 580 Euro von den eingereichten Kosten in Höhe von etwa 4000 Euro nicht erstattet. Sie war der Ansicht, der Geschädigte müsse sich auf eine günstigere, von der Versicherung benannte Werkstatt verweisen lassen. Die Richter entschieden im Sinne des Geschädigten.

... "

Gruss,
Esker

Zitat:

Original geschrieben von Verbrecher75


... Jetz schreib mir aber die gegnerische Versicherung, dass ich mein Auto ja net zu Smart bringen muß, sondern eine Frei Werkstatt beauftragen soll weil die ja billiger sind.
Jetzt haben die mir mal eben 200 Euro weniger überwiesen.

Was soll ich tun?
Was haltet Ihr davon?
...

Du hast als Geschaedigter auch das Recht, einen unabhaengigen vereidigten Kraftfahrzeugsachverstaendigen zur Schadensermittlung ( Kosten der Instandsetzung zuzueglich merkantiler Schaden !!!) und einen Rechtsanwalt auf Kosten des Unfallgegeners einzuschalten.

Gruss,
Esker

Ich hatte vor ein paar Monaten auch einen Autounfall, bei dem ich der Geschädigte war. Der Volvo-Vertragshändler bei dem ich mein Auto repariert habe, hat die ganze Sache über einen Anwahlt für Verkehrsrecht geregelt.
Das scheint bei dem Händler das Standard-Prozedere zu sein.
Alles verlief einwandfrei, und für mich entstanden keinerlei Kosten.

Vielleicht findest du ja auch eine Werkstatt deiner Wahl, die einen Anwalt
für solche Sachen engagiert.

Alles überflüssiges Gerede und Zeitverschwendung für Dich als Geschädigten. Anwalt und fertig. Der Fall ist klar.

Wie beschrieben, hat der Geschädigte natürlich das Recht, in seine Vertragswerkstatt zu fahren.
Ich würde mir den Gang zum Anwalt einen Anruf lang aufheben:

Frist von 10 Tagen setzen, bis das Geld bei Dir eingegangen ist, andernfalls Anwalt und Gutachter einschalten - die Versicherung ist zur Kostenübernahme verplichtet; und wird diese die Unfallkosten übersteigenden Kosten verhindern wollen.

Zuzüglich der €660 steht Dir eine Kostenpauschale ( ohne Nachweis)von ca €20 für Telekommunikationsgebühren zu. Bei Nachweis auch höher möglich.
Falls ein Leihwagen genommen wurde, die Kosten nicht vergessen.

Die Versicherungen sind teilweise so dreist und probierens einfach mal ! Ich bekam bisher die Aussage bei Schäden, bis ca 1500€ wird nach Kostenvoranschlag abgerechnet und ich soll keinen Gutachter hinzuziehen.

Hi,

ich hatte vor einiger Zeit einen ganz ähnlichen Fall mit einem Firmenfahrzeug.

Ich würde auch den Anwalt noch eine Instanz raus lassen. Fax an die Versicherung mit Frist für eine Schadensübernahmebestätigung innerhalb von ZWEI Tagen, dass der Schaden in vollem beantragten Umfang innerhalb von 10 oder 14 Tagen beglichen wird.

Des Weiteren darin ausführen, dass direkt nach den zwei Tagen die eindeutige Sachlage an den dir zustehenden Anwalt übergeben wird mit der Maßgabe, alle dir zustehenden Kostenbegleichungen geltend zu machen.

Ich habe allerdings auch erlebt, dass ein FREUNDLICHES Telefonat mit selbem Inhalt auch schon funktionieren kann.

Wenn das nicht funktioniert: Ärger dich nicht rum - Anwalt.

Schönen Gruß
Jürgen

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