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Ford Händler möchte Verzicht auf Rückkaufvereinbarung

Themenstarteram 23. Dezember 2016 um 18:50

Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei bei einem großen Ford Händler in Bayern einen Neuwagen zu einer sehr guten Monatsrate als Ford Auswahlfinanzierung zu finanzieren. Bisher war der Kontakt unglaublich gut und auch der Ablauf der Beratung war ausgezeichnet. Habe nun voller Vorfreude heute die Vertragsdokumente erhalten und bin nun sehr erschrocken.

Der Sinn der Ford Bank Finanzierung ist für mich natürlich, dass ich mich nach der Laufzeit entscheiden kann ob ich das Auto zurückgebe oder nicht. Ich habe den Verkäufe r extra darauf aufmerksam gemacht, dass dies ein sehr wichtiger Punkt für mich ist und und es wurde mir gesagt, dass dies bei der Ford Auswahlfinanzierung sowieso vertraglich geregelt ist und das über überhaupt kein Problem ist. Soweit so gut.

Allerdings schickt mir der Händler nun ein Zusatzdokument, in dem ich auf mein Recht auf Rücknahme des Autos verzichten soll. (Nachtrag zur Rückkaufvereinbarung)

Da ich dort nun niemanden mehr für eine Stellungnahme erreichen kann würde mich interessieren ob damit jemand Erfahrungen hat? Ich möchte dem Händler nichts unterstellen, aber auf den ersten Blick sieht das für mich nach einer schon fast betrügerischen Masche aus. Zuerst bietet man dem Kunden sehr gute Kreditkonditionen, um im Anschluss dann durch eine hohe Restrate und einer Abtretung der Rückkaufvereinbarung den Kunden zu täuschen.

Ich hoffe, dass der Händler auf diese Abtretung verzichtet. Doch selbst wenn bleibt das ungute Gefühl, dass er anscheinend versucht hat mich als Kunden zu täuschen.

Freue mich über Einschätzungen und Erfahrungen zu diesem Thema.

Danke und frohe Weihnachten!

 

 

Beste Antwort im Thema

Wenn es so anfängt sollte man gleich aufhören

Das ist bestimmt kein Versehen.

Im Übrigen halte ich Leasing bei Privatpersonen nicht für eine sinnvolle Entscheidung.

Das Verfahren ist ein Weg für Firmen, die laufenden Kosten voll absetzen zu können und kein Kapital vorhalten zu müssen.

Wenn man als Privatperson das Auto nicht bar oder über einen Bankkredit bezahlen kann, sollte man sich für einen Gebrauchten entscheiden oder für die Straßenbahn.

 

schrauber

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am 16. August 2017 um 16:28

Habe die gleiche Erfahrung ( in meinem Falle mit dem FORD-Händler Carl Stauner AG in Cham) gemacht. Der Händler hat super Bewertungen im Netz und trat bei Kontaktaufnahme über Mail und Telefon sehr freundlich und sehr professionell auf.

Die im Internet beworbenen Preise für das von mir nachgefragte Modell sind stets vergleichsweise sehr günstig, der offerierte Zinssatz und die angebotene monatliche Rate bei der FORD-Bank waren sehr günstig kalkuliert. Die angesetzte Schlussrate lag auffällig deutlich über den Angeboten anderer Händler. Telefonisch wurde mit dem Autohaus geklärt, dass ich nach Ablauf der Neuwagenfinanzierung besonderen Wert auf eine Rücknahmegarantie zur vereinbarten Restrate lege. Dies wurde auch zugesagt.

Bei Durchsicht der zugesandten Vertragsdokumente dann die Überraschung: direkt hinter dem Dokument der Rückkaufbereinbarung mit garantiertem Rückkaufwert in Höhe des Betrags der Restrate war ein Dokument "Nachtrag zur Rückkaufbereinbarung" beigefügt, in dem ich unwiderruflich auf die Möglichkeit zur Rückgabe des Fahrzeuges verzichten und mich verpflichten soll, das Fahrzueg nach Ablauf der Finanzierung durch Zahlung eines Betrages in Höhe der (vergleichsweise hohen) Restrate bei der Bank abzulösen.

