Frage: An Ampel links überholen??? Ja oder Nein
Hallo zusammen...
Ich fahre jeden tag mit dem Motorrad zur Arbeit... Dabei komme ich immer an einer Kreuzung vorbei, an der ich ca. 4-5 Grün Phasen stehen muss bis ich mit dem Motorrad weiterfahren kann...
Seit ca. einer Woche schleiche ich mich vorsichtig an den stehenden Fahrzeugen vorbei um weiter nach vorne zu kommen und nicht so lange warten zu müssen...
Dabei plagt mich aber mein Gewissen und auch die Autofahrer die ich überholen...
Meinen Führerschein habe ich vor ca. 7 Jahren gemacht und bin mir nicht mehr sicher ob es erlaubt ist an Ampeln die Autofahrer links zu überholen... Was sagt das Gesetz dazu??? Wie geht ihr bei längeren Standzeiten vor??? Bin ich durch das überhollen ein Straße Rowdy???
Beste Antwort im Thema
Ganz einfach. Es ist nicht erlaubt (auch wenn ichs selbst gerne auch mal mache (obwohl ich Fahrlehrer bin)).
Es ist NICHT erlaubt an der Ampel oder im Stau sich in irgendeiner Form an stehenden Fahrzeugen vorbeizuschlängeln. Punkt.
In der StVo steht kein Verbot für sowas? Doch, wenn man zwischen den Zeilen liest:
Erstmal zum Überholen:
Zitat StVo: Überholen ist ein Vorbeifahren von hinten nach vorne auf der gleichen Fahrbahn in die gleiche Richtung.
Gut, was sagt mir die StVo noch?
Ein Überholen ist nicht zulässig bei einer durchgezogenen Linie.
Was noch?
Wann darf man rechts überholen und wann nicht (Mofas und Radler z.B. dürfen an der Ampel rechts überholen, ALLE anderen (also auch Motorradfahrer) nicht)
Des weiteren (spielt aber jetzt mal keine Rolle) darf man nur in bestimmten Situationen rechts überholen (Linke Fahrzeugschlange steht oder fährt langsam etc.)
Überholt werden darf nur mit ausreichendem Seitenabstand. Das ist keine Auslegungssache sondern man geht (so ist dazu die Rechtssprechung) von 1,5 Meter Seitenabstand aus.
Ergo:
An Ampeln sind immer durchgezogene Linien (kurz davor), hier darf sowieso nicht überholt werden. Sich also auch nicht vorbeigeschlängelt werden.
Überholt werden darf auch nur unter günstigsten umständen, und dazu zählt sicher keine Ampel.
Das Gleiche gilt für den Stau, denn dort ist es in der Praxis unmöglich einen Seitenabstand von 1,5 Metern zu den anderen Fahrzeugen einzuhalten, also auch verboten.
Sollte das alles nichts helfen, gilt immernoch §1 der StVo: Jeder hat sich so zu verhalten, dass niemand anderes geschädigt [...]oder BEHINDERT wird.
Ich definiere jetzt nicht auch noch behindern, aber sich durchschlängeln wäre für die anderen eine VERMEIDBARE Behinderung, geschweige denn, dass man für irgendeine Sicherheit sorgen könnte (Spurwechsel anderer Autos).
Soviel dazu.
In der Praxis schlängele ich mich auch durch, weil man ja nicht kleischei**en muss.
Aber Erlaubt ist diese Form des Überholens nicht (und auch Einzelentscheidungen von Gerichten ändern da nix dran.).
67 Antworten
Vielleicht meinte der auch das "extreme" vorfahren an einer richtigen Schlange vorbei, möglichst noch in einer leichten Rechtskurve wo man nicht sieht wie die Autos vorne in der Spur stehen. Ich fahr ja z.B. höchstens vor wenns um 2 oder 3 Fahrzeuge geht, vor allem eben LKW, und die links genug Platz lassen.
Allem Unkenrufen zum trotz kommt letzteres übrigens sogar in Deutschland durchaus vor. Fällt mir in letzter Zeit immer öfter auf das welche rechts rüber fahren. Vielleicht wollen die aber auch blos die Rollerfahrer blockieren. 😁
stimmt, es gibt sogar viele autos die platz machen.
vielleicht fahren diese ja selbst mopped.
.. oder haben schonmal nen spiegel verlohren 😉
auch wenn die Aussage ein bisschen krumm begründet wurde, so denke ich dennoch das sie stimmt.
