Ford ka bj 2003 gekauft beim Händler, lauter mängel
Hallo,
ich bin neu hier und habe evtl die Hoffnung hier ein paar Tipps zu bekommen. Vorweg erstmal worum es geht.
Ich habe am 08.05.18 aus der Not heraus einen Ford Ka BJ 03 mit ca. 86100 km gelaufen bei einem Händler gekauft. Bei der Probefahrt und durchsicht ( ich bin leider kein Profi ) war soweit alles ok und das was ich angesprochen hatte wurde angeblich gemacht oder als Kleinigkeit abgetan.
Wie wir den Wagen abgeholt hatten, hat der Händler noch neuen Tüv gemacht, den Bericht habe ich aber erst als ich bezahlt habe von ihm in die Hände bekommen.
Dort stand halt drin:
Domlager beidseitig leichtes Spiel ( wurde bei nachfrage gesagt wäre alles ok der Prüfer muss ja was reinschreiben )
Ölfeucht ( wie ich ihn holte war der Motorraum trocken gemacht )
Leichte Oberflächen korrossion an beiden Schwellern ( wäre angeblich gemacht worden
Dann bin ich in die Werkstatt um das Auto nochmal prüfen zu lassen, da ich aufeinmal eine kleine Ölpfütze unter dem Auto hatte.
Dabei kam dann raus das die Ventieldeckeldichtung im Eimer ist ( hatte ich dem Händler gesagt, er hat es dann repariert )
Weiter wurde festgestellt das beide Domlager samt federbeine defekt sind ( wurde vom Händler abgewehrt, würde ja im Tüv Bericht stehen selber schuld )
Wie ich dann Tanken war ist mir aufgefallen das ich um den Tankstutzen auf den Boden gucken kann( Händler hat es nicht geschweißt sonder mit irgendeiner Paste abgedichtet obwohl es hinten komplett weggerostet ist, er sagte mir das wäre so in Ordnung.
Das ende vom Lied, vorgestern ging die Motorkontrollleuchte ab und gestern ist er komplett liegen geblieben, da der schlauch vom Wärmeaustauscher zur Heizung abgebrochen ist, also er ist zur Zeit nicht fahrbereit.
Wie ich das dem Händler sagte, wurde dieser ziemlich frech und sagte mein pech ich hätte ein gebrauchtes Auto gekauft und ist mein Problem, ich soll gucken wie ich klarkomme.
Nachdem der Händler sich vorab telefonisch schon geweigert hatte die Mängel zu beheben und ziemlich beleidigend wurde habe ich mir über die Rechtschutz eine Deckungszusage besorgt. Also es sollte alles über den Anwalt laufen. Jetzt rief mich gestern die Frau und Inhaberin des Ladens an und meinte das wäre alles verschleiß und bei dem Alter bräuchten die das eigentlich nicht zu reparieren aber sie würden es aus kulanz machen. Nur die Domlager machen die nicht. Mein Problem ist jetzt der wagen ist nicht fahrbereit und der Händler sagt ich muss das Auto zu ihm bringen. Müsste er nicht eigentlich mithelfen den Transport zu Organisieren?
Was könnt ihr mir raten ? Und ich weiß das man bei einem gebrauchten keinen Neuwagen verlangen kann, aber ein Fahrbereiten wagen und das ist momentan ja nicht der Fall.
Sorry für den langen Text :-) nur ich als Frau und laie möchte mich ungern weiter übers Ohr hauen lassen und erhoffe mir hier ein paar Tipps
Lg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 8. Juni 2018 um 09:01:57 Uhr:
edit: Die 86tkm Laufleistung hat er bei solchem Verschleiß auch schon mehrmals abgespult. Und da wäre ggf. der Punkt, wie Du dem Händler das Teil ohne eigene Verluste wieder an den Hals hängen kannst. HU-Berichte werden mindestens bei den Prüforganisationen archiviert. Da stehen auch diese Zahlen drauf. 😉
Muss nicht sein. Ein Ka der 15 Jahre und 85000km Stadtverkehr hinter sich hat (für die Langstrecken kauft sich vermutlich eher selten jemand einen Ka), ist eben durch.
