Forderung der Versicherung wegen angeblichen Antrag auf Kraftfahrt-Versicherung

Hallo,

ich will vielleicht kurz erstmal die Situation erklären.

Meine Mutter hat am 29.08.2016 mein Motorrad auf sich zugelassen. Hierzu hatte Sie eine eVB Nummer der VHV. Die Kundenberaterin der VHV meinte man könnte den Vertrag einfach weiter auf mich laufen lassen, soweit so gut.

Am 20.09.2016 wurde dann das Motorrad an Dritte verkauft. Hierbei hatten wir vertraglich festgehalten, dass das Motorrad innerhalb einer Woche umgemeldet werden müsse. Ich hatte dann bei der Versicherung angerufen und dennen gesagt, dass das Motorrad verkauft ist.

Ein paar Tage später kam dann ein Brief der VHV, dass ich doch endlich den Antrag auf Kraftfahrt-Versicherung stellen soll. Darauf hin hab ich (es war außerhalb der Telefonischen Sprechzeiten) das Kontaktformular genutzt und mal nachgefragt, was damit eigentlich gemeint ist, da dass Motorrad ja garnicht mehr in meinem Besitz ist. Leider bekam ich hierrauf keine Antwort.

Es folgte ein weiterer Brief, dass ich bis 18.11 den Antrag stellen müsste sonst verliere ich meinen Versicherungsschutz, etc. Darauf hin hab ich nochmal bei der VHV angerufen und dem Kundenberater die Situation erklärt. Der meinte wiederum, ich sollte ihm einen Kaufvertrag zusenden aus dem das Verkaufsdatum hervorgeht. Das war am 08.11.

Heute kam dann wieder ein Brief der VHV, dass Sie mir bis zum 18.11 den Höchstbetrag von 192,10€ in Rechnung stellen, da ich keinen Antrag gestellt habe und ich solle innerhalb von 4 Wochen den Antrag stellen dann würden sie den Versicherungsschein erstellen...

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage... In wie weit kann die VHV in dem Fall überhaupt Forderungen stellen? Im Prinzip doch maximal bis 20.09 oder? Und gibt es einen Rat wie man hier am besten Vorgeht? Ich dachte eigentlich, dass nach etlichen Telefongesprächen und Emails die Sache geklärt sei, dem ist wohl nicht so. Auf Emails bekommt man von der VHV keine Antwort und am Telefon behaupten die Mitarbeiter es wäre alles soweit in Ordnung und dann kommt Tage später das nächste Schreiben...

18 Antworten

Ist sie eben nicht. Einfach nur schnell tel. bei der Versicherung angefordert und man bekommt die Nummer am Telefon.

Und was passiert, wenn der Zulassungsmitarbeiter die Nummer in seinen PC eingibt?

Zumindest noch in 2015 galt:
Bei der Prüfung der EVB stehen keine Kundendaten Zur Verfügung. Nicht einmal die Zulassungsstelle erhält bei der Zulassung die Daten. Sie Daten zeigen nur an, ob Halter und VN gleich sind. Aus den Daten ergibt sich nur der Versicherer.
Der Versicherung werden anschließend von der Zulassungsstelle die Halterdaten übermittelt.

Genau so war es. Die evb wird von dem Dienstleister für die Mehrzahl seiner Kunden verwendet (Versicherung läuft zentral über eine Gesellschaft) und mein Fzg. war mitten im Stapel. Ob der Zulassungsdienst oder die Zulassungsstelle den Fehler gemacht hat, ließ sich nicht mehr rekonstruieren. Aus meiner Sicht hat die Versicherung versagt, da sie viel zu lange nichts getan hat. Sie hätten ja auf die Idee kommen können, dass ein Fzg. im Wert von 45.000 Euro ohne jegliche Kaskoversicherung zumindest mal eine Nachfrage wert ist. Da scheint Big Data noch nicht so weit zu sein.

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