Begründung:
Die meisten Ampeln haben auf den letzten Metern eine durchgezogene Linie, die dann auch die Abbiegespur von der Spur geradeaus abgrenzt - zum einen würde man die Abbiegespur zum Überholen nutzen ( was vermutlich nicht zulässig ist ) und zum anderen würde man die durchgezogene Linie überfahren ( was vermutlich ebenso nicht zulässig ist ).
Ich mache das selten.
Mir ist jedoch leider einmal passiert, dass ich wegen einer Schlafmütze vone noch eben links dran vorbei wollte ( nachdem wir alle schön standen und es grün wurde ) dann jedoch von hinten sich jemand die andere Fahrspur zunutze gemacht hat um an allen dran vorbei auf die linke Abbiegespur zu fahren. Der War wohl ziemlich flott so das ich ihn übersehen habe als ich dann aus der Kolonne ausgeschehrt bin . . .Naja, hinterher waren wir beide wach und keinem ist zum Glück was passiert . . .
Ganz einfach. Es ist nicht erlaubt (auch wenn ichs selbst gerne auch mal mache (obwohl ich Fahrlehrer bin)).
Es ist NICHT erlaubt an der Ampel oder im Stau sich in irgendeiner Form an stehenden Fahrzeugen vorbeizuschlängeln. Punkt.
In der StVo steht kein Verbot für sowas? Doch, wenn man zwischen den Zeilen liest:
Erstmal zum Überholen:
Zitat StVo: Überholen ist ein Vorbeifahren von hinten nach vorne auf der gleichen Fahrbahn in die gleiche Richtung.
Gut, was sagt mir die StVo noch?
Ein Überholen ist nicht zulässig bei einer durchgezogenen Linie.
Was noch?
Wann darf man rechts überholen und wann nicht (Mofas und Radler z.B. dürfen an der Ampel rechts überholen, ALLE anderen (also auch Motorradfahrer) nicht)
Des weiteren (spielt aber jetzt mal keine Rolle) darf man nur in bestimmten Situationen rechts überholen (Linke Fahrzeugschlange steht oder fährt langsam etc.)
Überholt werden darf nur mit ausreichendem Seitenabstand. Das ist keine Auslegungssache sondern man geht (so ist dazu die Rechtssprechung) von 1,5 Meter Seitenabstand aus.
Ergo:
An Ampeln sind immer durchgezogene Linien (kurz davor), hier darf sowieso nicht überholt werden. Sich also auch nicht vorbeigeschlängelt werden.
Überholt werden darf auch nur unter günstigsten umständen, und dazu zählt sicher keine Ampel.
Das Gleiche gilt für den Stau, denn dort ist es in der Praxis unmöglich einen Seitenabstand von 1,5 Metern zu den anderen Fahrzeugen einzuhalten, also auch verboten.
Sollte das alles nichts helfen, gilt immernoch §1 der StVo: Jeder hat sich so zu verhalten, dass niemand anderes geschädigt [...]oder BEHINDERT wird.
Ich definiere jetzt nicht auch noch behindern, aber sich durchschlängeln wäre für die anderen eine VERMEIDBARE Behinderung, geschweige denn, dass man für irgendeine Sicherheit sorgen könnte (Spurwechsel anderer Autos).
Soviel dazu.
In der Praxis schlängele ich mich auch durch, weil man ja nicht kleischei**en muss.
Aber Erlaubt ist diese Form des Überholens nicht (und auch Einzelentscheidungen von Gerichten ändern da nix dran.).
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Ich versuch an der Ampel auch immer nach ganz Vorne zu fahren um dann als erster weg zu sein.
Aber nur wenn ich weiß ich komm da vorne an bevor es wieder grün wird. (Ampel schon lange auf rot oder sher lange Schlange).
Am angenehmsten ist es wenn der Linkabbieger frei ist, dann hat man genug Platz. (Nur wenn der Linksabbieger keinen eigenen GrünPfeil hat).
Naja rechtens ist das nicht , aber es mach das Fahren angenehmer.
... mich wundert, dass aurian noch nicht zu gemacht hat, weil es sich um Rechtsberatung handelt.
achwat, und wenn wir uns hier auf die theoretische FS prüfung vorbereiten isses wohl auch rechtsberatung? 🙂
Zitat:
Original geschrieben von kandidatnr2
... mich wundert, dass aurian noch nicht zu gemacht hat, weil es sich um Rechtsberatung handelt.
