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Ford Flatrate - Bedingungen/AGB

Themenstarteram 27. Juli 2009 um 16:18

Hallo zusammen,

derzeit plane ich den Kauf eines neuen C-Max im Oktober/November und habe vorab bei meinem Händler nach dem Kleingedruckten (den AGBs) für die Ford Flaterate gefragt. Lt. Händler stehen diese Infos systembedingt erst bei einem Kauf zur Verfügung.

Weiß jemand eine Downloadmöglichkeit oder kann diese Infos z. B. als pdf od. jpg-Datei einstellen?

Vorab danke - Seb74

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Seb74

Hallo zusammen,

 

derzeit plane ich den Kauf eines neuen C-Max im Oktober/November und habe vorab bei meinem Händler nach dem Kleingedruckten (den AGBs) für die Ford Flaterate gefragt. Lt. Händler stehen diese Infos systembedingt erst bei einem Kauf zur Verfügung.

 

Weiß jemand eine Downloadmöglichkeit oder kann diese Infos z. B. als pdf od. jpg-Datei einstellen?

 

Vorab danke - Seb74

Ein Händler, der einen solchen Quatsch erzählt, könnte mir kein Fahrzeug verkaufen. AGB`s sind vor Unterzeichnung eines Vertrages dem Vertragspartner zur Kenntnis zu geben.

Was ist zu verstehen unter "Infos stehen systembedingt erst bei einem Kauf zur Verfügung"

 

O.

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Zitat:

Original geschrieben von Seb74

Hallo zusammen,

 

derzeit plane ich den Kauf eines neuen C-Max im Oktober/November und habe vorab bei meinem Händler nach dem Kleingedruckten (den AGBs) für die Ford Flaterate gefragt. Lt. Händler stehen diese Infos systembedingt erst bei einem Kauf zur Verfügung.

 

Weiß jemand eine Downloadmöglichkeit oder kann diese Infos z. B. als pdf od. jpg-Datei einstellen?

 

Vorab danke - Seb74

Ein Händler, der einen solchen Quatsch erzählt, könnte mir kein Fahrzeug verkaufen. AGB`s sind vor Unterzeichnung eines Vertrages dem Vertragspartner zur Kenntnis zu geben.

Was ist zu verstehen unter "Infos stehen systembedingt erst bei einem Kauf zur Verfügung"

 

O.

Themenstarteram 27. Juli 2009 um 17:48

Der Händler meinte, dass er die AGBs nur zusammen mit dem Kaufvertrag ausdrucken kann ("....separate Ausdrucke der AGBs sind nicht möglich. Dies geht nur in Kombination mit einem Kaufvertrag."). Dies würde er aber nur bei eindeutigem Interesse machen, da er "ansonsten das System unnötig belaste". Aus meiner Sicht einfach nur kundenunfreundliches Verhalten - mit einem Ergebnis: Es war einmal - und nie wieder.

Habe vor 2 Stunden noch mit einem anderen Händler telefoniert. Dieser wollte, aber konnte mir leider kurzfristig nicht weiterhelfen, da er derzeit eine neue EDV-Anlage bekommt. Aber bis Ende der Woche bzw. Anfang der kommenden Woche will er mir die Unterlagen zukommen lassen. Bin mal gespannt, ob es hier besser läuft.

am 28. Juli 2009 um 7:13

Ich schreib es kurz und bündig:

 

Such Dir einen anderen Händler. So einen Schwachsinn habe ich selten

gehört. Aber nun gut, bei Autohändlern ist vieles möglich.

( Schwachsinn seitens des Autohändlers nicht des Te)

Themenstarteram 28. Juli 2009 um 18:03

Hallo zusammen,

das Thema hat sich gerade erledigt. Ein Verkäufer des 2. Händler war soeben da und hat mir die gewünschten Unterlagen (zus. mit div. Werbeartikeln seines Hauses) vorbei gebracht.

am 10. März 2014 um 9:00

Hi Zusammen,

ich dachte ich schließ mich einfach mal an das Thema ein,weils passen könnte.

