Frage: An Ampel links überholen??? Ja oder Nein

Hallo zusammen...

Ich fahre jeden tag mit dem Motorrad zur Arbeit... Dabei komme ich immer an einer Kreuzung vorbei, an der ich ca. 4-5 Grün Phasen stehen muss bis ich mit dem Motorrad weiterfahren kann...

Seit ca. einer Woche schleiche ich mich vorsichtig an den stehenden Fahrzeugen vorbei um weiter nach vorne zu kommen und nicht so lange warten zu müssen...

Dabei plagt mich aber mein Gewissen und auch die Autofahrer die ich überholen...

Meinen Führerschein habe ich vor ca. 7 Jahren gemacht und bin mir nicht mehr sicher ob es erlaubt ist an Ampeln die Autofahrer links zu überholen... Was sagt das Gesetz dazu??? Wie geht ihr bei längeren Standzeiten vor??? Bin ich durch das überhollen ein Straße Rowdy???

Beste Antwort im Thema

Ganz einfach. Es ist nicht erlaubt (auch wenn ichs selbst gerne auch mal mache (obwohl ich Fahrlehrer bin)).

Es ist NICHT erlaubt an der Ampel oder im Stau sich in irgendeiner Form an stehenden Fahrzeugen vorbeizuschlängeln. Punkt.
In der StVo steht kein Verbot für sowas? Doch, wenn man zwischen den Zeilen liest:

Erstmal zum Überholen:
Zitat StVo: Überholen ist ein Vorbeifahren von hinten nach vorne auf der gleichen Fahrbahn in die gleiche Richtung.

Gut, was sagt mir die StVo noch?
Ein Überholen ist nicht zulässig bei einer durchgezogenen Linie.

Was noch?
Wann darf man rechts überholen und wann nicht (Mofas und Radler z.B. dürfen an der Ampel rechts überholen, ALLE anderen (also auch Motorradfahrer) nicht)
Des weiteren (spielt aber jetzt mal keine Rolle) darf man nur in bestimmten Situationen rechts überholen (Linke Fahrzeugschlange steht oder fährt langsam etc.)

Überholt werden darf nur mit ausreichendem Seitenabstand. Das ist keine Auslegungssache sondern man geht (so ist dazu die Rechtssprechung) von 1,5 Meter Seitenabstand aus.

Ergo:
An Ampeln sind immer durchgezogene Linien (kurz davor), hier darf sowieso nicht überholt werden. Sich also auch nicht vorbeigeschlängelt werden.
Überholt werden darf auch nur unter günstigsten umständen, und dazu zählt sicher keine Ampel.

Das Gleiche gilt für den Stau, denn dort ist es in der Praxis unmöglich einen Seitenabstand von 1,5 Metern zu den anderen Fahrzeugen einzuhalten, also auch verboten.

Sollte das alles nichts helfen, gilt immernoch §1 der StVo: Jeder hat sich so zu verhalten, dass niemand anderes geschädigt [...]oder BEHINDERT wird.
Ich definiere jetzt nicht auch noch behindern, aber sich durchschlängeln wäre für die anderen eine VERMEIDBARE Behinderung, geschweige denn, dass man für irgendeine Sicherheit sorgen könnte (Spurwechsel anderer Autos).

Soviel dazu.
In der Praxis schlängele ich mich auch durch, weil man ja nicht kleischei**en muss.

Aber Erlaubt ist diese Form des Überholens nicht (und auch Einzelentscheidungen von Gerichten ändern da nix dran.).

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ich habe heute beim rumdrängeln mal auf die linien an ampeln geachtet, es gibt tatsächlich ampeln OHNE durchgezogene, also mit gestrichelter linie...

Selten, aber gibt es tatsächlich.
Aber jetzt das Thema überholen und "wesentlich" höhere Geschwindigkeit auszuführen wäre jetzt etwas viel 😉

Zusammenfassend darfst Du nur dran vorbei, wenn:
Ausreichend abstand
Behinderung ausgeschlossen (und glaub mir: Behindert im Sinne der StVo ist WESENTLICH scheller jemand als Du denkst)
wesentlich höhere Geschwindigkeit.

All diese Faktoren kannst Du in der Praxis fast nie erfüllen, daher ist es verboten sich vorzudrücken.

