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Folierung der Seiten und Heckscheiben auch von außen möglich ?

Themenstarteram 6. August 2013 um 8:17

Hallo, mein PKW hat auf der Heckscheibe Kratzer durch Vandalismus bekommen. Leider nicht versichert und nun möchte ich die hässlichen Kratzer irgendwie abgedeckt haben.

Folierung von innen ist bekannt.

Ist das gleiche auch von außen möglich ? Was sagt der TÜV, bzw. welche Farben etc. dürfen verwendet werden ?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

ich versuche einmal ein bischen Licht ins Dunkle zu bringen, denn soviel Schrott auf einem Fleck habe ich schon lange nicht mehr gelesen.

Die Vorschriften für die Anforderungen an Sicherheitsglas gelten für ALLE Scheiben, nciht nur für die WS. Allerding kommen für die WS und die vorderen Seitenscheiben noch ANDERE Regularien hinzu wie z.B Mindestlichdurchlässigkeit etc. .

Auch bei den hinteren Scheiben darf man nicht machen was mal will, wie einige hier der Meinung sind.

Folie von aussen aufkleben ist auch nur dann erlaubt, wenn die Folie eine Bauartgenehmigung zum Aufbringen auf die Aussenseite hat. Normale Tönungsfolien dürfen laut ABG allerdings nur von innen aufgebracht werden.

Aufkleber dürfen maximal 0,1m² gross sein, damit sie keine Bauartgenehmigung benötigen.

Mit solchen Aufklebern darf aber maximal 1/4 der Scheibe beklebt werden.

 

 

Zitat:

Verkehrsblatt-Verlautbarung VKBl 1986 S. 306

Abschnitt 1

Werden auf Scheiben von Fahrzeugen nachträglich Folien aufgeklebt oder auf andere Weise aufgebracht, so erlischt nach §19 Abs, 2 StVZO die Betriebserlaubnism es sei denn, für die Folie ist eine Bauartgenehmigung nach §22a Abs 1 Nr.3 StVZO erteilt, die das Aufbringen an der betreffenden Scheibe zuläßt und die hinsichtlich ihrer Wirkungsweise nicht von einer Abnahme abhängt.

Dies gilt nicht nur für Windschutzscheiben, sondern auch für Seiten- und Heckscheiben. Durch das nachträgliche Aufbringen von Folie kann die nach §40 Abs. 1 StVZO vorgeschriebene Beschaffenheit bezüglich des Bruchverhaltens und der optischen Eigenschaften beeinträchtigt werden. Auch Seiten- und Heckscheiben sind für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung (§40 Abs. 1 Satz 3 StVZO), so daß auch für diese die optischen Eigenschaften gefordert werden müssen.

Abschnitt 2

Die Notwendigkeit einer Bauartgenehmigung für Folien ergibt sich aus §22a Abs.1 Nr. 3 StVZO. Danach sind Scheiben aus Sicherheitsglas (§40 Abs. 1 StVZO) bauartgenehmigungspflichtig. Als Sicherheitsglas im Sinne dieser Vorschrift gelten auch glasähnliche Stoffe (weich oder hart eingestellte Kunststoffe), vgl. Nr. 1.3 der Technischen Anforderungen an Sicherheitsglas, Verkehrsblattverlautbarung 1974, S 423.

Anträge auf Erteilung einer Allgemeinen Bauartgenehmigung sind beim Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg, zu stellen. Zuständige Prüfstelle ist das Staatliche Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen in Dortmund-Aplerbeck (§4 Nr.3 Fahrzeugteile-Verordnung, BGBI. 1960 S 782).

 

Abschnitt 3

Der Fahrzeugführer hat einen Abdruck der Bauartgenehmigung für die Folie mitzuführen und bei Kontrollen auszuhändigen (§ 19 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 StVZO). Diese Mitführungspflicht entfällt, wenn ein entsprechender Eintrag im Fahrzeugschein vorliegt.

Abschnitt 4

Da Folien in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen sie nur feilgeboten, veräussert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugestellten Prüfzeichen gekennzeichet sind (vgl. §22 a Abs 2 StVZO sowie § 69 a Abs 2 Nr.7 StVZO, §23 StVG)

Unbeschadet der vorgenannten Bestimmungen erlischt nach §19 Abs 2 StVZO die Betriebserlaubnis, wenn an dem betreffenden Fahrzeug eine Folie verwendet wird, die nicht bauartgenehmigt oder für die betreffende Scheibe nicht zugelassen ist oder deren Abnahme - falls eine solche vorgesehen war - nicht erfolgte.

In diesen Fällen muß bei der Zulassungsstelle eine neue Betriebserlaubnis unter Beifügung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraffahrzeugverkehr über den vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs beantragt werden. Ausserdem ist bei der Zulassungsstelle die Erteilung einer Einzel-Bauartgenehmigung unter Beifügung eines Gutachtens der zuständigen Prüfstelle zu beantragen (§13 Fahrzeugteile-Verordnung.

