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Fotos von einer Ordnungswidrigkeit - darf man mich fotografieren?

SYM HD
Themenstarteram 30. Juli 2021 um 17:41

Werte Gemeinde,

würde ich mich darüber nicht so ärgern, ginge das wohl glatt als "Witz zum Wochenende" durch...

Ich wohne in einer Nebenstraße (Tempo 30), in der an einer Schule aktuell umfangreich gebaut wird; viele Verkehrsschilder und massive Absperrungen. Um da durch und wieder auf die Straße zu kommen, bin ich entlang einer solchen Absperrung etwa 30 Meter auf dem Bürgersteig - auf dem sich Niemand befand - allerhöchstens Schritt-Geschwindigkeit gefahren. Am Ende dieser "Seitenstraße von einer Seitenstraße", die etwa nur 70, 80 Meter lang ist, stand dann ein älterer Mann (als einziger auf dieser "Straße"), der mir zurief: "Ey, Sie! Hier ist die Durchfahrt verboten!". Ich antwortete ihm: "Entschuldigung!", und sein Kommentar darauf war: "Nix mit Entschuldigung! Das wird Konsequenzen für Sie haben, Sie werden sich noch sehr, sehr wundern" (!). - Während dieses krassen Dialogs hatte er immer sein Handy in der Hand, und hat von mir und meinem Roller zahlreiche Fotos gemacht. - Meine Frage: Darf er das?

"Objektiv" hat er natürlich Recht; die Durchfahrt auf diesem Sträßchen war nicht erlaubt. Sollte ich tatsächlich deshalb ein Verwarngeld erhalten, werde ich es bezahlen.

- Was mich aber wirklich beschäftigt ist, wie man auf eine solche "Bagatelle" mit einer solchen "Aggression" überhaupt reagieren kann ("Nix mit Entschuldigung! Das wird Konsequenzen für Sie haben, Sie werden sich noch sehr, sehr wundern" (!). - Ein "John Wayne" einer 80 Meter langen Seiten-,Seiten-Straße... - der mit seinem Handy ganz sicher (weil deutlich erkennbar) zahlreiche Fotos von mir, meinem Roller, und dem Nummernschild, gemacht hat.

- Persönlich glaube ich, dass so etwas einfach zu weit geht! - Bitte: Eure Meinung dazu.

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81 Antworten

Es gibt sogar Apps wo man zumindest Falschparker melden kann, vielleicht gibt es auch so was für andere Vergehen. Ich denke er wird das weiterleiten, was daraus wird und ob es verfolgt wird liegt bei der Bußgeldstelle. Denke mal mehr als 20 Euro werden es nicht.

Wenn nochmal so was passiert dann einfach weiter fahren, Diskussion hin oder her solche Leute ziehen ihr Vorhaben durch egal was man denen sagt. Besser natürlich: Motor aus und schieben, habe ich in einer Baustelle auch schon gemacht, aber da waren auch noch andere Passanten.

Zur Dokumentation der Ordnungswidrigkeit sind die Fotos erlaubt.

Themenstarteram 30. Juli 2021 um 18:09

Danke für Eure Antworten!

Ein Verwarngeld - sollte es kommen -, bezahle ich wie gesagt.

Es bleibt mir trotzdem suspekt, wie manche Menschen "drauf sind".

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 30. Juli 2021 um 19:55:05 Uhr:

Zur Dokumentation der Ordnungswidrigkeit sind die Fotos erlaubt.

Kann sein ,eventuell vom Fahrzeug.Aber warum werden bei köperverletzung und weitere Verbrechen die Fotos der Täter verpixelt ?

Aber Fotos der Person nicht wenn einwandfrei Identifizierbar,sofern nicht andere Personen den Vorfall auch gesehen haben.

Da gibts ne riesen Diskussion mit Polizeikameras und privaten Handys.

Photographieren darf man sehr vieles, aber es (einem unbestimmten Personenkreis) veröffentlichen ist etwas anderes.

