ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Frage wegen B Führerschein und Anhänger

Frage wegen B Führerschein und Anhänger

Themenstarteram 30. Oktober 2005 um 15:51

Und zwar habe ich den B Führerschein und habe hier jetzt einen Anhänger stehen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 800 kg. Aber es heisst das ich nur einen mit 750 kg gesamtmasse fahren darf. Dürfte ich denn Anhänger jetzt fahren wenn ich den so stark beladen würde das er nur eine Gesamtmasse von 750 kg hat?

Beste Antwort im Thema

Re: Frage wegen B Führerschein und Anhänger

 

Zitat:

Original geschrieben von Bertie86

Aber es heisst das ich nur einen mit 750 kg gesamtmasse fahren darf.

Zitat:

zulässigen Gesamtmasse von 800 kg

klar?

20 weitere Antworten
Ähnliche Themen
20 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von M0D0

jetzt kam in unserem geschäft gerade ein jungspund daher, der behauptet hat solange der anhänger ungebremst ist könne man mit dem "normalen" führerschein diesen anhänger auch ziehen.

Im Prinzip hat der Jungspund recht, denn ein regulärer, ungebremster Anhänger (also keine 25-km/h-Trecker-Geschichten) hat nie mehr als 750 kg zGg, denn für alles (fast alles, siehe oben) was darüber geht, ist eine Bremse vorgeschrieben.

Und einen Anhänger bis 750 kg darfst Du mit deinem B überall anhängen, egal ob an den 3,5-to-Sprinter oder an den alten Fiat Panda mit 500 kg Leergewicht.

Gruß

MS

ja, aber das gilt wirklich nur für bis 750 kg Anhänger.

Und beim Panda aufpassen mit wieviel man den Hänger dann noch beladen darf - Anhängelast - aber das ist eine andere Baustelle.

 

Und beim 3,5 Tonner (also wirklich 3500 kg zul. Gesamtgewicht) aufpassen, ob sich das zulässige Gesamtgewicht nicht erhöht bei Anhängerbetrieb.

Böse Falle von den Herstellern, dann ist Führerscheinklasse C1 nötig.

Aber auch gebremster Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von 1,3 Tonnen hinter einem Zugwagen mit 1,4 Tonnen Leer- und 2 Tonnen zulässiger Gesamtmasse ist mit Klasse B legal fahrbar. Und selbst da ist noch nicht Ende. :cool:

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Aber auch gebremster Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von 1,3 Tonnen hinter einem Zugwagen mit 1,4 Tonnen Leer- und 2 Tonnen zulässiger Gesamtmasse ist mit Klasse B legal fahrbar. Und selbst da ist noch nicht Ende. :cool:

Hi,

das wuerde ich bezweifeln, aber belegen kann ich das "offiziell" nun auch nicht :(

Ist und bleibt aber eine "Grauzone", oder gar eine "Ermessens"-Frage ...

Vorsicht, das Problem ist, die 750 kg Hänger gehen immer (wenn technisch machbar sogar komplett beladen), dann spielt das Leergewicht vom Panda auch keine Rolle.

Sobald es über die 750 kg rausgeht wars das. Nen 751 kg Hänger darf der Panda und der echte 3,5 Tonner nicht mehr ziehen - Fahren ohne Fahrerlaubnis wenn nur B vorhanden.

Der Panda wegen Leergewicht der 2. Regel und der 3,5 Tonner kommt damit über die 3500 kg der 2. Regel der Klasse B.

 

@BMW-Fahrer:

Das ist die 2. Definition für B, siehe 1. Seite. *winksmilie*

Das zul. Gesamtgewicht des Anhängers unter LEERgewicht des Zugfahrzeugs dabei muß aber zu. Gesamtgewicht des Zuges (Hänger und Zugfahrzeug) maximal 3500 kg betragen.

 

Ende ist wohl bei einem realistischen Fahrzeug mit

2000 kg zul. Gesamtgewicht und Leergewicht von 1501 (+x) kg beim Zugfahrzeug und nem Hänger mit 1500 kg zul. Gesamtgewicht.

 

Theoretisch könnte man noch was fabrizieren mit 1701 kg Leergewicht, 1800 kg Gesamtgewicht Zugfahrzeug und nem 1700 kg Hänger.

Aber das ist mehr theoretisch. :D

 

Jepp. Hier ist nochmal eine belastbare Quelle zum Thema! ;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Frage wegen B Führerschein und Anhänger