Folgen eines Zeugnisverweigerungsrecht
Hallo zusammen,
ich wurde "geblitzt", weil ich zu schnell war. Dieses Vergehen ist mein zweites innerhalb eines Jahres mit einem Punkt in Flensburg und es droht, den Führerschein für einen Monat abzugeben.
Allerdings wurde das Foto von der Seite geschossen. Das Ordnungsamt sagte, dass es kein frontal Foto gebe.
Nun habe ich Einspruch erhoben, mit der Begründung, dass ich den Fahrer nicht eindeutig identifizieren kann und von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch gemacht.
Der Fall liegt nun beim Amtsgericht.
Dieser Termin wurde wegen der Corona-Krise zweimal verschoben.
Meine Fragen dazu:
Was könnte passieren, wenn ich meinen Einspruch kurz vor Gerichtstermin zurückziehe und ich einen aus meiner Familie als Fahrer angebe? Ist eine Gegenüberstellung zwischen mir und dem angegeben Familienmitglied möglich?
Müsste aufgrund der zweimaligen Verschiebung der Gerichtstermine, die Verjährung eintreten?
Zur Info:
Ich habe schon Mal einen ähnlichen Fall gehabt, wo das Foto recht pixelig war und ich von der Richterin frei gesprochen wurde, weil ich auch da von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch gemacht hatte und die Richterin erklärte, dass man in der Tat den Fahrer nicht eindeutig erkennen könne.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Aksel279 schrieb am 1. Juli 2020 um 22:04:09 Uhr:
...und brauche kein "Hans Wurst"...
Oha
Zitat:
@Aksel279 schrieb am 1. Juli 2020 um 22:04:09 Uhr:
Ich kann dir mal was beibringen...wenn du im leben wirklich etwas erreichen willst, musst du die Gesetzte kennen und sie zu nutzen wissen. Sonst endest du am Boden, wie die meisten Anhnungslosen.
Früher wohl auch vom Opa Werthers Echte bekommen, weil du "was ganz besonderes" bist?
Zitat:
@Aksel279 schrieb am 1. Juli 2020 um 22:04:09 Uhr:
Aber im Grunde hat man hier nichTS gescheites erfahren können, was jemand wie ich NICHT schon gewusst hat.
Z.B., dass man erst ab dem 100 Schild auch 100 fahren darf?
Zum Glück hab ich versprochen friedlicher zu werden, deswegen belasse ich es mal dabei.
70 Antworten
Eben drum. Bei den Multanova-Anlagen z. B. gibt es bei Motorrädern kein Kennzeichenfoto. Trotzdem laufen die Verfahren durch, wenn das Kennzeichen von dem Messbeamten richtig abgelesen wurde.
Anders bei ESO, da sind auch Fotos vom Kennzeichen machbar.
Zitat:
@Aksel279 schrieb am 1. Juli 2020 um 16:20:02 Uhr:
Nun habe ich Einspruch erhoben, mit der Begründung, dass ich den Fahrer nicht eindeutig identifizieren kann und von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch gemacht.Der Fall liegt nun beim Amtsgericht.
Was könnte passieren, wenn ich meinen Einspruch kurz vor Gerichtstermin zurückziehe und ich einen aus meiner Familie als Fahrer angebe? Ist eine Gegenüberstellung zwischen mir und dem angegeben Familienmitglied möglich?
Ich verstehe nicht, was Du vor hast.
Du hast einen Bußgeldbescheid erhalten und dagegen Einspruch eingelegt.
Wenn Du den kurz vor dem Termin zurücknimmst, wird der Bußgeldbescheid eben rechtskräftig. Da interessiert es keinen mehr, ob Du deinen Bruder oder Mork vom Ork als Fahrer benennst.
Wenn Du im Termin weiter die Fahrereigenschaft bestreitest, wird das Gericht entscheiden müssen und ggf. Beweis erheben.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 3. Juli 2020 um 12:45:22 Uhr:
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 3. Juli 2020 um 06:17:45 Uhr:
...die StVO gelte nur für andere.Alle Gesetzte gelten immer nur für Andere. Wäre ja auch schön blöd, wenn sie nur für den gelten, dee sie sich ausgedacht hat.
Ähm, hast du meine Formulierung tatsächlich nicht verstanden, oder sollte dies ein Versuch der Ironie sein?
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 3. Juli 2020 um 17:53:54 Uhr:
Zitat:
@zille1976 schrieb am 3. Juli 2020 um 12:45:22 Uhr:
Alle Gesetzte gelten immer nur für Andere. Wäre ja auch schön blöd, wenn sie nur für den gelten, dee sie sich ausgedacht hat.
Ähm, hast du meine Formulierung tatsächlich nicht verstanden, oder sollte dies ein Versuch der Ironie sein?
Diese Information wurde als geheim eingestuft. Also musst du selber drauf kommen.
Aber zum Thema ist hier wohl alles gesagt.
Die richtige Antwortet lautet: Anwalt.
Ähnliche Themen
Er selbst schrieb allein im Eingangsbeitrag von 3 solcher Vorfälle, bei einem konnte er sich jedoch rausreden, er wäre das nicht gewesen. Da ist ein Monat als Fußgänger durchaus gerechtfertigt um ihn ein wenig auf den Boden zu holen.
