Frage: An Ampel links überholen??? Ja oder Nein
Hallo zusammen...
Ich fahre jeden tag mit dem Motorrad zur Arbeit... Dabei komme ich immer an einer Kreuzung vorbei, an der ich ca. 4-5 Grün Phasen stehen muss bis ich mit dem Motorrad weiterfahren kann...
Seit ca. einer Woche schleiche ich mich vorsichtig an den stehenden Fahrzeugen vorbei um weiter nach vorne zu kommen und nicht so lange warten zu müssen...
Dabei plagt mich aber mein Gewissen und auch die Autofahrer die ich überholen...
Meinen Führerschein habe ich vor ca. 7 Jahren gemacht und bin mir nicht mehr sicher ob es erlaubt ist an Ampeln die Autofahrer links zu überholen... Was sagt das Gesetz dazu??? Wie geht ihr bei längeren Standzeiten vor??? Bin ich durch das überhollen ein Straße Rowdy???
Beste Antwort im Thema
Ganz einfach. Es ist nicht erlaubt (auch wenn ichs selbst gerne auch mal mache (obwohl ich Fahrlehrer bin)).
Es ist NICHT erlaubt an der Ampel oder im Stau sich in irgendeiner Form an stehenden Fahrzeugen vorbeizuschlängeln. Punkt.
In der StVo steht kein Verbot für sowas? Doch, wenn man zwischen den Zeilen liest:
Erstmal zum Überholen:
Zitat StVo: Überholen ist ein Vorbeifahren von hinten nach vorne auf der gleichen Fahrbahn in die gleiche Richtung.
Gut, was sagt mir die StVo noch?
Ein Überholen ist nicht zulässig bei einer durchgezogenen Linie.
Was noch?
Wann darf man rechts überholen und wann nicht (Mofas und Radler z.B. dürfen an der Ampel rechts überholen, ALLE anderen (also auch Motorradfahrer) nicht)
Des weiteren (spielt aber jetzt mal keine Rolle) darf man nur in bestimmten Situationen rechts überholen (Linke Fahrzeugschlange steht oder fährt langsam etc.)
Überholt werden darf nur mit ausreichendem Seitenabstand. Das ist keine Auslegungssache sondern man geht (so ist dazu die Rechtssprechung) von 1,5 Meter Seitenabstand aus.
Ergo:
An Ampeln sind immer durchgezogene Linien (kurz davor), hier darf sowieso nicht überholt werden. Sich also auch nicht vorbeigeschlängelt werden.
Überholt werden darf auch nur unter günstigsten umständen, und dazu zählt sicher keine Ampel.
Das Gleiche gilt für den Stau, denn dort ist es in der Praxis unmöglich einen Seitenabstand von 1,5 Metern zu den anderen Fahrzeugen einzuhalten, also auch verboten.
Sollte das alles nichts helfen, gilt immernoch §1 der StVo: Jeder hat sich so zu verhalten, dass niemand anderes geschädigt [...]oder BEHINDERT wird.
Ich definiere jetzt nicht auch noch behindern, aber sich durchschlängeln wäre für die anderen eine VERMEIDBARE Behinderung, geschweige denn, dass man für irgendeine Sicherheit sorgen könnte (Spurwechsel anderer Autos).
Soviel dazu.
In der Praxis schlängele ich mich auch durch, weil man ja nicht kleischei**en muss.
Aber Erlaubt ist diese Form des Überholens nicht (und auch Einzelentscheidungen von Gerichten ändern da nix dran.).
67 Antworten
Hm im Moment sind doch Ferien. Ich komme im Moment morgens ganz supi und staufrei über die Stadtautobahn. Um wieviel Uhr fährst du denn?
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Hm im Moment sind doch Ferien. Ich komme im Moment morgens ganz supi und staufrei über die Stadtautobahn. Um wieviel Uhr fährst du denn?
ja im MOMEEENT 😉
wenn du vom siemensdamm richtung süden nach 15uhr "fährst" geht bis kreuz wilmersdorf garnix.
streckenweise kommst du über den rechten seitenstreifen gut vorbei, musst bloss aufpassen beim "wieder einfädeln", manche autofahrer sind zickig.
Na ja ich fahr ja morgens richtung Süden von Waidmansluster Damm bis Hohenzollerndamm und abends halt Richtung Norden und dank der Ferien im Moment staufrei und super flott. Was da auf der anderen Seite los ist, interessiert mich meistens nicht die Bohne 😉.
