Ford Ranger Steuer LKW>KFZ

Ford Nutzfahrzeuge Taunus Transit 800

Hallo, Kann mir jemand einen Tip geben wie man einen Ford Ranger (LKW offener kasten) von 664€ auf günstiger bekommt. Oder von LKW auf PKW umschlüsseln.

Beste Antwort im Thema

Ich war schon als pkw eingestuft worden und auf meinen einspruch hin wurde ich zur vorstellung gebeten und danach bekam ich die einstufung als lkw.

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Zitat:

@FrankTheRim schrieb am 25. Mai 2017 um 16:25:52 Uhr:


1. "was hat das mit dem Finanzamt zu tun?"
Das Finanzamt/Zoll legt fest, ob es als LKW oder PKW durchgeht.

Das Finanzamt hat mit der Kfz-Steuer seit einiger Zeit nichts mehr zu tun.

Das macht der Zoll.

Zitat:

Deshalb die undurchsichtige Landschaft im Zulassungsdschungel Deutschlands. Was als was homologisiert ist, interessiert beim Finanzamt (KFZ-Steuer usw., OK?) nicht immer und muss auch nicht akzeptiert werden.

Genau, die zulassungsrechtliche Einstufung und die steuerrechtliche Einstufung müssen nicht identisch sein.

Kann man blöd finden (vor allem im Hinblick auf die Rechtssicherheit), ist aber erstmal so. Ich habe auch noch bei keiner Partei im Wahlprogramm gelesen, dass die das ändern wollen 🙁

Zitat:

2. "der Punkt, an dem ich dir nicht mehr folgen kann"
Die Zulassungsstelle geht nach Schlüsselnummern. Mit einem Gutachten vom TÜV kann man das Auto umhomologisieren lassen. D.h., man kann den Typ (LKW oder PKW) umtypisieren lassen, falls dir das hilft.

Das ist mir schon klar, ich sehe da nur keine Perversion bei 😕

Zitat:

4. mit 185g/km kommt bei mir 389 Euro raus.

Die CO2-Emission ist je nach Variante unterschiedlich. Ich hatte die erstbeste genommen (war wohl zufällig die höchste).

Grundsätzlich gilt: die 4x4 (-AAG) verbrauchen mehr Sprit und haben deshalb mehr CO2-Emission als die 4x2 (-AAF).

Zitat:

Du bist von PKW ausgegangen.........

klar, das war ja die Antwort auf die Frage, wieviel das Auto als PKW Steuern kosten würde.....

Zitat:

5. "fiktive Schlüsselnummern" ??? GDV habe ich auch noch nie gehört. Also du meinst, die 973 usw. sind fiktive Nummern? Seltsam, daß alle Versicherungen UND die GDV den Ranger so auflisten und die AAG usw. nirgendwo zu finden ist.

6. Jetzt kommt noch das KBA (??)

Die Schlüsselnummern kommen grundsätzlich erstmal vom KBA.

Es gibt bei Typgenehmigten Fahrzeugen für jede Variante eine eigene Schlüsselnummer. Damit steht dann über die entsprechende Datenbank der Datensatz z.B. zum Ausfüllen der Zulassungsbescheinigung zur Verfügung, und die Leute auf dem Amt müsen nicht immer alles von Hand eintippen.

Die Versicherungen (GDV = Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) nutzen diese Schlüsselnummern ebenfalls, um (zumindestens im PKW-Bereich) die für den jeweiligen Typ relevanten Typklassen zu ermitteln. Ganz offensichtlich hat der GDV für die Verwendung bei den Versicherungen nun auch "fiktive" Schlüsselnummern (also welche, die es beim KBA nicht gibt) definiert, um Fahrzeuge abweichend vom KBA-Datensatz einzustufen. In dem Fall also einen LKW als PKW einzustufen.

Dass du mit den LKW-Schlüsselnummern bei der PKW-Typklassensuche keinen Erfolg hast ist ja naheliegend.

Du musst dann nur noch eine Versicherung finden, die diese Einstufung auch so anwenden will.

Zitat:

Das ist ja so, als wenn der Ford Ranger ein selbsgebastelter Panzer (aufmunitioniert) wäre.

