Frage bezüglich während Probezeit 3 mal Punkte gesammelt
Hallo
Vorweg: ich frage gerade für einen Kollegen, da er sich nicht sicher ist was auf ihn erwartet.
Folgendes:
Er ist 23 Jahre alt, hat den Führerschein seit ca 2.5Jahren.
1-) Führerschein geschafft
2-) während der Probezeit über 60kmh zu schnell gefahren (Probezeit Verlängerung auf 4 Jahre + Aufbau Seminar) (halbes Jahr später nach dem er sein Führerschein geschafft hat)
3-) während der Probezeit Unfall (verschuldet) (halbes Jahr später nach nr 2)
4-) während der Probezeit zu schnell gefahren 40 kmh (halbes Jahr später nach nr 3)
5-) während der Probezeit Unfall (verschuldet, 4 Monate später nach nr 4)
Bis jetzt alles ok.
Doch nach 3 Monaten nach dem Fall nr 5 wurde er während er am telefonieren war von Beamten erwischt.
Was kann er erwarten ?
Laut Recherchen 3-6 Monaten Führerschein Entzug. Wäre das korrekt?
Falls ich zu undeutlich die Sache beschildert habe, lasst mich es wissen🙂
Beste Antwort im Thema
Oh man eh. Tut mir echt leid aber ich find er sollte in komplett entzogen werden und ihn auch nochmal komplett neu machen müssen.
37 Antworten
Oh man eh. Tut mir echt leid aber ich find er sollte in komplett entzogen werden und ihn auch nochmal komplett neu machen müssen.
Das ist ein hoffnungsloser Fall.
Am besten, er gibt die " Papppe " freiwillig für immer und
ewig ab.
Zitat:
@Onur91 schrieb am 13. November 2015 um 07:27:18 Uhr:
Was kann er erwarten ?
Er kann erwarten das man den Rest der VTs wirkungsvoll vor ihm schützt.
Er ist entweder unbelehrbar oder total Talentbefreit.
Eine genaue Prognose ist hier unmöglich, solch ein Ausnahmerowdy ist schon eine Seltenheit.
Hab bereits solche Reaktionen erwartet, aber neulich heißt es ja: aus Fehlern lernt man, bei ihm nicht 😁
Bitte trotzdem sachlich zu bleiben, danke 😁
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Zitat:
@Onur91 schrieb am 13. November 2015 um 07:56:24 Uhr:
Hab bereits solche Reaktionen erwartet, aber neulich heißt es ja: aus Fehlern lernt man, bei ihm nicht 😁Bitte trotzdem sachlich zu bleiben, danke 😁
Was für eine sachliche Antwort willst Du ?
Hier sind jetzt andere Leute gefragt, nach Katalog ist dein Kumpel nicht mehr zu beurteilen.
Ich würde ernsthaft eine MPU anordnen.
Zitat:
@Onur91 schrieb am 13. November 2015 um 07:27:18 Uhr:
Laut Recherchen 3-6 Monaten Führerschein Entzug. Wäre das korrekt?
2.5 Was geschieht, wenn ein Fahranfänger während der Probezeit auffällig wird?
Bei Auffälligkeit während der Probezeit – jeweils ein Verstoß nach Katalog A oder zwei Verstöße nach Katalog B – sind insgesamt drei Maßnahmestufen vorgesehen.
Nach der ersten Auffälligkeit (1x A oder 2x B) wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Außerdem wird die Probezeit auf 4 Jahre verlängert.
Erfolgt nach der Teilnahme am Aufbauseminar eine weitere Auffälligkeit (1x A oder 2x B), so wird eine Verwarnung ausgesprochen und die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.
Verstöße, die noch vor dem Ende des Aufbauseminars begangen werden, führen noch nicht zu dieser Maßnahme. Denn zunächst soll abgewartet werden, ob sich durch die Teilnahme am Aufbauseminar das Verkehrsverhalten verbessert.
Kommt es nach Ablauf von 2 Monaten nach der Verwarnung zu einer weiteren Auffälligkeit (1x A oder 2x B), so wird die Fahrerlaubnis entzogen.
2.6 Welche weiteren Maßnahmen sind während der Probezeit möglich?
Wie bei jedem Kraftfahrer kann auch ein Fahranfänger während der Probezeit Verkehrsverstöße begehen, die seine Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges fraglich erscheinen lassen. In einem solchen Fall kann die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anordnen. Hält die Behörde aufgrund des Gutachtens die Nichteignung für erwiesen, so entzieht sie die Fahrerlaubnis.
Auch eine sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde ist möglich.
http://www.junges-fahren.de/asf/2.htm
Zitat:
@Onur91 schrieb am 13. November 2015 um 07:56:24 Uhr:
Hab bereits solche Reaktionen erwartet, aber neulich heißt es ja: aus Fehlern lernt man, bei ihm nicht 😁Bitte trotzdem sachlich zu bleiben, danke 😁
Er wird nie daraus lernen-lernresistent 😁
Soweit ich weiß darf er sich NACH dem AUfbauseminar nur einen weitere OWi mit Punkten leisten. Beim zweiten Mal punkte bekommen nach dem Aufbauseminar wird doch eine MPU angeordnet oder??