Was ist denn bisher großartig?
Domlager verschlissen--> Laufleistung in Verbindung mit dem Alter angemessen, Teilekosten für das Paar 25 Euro. Allerdings wird dies beim Ka auch oft fehldiagnostiziert (Änderung mit MJ 2002). Beim KA ist deutliches Spiel an den Federbeinen im voll ausgefederten Zustand bauartbedingt und wird / wurde sehr oft fehlinterpretiert.
Rost --> Wird vermutlich keinen rostfreien 15 Jährigen KA mehr geben. Die Tankdeckel sind damals teils noch innerhalb der 6 jährigen Rostgarantie weggefault, da von unten ungeschützt im Spritzwasserbereich liegend.
Ölundicht durch defekte Ventildeckeldichtung-->Nach 15 Jahren nahezu unvermeidlich (beim Ka noch wie in den 40ern aus Kork), zudem ein Pfennigsdefekt (Teilekosten 3€, 10 Min Arbeit).
Gebrochener Kühlerschlauch -->siehe oben, das Ding wurde vermutlich eineinhalb Jahrzehnte lang auf Kurzstrecken malträtiert, hat sicherlich nicht regelmäßig eine WS von innen gesehen. Da wäre es eher ein Wunder wenn noch alles dicht wäre.
Motorkontrolleuchte --> Unklar, kann ales zwischen irgendeinem defekten Sensor und einem kapitalen Motorschaden sein.
Ich sehe dieses Fahrzeug dennoch nicht per se als "Rotz". Wer einen 15 Jahre alten Ka kauft wird wissen was er sich antut, und dementsprechend wenig dafür bezahlt haben.
Neu wurden diese Wägelchen teils für kaum mehr als 7000€ verklitscht.
Die Dinger taugen nichts (schon als Neuwagen nicht), dafür kosten sie auch nichts.
Einen durchreparierten Kleinstwagen dieses Alters wird man kaum im Verkauf sehen, bzw. wenn dann nicht bezahlen wollen.
Und klar, natürlich wird der VK die billigst verfügbaren Teile verwenden (das hat schon Ford bereits bei der Fertigung getan). Sind aber sicher besser als 15 Jahre alte kaputte Teile.
Dem TE kann ich nur raten, dieses Ding so schnell wie möglich wieder los zu werden. Durchgehend problemlos funktionieren wird der nie (auch kein anderer KA).
114 Antworten
Die idee hatte ich auch schon. Und stress mit Anwälten hab ich zu genüge schon wegen meinem anderen Wagen / Unfall.
Zitat:
@Winterfordka schrieb am 8. Juni 2018 um 14:51:51 Uhr:
Wie gesagt es waren Zeugen dabei und den schriftlichen Kaufvertrag hat er abgelehnt, weil er sagte er würde sowieso keine gewährleistung geben bei so einem Preis. Das hat er alles natürlich erst von sich gegeben wie er die kohle in den Händen hatte. Und die Rückabwicklung würde ich machen, aber er will Geld für angefallenen und evtl noch zu machende Reparaturen einbehalten.
Ohne unterschriebenen Kaufvertrag hätte ich dem keinen Cent in die Hand gedrückt. Not hin oder her.
Tja leider hört man davon immer öfter und ich naja “dumme nuss ;-) “ falle auch noch auf so einen rein
Tja würde ich jetzt auch nicht mehr tun aus fehlern soll man bekanntlich ja lernen und ändern kann ich es jetzt auch nicht mehr. Das Kind ist nunmal jetzt in den Brunnen gefallen ... Darum die Frage nach Tips ;-)
Ähnliche Themen
So muss er 2 Jahre Gewährleistung geben und die Annonce liefert die Beschaffenheitsangaben. Die Kaufpreisquittung gibt es ja. Der Verkäufer hat sich damit maximal selbst gefixxt. 😉
Zitat:
@Winterfordka schrieb am 8. Juni 2018 um 15:02:11 Uhr:
Tja leider hört man davon immer öfter und ich naja “dumme nuss ;-) “ falle auch noch auf so einen rein
Damit bis du beiweitem nicht allein,auch ich bin schon das ein oder andere mal böse auf die Nase gefallen.