Abschnitt 5

Die Bauartgenehmigung für Folien ist ab 01.10.1986 erforderlich. Folien, die von diesem Zeitpunkt ab vertrieben werden, müssen Bauartgenehmigt sein.

.

.

Zitat:

Verkehrsblatt-Verlautbarung VKBl 1986 S. 557

Nach der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 127 vom 27. Mai 1986 (VkBl. 1986 S. 306) ist die Bauartgenehmigung für Folien auf Scheiben ab 01.10.1986 erforderlich. Werden auf Scheiben von Fahrzeugen Folien aufgeklebt oder in anderer Weise aufgebracht, so erlischt nach §19 Abs. 2 StVZO die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, es sei denn, für die Folie ist eine Bauartgenehmigung nach §22a Abs.1 Nr. 3 StVZO erteilt, die das Aufbringen an der betreffenden Stelle zuläßt und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit nicht von einer Abnahme abhängt.

Nicht betroffen von dieser Verkehrsblattverlautbarung sind kleinere Aufkleber (z.B Plaketten, Reklamationsaufschriften, Fahrgastinformationen in Bussen), deren Fläche kleiner als 0,1 m² ist. Für diese Aufkleber ist keine Bauartgenehmigung erforderlich. Es darf aber keinesfalls mehr als 1/4 der Fläche der Scheibe mit Aufklebern versehen werden. Die Scheibeneinfassung muß von Aufklebern frei bleiben.

Beim Aufbringen derartiger Aufkleber auf die Windschutzscheibe und andere Scheiben ist jedoch zu beachten, daß das für den Fahrzeugführer vorgeschriebene Sichtfeldunter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen gewährleistet sein muß.

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Hallo,

Wenn du zwei Aussenspiegel hast darft du die Heckscheibe sogar so zukleben das man von innen nicht mehr durchblicken kann.

Ob das ganze sinnvoll ist sei dahingestellt.

Firmencombis haben das oft wäre für mich aber eine Gewöhnungssache.

Seelze 01

am 6. August 2013 um 9:24

Bei der Heckscheibe isses ja eh nicht so eng zu sehen, LKWs haben generell keine und wenn du nen Wohnwagen dran hast siehste eh nichts mehr. Dann müssen die Außenspiegel aber gewisse Kriterien erfüllen, einfach zwei zu haben reicht da nicht. Eventuell muss man einen Zusatzspiegel anbringen.

Wobei beklebung von innen ist meiner Meinung nach vorzuziehen, alleine der Haltbarkeit wegen.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Seelze 01

Wenn du zwei Aussenspiegel hast darft du die Heckscheibe sogar so zukleben das man von innen nicht mehr durchblicken kann.

Nein, darfst du nicht. Kenne jemanden der für einen Heckscheibenaufkleber schon mal gezahlt hat.

Die dürfen nur 0,1m² sein. Ansonsten brauchst du eine ABE dafür, da sich das Splitterverhalten der Scheibe ändert.

Meiner Meinung nach ein Quatsch, da die Scheibe keinesfalls mehr Splittern kann weil was drübergeklebt wurde. Aber Deutschland ist halt Deutschland und das scheint wirklich so zu sein.

Gruß Metalhead

am 6. August 2013 um 9:41

Zitat:

 

Die dürfen nur 0,1m² sein. Ansonsten brauchst du eine ABE dafür, da sich das Splitterverhalten der Scheibe ändert.

Meiner Meinung nach ein Quatsch, da die Scheibe keinesfalls mehr Splittern kann weil was drübergeklebt wurde. Aber Deutschland ist halt Deutschland und das scheint wirklich so zu sein.

Gruß Metalhead

Das find ich aber auch Quatsch...Eine zerdepperte Heckscheibe zerfällt zu sauberen Würfelchen, die zwar eine gewisse Verletzungsgefahr bergen, va als Geschosse beim Unfall, aber sonst recht harmlos sind. USelbst bei nem punktuellem Schlag zerfällt sofort die ganze Scheibe, die wurde ja beim Herstellungsprozess vorgespannt. Ob die jetzt durch ne Folie etwas zusammengehalten wird, wo ist da der Unterschied? Eher wohl zusätzlicher Schutz, da weniger Glas rumfliegt. Ne Frontscheibe ist sowieso so aufgebaut. Naja, die Gesetzgebung soll einer verstehen...

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

Zitat:

Original geschrieben von Seelze 01

Wenn du zwei Aussenspiegel hast darft du die Heckscheibe sogar so zukleben das man von innen nicht mehr durchblicken kann.

Nein, darfst du nicht. Kenne jemanden der für einen Heckscheibenaufkleber schon mal gezahlt hat.

