Frage an TÜV Prüfer : Xenonlicht
Folgendes Problem wird hier in einem anderen Thread heiss und innig diskutiert:
Fahrer von Autos mit Xeneon Beleuchtung haben das Problem , das die Hersteller der Leuchtmittel das Farbspectrum von blaulich nach gelblich verändert haben.
Xenon Leuchtmittel mit bläulichem Farbspectrum sind nicht mehr erhältlich.
>So weit so gut.
Jetzt geht ein Leuchtmittel defekt ( durch Abnutzung , Unfall etc..) und der Fahrer ersetzt nur ein Leuchtmittel.
Somit hat er an beiden Leuchten unterschiedlich gefärbte Lichtquellen.
Gibt es eine gesetzliche Grundlage , das BEIDE Leuchtmittel PAARWEISE ausgewechselt werden MÜSSEN ?
Was sagt ein TÜV Prüfer zu so einem Fahrzeug.
Wenn dies zutreffen würde , wo und mit welchem Gesetzes-Text ist es gesetzlich verordnet und angeordnet ?
hier makl ein link auf die hitzige Diskussion:
http://www.motor-talk.de/t1280157/f224/s/thread.html
Bitte bis zum Ende lesen. Ab site 3 wirds erst richtig lustig.
Für fachkompetente Antworten (am besten Gutachter oder TÜV Prüfer ) wäre ich sehr dankbar.
Es grüßt euch
smartelman
18 Antworten
Der paarweise Austausch ist nirgends gesetzlich vorgeschrieben. Daher ist es Dir auch erlaubt, nur EIN Leuchtmittel zu wechseln.
In dem besagten Thread gehts den Leuten doch nicht mehr ums Problem, sondern um ihr Ego 🙁
ciao
Ich glaube, da wollte sich ein Polizist mal wichtig machen.
Sobald ein Leuchtmittel zugelassen ist, kann man dies auch bestimmungsgemäß verwenden.
Ich kann auf einer Seite Phillips und auf der anderen Osram montieren.
Etwas anderes ist es mit Halogenlampen auch nicht, da gibt es CoolBlue und gelbe. Aber keine Pflicht zur paarweisen Verwendung.
Falls mir ein Lampe durchbrennt, werde ich auch nur eine kaufen, bei ca. 100€ pro Lampe wohl auch verständlich.
Das Xenonbrenner eine schwankende Lichtfarbe haben ist eigentlich auch dem letzten Dorfpolizisten bekannt.
Ich hätte mir gleich bei der Kontrolle die gesetzliche Grundlage seines Zeitdiebstahles nennen lassen.
Unter uns, der Typ war über seinen DienstCorsa gefrustet und wollte am Oberklassenauto mal was mäkeln.
Danke für eure Antworten. Jedoch bitte ich sachlich zu bleiben.
Hatte mir erhofft , das TÜV Prüfer sagen , joooo , das Problem ist bekannt , aber es führt nicht zur Verweigerung der Plakette ....oder so ähnlich
Oder mir sagt jemand: Wenn es gesetzlich verankert wäre , dann müsste es da oder da stehen , und ganau da steht es NICHT....
smartelman
Bei mir haben TÜV Prüfer auch schon mal einen total einseitig abgefahren Reifen übersehen,... ich kann jetzt aber nicht behaupten , das die es für legal oder korrekt halten , so rumzufahren...
Also , wer kennt sich mit den Vorschriften besser aus ?
Zitat:
Original geschrieben von Zahn
Ich kann auf einer Seite Phillips und auf der anderen Osram montieren.
Wo steht das genau bitte ?
und @caravan16V
warum so ein agressiver Unterton im VW Forum ? Persönlich nehmen wir das alle nicht...
Zitat:
Original geschrieben von smartelman
..
Wo steht das genau bitte ?...
Nix für ungut,
aber es ist bei uns so: Was nicht verboten ist, ist erlaubt.
Wenn es denn so wäre, so müsste wohl auf jeder Lampenpackung stehen: "Immer paarweise ersetzen"!
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von smartelman
Also , wer kennt sich mit den Vorschriften besser aus?
Ich verstehe Deine Frage nicht so ganz. Weder die gesetzlichen Vorschriften, noch das KBA verbietet den einseitigen Austausch von Leuchtmitteln. Polizisten und TÜV-Prüfer sind nur der verlängerte Arm des Gesetzgebers.
Zitat:
Original geschrieben von smartelman
und @caravan16V
warum so ein agressiver Unterton im VW Forum ? Persönlich nehmen wir das alle nicht...
