Folgen eines Zeugnisverweigerungsrecht

Hallo zusammen,

ich wurde "geblitzt", weil ich zu schnell war. Dieses Vergehen ist mein zweites innerhalb eines Jahres mit einem Punkt in Flensburg und es droht, den Führerschein für einen Monat abzugeben.

Allerdings wurde das Foto von der Seite geschossen. Das Ordnungsamt sagte, dass es kein frontal Foto gebe.

Nun habe ich Einspruch erhoben, mit der Begründung, dass ich den Fahrer nicht eindeutig identifizieren kann und von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch gemacht.

Der Fall liegt nun beim Amtsgericht.

Dieser Termin wurde wegen der Corona-Krise zweimal verschoben.

Meine Fragen dazu:

Was könnte passieren, wenn ich meinen Einspruch kurz vor Gerichtstermin zurückziehe und ich einen aus meiner Familie als Fahrer angebe? Ist eine Gegenüberstellung zwischen mir und dem angegeben Familienmitglied möglich?

Müsste aufgrund der zweimaligen Verschiebung der Gerichtstermine, die Verjährung eintreten?

Zur Info:
Ich habe schon Mal einen ähnlichen Fall gehabt, wo das Foto recht pixelig war und ich von der Richterin frei gesprochen wurde, weil ich auch da von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch gemacht hatte und die Richterin erklärte, dass man in der Tat den Fahrer nicht eindeutig erkennen könne.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Aksel279 schrieb am 1. Juli 2020 um 22:04:09 Uhr:



...und brauche kein "Hans Wurst"...

Oha

Zitat:

@Aksel279 schrieb am 1. Juli 2020 um 22:04:09 Uhr:


Ich kann dir mal was beibringen...wenn du im leben wirklich etwas erreichen willst, musst du die Gesetzte kennen und sie zu nutzen wissen. Sonst endest du am Boden, wie die meisten Anhnungslosen.

Früher wohl auch vom Opa Werthers Echte bekommen, weil du "was ganz besonderes" bist?

Zitat:

@Aksel279 schrieb am 1. Juli 2020 um 22:04:09 Uhr:



Aber im Grunde hat man hier nichTS gescheites erfahren können, was jemand wie ich NICHT schon gewusst hat.

Z.B., dass man erst ab dem 100 Schild auch 100 fahren darf?

Zum Glück hab ich versprochen friedlicher zu werden, deswegen belasse ich es mal dabei.

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Ein Foto von der Seite kann bei Blitzern mit Laserlichtschranke (die drei Lichtschranken am Strassenrand) vorkommen. Wie hier das Kennzeichen ermittelt wir, weiß ich nicht. Evtl sitzen da die Polizisten in der Nähe und notieren die Kennzeichen, oder es gibt eine zweite Kamera.

Die unscharfen Bilder sind meist nur im Schreiben aufgrund niedriger Druckqualität so unscharf. Das Original-Foto ist meist wesentlich schärfer.

@Aksel279
Wenn es Dir um Vermeidung des Fahrverbotes geht, hilft hier wohl am ehesten der Gang zu einem Anwalt. Falsche Aussagen werden eher nicht zielführend sein.

Insgesamt habe ich das Gefühl, dass die Kontrolldichte in letzter Zeit wesentlich zugenommen hat. Ich habe in letzter Zeit weit mehr Blitzer am Strassenrand wahrgenommen, als noch vor ein paar Jahren. Würde ich wie früher "10 drüber geht immer" fahren, wäre ich jetzt um einiges ärmer. Aber bei Soll=Ist passiert meiner Geldbörse nichts... 🙂

Zitat:

@Aksel279 schrieb am 1. Juli 2020 um 16:20:02 Uhr:


ich wurde "geblitzt", weil ich zu schnell war. Dieses Vergehen ist mein zweites innerhalb eines Jahres mit einem Punkt in Flensburg und es droht, den Führerschein für einen Monat abzugeben.

[…]

Ich habe schon Mal einen ähnlichen Fall gehabt, wo das Foto recht pixelig war und ich von der Richterin frei gesprochen wurde, weil ich auch da von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch gemacht hatte und die Richterin erklärte, dass man in der Tat den Fahrer nicht eindeutig erkennen könne.

Mein Rat wäre: Überdenke dein Fahrverhalten. Du scheinst aus den Fehltritten gar nichts zu lernen.

Bewusst gegen die Vorschriften verstoßen und dann nicht die Konsequenzen akzeptieren.

Zitat:

@Aksel279 schrieb am 1. Juli 2020 um 22:04:09 Uhr:


Ich bin kein Teenager und weiß was ich tu. Ich hatte halt pech und bin nun etwas ratlos und wollte mich an euch wenden, um zu schauen, wie die Erfahrungswerte im allgemeinen hierzu sind.

