Frage nach dem Unfall bezüglich des zu zahlenden Betrages

Mercedes E-Klasse S211

Hallo zusammen,

Vor paar Monaten wurde mir von hinten aufgefahren. Vom Gutachter ermittelten Kosten ohne MwSt liegen bei 6500€. Die Versicherung findet irgendein Unternehmen, welches das Arbeitslohn und Lackierarbeiten um 1200 drückt. Muss ich damit leben, oder bestehe ich auf das nach MB Rechnung entstandene Aufwendung?

Die Sache läuft über RA und heute bekam ich den Check mit 1200€ weniger.

Wie sieht es eigentlicher dem Schmerzensgeld aus? Durch den Unfall war ich nach einem kurzen Aufenthalt im KKH für eine Woche Krankgeschrieben. Wie sieht da die Lage aus? Womit kann ich rechnen?

Gruß

31 Antworten

Erstens denke ich, dass Deine Frage hier besser aufgehoben wäre, denn dort kommen dauernd Leute mit solchen Problemen.

https://www.motor-talk.de/forum/kfz-versicherung-b13.html

Zweitens ist Dein ganzer Thread ein bisschen komisch. Alle Fragen müsste Dein Anwalt sofort beantworten können. Hast Du den nicht mal gefragt wie das abläuft ?

Willst Du Dein Auto überhaupt in der Werkstatt reparieren lassen ober geht es nur darum möglichst viel Geld zu bekommen ? Wenn eine Werkstatt Deiner Wahl das repariert, dann zahlt die Versicherung auch die Rechnung.

Was ist das für ein Anwalt von dir!!!

Fazit : Der gegnerische Versicherer übernimmt bei einem unverschuldeten Unfall die Kosten eines Anwalts. !!!

Gib mal bei Google ein : wer zahlt den Anwalt bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall

Zitat:

@MichaelV12 schrieb am 23. Februar 2018 um 09:18:23 Uhr:


Erstens denke ich, dass Deine Frage hier besser aufgehoben wäre, denn dort kommen dauernd Leute mit solchen Problemen.

https://www.motor-talk.de/forum/kfz-versicherung-b13.html

Zweitens ist Dein ganzer Thread ein bisschen komisch. Alle Fragen müsste Dein Anwalt sofort beantworten können. Hast Du den nicht mal gefragt wie das abläuft ?

Willst Du Dein Auto überhaupt in der Werkstatt reparieren lassen ober geht es nur darum möglichst viel Geld zu bekommen ? Wenn eine Werkstatt Deiner Wahl das repariert, dann zahlt die Versicherung auch die Rechnung.

Moin,

Mir geht es um gerechte kompensieren der Entstandenen kosten nach dem vom Gutachter ermittelten Schaden. Ob ich es reparieren lasse, das ist eine andere Frage, dadurch verzichtet man ja auf den MwSt.

Und was soll an dem Thread komisches sein? Den Brief hatte ich gestern bekommen und wollte schon mal euch erkundigen , was Ihr da an Erfahrungen hattet, um dann im Gespräch mit RA das ganze im Blick zu behalten.

Zitat:

@Mackhack schrieb am 23. Februar 2018 um 00:28:24 Uhr:


Ich frage mich ja gerade warum man so etwas persönliches in einem Forum diskutieren muss.

Aber es scheint immerhin so zu sein dass es denn TE nach dem Crash gut geht. Glückwunsch.

Mir geht es schon gut, danke , ist ja Monate her.
Und wo soll das Problem sein, wenn ich über die Zahlen spreche?

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Das komische an dem Thread sind Deine Aussagen. Der Anwalt zieht sein Honorar von der Zahlung der Versicherung ab und überweist Dir den Rest ?

Der Unfall ist schon Monate her und jetzt fällt Dir erst ein, dass Du Schmerzensgeld möchtest ? Hast Du das mit Deinem Anwalt nicht besprochen ?

Was genau willst Du im Blick behalten ?

Zitat:

@MichaelV12 schrieb am 23. Februar 2018 um 09:40:01 Uhr:


Der Anwalt zieht sein Honorar von der Zahlung der Versicherung ab und überweist Dir den Rest ?

Völlig normal.
Der Anwalt fordert die Schadenssumme plus(!) Honorar und erhält eine(!) Zahlung.
Also zieht er das Honorar ab und gibt den Rest weiter.

Sorry, Du hast Recht. Ich habe den Post falsch verstanden.

Was ich vorhin noch vergessen hatte zu erwähnen, auch die folgenden Beträge lt. Gutachten gibt es bei fiktiver Abrechnung mit der Versicherung erst dann, wenn man eine Rechnung dafür nachweisen kann und bei der gegnerischen Versicherung (auch nachträglich) noch einreicht:

MwSt. (wurde hier schon erwähnt)
Entsorgungskosten (z.B. für Altteile)
Ausfallzeiten bzw. Leihwagengebühren

Dafür kann man aber pauschal einen gewissen Betrag als Auslagen für Kommunikation/Schriftverkehr mit der Versicherung geltend machen. Die Höhe weiß ich nicht. Habe damals 20 EUR bekommen was gerade mal meine Briefmarken für den Schriftverkehr mit der Versicherung abgedeckt hat und die Kpierkosten. Die stundenlange Arbeit (für Unterlagen raussuchen, Kopieren, Briefe schreiben, telefonieren) hat mir niemand erstattet.