Zitat:
@pico24229 schrieb am 13. November 2015 um 09:21:39 Uhr:
Soweit ich weiß darf er sich NACH dem AUfbauseminar nur einen weitere OWi mit Punkten leisten. Beim zweiten Mal punkte bekommen nach dem Aufbauseminar wird doch eine MPU angeordnet oder??
In einem solchen Fall
kanndie Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anordnen.
Zitat:
@Onur91 schrieb am 13. November 2015 um 07:27:18 Uhr:
2-) während der Probezeit über 60kmh zu schnell gefahren (Probezeit Verlängerung auf 4 Jahre + Aufbau Seminar) (halbes Jahr später nach dem er sein Führerschein geschafft hat)
erster A-Verstoß
Zitat:
@Onur91 schrieb am 13. November 2015 um 07:27:18 Uhr:
3-) während der Probezeit Unfall (verschuldet) (halbes Jahr später nach nr 2)
hierzu muss man wissen, ob der Verstoß über 60.- € gekostet hat, also Punkte eingetragen wurden. Hat er danach die Aufforderung zu einer verkehrspsychologischen Beratung bekommen?
Zitat:
@Onur91 schrieb am 13. November 2015 um 07:27:18 Uhr:
4-) während der Probezeit zu schnell gefahren 40 kmh (halbes Jahr später nach nr 3)
war dieser Verstoß nach Ablauf der 2-Monatsfrist nach der Aufforderung zur VP-Beratung? Falls ja hätte hier der FS entzogen werden müssen. Wenn der Unfall keine Punkte gebracht hat, käme die Beratungsaufforderung erst hier.
Zitat:
@Onur91 schrieb am 13. November 2015 um 07:27:18 Uhr:
5-) während der Probezeit Unfall (verschuldet, 4 Monate später nach nr 4)
hierzu muss man wissen, ob der Verstoß über 60.- € gekostet hat, also Punkte eingetragen wurden. Voraussetzung auch: Aufforderung zur VP-Beratung und zwei-Monats-Frist abgelaufen. Falls ja hätte hier der FS entzogen werden müssen. Es kann aber durchaus sein, dass der Entzug nach dem Probezeitsystem noch gar nicht fällig ist. Hierzu fehlen Angaben.
Zitat:
@Onur91 schrieb am 13. November 2015 um 07:27:18 Uhr:
Doch nach 3 Monaten nach dem Fall nr 5 wurde er während er am telefonieren war von Beamten erwischt.
das ist in jedem Fall nur ein B-Verstoß, löst also für sich allein keine Probezeitmaßnahmen aus. Es kann natürlich sein, dass aus 1-5 noch ein Entzug in der Pipeline ist.
Wenn Entzug dann darf vor sechs Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Mit einer verkehrsrechtlichen MPU vor Wiedererteilung ist zu rechnen.
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 13. November 2015 um 07:59:13 Uhr:
Auch eine sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde ist möglich.
http://www.junges-fahren.de/asf/2.htm
das ist falsch
Zitat:
@pico24229 schrieb am 13. November 2015 um 09:21:39 Uhr:
Soweit ich weiß darf er sich NACH dem AUfbauseminar nur einen weitere OWi mit Punkten leisten. Beim zweiten Mal punkte bekommen nach dem Aufbauseminar wird doch eine MPU angeordnet oder??
Nein dann erfolgt keine MPU.
Wenn nach Absolvierung des Aufbauseminares ein weiterer A-Verstoß oder zwei B-Verstöße erfolgen, wird die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung EMPFOHLEN, die Teilnahme ist FREIWILLIG und dies ist keine MPU.
Ansonsten hat die Folgen @Kai R. genauestens aufgegliedert, bis auf die 6 Monate bis zur Neuerteilung, dort ist in diesem Fall nur eine Mindestdauer von 3 Monaten nach StVG §2a Abs. 5 vorgesehen.
Wichtig ist dabei wie von @Kai R. geschrieben, dass jeweils die vorhergehende Maßnahme abgeschlossen sein muss um die nächste Stufe der Probezeitmaßnahmen durch die Behörde anwenden zu können, bis dahin hat derjenige probezeitmäßig "Schonfrist".
Zitat:
@Kai R. schrieb am 13. November 2015 um 09:48:25 Uhr:
@Pepperduster schrieb am 13. November 2015 um 07:59:13 Uhr:Auch eine sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde ist möglich.
http://www.junges-fahren.de/asf/2.htmdas ist falsch
So steht es aber auf der verlinkten Webseite.
dann lies noch mal genauer: da steht z.B. bei Trunkenheit im Verkehr ist ein Sofortentzug durch die Verwaltungsbehörde möglich. Selbst das ist allerdings Unsinn.
Zitat:
@Onur91 schrieb am 13. November 2015 um 07:56:24 Uhr:
Hab bereits solche Reaktionen erwartet, aber neulich heißt es ja: aus Fehlern lernt man, bei ihm nicht 😁Bitte trotzdem sachlich zu bleiben, danke 😁
Er hat doch schon gelernt.
Das erste Mal war er 60 km/h zu schnell. Beim zweiten Mal nur noch 40 km/h zu schnell.
Es ist doch schon ein Optimierungsprozess eingetreten.
Irgendwann begreift er es, wenn er seinen Sozialisierungsprozess im Verkehrswesen abgeschlossen hat.
Er hat eine Chance verdient. Er soll sie nutzen bevor er sich selbst oder andere selektiert.