KBA = Kraftfahrt-Bundesamt, nicht zu verwechseln mit BKA = Bundeskriminalamt 😁

Zitat:

Ich will ein Auto kaufen und nicht ne Sonder-ABE dafür bekommen?.

Du kannst das Auto einfach so kaufen und zulassen, wie es aus dem Laden kommt.

Was die Sache schwieriger macht ist, dass du weniger Geld für den Unterhalt bezahlen willst als regulär vorgesehen ist! 😎

Zitat:

8. "Für 1566/AAG gibt es 311 KBA-Datensätze, für 1566/AAF noch 21"
Hmm....ich bin wohl zu doof, diese Liste/Datenbank zu finden.

ich weiss nicht, ob es die öffentlich gibt...

Zitat:

Also wenn die Rangers grundsätzlich als LKW (mit den TSN´s AAG, AAC usw.) homologisiert sind, dann kann ich ja bei der Versicherung trotzdem einfach die 973 nennen und gut ist? Denn da finden sie genau den Ford Ranger XLT Doppelkabine. Mir geht es darum, das Autochen NICHT als LKW zu versichern wg. meiner SF Rabatte.

Die Einstufung und Tarifierung bei der Versicherung ist eine rein privatrechtliche Sache zwischen der Versicherung und dir. Da musst du mit der Versicherung reden, was die machen und was nicht (und wenn sie nicht das machen was du gerne hättest, fragst du halt die nächste Versicherung...).

Die Versicherung bekommt allerdings bei der Zulassung die KBA-Schlüsselnummern übermittelt, du musst also vorher mit denen klären, dass die Einstufung über eine andere Schlüsselnummer erfolgen soll als die bei der Zulassung verwendete!

Zitat:

@unpaved schrieb am 1. Februar 2017 um 17:42:15 Uhr:


Eigentlich sollten neue PU mittlerweile gleich bei der Erstzulassung als BE ausgewiesen sein und damit als NFZ besteuert werden. Warum das immer noch nicht klappt, kann ich nicht verstehen.

Die Ranger sind schon lange als N1(G) BA homologisiert, und damit auch klar als LKW.

Der Ranger erfüllt die üblichen Kriterien "über 2800 kg zGM und über 800 kg Nutzlast" ja auch, deswegen sollte doch nichts gegen eine Besteuerung als LKW sprechen? 😕

(Nebenbei wird es durch die eigenen Pick-up Unterklassen ja nicht einfacher, neben dem N1(G) BE gibt es ja auch noch den M1(G) AG, also den PKW-Pick-up. Bei beiden steht als Kriterium "Gepäckraum muss offen und vollständig vom Fahrgastraum getrennt sein."; ein Pick-up ist also auch zulassungsrechtlich nicht automatisch ein LKW!)

Hmm....
Danke
Also ich fahr morgen (m)einen Ranger XLT anschauen, den ich wohl auch nehme :-)

Meine Versicherung stuft den Ranger als "2AB (RANGER 2.2 TDCI PICK UP)" ein und meine PKW-SF 28 werden mit max. möglichen SF20 für "Lieferwagen mit zul. Gesamtgew. bis 3,5t" weiterverwendet.
Das sind im Jahr < 500 Euro. Damit kann ich leben. Ich habe denen auch gesagt, daß es eigentlich ein LKW ist, aber in der Datenbank nur mit besagter TSN 973 zu finden ist, welche aber NICHT die richtige TSN des Wagens ist.
Ich habe ja vor Wochen das selbe für einen Mitsubishi L200 machen lassen. Der Wagen ist überhaupt nicht aufgeführt bei denen. Also haben sie das selbe genommen, nämlich "Lieferwagen mit zul. Gesamtgew. bis 3,5t".

Von der Seite her ist also alles ok.

Steuerlich (der Zoll macht das. Das weiß ich, daß das Finanzamt das nimmer macht) stehe ich mit 389 Euro jährlich da. Naja..... ich will das Auto ja :-)

Schönes Wochenende

Moin. Ich wollte mir den Ford Ranger Wildtrak zulegen. Dachte eher an die 2.2 Liter Maschine.
Würde gerne wissen was billiger ist. PKW oder LKW Zulassung und was es kostet.
Bzw. Was man ungefähr an versicherung bezahlt

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Wildtrak hat ein Rollo über der Pritsche , schon isser nich offen und PKW.