Man nennt das glaube ich Lehrgeld.😉
@ Berlin-Paul :
Stimmt, er hat die Gewährleistung ja nicht auf 1 Jahr reduziert (was ja legal und üblich wäre), sondern ganz ausgeschlossen (was nunmal nicht möglich bzw. gültig ist).
Da muß er ja fast froh sein, das Auto wieder zurücknehmen zu dürfen, um nicht 2 Jahre lang das Gewährleistungsrisiko zu haben und evtl. noch mehr (ordentlich natürlich) reparieren zu müssen ;-) . . . denn wer weiß, was in den nächsten 5 Monaten bis zur Beweislastumkehr noch alles so anfällt . . . oder gar abfällt . . . ;-)
Zitat:
@pokalgolf schrieb am 8. Juni 2018 um 15:34:04 Uhr:
@TE Was hat der Ka denn nun gekostet?
Hey das hatte ich oben schon mal erwähnt. 1200€ ;-)
Immerhin war das vor Zeugen, dann kann Dein Anwalt bestimmt was erreichen. Mündliche Kaufverträge sind ja grundsätzlich möglich, aber wie bereits erwähnt wäre es mit schriftlichen Vertrag besser.
Viel Erfolg!
Ich habe zwar keinen schriftlichen Kaufvertrag aber eine schriftliche Quittung, wo alles draufsteht, also Fahrgestell nummer, kaufpreis etc.
Also liebe TE, bei der Beschaffung eines ehrlichen KFZ bei dem solche Probleme nicht aufkommen helfe ich gern in meiner Umgebung.
Wo du herkommst weis ich nicht.
Es wird aber sicherlich den einen oder anderen User hier geben der sich bereit erklärt und auch in der Lage ist in deiner nähe dieses Angebot auch abzugeben.
Werd den KA möglichst schnell wieder los und versuch hier einen zu finden der dir beim Erwerb von was vernünftigem behilflich ist.
Beim Rechtlichen mit deinen beiden alten steige ich allerdings direkt aus, da ist dein Anwalt sowiso besser.
Moorteufelchen
Das es aber auch immer Wichtigtuer gibt die alles wovon sie keine Ahnung haben als Quatsch abtun.....
Langsam nervt es Leute. Selbstverständlich muss ein Verkäufer auch auf Gebrauchtwagen „Gewährleistung“ geben, teils sogar Garantie!!!
Das ist ein völlig bekanntes Recht!!!
Und er hat zum Beispiel die defekte VDD verschwiegen!
Den durchrosteten tankstutzen ebenfalls und dazu noch unprofessionell repariert. Das darf er nicht!!!!
Und hier mal ein kleiner Auszug aus dem was Rechtlich so geregelt ist:
Gebrauchtwagen: welche Gewährleistung besteht wirklich?
Der Konsumentenschutzkodex beinhaltet die gesamte Materie der gesetzlichen Gewährleistung und der vertraglichen Garantie. Aus den Artikeln 128 bis 135 geht unter anderem auch die Gewährleistung betreffend gebrauchter Waren hervor, welche bei Gebrauchtwagen anzuwenden ist.
Die wichtigsten Regeln zur korrekten Anwendung der Gewährleistung bei Gebrauchtwagen sind folgende:
1. Die gesetzliche Gewährleistung gilt auch für Gebrauchtwagen!
Das Gewährleistungsrecht, welches für alle Konsumgüter gilt, ist ohne Abstriche auch auf den Kauf von Gebrauchtwagen anzuwenden, die bei Konzessionären oder Autohändlern erstanden werden.
2. Die Dauer für die gesetzliche Gewährleistung liegt auch bei Gebrauchtwagen in der Regel bei 2 Jahren ab Kauf.
Vertraglich können sich Käufer und Verkäufer auf eine Gewährleistungsfrist von mindestens einem Jahr einigen.