Wo siehst du denn hier eine unzulässige Rechtberatung?
Ich muss beichten, ich habe heute wieder gesündigt und habe mich auf dem Weg zur Arbeit an drei Ampeln vorgedrängelt 😰
sonnige Grüße
Zitat:
Original geschrieben von Blowtorch
Ganz einfach. Es ist nicht erlaubt (auch wenn ichs selbst gerne auch mal mache (obwohl ich Fahrlehrer bin)).
...
Gut, was sagt mir die StVo noch?
Ein Überholen ist nicht zulässig bei einer durchgezogenen Linie.
Hoppala Herr Fahrlehrer!?
Die durchgezogene Linie (Zeichen #296, Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung) nach StVO §41 (3) 3. bedeutet kein Überholverbot!
Ein einspuriges Fahrzeug könnte oftmals noch völlig legal ein anderes einspuriges Fahrzeug überholen.
Würde ich mich nun mit dem Krad vorne an der Ampel links neben einem Radler hinstelle, quasi einen Überholvorgang beginne, kann mich ruhig mal jemand anzeigen. Das klären wir dann vor Gericht.
Zitat:
Ich definiere jetzt nicht auch noch behindern, aber sich durchschlängeln wäre für die anderen eine VERMEIDBARE Behinderung, ...
"Vermeidbar" schon, aber welche Behinderung bitte, wo die anderen eh schon stehen? Siehe im obigen Beispiel der Radler, wo wird der wirklich behindert?
Die Rechtsprechung hat das schon für uns definiert, Behinderung trifft hier nicht zu.
tom, Blowtorch hatte wohl eher das überholen mit vorherigem ausscheeren auf nen anderen fahrstreifen im sinn.
aber wie war denn das mit dem "vorbeifahren" ?
Zitat:
Original geschrieben von matze_berlin
aber wie war denn das mit dem "vorbeifahren" ?
Meinst Du die Abgrenzung zum überholen?
Zitat:
VwV zur StVO:
An Teilnehmern des Fahrbahnverkehrs, die sich in der gleichen Richtung weiterbewegen wollen, aber warten müssen, wird nicht vorbeigefahren; sie werden überholt. Wer durch die Verkehrslage oder durch eine Anordnung aufgehalten ist, der wartet.
Was aber auch heißt: Wer durch die Polizei etc. aufgehalten wird, der wartet. Und ggf. auch die ganze Kolonne hinter ihm, weil sie sich striktestens an die Verkehrsregeln halten. (Ok, selbst in Deutschland recht unwahrscheinlich.)
Zitat:
Die durchgezogene Linie (Zeichen #296, Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung) nach StVO §41 (3) 3. bedeutet kein Überholverbot!
Oh je, na dann würde ich den TEXT nochmal Lesen.
Hier gehts ums Vorbeischlängeln an einem MEHRSPURIGEN Kfz. Und das ist schlichtweg an Z 296 verboten. Von einem Radfahrer wurde nicht gesprochen.
Behinderung trifft natürlich zu (wenn man von einem mehrspurigen Kfz ausgeht, und da das die Fragestellung war, gehe ich auch nur da drauf ein).
Warum?
Beispiel durchschlängeln an einem Stau:
Zunächst mal muss man ja sowieso zwischen einer vermeidbaren und einer unvermeidbaren Behinderung unterscheiden.
Wenn Du Dich zwischen Autos durchschlängelst, behinderst Du damit Fahrzeuge, die Ihren Fahrstreifen eigentlich voll ausnutzen dürfen.
Soll heissen: Auf der linken Spur darf auch äusserst rechts (innerhalb der Spur) gefahren werden, ebenso wie auf dem Mittleren relativ weit links.
Wenn wir als Mopedfahrer und also durchschlängeln, muss der Autofahrer eventuell etwas anderes tun als er eigentlich (möglicherweise) vorhatte. Klar, keiner muss Platz machen, wenn Du Dich aber durchschlängelst, muss der Autofahrer auf etwas aufpassen, mit dem er eigentlich nicht rechnen muss (nämlich Dir).
Da Behindern ja folgendermassen definiert wird: [...]der Andere zu etwas veranlasst wird, dass er ursprünglich nicht vorhatte zu tun[...], ist dies EINDEUTIG eine Behinderung.