FALSCH!
1. Ist das Rollo nicht Serie sondern aufpreispflichtig AUCH beim Wildtrak und 2. sind Rollo und sogar Hardtops (solange nicht eingetragen und einfach entfernbar) rein rechtlich Ladung und machen aus dem Pritschenwagen keinen geschlossenen Kasten.

Der Ränger ist als LKW homologiert. Eine PKW-Zulassung ist ggfs. dank adBlue möglich, grds. aber nicht vorgesehen. Heißt: LKW-Zulassung. Steuertechnisch ist er ab Werk aber mit der PKW-Steuer belastet. Gewichtsbesteuerung ist u. U. möglich. Zauberwort heißt "BE". Machen leider aber nicht alle TÜV-er.

Versicherung muss man schauen. Grds. soll ein LKW auch als LKW versichert werden. Alles andere gibt u. U. Probleme, entweder direkt nach Anmeldung und der Versicherungsrechnung oder aber später beim Schadensfall. Was dabei günstig ist oder nicht, muss jeder mit seiner Versicherung oder seinem Makler ausmachen.
Reine LKW-Versicherung sind idR teuer. Der Ränger läuft bei einigen Versicherungen als Leicht-LKW bis 3,5 t mit Anrechnung von SF-Klassen.

Ich glaub da gibt es einen Unterschied zwischen der Zulassung und was das Finanzamt daraus macht, bzw. heute der Zoll. Zumindest Steuerlich gesehen. In der Nachbarschaft laufen 2 Wildtrak gewerblich und wurden nicht als LKW anerkannt.

Problem ist meist auch die Anzahl der Sitze. Da spielt die Kabinenversion eine gorße Rolle. Wildtrack gibt's ja m. W. ausschließlich als Doppelkabine (DC) und wird so eher in Richtung PKW geschoben. Bei der Extrakabine (EC) wird's teilweise schon kritisch, wie ich hier im Forum lesen konnte.

Außer der Diskussion steht wohl die Einzelkabine (SC), die ich fahre. Diese wurd sofort als NKW angemeldet und wird so steuerlich auch behandelt. NKW-Zulassung hat natürlich auch einen Nachteil, denn diese Fahrzeuge müssen bereits nach zwei Jahren ab Erstzulassung zum TÜV und nicht erst nach drei Jahren.

Ja, so wie der Ranger -egal Einzelkabine, 1,5-Kabiner oder Doppelkabiner vom Band- läuft, ist er immer LKW mit PKW-Steuer. Beim Einzelkabiner kann es durchaus sein, dass er von der größeren Ladefläche profitiert und daher auch die Gewichtsbesteuerung von Anfang an bekommt. Alle anderen aber definitiv die PKW-Steuer. Ansonsten müßte dazu umgebaut und abgerüstet (Sitze und Gurte raus und Befestigungspunkte unbrauchbar machen) werden.

Seit 2011 (??) gibt es aber eine neue Unterklasse bei den LKW-Typen. Die Klasse BE "Pickup". Dafür ist es nur notwendig, dass die Ladefläche vom Fahrgastraum räumlich getrennt und offen ist. Über das "offen" kann man diskutieren. Ein eingetragenes Hardtop ist definitiv nicht mehr "offen". Hardtop mit ABE und ein Rollo sind Auslegungssache der TÜV- und Dekra-Stationen. Es gibt Stationen da ist das problemlos möglich, es gibt welche, die machen es grds. nicht. Warum? Keine Ahnung.

Mit der Umschreibung auf BE fällt das Fahrzeug automatisch in die Gewichtbesteuerung. Da gibt es auch kein Vertun. Das ist gesetzlich so geregelt. Die Nummer Verhältnis Fläche Personenbeförderung zu Transportfläche greift HIER NICHT! Die betrifft die normale LKW-Zulassung wie umgebaute Golf, Corsa, Busse,... wo das ein zusammenhängender Raum ist.