Schwachsinnig finde ich das zwar auch, aber es ging ja um die StVo, nicht das, was einem der gesunde Menschenverstand sagt 😉

Zitat:

Original geschrieben von Blowtorch


Aber jetzt das Thema überholen und "wesentlich" höhere Geschwindigkeit auszuführen wäre jetzt etwas viel 😉

Aber interessant!

Die StVO spricht wirklich von der Gegenwart, was wortwörtlich bdeuten würde, daß wer einmal hinter einem Radler hängt (seine Geschwindigkeit der des Radlers anpassen mußte), nicht mehr überholen darf.

Denn er will nur künftig schneller fahren, er fährt aber gerade nicht schneller!

Ähnlich das Beschleunigungsverbot während des überholt-werdens. Auf eine mehrspurige Autobahn übertragen, wo auf allen Spuren etwas Verkehr herscht, wird ein neu Auffahrender praktisch dauernd überholt. Also dürfte er nach auffahren auf die Autobahn nie mehr beschleunigen und müßte mit seinem Wohnwagengespann und atemberaubenden 55km/h weitertuckern.
Das Beschleunigungsverbot hilft aber dem links vorbeidrängelnden Kradisten: Die rechts neben ihm müssen gemäß StVO warten!
Wenn sie eh warten müssen, werden sie auch nicht "behindert" (wer Vorfahrt achten muß, wird ja auch nicht "behindert"😉.

Und es gibt noch unpraktischere Dinge in der StVO, die theoretisch den Verkehr absolut zum erliegen bringen würden.

Zitat:

Die StVO spricht wirklich von der Gegenwart, was wortwörtlich bdeuten würde, daß wer einmal hinter einem Radler hängt (seine Geschwindigkeit der des Radlers anpassen mußte), nicht mehr überholen darf.

Denn er will nur künftig schneller fahren, er fährt aber gerade nicht schneller!

Das Kapier ich jetzt nicht, wie meinen???

Natürlich darf ich überholen, aber eben nur mit "wesentlich" höherer Geschwindigkeit. Kann ich die nicht erreichen, bleibe ich tatsächlich hinter einem Radler hängen (mit dem Mofa z.B.)

Aber wie gesagt, ich verstehe nicht ganz was Du meinst.

Zitat:

Ähnlich das Beschleunigungsverbot während des überholt-werdens. Auf eine mehrspurige Autobahn übertragen, wo auf allen Spuren etwas Verkehr herscht, wird ein neu Auffahrender praktisch dauernd überholt. Also dürfte er nach auffahren auf die Autobahn nie mehr beschleunigen und müßte mit seinem Wohnwagengespann und atemberaubenden 55km/h weitertuckern.

Das Beschleunigungsverbot hilft aber dem links vorbeidrängelnden Kradisten: Die rechts neben ihm müssen gemäß StVO warten!

Wenn sie eh warten müssen, werden sie auch nicht "behindert" (wer Vorfahrt achten muß, wird ja auch nicht "behindert"😉.

Jetzt bringst Du aber mal RICHTIG was durcheinander und bastelst Dir die Textstellen etwas komisch hin:

1. Das Beschleunigungsverbot gilt nur dann, wenn es bedeuten würde, dass derjenige nicht gefahrfrei überholen kann. Aber derjenige der überholt, muss dies mit wesentlich höherer Geschwindigkeit tun (wesentlich höhere Geschwindigkeit sind lt. Rechtssprechung ca. 20 km/h).

Solltest Du also auf der Landstrasse 90 Fahren, darfst Du theoretisch nicht überholt werden (der überholende müsste ja 110 km/h fahren und es sind agO nur 100 km/h erlaubt).

2. Auf der Autobahn handelt es sich um eine Fahrbahn mit mehreren Fahrspuren, hier kann selbstverständlich auf allen Fahrstreifen beschleunigt (aber nicht rechtsüberholt (ja, es gibt ausnahmen, ich weiss)) werden. Schau mal in der Beck'schen Textsammlung unter "Verkehrsfluss sichern". Dazu kommt, dass eben genau die Fahrspuren dazu erfunden wurden, schnellere Fahrzeuge vorbeizulassen und gleichzeitig dabei keinen Gegenverkehr zu behindern und tortzdem dem Verkehr zu ermöglichen zu beschleunigen. Da aber diese Regel nicht ungefährlich ist, hat man auch noch das rechts überholen verboten und dann macht diese Regelung plötzlich Sinn.