Also - es geht um die Rückgabe meines Ford KA im Januar. Ohne die Geschichte mal ganz aufzurollen, es wurde ein ziemlich hoher Schaden festgestellt. Da ich mit so einer riesen Summe nicht gerechnet habe, gab mir die Werkstatt den Tipp, den Schaden doch der Versicherung zu melden. Hab ich auch gemacht.

Letzendlich übernimmt die Versicherung nicht mal die Hälfte von der Summe, mit der ich gerechnet hätte. Weil sie zum einen den Betrag nur Brutto anrechnet - es liegt ja keine Rechnung sondern nur eine Kalkulation vor. Und zum anderen hab ich mir dann am Wochenende die Kalkulation noch einmal genauer angesehen - die haben mir doch glatt noch ein mal eine 4. Insepektion oben drauf gerechnet. Ich hab jetzt alle meine Unterlagen durchgesehen, das Kleingedruckte gelesen aber finde nirgendwo den Hinweis wann ich als "Autoabgeberin" die 4.te Inspektion auch noch zahlen muss.

Könnt ihr mir eventuell helfen? Leider wurde ich vom Autohaus gefühlt so "verarscht" das ich sogar davon absehe mir noch mal einen Ford zu kaufen, auch wenn ich bis jetzt mit den Autos zufrieden bin. Ich bleibt jetzt einfach auf einem riesen Batzen Kohle sitzen, den ich vielleicht veschuldet habe - aber der wesentlich geringer sein könnte, hätten alle Parteien Autohaus und auch Versicherung ein faires Spiel gespielt.

Freu mich auf eure Rückmeldunge, danke!

LG

@FrauKeks: Was für ein Schaden und von wem verursacht?

Bei einer Fahrzeugrückgabe (egal ob Leasing/Ballonfinanzierung oder die Flatrate) muss das Auto in einem entsprechenden Zustand sein bei der Rückgabe:

- Gebrauchsspuren sind durchaus erlaubt

- aber keine unreparierten Beulen, Dellen, Lackschäden, "Parkrempler" und Unfälle

Wenn eine Werkstatt den Schaden repariert und eine Rechnung stellt, sollte die Versicherung die Mehrwertsteuer nachträglich erstatten.

Aber wie gesagt: meine ersten Fragen sind wichtiger um sich ein Bild zu machen.

Die 4. Inspektion wäre jetzt bzw. in sehr naher Zukunft dran (Zeit bzw. Laufleistung)? Dann wäre es wohl ok dass der FFH sie einbezieht; aber hoffentlich ist diese nicht im Kostenvoranschlag enthalten. Deine (Vollkasko-)Versicherung zahlt natürlich keine Inspektion nur weil gleichzeitig ein anderer Schaden repariert wird.

Also:

- 4. Inspektion wäre fällig und es wurde dafür ein separater Kostenvoranschlag erstellt: OK

- 4. Inspektion wäre fällig und der Händler hat die in den Kostenvoranschlag für die Versicherung geschrieben: nicht OK

- 4. Inspektion wäre erst "weit" nach Fahrzeugabgabe fällig: wohl nicht OK die Inspektion den (Ex-)Kunden noch abzuringen.

am 10. März 2014 um 10:20

Hi Picard95,

erstmal danke für deine schnelle Antwort.

Also, der Schaden ist von mir verursacht, hab einen zu hohen Bordstein mitgenommen. Hab mir dadurch ein Loch in die Stoßstange gehauen und einen Radkasten zerdeppert.

Zu deinen Fragen:

Inspektion fällig? Hab den Wagen ende Januar zurück gegeben und hätte im Februar die nächste Inspektion machen müssen.

Inspektion wurde mit in der Schadenkalkulation ausgewiesen? JA!

Wie meinst du sollte ich jetzt handeln? Würde gerne beim Autohaus zum einen die Rechnung nachfordern damit ich die Nettosumme erstattet bekommen und was mach ich bezüglich der Inspektion? Sind immerhin 390 EUR die da mit drauf stehen.

Die Versicherung hat mir schriftlich mitgeteilt, dass die INspektion nicht auf den Schaden zurückzuführen ist und daher nicht übernommen wird. (Was von der Versicherung ja erstmal nachvollziehbar ist!)