Daraufhin angesprochen, hieß es von Seiten des Händlers dieser Nachtrag sei beigefügt damit ich nicht an die im Darlehensvertrag angegebene Kilometerleistung gebunden sei (dieses Argument erschien mir in keiner Weise nachvollziehbar).. Selbstverständlich würde man das Fahrzeug wieder zurücknehmen - allerdings nicht zum garantierten Rücknahmewert, sondern zum in 4 Jahren aktuellen Marktwert des Fahrzeuges.

Auf erneute Rückfrage hieß es über die Höhe dieses Marktwertes ließen sich heute keinerlei Angaben machen, es könnte aber sein, dass dieser dann 3.000,- bis 4.000,- Euro unter dem garantierten Rückkaufwert liegen würde.

Zudem blieb es bei einer völlig unverbindlichen Absichtserklärung des Händlers, in der es hieß, man sei bereit über einen Ankauf des Fahrzeuges nach Ablauf der Finnazierung zu verhandeln.

Damit war für mich völlig klar: das ist kein Zufall, sondern Absicht!

Im Ergebnis hätte ich dann also für das Fahrzeug 3.000,- bis 4.000,- Euro mehr (= ca. 10% des Fahrzeug-Neupreises) bezahlt als bei einem Händler, der bei einer etwas höheren Rate und einer etwas niedrigeren Restrate eine Rückkaufgarantie zum garantierten Rückkaufpreis in Höhe der Schlussrate vertraglich garantiert hätte.

Was ich besonders perfide daran fand, war dass man mich erst die Rückkaufgarantie und dann den Verzicht auf eben diese Garantie unterschreiben lassen wollte. Weniger kritische Menschen wären vielleicht darauf reingefallen und hätten dann nach 4 Jahren ihr blaues Wunder erlebt.

Für mich ein absolut unlauteres Verhalten des Händlers!

Zudem kein Einzelfall, sondern mit System betrieben, denn ein ähnliches Angebot unter Umgehung der Rückkaufgarantie wurde von diesem Händler schon einmal gemacht.

Da wundert es einen auchn nicht mehr, wieso die Preise des Händlers für das von mir nachgefragte Modell immer am unteren Rand des Preisgefüges für Neuwagen liegen, denn in der Summe aller Kosten ist er durch diese Konstruktion tatsächlich einer der teuersten!

Da der Händler große Teile seines Geschäftes über das Netz und das Telefon zu machen scheint, ist es ihm dabei offenbar auch völlig Wurscht, ob der diesermassen hinter's Licht geführte Kunde dann niemehr ein Fahrzueg bei ihm kauft.

Was mich interessieren würde ist, wie Du den Händler dazu gebracht hast (bei ansonsten gleichen Konditionen?) auf den Nachtrag zur Rückkaufbereinbarung zu verzichten,

Themenstarteram 16. August 2017 um 17:09

.. darauf angesprochen, nach dem es bei mir identisch war wie bei dir, hat der Händler gesagt, dass ich es nicht unterschreiben muss. War dann auch okay. Aber ich finde die Vorgehensweise ehrlich gesagt auch seeeehr fragwürdig und ich bin mal gespannt ob es bei der geplanten Rückgabe dann zu Problemen kommen wird oder ob ich dann trotzdem noch gleich behandelt werde wie damals.

am 25. August 2017 um 7:10

Danke für die rasche Antwort!

Ich wünsche Dir, dass der Händler bei der Rückgabe nicht versucht, durch Beanstandungen bezüglich des Zustandes des Fahrzeuges so extreme Abschläge vom garantierten Rückkaufwert durchzusetzen, dass er in seiner Kalkulation wieder seinen Schnitt macht!