3.Wenn Du Dich unrechtmäßig an der Ampel links vorbeischlängelst, kannst Du nicht dann wieder die StVo zu Hilfe nehmen und von den anderern Verkehrsteilnehmern erwarten, dass diese dann warten müssten. Wie gesagt, wir reden vom fließenden Verkehr und nicht vom ruhenden (da muss der anfahrende ja tatsächlich warten bis was frei wird und dann erst losfahren).
Deine Logik läuft in diesem Fall aufs falsche Ziel raus. Den sog. Vertrauensgrundsatz kannst Du hier nicht vorbringen.
Das wäre so, wie wenn ich sagen würde: ich fahre bei Rot, aber die die grün haben, müssen ja mit Nachzüglern rechnen (muss man ja, wenn die Kreuzung nicht frei ist tatsächlich) und deshalb warten. Das passt nicht ganz zusammen.

4. Wer wartet wird nicht behindert? Blödsinn. Wenn ich mich im Stau mit dem Möp zwischen 2 Autos durchdrücke, müssen diese sich auf etwas einstellen, mit dem sie nicht gerechnet hatten und etwas anderes tun (platz machen oder der einfachheit haltber: der Dosenfahrer der linken Spur darf wenn er will sehr weit rechts, der Dosenfahrer der rechten Spur sehr weit links stehen, also die Lücke "zumachen", weil er nicht mit Dir rechnen muss) als sie vorhatten. Des weiteren kannst Du nicht ausschliessen, dass Du gefahrfrei an den Autos vorbeikommst (was wenn einer ausschert, was wenn Du mit Deinem Motorrad an einem Spiegel hängen bleibst? Du kannst es laut Rechssprechung nur dann gewährleisten, wenn Du 1,5 Meter Seitenabstand einhältst. Das ist praktisch unmöglich...ganz abgesehen davon, dass der links von Dir rechts überholt wird, aber das ist eine andere Geschichte) und somit kannst Du auch keine Behinderung ausschliessen.

Nochmal: DER Klassiker beim Thema Behinderung ist folgendes Beispiel:
Du willst überholen und auf der Gegenfahrbahn kommt in etwas Entfernung ein Auto entgegen. Sobald dieser vom Gas muss (also nur vom Gas weggeht), tut dieser jemand etwas anderes als er geplant hatte. DAS IST schon eine Behinderung im Sinne der StVo (und weil diese Sichweise sehr eng ist, kommst sie auch nur im §5 "Überholen" vor).
An einem Verkehrszeichen stehen (oder Vorfahrt in ingendeiner Form zu achten) ist eine ANGEORDNETE Fahrtunterbrechung und hat mit Behinderung soviel zu tun, wie eine Kuh ahnung vom Klettern hat.

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Zitat:

Original geschrieben von Blowtorch


Aber wie gesagt, ich verstehe nicht ganz was Du meinst.

"Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt."

Das ist Präsenz. Wer hinter der mit 10km/h radelnden Oma Lustig hertuckert, fährt gleich schnell wie Oma Lustig. Er darf nicht überholen.

Er müßte sich zurückfallen lassen und dann Schwung holen. Erst dann fährt er wesentlich schneller, erst dann darf er überholen.

Zitat:

Jetzt bringst Du aber mal RICHTIG was durcheinander und bastelst Dir die Textstellen etwas komisch hin:
1. Das Beschleunigungsverbot gilt nur dann, wenn es bedeuten würde, dass derjenige nicht gefahrfrei überholen kann.

So steht das absolut nicht drin:

Zitat:

(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen

Punkt. Von gefahrfrei überholen lassen steht hier nichts. Das ist sowieso selbstverständlich.

Zitat:

2. Auf der Autobahn handelt es sich um eine Fahrbahn mit mehreren Fahrspuren, hier kann selbstverständlich auf allen Fahrstreifen beschleunigt

So steht das oben nicht drin. Keine Ausnahme bei mehreren Fahrspuren, sondern absolutes Beschleunigungsverbot.