Die Strafverfolgungsbehörden zählen nicht zur allgemeinen Öffentlichkeit. Sonst gäbe es auch keine Blitzer. ;)

Themenstarteram 30. Juli 2021 um 19:35

Wenn auch die Antwort von "Timbow7777", "Zur Dokumentation der Ordnungswidrigkeit sind die Fotos erlaubt", erst einmal eindeutig und klar zu sein scheint - ich weiß es nicht anders! -, habe ich aber ein Problem damit, das so zu akzeptieren. Im gleichen Sinne von "A160_190E" unterwegs, "begreife" ich nicht, wieso Fotos von nachweislichen Schwerst-Verbrechern (!) - "das blutige Messer noch in der Hand" - "aus Datenschutzgründen" nur verpixelt widergegeben werden dürfen, während mich - hier - jeder fünftklassige, selbsternannte "Hilfs-Sheriff" in hoher Bild-Qualität eindeutig und bestens erkennbar fotografieren darf; in einer Weise, auf der sogar zu erkennen ist, dass ich mich heute noch nicht rasiert habe... - es bleiben "Fragen".

Es geht um Veröffentlichung, es ist verboten etwas in der Art im Internet oder sonst der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Zitat:

@Sirpreiss schrieb am 30. Juli 2021 um 21:35:50 Uhr:

... "begreife" ich nicht, wieso Fotos von nachweislichen Schwerst-Verbrechern (!) - "das blutige Messer noch in der Hand" - "aus Datenschutzgründen" nur verpixelt widergegeben werden dürfen...

Die Justiz erhält die unverpixelt.

am 30. Juli 2021 um 19:46

Hab mich heute auch aufgeregt...kein Schokopudding mehr im Kühlschrank!

Das geht doch nicht...

Wurden denn die Fotos von Dir veröffentlicht ?

tomS hat es doch gut und verständlich erklärt ;)

Und erst wenn das Foto mit Deinem Gesicht veröffentlicht wird, wird es

aus Rücksicht auf Dein Persönlichkeitsrecht von den Behörden / Presse

verpixelt. Auch Schwerverbrecher geniessen dieses Recht !

Man sollte sich auch mal ganz kurz in die Lager solcher älteren Menschen

versetzen;

Gerade im motorisierten Verkehr ist es doch so, dass ein paar Idioden eine

ganze Gemeinschaft in Verruf bringen. Vielleicht wurde dieser Herr schon öfter

von solchen Rowdies genervt und gerade Dich hat er halt jetzt erwischt :mad:

Egal ob Du jetzt rücksichtvoll oder rüpelhaft gefahren bist.

Bleibe gelassen ! Wir wissen nicht, ob wir im höheren Alter nicht auch so

sonderlich werden :eek:

Zitat:

@tomS schrieb am 30. Juli 2021 um 21:14:46 Uhr:

Photographieren darf man sehr vieles, aber es (einem unbestimmten Personenkreis) veröffentlichen ist etwas anderes.

Die Strafverfolgungsbehörden zählen nicht zur allgemeinen Öffentlichkeit. Sonst gäbe es auch keine Blitzer. ;)

Das ganze ist keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit und das Ordnungsamt wie die Strafverfolgungsbehörben sind zwei verschiedene Schuhe.

Zudem darf kein einzelner Privatman jemanden ohne seine Zustimmung fotografieren/filmen

,auch nicht bei einer Ordnungswidrigkeit.

Was er in dem Fall darf ,ist das Fahrzeug fotografieren und dem Ordnungsamt vorlegen.Wenn der Fahrer dabei erkennbar ist ,was ja beim Auto der Fall ist,hat er eben Pech gehabt . Beim Roller ist das nicht möglich.

Es geht nicht Fahrzeug und Fahrer erkennbar auf ein Foto zu kriegen,es sei denn er sitzt Rückwärts und ohne Helm auf dem Bock.

Das OA. wird natürlich fragen wer gefahren ist,kann der Halter sich nicht dazu äussern kriegt er eins drüber,weil er als Halter dafür verantwortlich ist.

Ich finde es interessant wie viel Leute plötzlich von 19:41 Uhr bis jetzt antworten unwahrscheinlich wie viel Leute was wissen und was dazu geben.

Mir geht's nicht um die Rechtmäßigkeit oder nicht Rechtmäßigkeit.

Aber diesem Thema schalten sich plötzlich alle ein.

Innerhalb ein paar Stunden hat jeder was dazu zu sagen

Mfg

Du unter anderen auch,wenns auch nur Blödsinn ist.

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