Auch wenn dieser Thread schon was älter ist

Ich habe mir letzte Woche meinen neuen C-Max bestellt und auch die Rückkaufvereinbarung unterschrieben

Von einem Verzicht auf Rücknahme war bei meinem Hämdler nie die Rede und musste auch nichts unterschreiben

Scheint von Händler zu Händler verschieden zu sein

Naja

Hallo, ich habe letzte Woche einen Kuga bestellt, mit der Ford Auswahl Finanzierung.

Meine Frage an euch, hat der Händler die Rückkaufvereinbarung sofort unterschrieben?

Mir sagte er das es später gemacht wird, jetzt habe ich eine nicht unterschriebene Rückkaufvereinbarung.

Zitat:

@Bigsonic1 schrieb am 14. Dezember 2019 um 06:06:02 Uhr:

 

Hallo, ich habe letzte Woche einen Kuga bestellt, mit der Ford Auswahl Finanzierung.

Meine Frage an euch, hat der Händler die Rückkaufvereinbarung sofort unterschrieben?

Mir sagte er das es später gemacht wird, jetzt habe ich eine nicht unterschriebene Rückkaufvereinbarung.

Ich nehme an, Kuga ist ein Modell von Ford und eine Rückkaufvereinbarung ist eine Regelung bei einem mangelhaften Fahrzeug. (Ich habe mein letztes Auto vor 18 Jahren privat und gebraucht gekauft und bitte um Entschuldigung, wenn ich die neuen EU-Regelungen nicht genau kenne.)

Eine nicht unterschriebene Vereinbarung ist wertlos. Wenn sie nicht jetzt unterschrieben wird, wird sie nie untershrieben.

Aber man kann evtl. in der 14-tägigen Rücktrittsfrist vielleicht noch die ganze Sache streichen. Die Händler legen den "Kaufantrag" sowieso 14 Tage in die Schublade bevor sie einen Wagen im Werk bestellen. Am Montag Anwalt befragen

schrauber

@schrauber10 Sorry aber die Frage bezog sich ja auf die Leute die das Wissen und schon Erfahrung mit der Ford Auswahl Finanzierung gemacht haben.

Das eine nicht unterschriebene Vereinbarung nicht gültig ist, ist mir auch klar, aber es kann ja sein, das es ein normaler Ablauf bei Ford ist, vllt. weil auf der Rückkaufvereinbarung noch keine Fin eingetragen ist.

Zitat:

@Bigsonic1 schrieb am 14. Dezember 2019 um 11:06:45 Uhr:

@schrauber10 Sorry aber die Frage bezog sich ja auf die Leute die das Wissen und schon Erfahrung mit der Ford Auswahl Finanzierung gemacht haben.

Das eine nicht unterschriebene Vereinbarung nicht gültig ist, ist mir auch klar, aber es kann ja sein, das es ein normaler Ablauf bei Ford ist, vllt. weil auf der Rückkaufvereinbarung noch keine Fin eingetragen ist.

Das hat nix mit „Erfahrung“ zu tun. Eine nicht unterschriebene (Teil-)Vereinbarung ist keine Vereinbarung. Wenn dein Händler die nicht unterschrieben hat, würde ich den Kaufvertrag so lange zurückhalten, bis er es getan hat.

Dazu brauchts keinen Anwalt.

Zitat:

@evoque2012 schrieb am 14. Dezember 2019 um 20:16:04 Uhr:

Zitat:

@Bigsonic1 schrieb am 14. Dezember 2019 um 11:06:45 Uhr:

@schrauber10 Sorry aber die Frage bezog sich ja auf die Leute die das Wissen und schon Erfahrung mit der Ford Auswahl Finanzierung gemacht haben.

Das eine nicht unterschriebene Vereinbarung nicht gültig ist, ist mir auch klar, aber es kann ja sein, das es ein normaler Ablauf bei Ford ist, vllt. weil auf der Rückkaufvereinbarung noch keine Fin eingetragen ist.