Zitat:

Schau mal in der Beck'schen Textsammlung ...

Rechtsprechung und Kommentare sind schon wieder etwas anderes als die StVO. Da geht das interpretieren und abwiegeln los. Oder eben die praktische Umsetzung eines schon im Ansatz fehlerhaften Werks.

Zitat:

3.Wenn Du Dich unrechtmäßig an der Ampel links vorbeischlängelst, kannst Du nicht dann wieder die StVo zu Hilfe nehmen und von den anderern Verkehrsteilnehmern erwarten, dass diese dann warten müssten.

Nur weil ich mich nicht korrekt verhalte, ist das kein Freibrief für andere. Im Schadensfall wird dann die Haftung gequotelt.

Zitat:

Wenn ich mich im Stau mit dem Möp zwischen 2 Autos durchdrücke, ...

Im Stau stehen die Dosen. Zwar würde ca. jeder tausendste gern auf die Seite hüpfen, mir in den Weg hinein, er kann aber nicht.

Sobald es rollt, bin ich sehr vorsichtig, weil auch ganz unabsichtlich für den Pkw-Fahrer eine winzige Lücke in der Nebenspur attraktiv werden könnte.

Zitat:

Du willst überholen und auf der Gegenfahrbahn kommt in etwas Entfernung ein Auto entgegen. Sobald dieser vom Gas muss (also nur vom Gas weggeht), tut dieser jemand etwas anderes als er geplant hatte. DAS IST schon eine Behinderung im Sinne der StVo (und weil diese Sichweise sehr eng ist, kommst sie auch nur im §5 "Überholen" vor).

Richtig, wenn ich im Stau auf der Autobahn zwischen den Pkw durch fahre, behindere ich Geisterfahrer. Deswegen ist das auch so gefährlich! Oder habe ich Dich da falsch verstanden? ;-)

Puh, okay...jetzt muss ich ja GANZ von vorne anfangen (bitte bekomm es nicht in den falschen Hals, aber man merkt ein wenig, dass Verkehrsrecht nicht gerade Deine Stärke ist 😉 )

Zur Beck'schen Textsammlung hast Du folgendes geschrieben:

Zitat:

Rechtsprechung und Kommentare sind schon wieder etwas anderes als die StVO. Da geht das interpretieren und abwiegeln los. Oder eben die praktische Umsetzung eines schon im Ansatz fehlerhaften Werks.

Nun ja, die Beck'sche Textsammlung ist (wie der Name vielleicht nicht erläutert) keine Textsammlung in Form eines Kommentares, sondern einfach die StVo vom Verlag Beck gedruck, ohne anmerkungen oder sonstwas (also Beck ist nur ein Verlag und die StVo wird so-wie-sie-ist abgedruckt). Übrigens ist die Beck'sche Textsammlung meines Wissens der Standardverlag von dem die Gerichte gebrauch machen.

Wie dem auch sei, das hast Du leider Pech: Beck'sche Textsammlung = StVo

Zum Thema:

Zitat:

"Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt."

Äh, das ist nicht präsenz, sondern betrifft den Überholvorgang als Präsenz. Vom Ansetzen zum Überholen steht da nix. (Wenn man die Definition von Überholen nimmt (bisschen weiter oben hab ich sie geschrieben) , muss ich ja erst an das vorbeifahren kommen, alles was vorher passiert, interessiert nicht).

Zum Thema:

Zitat:

(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen

Punkt. Von gefahrfrei überholen lassen steht hier nichts. Das ist sowieso selbstverständlich.

Wenn Du den § 5 komplett lesen würdest steht da ne ganze Menge davon. Man muss den Paragraphen als ganzes sehen und nicht nur das rauspicken was einem passt.

zum Beschleunigungsverbot.
1. Verbote stehen in der StVo teils schon geschrieben, nämlich dadurch, dass man Paragraphen in Zusammenhängen sehen muss und (und das ist viel wichtiger), nicht jeder Verbot sthe in der StVo. Soll heissen, steht es nicht geschrieben heisst es nicht automatisch es wäre erlaubt, eher das Gegenteil (wobei das vom Thema abhängt). Oder hast Du in der StVo schonmal gelesen, dass man nicht mit einem Auto das Raketenantrieb hat fahren darf 😉
Ein Beschleunigungsverbot gibt es auf der Autobahn sowieso nur begrenzt. Beispiele? Beschleuningungsstreifen, oder eben eine (und das ist aus der Rechtssprechung hervorgegangen) Situation (Autobahn) bei der ich mit einem Beschleunigungsvehrhalten des anderen rechnen muss. Sorry, ist einfach so.