Wenn ich mir die Postings auf den ersten 5 Seiten des Threads so ansehe, dann frage ich mich wirklich, was ausgerechnet an MEINEM Posting sonderlich agressiv gewesen sein soll 😕
ciao
Tja Caravan,
bist ja mit deiner absolut klaren Aussage scheinbar ziemlich auf dem Holzweg !
Hatte seinen Grund , warum ich eine Antwort von Fachleuten haben wollte...
Zitat:
Original geschrieben von smartelman
Tja Caravan,
bist ja mit deiner absolut klaren Aussage scheinbar ziemlich auf dem Holzweg !
Hatte seinen Grund , warum ich eine Antwort von Fachleuten haben wollte...
Die Aussage stammt nicht von mir, sondern von einem Fachmann des KBA 😉
Wenn Dir sowas nicht reicht, versuch es doch selbst mal bei TÜV, KBA oder auf Verkehrsrecht spezialisierten Richtern und Anwälten...
Hier bei MT kann sich jeder Bäcker oder Müllmann als Lichttechnischer Sachverständiger ausgeben. Schonmal daran gedacht? 😁 Wenn Du also eine absolut wasserdichte Antwort haben willst, dann bist Du hier definitiv falsch.
ciao
Es stört nur deine "Selbstsicherheit" und dein erhobener Zeigefinger dabei...
Du hast scheinbar mein Eröffnungsposting nicht durchgelesen...
Deine offerierte Anfrage beim KBA hatte am Anfang was grundsolides , um meine offene Frage zu beantworten...
mir solls recht sein...
also demnächst vorsichtiger mit rechtlichen Aussagen...
nix für ungut , somit wissen wir jetzt , das es tatsächlich verboten ist, bzw, das jeder "Dorfpolizist" dir mit einem gesetzlichen Passus "das Licht ausdrehen kann"....
Würde jetzt wirklich mal deine Anfrage beim KBA im Kontext sehen. Wärst du bereit das mal zu scannen ?
Grüße
smartelman
Zitat:
Original geschrieben von smartelman
Es stört nur deine "Selbstsicherheit" und dein erhobener Zeigefinger dabei...
Mein erhobener Zeigefinger resultiert aus dem Umstand, daß ich bei MT Moderator bin und auch für die Umgansformen verantwortlich bin. Und daß die Diskussion im Pheaton-Forum nicht gerade sehr freundlich ist, wirst Du kaum abstreiten wollen oder?
Zitat:
Original geschrieben von smartelman
also demnächst vorsichtiger mit rechtlichen Aussagen...
nix für ungut , somit wissen wir jetzt , das es tatsächlich verboten ist, bzw, das jeder "Dorfpolizist" dir mit einem gesetzlichen Passus "das Licht ausdrehen kann"....
Das verstehe ich jetzt nicht. Aus dem Schreiben des KBA lese ich das Gegenteil heraus.
Zitat:
Original geschrieben von smartelman
Würde jetzt wirklich mal deine Anfrage beim KBA im Kontext sehen. Wärst du bereit das mal zu scannen ?
Nein. Und das aus zweierlei Gründen:
1) war es eine Email-Anfrage
2) ich bin nicht der Hampelmann der Nation der jeden Zweifler bekehren muß.
Das ist nicht gegen Dich persönlich gerichtet. Also bitte auch nicht persönlich nehmen OK?
Ciao
Hallo Caravan16V,
irgendwie möchtest du glaube ich was falsch verstehen...
Es fühlt sich keiner beleidigt oder "angemacht" im Phaeton Talk , glaube nicht , das jemand die AlarmTaste betätigt hat.
Im Gegenteil, das ist seit langem mal wieder ne Runde , wo "Butter bei die Fische" getan werden muss , eben anders wie in manchen Laberforen hier nach dem Motto , ey , ich hab nen Bekannten , der hat ne Schwester und davon der Freund hat gesagt ,dass....
Die Leute im MT Phaeton kennen sich persönlich und der FPOC sollte dir als Mod bekannt sein.
Auf so Sachen wie , ich hab da ne email , die zeig ich aber nicht , steht man da nicht so unbedingt...
Alles was nicht belegbar ist , ist blablabla...
Wir diskutieren oder erabeiten hier gerade eine Frage , die noch in 20 Jahren aktuell sein wird. Wär schön , wenn du als Mod noch aktiv daran teilnehmen würdest , ohne andauern was von ego zu erzählen....