Ich würde sagen, wenn du den Lappen abgeben musst haben die anderen Verkehrsteilnehmer

Glück

gehabt.

Wenn man kein Teenager mehr ist, kann man die Konsequenzen auch tragen wie ein Mann.

Jemand anderen zu belasten ist eine wirklich dumme Idee... das wurde ja bereits benannt.
Grundsätzlich darfst du natürlich sämtliche Aussagen als Beschuldigter verweigern... das DARF dir nicht negativ ausgelegt werden.

@Aksel279 : Erhöhung von 70 auf 100 - also nehme ich mal an, dass du nicht mehr als 30 zu schnell innerhalb geschlossener Ortschaft warst. Gerüchteweise soll die Absenkung beim Fahrverbot ungültig sein. Ist mir aber noch kein Urteil bekannt.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 2. Juli 2020 um 16:07:15 Uhr:


@Aksel279 : Erhöhung von 70 auf 100 - also nehme ich mal an, dass du nicht mehr als 30 zu schnell innerhalb geschlossener Ortschaft warst. Gerüchteweise soll die Absenkung beim Fahrverbot ungültig sein. Ist mir aber noch kein Urteil bekannt.

Er war innerhalb 12 Monaten bereits einmal mehr als 26km/h zu schnell. Da war auch nach alter Regelung für einen Monat Fussmarsch angesagt.

Er selbst schrieb allein im Eingangsbeitrag von 3 solcher Vorfälle, bei einem konnte er sich jedoch rausreden, er wäre das nicht gewesen. Da ist ein Monat als Fußgänger durchaus gerechtfertigt um ihn ein wenig auf den Boden zu holen.

Vor Gericht ziehen kann hier ein Eigentor werden.... Betrachtet ihn der Richter als unbelehrbar ist der Lappen lange weg....

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Zitat:

@Aksel279 schrieb am 2. Juli 2020 um 05:15:29 Uhr:



Es geht einfach darum, die Fehler des Systems, hier in dem Fall das Foto von der Seite, zu nutze zu machen.

Es gibt also ein Foto von dir im Seitenprofil und ein Foto vom Kennzeichen? Kennzeichenfoto von Front oder Heck spielt keine Rolle. Sogar ohne Kennzeichenfoto wäre die Messung verwertbar, z. B. bei Motorrädern geht das ja auch.

Fotos von der Seite sind bei den Gesichtsgutachtern recht beliebt, weil nur wenige Merkmale zur sicheren Identifizierung völlig ausreichen.

Die Aufstellung war wohl bewusst so gewählt (ESO-Anlage?), mit einem Systemfehler hat das nichts zu tun.

Zitat:

Zitat:

@Aksel279 schrieb am 2. Juli 2020 um 05:15:29 Uhr:



Es geht einfach darum, die Fehler des Systems, hier in dem Fall das Foto von der Seite, zu nutze zu machen.

Es gibt also ein Foto von dir im Seitenprofil und ein Foto vom Kennzeichen? Kennzeichenfoto von Front oder Heck spielt keine Rolle. Sogar ohne Kennzeichenfoto wäre die Messung verwertbar, z. B. bei Motorrädern geht das ja auch.

Fotos von der Seite sind bei den Gesichtsgutachtern recht beliebt, weil nur wenige Merkmale zur sicheren Identifizierung völlig ausreichen.

Die Aufstellung war wohl bewusst so gewählt (ESO-Anlage?), mit einem Systemfehler hat das nichts zu tun.

Wenn Du kein Kennzeichen hast, wen willst Du dann anschreiben ?

Bei Motorrädern gibt es immer die Schwierigkeit " Helm ". Aus diesem Grund ist eine sehr beliebte Aussage: " Hatte das Motorrad zum Verkauf angeboten " kann aus diesem Grund nicht genau sagen wer zu diesem Zeitpunkt gefahren ist.

Hier ist dann allenfalls ein Fahrtenbuch möglich, wenn dabei jedoch nur ein kleiner Fehler gemacht wird, kannste das auch vergessen.

Ich habe gestern auch Post aus dem Wiedtal bekommen, ebenfalls eine perfekte Profilaufnahme für 20 EUR.

Nach 30.000km im ersten Halbjahr unterstütze ich die Region gerne mit einer kleinen Spende.

Grüße vom Armani-Biker...

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 2. Juli 2020 um 18:54:21 Uhr:



Wenn Du kein Kennzeichen hast, wen willst Du dann anschreiben ?

Da steht es muss kein Kennzeichenfoto geben, es reicht, wenn der Messbeamte das Kennzeichen ablesen kann und notiert.