Das hat nix mit „Erfahrung“ zu tun. Eine nicht unterschriebene (Teil-)Vereinbarung ist keine Vereinbarung. Wenn dein Händler die nicht unterschrieben hat, würde ich den Kaufvertrag so lange zurückhalten, bis er es getan hat.

Dazu brauchts keinen Anwalt.

Wo steht, dass er die beiden Vertragsausführungen bei sich daheim hat?

Wo wird das behauptet ?

Hat sich erledigt, der Verkäufer hat unterschrieben, angeblich interne Anweisungen erst später zu unterschreiben...

Themenstarteram 20. November 2020 um 8:03

Hallo zusammen,

der Rückgabetermin meines Kuga's rückt näher. Demnächst werde ich

einen Termin bzgl. der Rückgabe terminieren und bin sehr gespannt,

wie sich der Händler verhalten wird. Ich halte euch auf dem Laufenden!

Themenstarteram 26. Februar 2021 um 14:16

So – die Rückgabe ist erfolgt. Ich kann nur warnen vor dem Ford Store Karl Stauner AG in Cham. Leider ist es sogar noch deutlich schlimmer gekommen als bereits erwartet. Nach einer mehr als 4 stündigen Odyssee vor Ort war das Ende vom Lied: Forderung einer Rückzahlung von mehr als 5000€ für Schäden, die lt. Ford-Leasingrückgabe-Richtlinien nicht mal abzugsfähig wären (!!). Da ich 1 Serviceintervall nicht eingehalten hatte (2 Monate zu spät – ok, sicher mein Fehler) habe ich laut Händler keinen Anspruch mehr auf dir Rückkaufvereinbarung. Wäre das nicht gewesen, hätte der Händler sich zu 100% aber etwas anderes ausgedacht, warum die Vereinbarung nicht greift. Der Händler wusste bereits im Voraus, dass ich 500km Anfahrt habe und das Auto direkt dort lassen muss. Deshalb wurde vorab alles per Mail arrangiert, unter anderem auch ein Gutachtertermin vor Ort. Der „unabhängige Gutachter“ war dann der eigene Werkstattmeister. Leider habe ich aufgrund persönlichen Drucks, das Auto dort lassen zu „müssen“ einen separaten Ankauf unterschrieben, was ich nicht hätte machen sollen. Lt. meinem Anwalt hätte ich kaum etwas nachzahlen müssen, wenn dieser Ankaufsvertrag von mir nicht unterschrieben worden wäre, da ich vor Gericht zu 100% Recht bekommen hätte.

Ich kann also nur sagen – VORSICHT beim Kauf eines Neuwagens bei diesem Händler, wenn man gedenkt, das Auto dort wieder abzugeben. Da steckt ganz sicher System dahinter, das wurde mir und auch meinem Begleiter sofort klar, als wir dort angekommen sind zur Rückgabe. Wer bei diesem Händler noch eine Rückgabe vor sich hat oder genauere Infos haben möchte, kann sich gerne an mich wenden. Ich kann dann diverse Tipps geben, um Fehler bei der Rückgabe, wo wie ich sie leider gemacht habe, zu vermeiden. Ich habe nun ein hohes Lehrgeld zahlen müssen. Leider wird dieser Händler wahrscheinlich noch viele Kunden mit diesem System abziehen..

Ich möchte übrigens kein "Mitleid" - ich möchte auf diesem Wege nur warnen, bei diesem Händler sehr genau aufzupassen, was man unterschreibt und ob man sich das antun will.

@koemgen So sehr ich deinen Ärger verstehe, aber du lehnst dich mit einigen deiner Anmerkungen recht weit aus dem Fenster. M.E. machst du dich juristisch angreifbar; ich würde an deiner Stelle den Namen des Autohauses aus deinem Beitrag rausnehmen.

Da ist Geiz ist geil aber kräftig in die Hose gegangen.

Bei 5000 Euro Abzug hätte ich den Wagen wieder mitgenommen.

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