Forderung der Versicherung wegen angeblichen Antrag auf Kraftfahrt-Versicherung
Hallo,
ich will vielleicht kurz erstmal die Situation erklären.
Meine Mutter hat am 29.08.2016 mein Motorrad auf sich zugelassen. Hierzu hatte Sie eine eVB Nummer der VHV. Die Kundenberaterin der VHV meinte man könnte den Vertrag einfach weiter auf mich laufen lassen, soweit so gut.
Am 20.09.2016 wurde dann das Motorrad an Dritte verkauft. Hierbei hatten wir vertraglich festgehalten, dass das Motorrad innerhalb einer Woche umgemeldet werden müsse. Ich hatte dann bei der Versicherung angerufen und dennen gesagt, dass das Motorrad verkauft ist.
Ein paar Tage später kam dann ein Brief der VHV, dass ich doch endlich den Antrag auf Kraftfahrt-Versicherung stellen soll. Darauf hin hab ich (es war außerhalb der Telefonischen Sprechzeiten) das Kontaktformular genutzt und mal nachgefragt, was damit eigentlich gemeint ist, da dass Motorrad ja garnicht mehr in meinem Besitz ist. Leider bekam ich hierrauf keine Antwort.
Es folgte ein weiterer Brief, dass ich bis 18.11 den Antrag stellen müsste sonst verliere ich meinen Versicherungsschutz, etc. Darauf hin hab ich nochmal bei der VHV angerufen und dem Kundenberater die Situation erklärt. Der meinte wiederum, ich sollte ihm einen Kaufvertrag zusenden aus dem das Verkaufsdatum hervorgeht. Das war am 08.11.
Heute kam dann wieder ein Brief der VHV, dass Sie mir bis zum 18.11 den Höchstbetrag von 192,10€ in Rechnung stellen, da ich keinen Antrag gestellt habe und ich solle innerhalb von 4 Wochen den Antrag stellen dann würden sie den Versicherungsschein erstellen...
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage... In wie weit kann die VHV in dem Fall überhaupt Forderungen stellen? Im Prinzip doch maximal bis 20.09 oder? Und gibt es einen Rat wie man hier am besten Vorgeht? Ich dachte eigentlich, dass nach etlichen Telefongesprächen und Emails die Sache geklärt sei, dem ist wohl nicht so. Auf Emails bekommt man von der VHV keine Antwort und am Telefon behaupten die Mitarbeiter es wäre alles soweit in Ordnung und dann kommt Tage später das nächste Schreiben...
18 Antworten
Von wem will die VHV was haben? Von Dir und/oder von deiner Mutter wegen der evB?
Weil du keinen Antrag gestellt hast, werden die schlechtesten Merkmale genommen.
Einfach den Antrag nachreichen, dann werden die das schon neu berechnen.
Wann wurde denn das Motorrad auf den neuen Besitzer umgemeldet?
@berlin-paul: Ja genau von meiner Mum eigentlich
@celica1992: Das ist eine gute Frage, ich weiß das nicht genau. Vertaglich hatten wir nur "innerhalb einer Woche" festgelegt. Aber sollte nicht mit gültigem Kaufvertrag das Verkaufsdatum entscheidend sein?
Dann müsste ja die evB verwendet worden sein. Wenn deine KH-Vers. da noch bestanden hat, dann wäre das eine Doppelversicherung. Wenn sie beendet war, dann würden die erstmal den Kurzzeittarif abrechnen. Der ist teuer. Wenn deine KH-Vers. beendet war, dann sollte deine Mutter den Antrag auf eine KH-Vers. ab Verwendung ihrer evB stellen und dann die Veräußerungsanzeige erfolgen. Dann solte das rechnerisch korrigiert werden.
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Kann es sein, dass bei der Zulassung auf Mutter kein KFZ Antrag aufgenommen wurde (von der Kundenberaterin ?).
Und diesen Antrag möchte die VHV nun haben, damit eine Police bzw Abrechnung erstellt werden kann (so vermute ich).
Das hat jetzt nichts damit zu tun, dass das KRAD zwischenzeitlich verkauft ist.
Nach der Zulassung mittels eVB hätte ein ordnungsgemäßer Versicherungsvertrag erstellt werden müssen. Ich sehe die Versicherung im Recht. Außerdem sollte man wissen, dass mündliche Absprachen im Versicherungsrecht die unsicherste aller Vorgehensweisen sind. Es sei denn, man ist bei einer guten Versicherung.
@Corsadiesel: Ich vermute fast, dass es so lief, ja. Ich werde mal versuchen, das am Montag nochmal telefonisch zu klären...
Ist es denn möglich den Antrag vom Ummeldedatum auf meine Mum bis zum Verkaufsdatum nachträglich zu stellen?
Möglich schon, nur wird dann meistens nach Kurztarif abgerechent und das ist teuer (für den kurzen Zeitraum).
Antrag normal aufnehmen ab Zulassungsdatum und dazu vermerken, dass das KFZ am ....... verkauft wurde.
Dann dürfte auch die Abrechnung ganz normal für diesem Zeitraum erfolgen (zumindest war es in meiner aktiven Zeit so).
Allerdings kann ich nicht schreiben, ob das bei der VHV auch so läuft.
Hat die VHV überhaupt einen Kurztarif?, das steht in den AKB. Aber die hast du nicht, weil noch kein Antrag erstellt wurde. Auf der VHV Homepage könnte man das nachlesen.
Ist denn auch mal abgeklärt worden ob der Neue Besitzer das Mopped auch Umgemeldet hat?
Bei mir wurde durch einen Zulassungsdienstleister eine falsche evb verwendet. Kurz danach bin ich umgezogen.
Nach 2 Jahren hat die vermeintliche Versicherung gemeint, sie muss mir eine Zahlungserinnerung für den Zeitraum Zulassung bis Umzug schicken. Parallel hatte ich die durch mich abgeschlossene Versicherung laufen.
Für einige Wochen stand eine mittlere vierstellige Summe zwischen mir und meiner inneren Ruhe.
Es ging am Ende gut aus, aber ich verstehe nicht, dass der Fehler so lange unbemerkt blieb. Ich hätte in so einem Fall recht kurzfristig ein Angebot bzw. Erinnerungsschreiben erwartet.
Was ist eine falsche evB?
Offensichtlich eine, die nicht vom Versicherungsnehmer angefordert wurde, sondern bei der Zulassung durch den beauftragten Dritten verwechselt und benutzt wurde. Die lange Zeit der Untätigkeit der Versicherung ist schon merkwürdig. Mich wundert nur, dass da nicht vorher schon die Beitragsrechnung kam.
Wie kann man die verwechseln, die ist doch auf einen Namen ausgestellt