Zitat:

Nur weil ich mich nicht korrekt verhalte, ist das kein Freibrief für andere. Im Schadensfall wird dann die Haftung gequotelt.

Stimm, deswegen hast Du ja Mitschuld

Zitat:

Richtig, wenn ich im Stau auf der Autobahn zwischen den Pkw durch fahre, behindere ich Geisterfahrer. Deswegen ist das auch so gefährlich! Oder habe ich Dich da falsch verstanden? ;-)

Ja, hast Du 😉

Du bist gefährlich, weil Du umkippen könnstest oder sonstwas. Was der einzelne kann, spielt für die StVo keine Rolle. Alleine weil Du das nicht 100% gewährleisten kannst (und bist Du noch so vorsichtig) kannst Du keine Behinderung ausschliessen 😉

Nunja, jetzt ufert das ganze aber aus...mit tun schon die Finger weh

Zitat:

Original geschrieben von Blowtorch


(Wenn man die Definition von Überholen nimmt (bisschen weiter oben hab ich sie geschrieben) , muss ich ja erst an das vorbeifahren kommen, alles was vorher passiert, interessiert nicht).

Aber man muß am Heck des Vordermanns schon deutlich schneller sein als dieser.

Zitat:

Wenn Du den § 5 komplett lesen würdest steht da ne ganze Menge davon. Man muss den Paragraphen als ganzes sehen und nicht nur das rauspicken was einem passt.

Habe ich. Deine Behauptung steht trotzdem nicht drin.

Zitat:

Soll heissen, steht es nicht geschrieben heisst es nicht automatisch es wäre erlaubt, eher das Gegenteil (wobei das vom Thema abhängt).

Geheimgesetze gibt es (zumindest offiziell 😉 ) nicht.

Wenn es nicht verboten ist, ist es erlaubt - und nicht umgekehrt.

Zitat:

Oder hast Du in der StVo schonmal gelesen, dass man nicht mit einem Auto das Raketenantrieb hat fahren darf 😉

Es ist doch auch nicht verboten, sondern alltägliche Praxis.

Der Auspuff zeigt nach hinten und bei ordentlich Gas würde Deine Hand - an den Auspuff gehalten - deutlich nach hinten gedrückt. Ein Rückstoß!

Übrigens gab es schon öfter Autos mit Druckluft-Antrieb. Auch heutzutage wird daran immer noch experimentiert.

Im übrigen regelt so etwas oftmals eine speziellere Verordnung, sei es StVZO oder FZV - oder für handgreiflichere Fälle das StGB.

Zitat:

Ein Beschleunigungsverbot gibt es auf der Autobahn sowieso nur begrenzt. Beispiele? Beschleuningungsstreifen,

Der Beschleunigungsstreifen gehört doch gar nicht zur durchgehenden Fahrbahn der Autobahn!

Auf dem Feldweg nebenan darf man ja auch beschleunigen, gehört auch nicht zur Autobahn-Fahrbahn.

Zitat:

Du bist gefährlich, weil Du umkippen könnstest oder sonstwas. Was der einzelne kann, spielt für die StVo keine Rolle. Alleine weil Du das nicht 100% gewährleisten kannst (und bist Du noch so vorsichtig) kannst Du keine Behinderung ausschliessen 😉

Du behinderst mich schon dadurch, daß ich nicht durch Dich hindurchschauen kann. Oder kannst Du diese Behinderung 100% ausschließen? Also weg mit Dir von der Strasse! ;-)

Nee, also so rigoros sind die Gerichte noch nicht. Oder hast Du ein Urteil über eine derart ausufernde Interpretation von potentieller Behinderung?