Danke nochmal!

am 10. März 2014 um 10:45

390 € für eine Inspektion beim Ka ? Das ist zu viel und macht den Händler nicht gerade seriöser ...

am 10. März 2014 um 10:59

Ist halt n Ford Autohaus - bin jetzt mal davon ausgegangen dass das von der Summe passt. Aber tuts anscheinend nicht?!

Ihr mögt mich wahrscheinlich für total blauäugig halten - bin ich leider auch, weil das mein erstes Auto war und ich einfach von Verkehrs- und Vertragsrecht dementsprechend keine Ahnung habe. Im Zweifel gehts mir jetzt auch nicht um 400 EUR, sondern darum, dass sie so eine Kacke mit mir nicht abziehen können. Und die das wahrscheinlich mit 100 anderen Kunden auch schon gemacht haben, die das nur nicht gemerkt haben.

Ob 390 Euro Inspektionskosten zuviel sind sei mal hinten angestellt. Auch andere Markenhändler nehmen gerne bis zu 25 Euro pro Liter Motoröl, und was noch gemacht wurde (z.B. Zündkerzen, Kraftstofffilter etc.) entzieht sich unseren Kenntnissen.

Was ich machen würde:

- Die Werkstatt soll die Inspektion rausnehmen aus dem Kostenvoranschlag. Dann den Zettel bei der Versicherung einreichen und dann weitersehen.

Je nach Schadenshöhe sollte auch berücksichtigt werden, wie schlimm die Rückstufung in der Versicherung sein wird (so kein Rabattretter vereinbart wurde).

Ggf. könnte es preiswerter sein den Schaden selber zu begleichen.

 

Zitat:

Original geschrieben von FrauKeks

Ihr mögt mich wahrscheinlich für total blauäugig halten ...

Ja, zumindest in dem Punkt mit dem Schaden durch den Bordstein. Damit das Auto abzugeben ist schon blauäugig.

Dem Autohaus kann man eigentlich keinen Vorwurf machen, außer dass sie die Inspektion/Wartung auf den gleichen Kostenvoranschlag wie für den Schaden gemacht haben. Wobei man auch das vorher bemerken hätte können.

Für mich zumindest wäre klar gewesen, dass die noch auf meine Kappe geht. Aber ok, hier hätte dich das Autohaus vielleicht schon mehr darüber aufklären können, falls das nicht erfolgt ist.

Dass die Versicherung nur netto bezahlt, wenn der Schaden nicht behoben wird ist auch klar.

Ob die 390 € gerechtfertigt sind kann man nur sagen wenn man alle Rechnungspositionen kennt. Bremsflüssigkeitwechsel und Klimaanlagenservice sind meines Wissens nach alle zwei Jahre fällig, wenn das gemacht wurde kann man schonmal 150 € abziehen. Bleiben 250 € übrig, die meiner Meinung nach gerechtfertig sind, auch für einen KA.

am 10. März 2014 um 18:08

Na die Frage ist was ich sonst hätte machen sollen?

Den Wagen so weiter verkaufen? Hätte ich den gleichen Schaden gehabt. Die Restsumme bei der Fordbank bleibt ja.

Naja man lernt aus seinen Fehlern ;-)

Ich habe jetzt die Rechnungen nachgefordert und eine Begründung für das Vorgehen mit der Inspektion.

Naja, du hast geschrieben dass du überrascht warst von der riesen Summe. Die hätte schon vorher feststehen können.

am 11. März 2014 um 12:23

Wenn ich ein Auto abgebe und am Tag der Übergabe ist kein Service fällig sondern erst in 1 Monat dann bezahle ich keinen Service. Punkt!

Wenn das Autohaus einen Schaden am Fahrzeug reklamiert und Entschädigung einfordert dann muß das Autohaus meines Wissens nach ähnlich verfahren wie du. Also reparieren und MWSt bekommen oder nicht reparieren und keine MwSt bekommen.

Ich würde das Auto zum reparieren zurück fordern dann wäre diese Position erledigt. Bleibt nur die Frechheit mit dem Service. Service war nicht fällig? Also nix bezahlen und in Widerspruch treten.

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