Der Konzessionär könnte auch eine längere Garantie anbieten. Hierbei spricht man jedoch von der vertraglichen Garantie.
3. Das Recht auf Garantie ist vom Gesetz vorgesehen und kann nicht vertraglich verneint werden!
Alle anderslautenden Verträge, Abkommen, Einschränkungen oder Ausschlüsse von Seiten des Händlers sind nichtig!
4. Die gesetzliche Gewährleistung ist kostenlos!
Für diese Leistung darf nichts verrechnet werden!
5. Wenn der Händler eine andere Garantieleistung anbieten will ...
Wenn der Händler eine andere Garantieleistung anbieten will, so kann diese höchstens als Zusatz zur gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese zusätzlichen Leistungen können auf keinen Fall die vom Gesetz vorgesehenen Leistungen schmälern, sondern sie höchstens erweitern. Wenn der Händler für zusätzliche Garantieleistungen ein Entgelt verlangt, dann ist zu entscheiden, ob dieses Angebot angenommen werden soll. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt von dieser Vereinbarung unberührt.
6. In den ersten 6 Monaten der Gewährleistungsfrist ...
In den ersten 6 Monaten der Gewährleistungsfrist muss der Händler nachweisen, dass ein eventuell auftretender Schaden nicht in die Gewährleistung fällt.
Ein Beispiel: Jemand kauft ein Gebrauchtauto mit 130.000 km. Kurz darauf bricht der Keilriemen. Wenn nun von Seiten des Herstellers bestätigt wird, dass der Keilriemen nach 100.000 km auszutauschen ist, so ist der Schaden nicht durch die Gewährleistung gedeckt, weil dieser unter den "normalen Verschleiß" fällt (siehe unten).
7. Haben Sie Ihr Auto von einer Privatperson gekauft?
Die Regelung des Konsumentenschutzkodex betrifft nicht den Kauf/Verkauf eines Gebrauchtwagens zwischen Privatpersonen. Hier gelten die Normen des Zivilgesetzbuchs (1490 und ff). Das Auto darf keine versteckten Mängel aufweisen bzw. dürfen Ihnen keine besonderen Umstände verschwiegen werden (z.B. dass es sich um einen Unfallwagen handelt).
Achtung:
Nicht jeder Schaden fällt automatisch in die Gewährleistung! Im Falle von Gebrauchtwagen muss man immer den vergangenen üblichen Gebrauch des Autos berücksichtigen. Es liegt auf der Hand, dass ein Auto mit 150.000 km mehr Verschleißerscheinungen aufweist, als eines mit 50.000 km. Das Recht darauf, eventuell auftretende Schäden "in Gewährleistung" zu reparieren ist bei einem Fahrzeug mit vielen gefahrenen Kilometern schwerer einzufordern, als bei einem mit wenigen!
Wenn in den Verkaufslokalen des Gebrauchtwagenhändlers mit "Gebraucht mit Garantie - Usato garantito" geworben wird, so erweckt dies beim Käufer den Eindruck, dass der Wagen eine Revision durchlaufen hat. Wenn das Fahrzeug dann aber den Versprechungen nicht entspricht, dann hat der Käufer/die Käuferin Anspruch auf kostenlose Reparaturleistungen.
Dasselbe gilt auch für die mündliche Aussagen von Seiten des Händlers, dass das Fahrzeug "garantiert" ist. Diese mündlichen Versprechungen sollte man sich immer auch schriftlich bestätigen lassen. Nur so kann man die Reparatur eventuell auftretender Schäden unabhängig von Alter und Kilometerzahl des Fahrzeuges unter Garantie, d.h. kostenlos einfordern.
Alle schwerwiegenden Defekte, (etwa ein manipulierter Kilometerstand oder ein nicht deklarierter Unfall) oder das Fehlen von wichtigen Funktionen, welche dem Händler beim Verkauf bekannt waren, geben dem Käufer/der Käuferin das Recht, auf einen Ersatz des Fahrzeuges oder auf die Auflösung des Vertrages zu bestehen!
In der Verbraucherzentrale liegen Musterbriefe für eventuelle Reklamationen auf.