Auszugkba

Die Software des Zolls zur Steuerberechnung sucht nach der Eingabe der Fahrzeugklasse N1 zunächst nach der Zahl der zugelassenen Sitze. Daher werden Einzelkabiner Pickup wie alle LKW mit maximal 3 Sitzplätzen incl Fahrersitz nach Gewicht besteuert, ohne überhaupt nach PKW typischen Fahrzeugmerkmalen zu suchen. Die Hubraumsteuer nach Ermessen des Zollbeamten droht erst bei mehr als 3 Sitzen. Vor der EU Typklasse BE (2011?) war auch der Rückbau auf 3 Sitze eine sichere Möglichkeit, die Gewichtsbesteuerung zu erreichen.
Wenn die Software die Klasse BE erkennt, erfolgt ebenso eine Zuordnung in die Gewichtsbesteuerung.

Leider tragen die Hersteller BE nicht von sich aus ein. Da muss der Eigentümer sich dann nach der Erstzulassung selbst zum TÜV und dann zum Straßenverkehrsamt bemühen. Wobei viele TÜV Prüfer die Regeln für BE nicht kennen, ignorieren oder falsch interpretieren.

Die ganzen Geschichten mit Ausmessen und Bauchgefühl von Beamten sollten für PU, die nach Inkrafttreten der EU Neuregelung der Fahrzeugklassen als BE zugelassen wurden, vorbei sein. Alle, die sich in Foren auf die alten Geschichten berufen, haben sich noch nicht mit der Klasse BE beschäftigt. Wer dann noch die M1 BE in Diskussionen über N1 BE untermischt, trägt nur zur Verwirrung bei. Zur Zeit gibt es keine Option, einen N1 BE in einem M1 BE umzuwandeln, weil die Zulassungskriterien zu unterschiedlich sind. Bis 2015 war das für Doka noch relativ einfach möglich.
Aber aus einem N1 BE kann man ein M1 Wohnmobil machen. Daher hier ein Link auf die Womo Zulassungsregeln:
https://www.civd.de/technik/europa/eu-typgenehmigung.html
Zitat: ".... So gehören Reisemobile ebenso wie Pkw der Fahrzeugkategorie M1 an, sind aber durch ihre besondere Zweckbestimmung von zahlreichen Einzelvorschriften ausgenommen, weil Reisemobile in der Regel auf Nutzfahrzeugchassis aufgebaut sind und die strengen M1-Vorschriften beispielsweise hinsichtlich Emissionen oder Geräuschentwicklung nicht erfüllen können. ....."

Ein anderes Thema ist, ob der deutsche Gesetzgeber bei weiter ansteigenden PU Zulassungszahlen die BE Besteuerung nach Gewicht beibehält. Und wenn die Maut und ein paar Jahre später die Privatisierung der Autobahnen und Bundesstraßen kommt, wird das alles noch mal ganz anders.

Schön zusammengefaßt. DANKE.

Zitat:

@unpaved schrieb am 25. Juli 2017 um 20:45:56 Uhr:


Wer dann noch die M1 BE in Diskussionen über N1 BE untermischt, trägt nur zur Verwirrung bei. Zur Zeit gibt es keine Option, einen N1 BE in einem M1 BE umzuwandeln, weil die Zulassungskriterien zu unterschiedlich sind.

Ein M1 BE würde mich in der Tat verwirren, das gibt es doch garnicht?!

Die Aufbauarten für PKW beginnen mit "A", die für LKW mit "B", die für KOM mit "C" und die für Anhänger mit "D"; der PKW-Pickup wäre der M1 AG.

Die unterschiedlichen Kriterien kann ich gerade nicht nachvollziehen, wo sind die festgeschrieben?

Ich finde im Verzeichnis über die Systematisierung nur die für beide Arten Pickup identische Anforderung "Gepächraum muss offen und vollständig vom Fahrgastraum getrennt sein".

In der 2007/46/EG finde ich weder den M1 AG noch den N1 BE; ist die inzwischen durch eine Verordnung abgelöst worden auf die nationales Recht mal wieder keinen expliziten Bezug nimmt oder sind die Pickup-Klassen nationale Aufbauarten?

2007 ist auch schon lange vorbei

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