Achso weißt du eigentlich, wie das auf der Stadtautobahn mit rechts überholen ist? Müsste doch zum innerstädtischen Stadtverkrehr gehören, wo freie Spurwahl gilt, richtig?
und was auf deiner seite los is interessiert MICH nich die bohne! so! 😛
jaaa..... die frage ist wirklich gut.
ich überleg auch jedesmal, ob ne stadtautobahn eine "innerorts mehrspurige fahrbahn mit baulich voneinander getrennten richtungsspuren" oder trotzdem ne schnöde autobahn darstellt.
man könnte jetzt theoretisieren, dass ne normale mehrspurige strasse kreuzungen hat an denen man auch links abbiegen kann und zwecks einordnung man halt die spur sich aussuchen kann.
auf ner stadtautobahn gibts keinn links abbiegen, eigentlich überhaupt kein abbiegen. nur zu- und abfahrten.
sodass der status "autobahn" schon gerechtfertigt wäre.
was jetzt kommt ist höchstwahrscheinlich quatsch aber..
wir hatten mal ne diskussion über den seitenstreifen.
der eine meinte, er gehöre nicht mehr zur fahrbahn.
was bei benutzung ein verstoss gegen das gebot der fahrbahnbenutzung wäre (owi).
woanders , bilde ich mir ein, gab es aber explizit bestrafungsregeln fürs benutzen und die olle linie ist ja auch noch dazwischen.
ein kreuz wenn man zu faul ist zum nachlesen. 🙂
Ähnliche Themen
Im Normalfall stell ich mich an ausser mir ist zu heiß oder ein LKW steht vorn. Geil isses bei 30 Grad wenn man es grad so aushält in der Jeans und dann fängt der Lüfter an die heiße Luft ans Bein zu blasen... Arks... Da ists bei mir dann auch vorbei... 😉
Nu wenn es Euch Interessiert......., auch bei freier Fahrspurwahl gilt:
Linksüberholen.
siehe § 5 StVO ( Strassenverkehrs-Ordnung)
www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_05.php
dazu nen Bußgeldlink:
www.fahrschule24.net/bkatv/a5.htm
Stand- und Parkstreifen zu überfahren halte ich für bedenklich, da KANN unsere liebe Rennleitung richtig Geld für kassieren.
Zwischen den Fahrzeugen durch mit genügend Rücksicht erachte Ich für wesentlich Sinnvoller.
Genügend Seitenabstand wurde auf 1,5m rum festgelegt.
DucFan
Edit:
Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens nutzen KANN mit bis zu 50euronen und 2 PKT belegt werden.
Ermessen ist alles! 😉
Achtet auf den Zweck!
Zitat:
Original geschrieben von DucFan 900SS
Stand- und Parkstreifen zu überfahren halte ich für bedenklich, da KANN unsere liebe Rennleitung richtig Geld für kassieren.
Nö? Da gibts son schönes Video wo erklärt wird was sich auf der BAB so lohnt. Ich glaub Standstreifen benutzen war mit 15,-€ fast am billigsten.
Nee, am billigsten ist der Grünstreifen an der Mittelleitplanke. "Befahren öffentlichen Grüns" mit besagten 15 Euro. Wenn ohne Gefährdung durchgeführt!!!
Also doch am besten Enduro fahren... 😛
kommt nur drauf an ob der seitenstreifen als Rettungsgasse genutzt wird,wenn kein krankenwagen ect. kommt viel spass
Thema hat mich nicht losgelassen....
War gestern nach Feierabend noch kurz bei der Polizei und habe nachgefragt ob es erlaubt ist.
Nach Aussage des Beamten ist es nicht erlaubt, da ich mir nicht sicher sein kann, das ich mich weiter vorne zwischen die wartenden Autos schlängeln kann. Dazu kommt noch die Gefahr, dass eventuelle ein Autofahrer keinen Bock hat länger zu warten und er wenden will... Oder einfach mal aus seinem Wagen aussteigen...
Nun ja... Auf jeden Fall hat er mir davon abgeraten und sagten auch, das es nicht erlaubt sei...
Dann muss ich mal schauen das ich einen anderen Weg zur Arbeit finde...
Danke für die Teilnahmen...
Diese Gründe als Grund für ein Verbot anzuführen ist aber mehr als dämlich 😉.
Du schlängelst dich nicht durch, du stellst dich vor das erste Fahrzeug. Aus die Maus. Und auf Idioten, die die Tür aufreißen oder ?wenden? muss man halt achten, hab ich aber noch nie gesehen.
Haste wenigstens mal gefragt, was ein Verstoß ohne Gefährdung kostet, wenn es so einen ganz pingeligen Cop juckt? Mehr als 15€?
Viel Spass beim Umweg fahren. 🙂
Zitat:
Du schlängelst dich nicht durch, du stellst dich vor das erste Fahrzeug.
Und wie kommst du dahin? Richtig, indem du dicht an den stehenden Fahrzeugen vorbei fährst.
Ja, zum Bleistift links im nicht vorhandenen Gegenverkehr.
ja, und dabei 2x über die durchgezogene linie 😁
ick erwisch mich auch immerwieder.. 😉
die polimannzistenaussage klingt nen bissl wischiwaschi..
so richtig verwertbar ist das nicht.