Zitat:

@WRC206 schrieb am 2. Juli 2020 um 19:34:16 Uhr:



Zitat:

@derbeste44 schrieb am 2. Juli 2020 um 18:54:21 Uhr:



Wenn Du kein Kennzeichen hast, wen willst Du dann anschreiben ?

Da steht es muss kein Kennzeichenfoto geben, es reicht, wenn der Messbeamte das Kennzeichen ablesen kann und notiert.

Das wird nicht klappen. Kaum ein Richter gibt dem statt, wenn nicht hinreichende Beweise vorliegen. Hast Du schon mal auf einem Blitzfahrzeug gesessen?

Ja. Und ich war oft genug als Zeuge vor Gericht.

Zitat:

@Aksel279 schrieb am 2. Juli 2020 um 05:15:29 Uhr:



Zitat:

@Kornpeter schrieb am 2. Juli 2020 um 05:02:01 Uhr:


Und auch hier prompt geblitzt worden. 🙂
Dein Fahrlehrer muss ja ne tolle Leuchte gewesen sein, aber das glaube ich trotzdem nicht, daß der damit sagen wollte
dass man bereits 50 m VOR (!) dem Ende der Tempobeschraenkung diese um satte 50 % (!) überschreiten solle.
Mindestens Tacho 110 nach Deiner Schilderung.
Ich weiß nicht welches Auto du fährst und wie stark es von 70 auf Tacho 110 beschleunigt, aber ich bräuchte dazu bestimmt mind. 200 m Anlauf.
Aber das willsts sowieso nicht hören, bloss Tips und Ratschläge wie man sich vor der ungerechten "Abzocke"
drücken kann.
Schon komisch, einerseits von Staat,Ämtern,Gemeinden usw. absolut seriöses und korrektes Verhalten einfordern unter Wahrung aller Formen,Fristen und Gesetze...andrerseits selbst sich nicht drum scheren und tricksen,lügen,dumm stellen daß sich Haare aufstellen.
Super Vorbild für alle Teenager. 🙂

Du gehörst wohl auch zu denen, die nicht aufmerksam lesen können. Von 110 kmh war nie die Rede. Ich frage mich, wo du das her hast. Auch 50% Geschwindigkeitsüberschreitung ist falsch. Ich denke, hier hast du nicht rechnen können.

Es geht einfach darum, die Fehler des Systems, hier in dem Fall das Foto von der Seite, zu nutze zu machen. Ein Anwalt würde nichts anderes machen.

Bitte nicht nur aus Langeweile schreiben. Wenn jemand Erfahrung mit solch einer Situation hatte, darf er/sie gerne etwas dazu beitragen.

Ich weiß nicht wie lange Du hier schon aktiv dabei bist, aber das hast Du hier im Bereich Verkehr & Sicherheit häufig, die Oberlehrer und Unfehlbaren, die immer alles konsequent richtig machen, nie ein Verkehrszeichen übersehen, immer exakt die vorgeschrieben Geschwindigkeit einhalten und mit erhobenem Zeigefinger diskutieren. Was ich von solchen Leuten halte die päpstlicher sind als der Papst sag ich jetzt nicht. Klar bin ich auch der Meinung wenn jemand einen Fehler begeht muss er dafür auch gerade stehen, aber wir leben in einem Rechtsstaat und hier steht jedem, selbst Vergewaltiger und Mörder, eine bestmögliche Verteidigung zu, wobei der Verteidiger natürlich im Sinne seines Mandanten versucht das "Bestmögliche" für seinen Klienten herauszuholen. Zugegeben bei manchen Straftaten bekomme ich dann auch das kotzen und so könnte ich nie Strafverteidiger sein, aber in einem Rechtsstaat ist das so. Und warum sollte das bei Vergehen im Straßenverkehr anders sein?

Zu Deinem Thema: Natürlich ohne den genauen Fall zu kennen kann man nichts sagen, das kann kein Jurist und erst recht kein Laie. Den einzigen Tipp den ich geben kann ist auch nur, geh zu einem Anwalt. Der hat die Möglichkeit der Akteneinsicht. Wenn er die Akte da hat, kannst Du vorbei kommen und zusammen könnt ihr die weitere Taktik überlegen. Kann man den Fahrer zweifelsfrei ermitteln? Ist die Messung korrekt? Und aktuell haben wir jetzt auch noch die Sache mit der StVO Novelle. Nur das Saarland hat angekündigt nach alten Regeln zu sanktionieren, die anderen Bundesländer haben dazu noch nichts gesagt. Bleiben die bei der neuen Regelung darf Dir kein Fahrverbot verhängt werden, egal wie schnell Du warst. Aber ein bundesweit einheitliches Vorgehen wird wohl erst später kommen.
Ich hoffe Du bist Rechtschutzversichert zumindest fürs Verkehrsrechtschutz.

