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Frage über Gehaltzahlung als Taxifahrer

Themenstarteram 7. August 2012 um 11:06

Hallo,

ich habe damals den P Schein gemacht und bin nur kurzzeitig als Aushilfe Taxi gefahren. Dann habe ich mich damit nie weider beschäftigt, würde es aber nun wieder tun.

Damals habe ich als Aushilfe 40 % des Tagesumsatzes bekommen, in Bar auf die Hand. Ich habe gehört, dass die Festangestellten Fahrer 33 % des Tagesumsatzes bekamen, wegen dem Abzug der Lohnsteuer/Krankenversicherung usw.

Aber:

bekommen festangestellte Fahrer das Geld auch täglich Bar auf die Hand? Oder am Monatsende überwiesen?

Außerdem: wie bekommt man den Anteil, wenn man unentgeltliche Krankenfahrten hat, oder ein Kunde per Karte zahlt?

Zahlt der Unternehmer das seinen Fahrern dann aus?

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18 Antworten

Das musst Du mit Deinem jeweiligen Unternehmer ausmachen, wird überall etwas anders gehandhabt.

MFG Sven

Hi, wie Daimler 201 schon geschrieben hat ist das "Verhandlungssache". Normalerweise sind in Großstädten die Umsatzbeteiligungen gleich. Es gibt Unternehmer die den Lohn, wie in jedem anderen Unternehmen auch, erst am Monatsende auszahlen. Der Fahrer gibt somit nach jeder Schicht seinen gesamten Umsatz ab. Das hat den Vorteil, daß auf deinem Konto regelmäßige Gehaltszahlungen eingehen und die Bank sieht, daß man einer geregelten Tätigkeit nachgeht. Zu unterscheiden ist zwischen Umsatzbeteiligung und Lohn.

Die Umsatzbeteiligung regelt nur, was der Fahrer vom Umsatz behalten darf. Der Lohn berechnet sich aber auch nach dem Umsatz, und so kann es passieren, daß nach Abzug aller Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, der Fahrer eine zu hohe Umsatzbeteiligung bekommen hat und dem Unternehmer einen Teil zurückzahlen muss....wegen der Sozialabgaben. Die Gefahr ist, daß der Fahrer dann natürlich den Betrag für die Sozialabgaben nicht zurückzahlen kann und so nimmt das Unheil seinen Lauf. Die Rückzahlungen stauen sich auf...der Fahrer ist genervt weil es schwierig ist die weiter anwachsenden Zahlungen zurückzuzahlen...usw. Aber wie schon erwähnt...ist das Verhandlungssache mit dem Unternehmer.

Zitat:

Original geschrieben von andrewo

Die Gefahr ist, daß der Fahrer dann natürlich den Betrag für die Sozialabgaben nicht zurückzahlen kann und so nimmt das Unheil seinen Lauf. Die Rückzahlungen stauen sich auf...der Fahrer ist genervt weil es schwierig ist die weiter anwachsenden Zahlungen zurückzuzahlen...usw.

Dafür sollte sich der Fahrer dann aber auch sinnvollerweise Rücklagen bilden und keine auf Kante genähte Finanzplanung betreiben.

Der Fahrer sollte sich schon gar nicht auf eine Umsatzvergütung einlassen. Hier wird das unternehmerische Risiko auf die Mitarbeiter abgewälzt. Daß die Mitarbeiter "Arbeit" haben ist Aufgabe des Arbeitgebers, wie der Name schon sagt, und nicht des Arbeitnehmers.

... und wenn er das nicht hinkriegt ist er an der falschen Position !

Das kommt schon ein wenig auf das Einsatzgebiet an.

In der Grossstadt hat der Fahrer erheblichen, in der Kleinstadt geringen und auf dem Dorf keinen Einfluss auf den Umsatz.

Gruss Deden

Ein guter Fahrer holt sich immer und überall seine Fahrten und die anderen sind ihr Geld nicht wert und tragen zudem noch zum schlechten Image bei!

Trotzdem muß es auch diese geben, da die anderen sonst nicht so erfolgreich wären.