Zitat:

Original geschrieben von Blowtorch



Zitat:

Richtig, wenn ich im Stau auf der Autobahn zwischen den Pkw durch fahre, behindere ich Geisterfahrer. Deswegen ist das auch so gefährlich! Oder habe ich Dich da falsch verstanden? ;-)

Ja, hast Du 😉
Du bist gefährlich, weil Du umkippen könnstest oder sonstwas. Was der einzelne kann, spielt für die StVo keine Rolle. Alleine weil Du das nicht 100% gewährleisten kannst (und bist Du noch so vorsichtig) kannst Du keine Behinderung ausschliessen 😉
...

Die einzigen, die beim in der Mitte durch den Stau schlängeln behindert werden, sind Rettungskräfte. Da zählt wohl eher links überholen sowie überholen ohne ausreichend Seitenabstand. Und bei so manchem Zeitgenossen zusätzlich nicht angepasste Geschwindigkeit.

Und dass man gefährlich ist, weil man umkippen könnte, ist auch Unsinn. Könnte mir genauso gut passieren, wenn ich brav in der Schlange stehe, oder sogar, wenn der Verkehr gerade fließt. Trotzdem darf ich fahren. Also, ganz schlechtes Argument.

Nettes Geplänkel - nehmts mir bitte nicht persönlich... aber wer mit solchen Gedanken aus der juristischen Hobbythek ans Fahren rangeht oder gar so "gesteuert" ist... naja, sorry, der sollte imho besser einen Bus nehmen... *räusper*

BTT
In London überlegt man, bei Stau sogar die Busspuren für Biker freizugeben 🙂

Grins, natürlich. Zwar kein Urteil, aber ne Kleinigkeit, die die Juristen seither mein genanntes Beispiel als "das Beispiel für Behinderung" nehmen lässt: (Frag mal nen Verkehrsrechtler, der wird dieses (von mir oben genanntes) Beispiel gut kennen)
Behinderung
"Eine Lage herbeiführen, durch die fremdes Verkehrsverhalten nachhaltig beeinträchtigt oder verhindert wird. Jemand wird zu einer anderen Verhaltensweise veranlasst, als die, die er geplant hatte" (BGHSt 34, 238.)

Geplant, ist doch eigentlich ein Witz oder? da ist noch nix passiert 😉
Also auch vom Gas gehen oder auf Dich aufpassen, wenn Du Dich durchschlängelst, vor allem in Verbindung mit der ausgeschlossenen Behinderung + rechtswidrig Überholen. (Glaub mir, es ist auch für mich nicht unbedingt nachvollziehbar, aber so ist die Rechtslage).

Zitat:

Aber man muß am Heck des Vordermanns schon deutlich schneller sein als dieser.

Nun ja, jetzt fangen wir Erbsenzählen an, aber:

Überholen: "Ein

vorbeifahren

von hinten nach vorne." Also das Vorbeifahren an sich ist ein fliessender Übergang, von daher ist deine Sichtweise nicht ganz richtig.

Zum §5:
Gefahrfrei:
(3) Das Überholen ist unzulässig:
bei unklarer Verkehrslage oder... (hier hast Du zum ersten mal gefahrfrei, denn eine unklare Verkehrslage geht mit einer möglichen gefährdung einher)
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. (Eine Behinderung auzuschliessen, schliesst automatisch auch eine Gefährdung aus)

Zitat:

Geheimgesetze gibt es (zumindest offiziell ) nicht.
Wenn es nicht verboten ist, ist es erlaubt - und nicht umgekehrt.

Da gebe ich Dir recht. Allerdings würde mich dann immernoch der §1 interessieren und der ist (wenn auch nur in begrenztem Maße) auslegungssache. Dennoch heisst es nicht, dass wenn etwas nicht geschrieben steht alles automatisch erlaubt ist. Wie gesagt, dafür gibt es den §1

Das Gleiche gilt für dieses hier:

Zitat:

Es ist doch auch nicht verboten, sondern alltägliche Praxis.
Der Auspuff zeigt nach hinten und bei ordentlich Gas würde Deine Hand - an den Auspuff gehalten - deutlich nach hinten gedrückt. Ein Rückstoß!
Im übrigen regelt so etwas oftmals eine speziellere Verordnung, sei es StVZO oder FZV oder für handgreiflichere Fälle das StGB.

So? Ist das so? Gut, dann sag mir mal in welcher Verordnung das mit dem Raketenantrieb steht, oder wo steht, dass ich nicht im Stoppie an die Ampel ranfahren darf. Ist es also erlaubt? Nope. Du kannst §1 nicht ausschliessen, daher hast Du (wenn auch versteckt) ein Verbot.