Die dürfen nur 0,1m² sein. Ansonsten brauchst du eine ABE dafür, da sich das Splitterverhalten der Scheibe ändert.

das ist quatsch! diese 0,1 regel gilt NUR FÜR DIE FRONTSCHEIBE ;)

alles ab der b säule kann man zukleben. siehe z.b. die ganzen stadtbusse. die haben auch werbung an den scheiben kleben. kann dir so ziemlich jeder werbefuzzi die passenden folien besorgen. allerdings kost das zeugs richtig asche.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

das ist quatsch! diese 0,1 regel gilt NUR FÜR DIE FRONTSCHEIBE ;)

Das galt definitiv für die Heckscheibe. Wurde damals auch so bestätigt (das wussten 99% der Grünen nicht mal).

Wenn du mir dazu ne Quelle nennen kannst, kann ich das ja mal an den Betroffenen (aber sicher schon locker 10 Jahre her) weiterleiten.

Gruß Metalhead

Themenstarteram 6. August 2013 um 10:55

Nungut

Hat das schonmal einer gemacht ? Im Prinzip sollten sie ja nicht weniger halten, wie die ganzen Stadtbusse oder beklebten Vans, oder ?

Ich möchte meine Heckscheibe von AUSSEN beklebt haben, da man sonst bei einer schwarzen Tönung von innen die Kratzer sehen würde.

Bei metalischem Blauton oder Silberfolierung von innen, hätte ich nicht mit dem Problem zu kämpfen.

Jeder Autoglaser kann dir ne Folierung von Außen machen. Du könntest auch Versuch dein Glas zu polieren.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

das ist quatsch! diese 0,1 regel gilt NUR FÜR DIE FRONTSCHEIBE ;)

Das ist Quatsch ;)

Die Regel gilt seblstverständlich für ALLE Scheiben. Die Werbefolien auf den Bussen sind alle bauartgenehmigt mit Prüfzeichen. Ob es spezielle Folien für die Außenanbringung gibt weiss ich nicht, ob es erlaubt ist oder ob explizit die Innenanbringung erforderlich ist steht in dem netten bunten Zettelchen das dabei ist wo "Bauartgenehmigung" draufsteht.

Themenstarteram 6. August 2013 um 11:22

Zitat:

Original geschrieben von Provaider

Jeder Autoglaser kann dir ne Folierung von Außen machen. Du könntest auch Versuch dein Glas zu polieren.

polieren ? nie was von gehört

Zitat:

Original geschrieben von blueskoda

polieren ? nie was von gehört

Suche hilft:

http://www.motor-talk.de/.../kratzer-im-glas-glaspolitur-t3821580.html

Zitat:

Original geschrieben von Moers75

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

das ist quatsch! diese 0,1 regel gilt NUR FÜR DIE FRONTSCHEIBE ;)

Das ist Quatsch ;)

Die Regel gilt seblstverständlich für ALLE Scheiben. Die Werbefolien auf den Bussen sind alle bauartgenehmigt mit Prüfzeichen. Ob es spezielle Folien für die Außenanbringung gibt weiss ich nicht, ob es erlaubt ist oder ob explizit die Innenanbringung erforderlich ist steht in dem netten bunten Zettelchen das dabei ist wo "Bauartgenehmigung" draufsteht.

papperlapapp. vorne und an den vorderen scheiben gelten andere "spielregeln". das man eine be für solche folien braucht steht ja mal ausser frage. hast du 2 aussenspiegel kannst du zuminderst mit der passenden folie die hinteren scheiben so zukleistern wie du willst. auch bis zu 100% wens sein muss. und eben DAS geht vorne nicht.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

papperlapapp. vorne und an den vorderen scheiben gelten andere "spielregeln". das man eine be für solche folien braucht steht ja mal ausser frage. hast du 2 aussenspiegel kannst du zuminderst mit der passenden folie die hinteren scheiben so zukleistern wie du willst. auch bis zu 100% wens sein muss. und eben DAS geht vorne nicht.

Das ist ja gerade die Frage. Angeblich braucht man erst ab 0,1m² eine ABE (die ganzen Heckscheibenaufkleber von irgendwelchen Bands, oder "ABI irgendwann" die man öfter sieht haben sowas mit Sicherheit nicht).

Darum ging es auch.

Daß man die vorderen Scheiben nicht nach belieben zukleistern darf ist sowieso klar (da gab's IMHO irgendwas mit 10cm unter was weiß ich für Bedinungen für die Tönungsstreifen an der oberen Kante).

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

Das ist ja gerade die Frage. Angeblich braucht man erst ab 0,1m² eine ABE (die ganzen Heckscheibenaufkleber von irgendwelchen Bands, oder "ABI irgendwann" die man öfter sieht haben sowas mit Sicherheit nicht).

Die sind allerdings auch selten so riesig, dass sie so was brauchen würden. Es gibt nämlich einen Unterschied zwischen 0,1 m² und (0,1 m)²

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