Zitat:

@Aksel279 schrieb am 1. Juli 2020 um 22:04:09 Uhr:


Ich wurde 50 Meter vor einer Erhöhung der max. Höchstgeschwindigkeit, von 70km/h auf 100km/h, geblitzt. An solchen stellen zu blitzen ist eine offensichtliche Abzocke des Staates bzw. Der Gemeinden.

In einem anderen Forum drückte es mal Einer der sich beruflich mit Beschilderungen, Abständen usw beschäftigte so ausgedrückt. Bei einer herabsetzung eines Limits gibt es Richtlinien erst nach gewissen Abständen zu messen da es immer möglich ist das man ein Schild zu spät sieht. Wobei einige Bundesländer diese Richtlinie, die nur für Behörden eine Wirkung hat, ersatzlos gestrichen haben und somit eine Messung exakt auf Höhe des Schildes rechtlich problemlos möglich wäre, denn exakt am Schild ist das Limit einzuhalten.
Aber bei einer Erhöhung eines Limits gab es nie eine Regelung wie weit man vom Limit entfernt messen sollte, denn wenn man eine Limiterhöhung übersieht ist man halt zu langsam, was zwar lästig sein kann aber nicht verboten, im Gegensatz zu einer Überschreitung. Deswegen ist es völlig legal bis zum Schild zu messen.
Oder wie es meine Fahrlehrer ausdrückten, ein Limit gilt ab Schild bis Schild.

Zitat:

Mit dieser Meinung stehe ich nicht alleine da. Wie viele der Autofahrer beschleunigen logischerweise kurz vor einem Schild, das die erlaubte max Geschwindigkeit erhöht?

Die Meisten, aber ist halt nicht Legal und deswegen wird dort auch gerne gemessen.
Man sollte wenn man das schon macht eben bis zum Schild unter der Punktegrenze bleiben. 😉

Zitat:

Selbst mein damaliger Fahrlehrer sagte, dass man kurz vor einem Schild, das die erlaubte max. Geschwindigkeit erhöht, langsam beschleunigen kann.

Nur hat er wohl vergessen zu erwähnen das das weder Legal ist noch das man dabei eben ein gewisses Risiko eingeht. Bei der Prüfung hast du sicherlich nicht schon 200m vor dem Schild beschleunigt sondern frühenstens auf Höhe des Schildes.

Meine Fahrlehrer hatten zwar ein etwas lockeres Verhältnis zu Geschwindigkeitlimits aber sie haben immer deutlich gemacht was allgemein übliches Verhalten ist = beschleunigen vor dem Schild und was Vorschrift ist = beschleunigen ab dem Schild.

Zitat:

@Mario_at_Herne schrieb am 3. Juli 2020 um 00:14:56 Uhr:



Ich weiß nicht wie lange Du hier schon aktiv dabei bist, aber das hast Du hier im Bereich Verkehr & Sicherheit häufig, die Oberlehrer und Unfehlbaren, die immer alles konsequent richtig machen, nie ein Verkehrszeichen übersehen, immer exakt die vorgeschrieben Geschwindigkeit einhalten und mit erhobenem Zeigefinger diskutieren.

Lies doch noch einmal seinen Eingangspost. Es geht in diesem Fall nicht um ein einmaliges Übersehen eines Schildes. Es schreibt selbst, dass er davon wusste, dass dort nur 70 war und fuhr dennoch deutlich schneller.

Ausserderm schreibt er selbst, dass dies sein 2. mal innerhalb von 12 Monaten ist mit mehr als 26km/h zu viel (nach alter Regelung heissst das auch bereits Fahrverbot). Zusätzlich spricht er einen 3. Fall an, bei dem er sich herausrden konnte... bestätigt aber dennoch indirekt, dass er auch da zu schnell war.

Ich vertrete auch die Meinung, dass ein einmaliges Übersehen eines Schildes noch nicht zu einem Fahrverbot führen sollte... in diesem konkreten Fall denke ich jedoch, dass ein notorischer Raser gern mal als Fußgänger unterwegs sein darf. Die Gesamtumstände deuten an, dass dieser Fahrer der Meinung ist, die StVO gelte nur für andere.

Zitat:

@WRC206 schrieb am 2. Juli 2020 um 22:07:14 Uhr:


Ja. Und ich war oft genug als Zeuge vor Gericht.

Dann solltest Du das doch kennen, warum dann solche Antworten?

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 3. Juli 2020 um 06:17:45 Uhr:


...die StVO gelte nur für andere.

Alle Gesetzte gelten immer nur für Andere. Wäre ja auch schön blöd, wenn sie nur für den gelten, dee sie sich ausgedacht hat.

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