Mit dem Beschleunigungsstreifen hast Du recht. Der gehört wirklich nicht zur Fahrbahn. Da es aber in der Natur der Dinge liegt (sonst bräuchte man kene Autobahn), darf hier auch als überholter beschleunigt werden. Deswegen wird auf der Autobahn (und das ist jetzt ebenfalls amtlich) der linke Fahrstreifen von den Juristen "Überholspur" genannt.
De Fakto, darfst Du Deine Geschwindigkeit nicht erhöhen wenn Du gerade überholt wirst, aber es gibt ja Lücken in denen Du das kannst (und sein sie noch so klein). Da das in der Praxis ein fliessender Übergang ist, ist es nicht so einfach zu differenzieren. Nunja, aber ich denke, da wird (sogar in Deutschland, wo sonst alles geregelt wird) vom Name und Sinn der "Überholspur" ausgegangen und diese auch als solche nicht nur genutzt sondern gleichzeitig erlaubt, dass der andere eben auch ein wenig Gas geben darf.

@Tec-Doc:
Da hast Du selbstverständlich und uneingeschränkt Recht!!! Ich halte mich ja auch nicht dran. Es ging ja nur um den Gesetzestext und nicht um gesunden Menschenverstand 😉 😉

Was is'n hier los ??? 😕😕Aber trotzdem danke, sollte mich mal ein Neidhammel, (der mich u.a. wiedermal mit Blödsinn beschäftigt und unter Feuer halten will, also die Zeit stehlen will, z.B. nun neuerdings in der Form, dass meine Maus jetzt nur noch im Zickzack über'n Bildschirm hüpft...), wegen "unverfrorenem Vorbeischlängeln"😁😁 ein Knöllchen geben wollen, werd' ich's mir gerne mal ausdrucken - danke. Bevor ick den Schutzmann frage, verloof' ick mir, aber nen Fahrlehrer frägt man immer gerne...
Mal was bisserl "provokatives": Um an einem stehenden (oder vielleicht auch extrem langsam fahrenden Hindernis ??, Weiß ich nicht mehr genau, ist 'ne Frage), in der eigenen Fahrspur vorbeifahren zu können, darf man doch auch eine durchgezogene Linie überfahren (kein Gegenverkehr vorausgesetzt). 😁
Gruß🙂

Stimmt, nennt sich "Verhalten in besonderen Situationen"

Redet ihr hier eh nicht dauernd von 2 verschiedenen Dingen? Bin ja kein Paragraphenhengst aber einerseits redets dauernd vom "überholen" und dann wieder vom "vorbeifahren"? Was denn nun? Soweit ich mich entsinne sind das ja 2 paar Schuhe und ich frag mich schon dauernd inwieweit das vorbeifahren an stehendem Verkehr überhaupt überholen sein soll? 😕

Zitat:

Original geschrieben von Marodeur


... und ich frag mich schon dauernd inwieweit das vorbeifahren an stehendem Verkehr überhaupt überholen sein soll? 😕

Hätteste aufgepasst, würdest Du den Unterschied zwischen "halten" und "warten" kennen. Beide "stehen", aber ...

Also noch einmal von vorne den Thread lesen! 😉

Das meinte ich ja auch, das mit dem an Hindernissen "Vorbeifahren" könnte doch der Casus-knacktus sein🙂😁, man darf ja im Stau oder in stockendem Verkehr auch auf der Autobahn rechts vorbeifahren, wenn die linke Spur stockt/blockiert ist. Da gibt's wohl sicherlich 'ne Grauzone, ab wann man strenggenommen die linke Spur als blockiert/verstopft bezeichnen darf, und somit rechts vorbeifahren darf.😁
Nen Schutzmann darf man das sicher nicht fragen...😁, aber vielleicht weiß das wer anders, der sich mit Verkehrsrecht auskennt😕😁
Gruß😎
PS: Pfff...den ganzen"Fred" nochmal lesen schaffe ich auch nicht mehr, dazu ist die Nacht zu kurz, also pardon für den überflüssigen Post, falls die Antwort schon irgendwo drinsteht.

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