Also,
das ist nicht gegen Dich persönlich gerichtet. Also bitte auch nicht persönlich nehmen . OK?
Zitat:
Original geschrieben von Caravan16V
Das verstehe ich jetzt nicht. Aus dem Schreiben des KBA lese ich das Gegenteil heraus.
Fakt ist eines ... dein KBA Mann hat nen wichtigen Passus in der StVZO nicht berücksichtigt.
Klar iss hier also gar nixxxxx
Grüße
smartelman
Zitat:
Original geschrieben von smartelman
Klar iss hier also gar nixxxxx
eigentlich schon...
1. leuchtmittel dürfen gemäß ihren bestimmungen verwendet werden
2. es ist nur eine empfehlung leuchtmittel paarweise zu wechseln, KEINE pflicht, und auch nicht vorgeschrieben
3. sofern die leuchtmittel ein e-zeichen mit länderkennung und prüfnummer haben (also zulässig sind) kannste nen pissgelben und nen schneeweißen brenner zusammenverbauen
4. tüv & polizei können bei pkt. 3 nichts machen da die leuchtmittel zulässig sind
5. wer pkt. 3 & 4 nicht glaubt, soll sich erstmal bei den zuständigen stellen (kba & tüv) informieren, anstatt hier darauf zu warten, bis sich "mr. tüv himself" meldet....
Kleider machen Leute... aber keine Persönlichkeit 😁
Echt ätzend, hoffe keiner da kauft sich ne Kawa *zwinker*
Erfrischend ist da nur noch die Rap Einlage 😛
Bitte die Einmischung in die elitären Kreise nachzusehen *rofl*
*heimatmodusein*
Zefix nomal, etz hob i oiso doch woas ins "Sicherheit" gschribm... des wollt i um´s Verrecka vermein... Und mei bayerischer TÜVi Biffel soagt´s wia da Caravan oda da Magirus... des is dem total wurscht, mit derer Farb, hauptsach de neumodische E dingsbumms und des Zeich basst zamma, oiso links und rechts höld. Wenn des Drumm so basst und sei Foarb se im Lebn ändert... ja mei, mia kriagn ja a Runzeln und wern ned glei gschlacht deswegn, nedwar? ... aba im Woid is eh ois anders. Solang´st da ned a Moppedfunzel neba an Landescheinwerfer von ana 747 oschraubst... oda a H7 in a Maglite... der glaubt eh i hab´n Vogl, um fünfe in der Fruah mit a so am bleden Schmarrn z kemma. Wurscht, hod eh aus´m Bett aussi miasn, der Teifi! Des kost mi an Frühschoppen, eicher Schmarrn. Aber i glaub, der kennts eh ned so wirklich... wenn bei uns oana a so an mordsdrumm Karrn kafft, na hod´r a s´Pulver für zwoa so depperte Funzeln und duat ned lang mit dene jurilistischzischen Bobeleien rum, da hoad si des glei mit derer Frag. Ham´s eh scho gsagt, göll... kaffst da an BMW, na hast ned nuar an gscheidn Wagn, naa de mache eh glei beide Funzeln neich wenn´s is. Ja mei, die ausländischen Karrn allweil... nur Gschiss mit dem Zeiglzeich, i soag´s allweil wiada, da spoarst da rein gar nix mit dem Gelump!
*heimatmodusaus*
Laber-Talk MT.
Das kommt dabei raus , wenn man explizit "Fachleute" anspricht. Es ist köstlich , hab mich selten so amüsiert hier...
Aber wie gesagt , vielleicht stehts ja in der bayrischen Tierverordnung zur Erstellung von Schweineblasenleuchten , Unser bayrischer Freund wird da sicherlich Auskunft geben können. In der westlichen Welt und in Zivilisationsgebieten ( eben Bayern nicht ) handelt man nach Gesetzestexten.
§ 23 StVO und 49a ff StVZO
(4) Sind lichttechnische Einrichtungen gleicher Art paarweise angebracht, so müssen in gleicher Höhe über der Fahrbahn und symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angebracht sein (bestimmt durch die äußere geometische Form und nicht durch den Rand ihrer leuchtenden Fläche), ausgenommen bei Fahrzeugen mit unsymmetrischer äußerer Form und bei Krafträdern mit Beiwagen. Sie müssen gleichfarbig sein, gleich stark und - mit Ausnahme der Parkleuchten und der Fahrtrichtungsanzeige - gleichzeitig leuchten.
Klaaaaar issss also gar nixxxxxxxxxxxx , weil Gummiparagraph.