Themenstarteram 10. August 2012 um 9:54

Danke für die Antworten, aber vielleicht könntet ihr noch etwas konkreter werden:

in meiner Stadt gibt es nur Umsatzbeteiligung bei den Unternehmern, da kann man nicht frei verhandeln.

Wenn der Fahrer seine Umsatzbeteiligung (in dem Sinne seinen Lohn) am Monatsende aufs Konto bekommt, ist da nicht das Risiko hoch, dass man den Überblick verliert und evtl. zu wenig ausgezahlt bekommt?

Und wie ist es denn nun mit den Fällen, wenn man Krankenfahrten hat, oder Kunden per Karte bargeldlos zahlen?

Kommt dann der Chef abends daher, und zahlt einem für diese Fahrten die Umsatzbeteiligung aus?

Denn damals sagte mein Unternehmer, dass ich Krankenfahrten überhaupt nicht bezahlt bekomme(was ich ihn aber nicht glaube)

Im Falle der Umsatzbeteiligung - Regelung bekommst Du natürlich auch die Krankenfahrten oder andere Fahrten auf Rechnung bezahlt. Eine Überweisung aufs Konto finde ich aus den schon von einigen Vorschreibern angeführten Gründen besser als die tägliche Barauszahlung.

Den Überblick verlierst Du dabei nicht. Kauf Dir einfach einen Terminkalender und trage da am jeweiligen Tag Deinen Tagesumsatz ein. Am besten noch den Preis für jede Fahrt. Somit weißt Du immer bescheid, was los ist.

MFG Sven

Zitat:

Original geschrieben von CatalanoMafiusu

in meiner Stadt gibt es nur Umsatzbeteiligung bei den Unternehmern, da kann man nicht frei verhandeln.

Das liegt dann aber auch daran, daß sich immer noch genügend Fahrer überhaupt auf dieses Vergütungsmodell einlassen.

Themenstarteram 10. August 2012 um 17:33

Zitat:

Das liegt dann aber auch daran, daß sich immer noch genügend Fahrer überhaupt auf dieses Vergütungsmodell einlassen

Ja, aber darum gehts hier nicht. In meiner Stadt gibt es nunmal keinen festen Lohn, und das wird sich nicht ändern.

Und wie ich das mitbekommen habe, sieht es in den meisten Großstädten genauso aus.

Mir geht es darum, verständliche und konkrete Antworten zu meinen Fragen zu erhalten.

 

bei uns auf dem "Land" gibt es fast überall nur Festlohn...

(bei den festangestellten Fahrern -> Aushilfen Stundenlohn und Wochenend-Nachtfahrer fahren auf %)

Themenstarteram 11. August 2012 um 11:31

Zitat:

Sven207

Mercedes

bei uns auf dem "Land" gibt es fast überall nur Festlohn...

ist das generell auf dem Land so?

Eine andere Frage nebenbei:

was ist, wenn ich die Ortskundeprüfung für meine Stadt gemacht habe, nun aber gerne in einem anderen Landkreis (auf dem Land) fahren möchte?

Muss ich dafür wieder einen ganz neuen P Schein beantragen?

Oder reicht eine Ortskundeprüfung für den jeweiligen Landkreis?

Und überhaupt: darf man unbegrenzt viele Ortskundeprüfungen für verschiedene Städte und Landkreise machen und somit überall Fahren?

In den größeren Städten ist es ja meist so, dass die Taxiunternehmer ihre Fahrzeuge an Taxizentralen angeschlossen haben und so schlichtweg nicht kontrollieren können, was der Fahrer den ganzen Tag so macht. Da macht das Modell Umsatzprovision auch Sinn, der faule Fahrer verdient weniger und der Fleißige mehr.

Natürlich kannst Du mehrere Ortskenntnisprüfungen machen und in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde Taxi fahren, es reicht nach erfolgreicher OK Prüfung diese in den P-Schein eintragen zu lassen.

Nur so nebenbei, ein jeder Taxiunternehmer ist verpflichtet, die Führerscheine seiner Angestellten zu überprüfen, das beinhaltet auch die Eintrag des OK Nachweises für die jeweilige Stadt/Gemeinde.

In Städten und Gemeinden unter 50.000 Einwohnern ist keine Ortskundeprüfung erforderlich

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