Logischerweise ist das, sagen wir mal...Kleinlich (typisch deutsch eben), allerdings ist der Begriff der Behinderung der rechtlich schwerwiegendste Begriff den die StVo überhaupt kennt, und der kommt nur beim "§5 StVo Überholen" vor.
Zitat:
Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
Folglich:
Das Gleiche gilt eben auch für Ampeln. Denn einen entsprechenden Seitenabstand wirst Du nicht gewährleisten können, wenn Du Dich "vordrängelst". Und wenn Du an WARTENDEN MEHRSPURIGEN Kfz vorbei willst, dann ist das ein Überholvorgang, der weder mit "wesentlich höherer" Geschwindigkeit noch mit ausschluss einer Behinderung einhergeht.
Zitat:
Original geschrieben von Blowtorch
Oh je, na dann würde ich den TEXT nochmal Lesen.Zitat:
Die durchgezogene Linie (Zeichen #296, Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung) nach StVO §41 (3) 3. bedeutet kein Überholverbot!
Hier gehts ums Vorbeischlängeln an einem MEHRSPURIGEN Kfz. Und das ist schlichtweg an Z 296 verboten.
Ich meinte eigentlich Z295, das steht ja unter 3. Aber auch Z296 ist analog.
Doch steht weder hier noch dort etwas von überholen. Schon gar nichts davon, daß es verboten wäre. Auszug:
Zitat:
Sie ordnen an: Fahrzeuge dürfen sie nicht überqueren oder über ihnen fahren. Begrenzen sie den Fahrbahnteil für den Gegenverkehr, so ordnen sie weiter an: Es ist rechts von ihnen zu fahren.
Parken (§ 12 Abs. 2) auf der Fahrbahn ist nur erlaubt, wenn zwischen dem parkenden Fahrzeug und der Linie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m verbleibt.
Übrigens ist der letzte Satz interessant, denn er impliziert, daß es sein kann, daß zwischen der Linie und einem auf der Fahrbahn parkenden Fahrzeug noch mindestens 3m Platz sind.
Eine Fahrstreifenbreite von rund 5m scheint also möglich zu sein (und ich kenne tatsächlich solche Stellen).
Und auf 5m Breite kommt ja wohl ein Mopedfahrer an einem Radfahrer völlig legal vorbei!
(Praktisch [doch illegal] reichen ja schon 3m gesamte Breite, um sich als Pkw-Fahrer an einem Radfahrer vorbei zu quetschen.)
Stimmt, da aber PARKEN und WARTEN zwei völlig unterschiedliche Begriffe sind, ist das ne andere Sache.
Bei der Sache mit dem Radfahrer geb ich Dir recht (wenn auch aus einem anderen Grund -> siehe unten), allerdings parkt der Radfahrer da nicht, sondern er wartet 😉,...aber es ging ja um mehrspurige Kfz.
An Parkenden Fahrzeugen fahre ich vorbei (Rechtlicher Begriff: Vorbeifahren), wartende Fahrzeuge werden grundsätzlich überholt. An einer Ampel wird aber im Moment des wartens (wie der Name schon sagt) nicht geparkt (also kein ruhender Verkehr) sondern gewartet (eine sog. angeordnete Verkehrsunterbrechung).
Daraus folgt (wir sind jetzt beim Überholen an der Ampel):
Ich müsste einen angemessenen Seitenabstand einhalten (lt. Rechtssprechung ca. 1,5 Meter) und das ist in der Praxis quasi nicht möglich.
Wenn jetzt die Fahrbahn vor der Ampel entsprechend breit ist gilt dazu noch folgendes:
Da im Unmittelbaren wirkungsbereich von Ampeln (Pfeile auf der Fahrbahn) das Parken verboten ist, wirst Du nur auf wartende Fahzeuge treffen und die dürfen nunmal im Bereich von Lichtzeichenanlagen nicht überholt werden (da durchgezogene Linie, aber auch mangels Seitenabstand und da keine Behinderung ausgeschlossen werden KANN).
Sicher ist aber natürlich auch folgendes:
Radfahrer und Mofafahrer dürfen an Ampeln rechts überholen und Du als Motorradfahrer darfst links (bei ausreichend Platz) NATÜRLICH einen Radfahrer überholen. Dann muss aber eineiges gewährleistet sein (aber das hast Du ja schon selbst ausgeführt).