Und für die Anwaltskosten (wenn diese denn anfallen) gibt es dann die eigene Verkehrsrechtschutzversicherung.

Arbeiten dein RA und der Versicherer der Gegenseite tatsächlich noch mit Schecks? Oder hast du kein Girokonto?

Wie auch immer: Der Abzug ist bei so alten Fahrzeugen üblich, wenn Sie nicht beim Vertragshändler gewartet wurden. Ob der Abzug der Höhe nach korrekt ist, sprich, ob die angegebenen Partnerwerkstätten tatsächlich eine vergleichbare Qualität haben und die gleichen Stundenverrechnungssätze aufrufen, steht auf einem anderen Blatt.

Auch schon richtig gesagt: Wenn du reparieren lässt, wird alles gezahlt, der Schädiger darf sich nicht aussuchen, wo du reparieren lässt. Die ganze Nummer läuft nur bei der fiktiven Abrechnung.

Aber das wird dir der Anwalt alles sagen.

Zitat:

@pcAndre schrieb am 23. Februar 2018 um 00:10:58 Uhr:


Morgen...!
Da gab es doch mal nen Urteil mit folgendem Wortlaut:

https://www.anwalt.de/.../...tur-in-fachwerkstatt-bestehen_075321.html

Kaskoversicherungen müssen die Reparaturkosten einer Markenwerkstatt zugrunde legen, wenn sich ein Fahrzeug nur in einer solchen vollständig und fachgerecht instand setzen lässt. Außerdem ist das regelmäßig bei neuen Fahrzeugen und bislang nur in Markenwerkstätten gewarteten bzw. reparierten Fahrzeugen der Fall.

Sprich, hast du nie bei Mercedes den Service oder eine Reparatur machen lassen, da diese zu teuer war, dann kann die Versicherung die Preise einer freien Werkstatt ansetzen (Gegengutachten)!

Trotzdem würde ich den Anwalt nochmals kontaktieren...

MfG André

Exakt,

komme nun zu Schluss, es ist so wie es ist. Laut dem RA, soll das Fahrzeug nicht älter als 3 Jahre sein und oder ein gepflegtes SH von MB habe. Erst dann wir die berechnete Summe bezahlt. Anderseits, nach BGH, kann die gegnerische Versicherung eine Werkstatt in Deiner Nähe abfragen, ob eine Minderung der Kosten in der Arbeitszeiten erfolgen kann. Leider muss man damit leben.

Danke allen für mit Mitwirkung am Thread 🙂

Gruß

Zitat:

...

Und was soll an dem Thread komisches sein? Den Brief hatte ich gestern bekommen und wollte schon mal euch erkundigen , was Ihr da an Erfahrungen hattet, um dann im Gespräch mit RA das ganze im Blick zu behalten.

komisch ist, wenn jemand im Internet rumfragt, um sich von vermutlich Nicht-Rechtsanwälten Antworten zu holen, die er von seinem Anwalt, der ein Fachmann ist, sofort bekommen könnte. Komisch ist auch, wenn jemand einen Anwalt beauftragt, seinen Fall abzuwickeln und dann meint, er wüsste es besser, wenn er vorher im Internet rumgefragt hat, und seinem Anwalt dann Verbesserungsvorschläge unterbreiten will, die aus dem Internet kommen. Komisch ist auch, wenn jemand, der so drauf ist, sich einen Anwalt sucht, dem er später nicht traut - dann hätte er vielleicht vorher fragen sollen, ob man ihm einem bestimmten Anwalt empfehlen kann. Vielleicht hättest Du nach dem unfall einfach selbst alles regeln können, nachdem Du Dir im netz rat geholt hättest. dann würde Dir die Arbeit, den Anwalt kontrollieren zu wollen, leichter fallen. UndDu würdest ihm wahrscheinlich nicht auf die Nerven gehen.

ich hatte vor 8 Wochen gleich zwei unfälle hintereinander mit dem C280 4M. ich habe einen Anwalt eingeschaltet. Ich habe auch vorher bei Unfällen, in denen ich geschädigt wurde (leider gabs davon mehr als genug) immer einen Anwaltg eingeschaltet. Ich habe NIE einen Abzug ocder eine Honorarrechnung wg. der Anwaltskosten bekommen. Ich habe NIE von der gegnerischen Versicherung eine Vorgabe bzgl. der Werkstatt bekommen, sondern es wurde IMMER laut Gutachten repariert und abgerechnet. Ich habe mich NIE um Ein Schmerzensgeld kümmern müssen, das hat der Anwalt IMMER von sich aus gemacht. Irgendwie ist der Fall des TE mehr als ein bisschen komisch.

@Pu45
Ich werd von deinen komischen Beiträgen nicht schlauer. Ich frage, weil was für mich wissen wollte und von neutralen Personen mal nach derer Erfahrung fragen. Mein Unfall vor ein paar Jahren wurde ohne Abzüge abgerechnet, deswegen kam mir diese Regelung logischerweise anders rüber. Was ist daran komisch? Klar geht es letztendlich um Kohle, ist es nicht? Oder wieder komisch? Einige haben mir in dem Beitrag weiter geholfen und darum ging’s ja, was ist dabei so komisch? Nun bin zu 99% sicher, was die Sache ist. Gruß

Und die wäre?

Zitat:

@Mackhack schrieb am 23. Februar 2018 um 23:20:54 Uhr:


Und die wäre?

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