Vor Gericht ziehen kann hier ein Eigentor werden.... Betrachtet ihn der Richter als unbelehrbar ist der Lappen lange weg....
Auch hier wurde nicht aufmerksam gelesen.
Also, bevor hier ein komplett falscher Eindruck von mir ensteht:
Bitte lest meinen Eingangsbeitrag richtig durch. Ich weiß, dass Lesen und Verstehen zwei Paar Schuhe sind. Aber genau solche Missverständnisse sorgen für ein falsches Bild.
1. Es gab KEINE 3 Fälle in dem ich verurteilt wurde zu schnell gefahren zu sein.
Es gab bisher eine Verurteilung innerhalb von 12 Monaten. Für das erste Vergehen habe ich auch meine Strafe gezahlt und den Punkt in Flensburg kassiert.
Ich habe im Eingang von einem älteren Fall berichtet, in dem ich ebenfalls der Geschwindigkeitsüberschreitung beschuldigt wurde. Dort hat man mich freisprechen müssen, weil das Foto zu pixelig war und ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch gemacht habe (so hab ich es auch im Eingang geschrieben).
Im Nachhinein, weil hier jemand den Oberlehrer spielen musste und mich quasi zum Schwerverbrecher ernannt hat, habe ich von einem weiteren Fall berichtet, in dem ich zu UNRECHT der Geschwindigkeitsüberschreitung beschuldigt wurde. Dort wurde ich ebenfalls frei gesprochen, weil man vor Gericht festgestellt hat, dass ich in der Tat zu UNRECHT beschuldigt wurde. Denn, ich war einfach NICHT die Person auf dem Foto - so etwas gibt es auch.
Also, bisher nur einmal innerhalb 12 Monate mit einem Punkt in Flensburg verurteilt.
2. Ich habe hier das Thema eröffnet, weil ich Erfahrungswerte austauschen wollte. Dafür ist doch eigentlich die Plattform gedacht. Ich habe das Thema sicherlich nicht eröffnet, um mir sagen zu lassen, dass ich mich falsch verhalten habe oder wie arogant ich bin. Ich bin nie derjenige, der solche Gespräche anfängt. Aber wenn man mich dazu reizt, kann es eben so kommen wie es hier der Fall war. Ich bin übrigens auch kein notorischer Raser.
3. Der Gerichtstermin ist gelaufen. Ich habe weiterhin an meinem Zeugnisverweigerungsrecht gehalten und dem Richter gesagt, wer als Fahrer in Frage käme. Ich habe ihm die Personen genannt. Nun soll eine Gegenüberstellung gemacht werden.
Im Nachhinein, wenn ich über die Verhandlung nachdenke, habe ich den Anschein, dass dem Richter es gereicht hätte, wenn ich ihm irgendeinen Namen genannt hätte, weil er auch eingangs erwähnte, dass, wenn ich selbst eine andere Personen als Fahrer angeben würde, die Verjährungsfrist eingetroffen ist und somit nicht mehr belangt werden könne.
Ich frage mich nun, ob der Richter dennoch eine Gegenüberstellung machen kann und gemacht hätte, wenn ich ihm eine andere Person als Fahrer genannt hätte, um auszuschließen, dass ich nicht der Fahrer zur Tatzeit war?
@Aksel279 Ich finde Du brauchst Dich hier nicht rechtfertigen. Manche User können nicht die Finger von der tastatur lassen und müssen Bewerten und Verurteilen. Ein Einfaches Antworten oder eben nichts schreiben geht in V & S nicht.
Ja, was denn nun?
Aussage verweigert aber dem Richter Angaben über mögliche Fahrer gemacht?
Ein Widerspruch in sich. Du solltest Dir dringend einen Anwalt nehmen.
Und das hier: "wenn ich ihm eine andere Person als Fahrer genannt hätte, um auszuschließen, dass ich nicht der Fahrer zur Tatzeit war?"
ist auch so eine tolle Aussage, heißt nichts anderes als Du was anderes schreibst oder sagst als Du eigentlich meinst!
Ausschließen daß Du etwas nicht getan hast, bedeutet daß Du es zweifelsfrei gewesen bist!
Gruß Peter
Zitat:
@Aksel279 schrieb am 4. Juli 2020 um 00:58:19 Uhr:
3. Der Gerichtstermin ist gelaufen. Ich habe weiterhin an meinem Zeugnisverweigerungsrecht gehalten und dem Richter gesagt, wer als Fahrer in Frage käme.
Du bist bei dem Gerichtstermin als Zeuge vernommen worden und nicht als Beschuldigter? 😕
Hm ok, also habe ich mich wohl vor Gericht falsch verhalten, nach den Aussagen einiger. Hätte ich am besten nichts sagen sollen? Wie wäre es dann weitergegangen frage ich mich?
Was würde passieren, wenn ich kurz vor dem nächsten Termin sage, wer der fahrer war?
Übrigens: mein Anwalt ist erst in einer woche aus seinem urlaub zurück.
Zitat:
@Aksel279 schrieb am 4. Juli 2020 um 00:58:19 Uhr:
2. Ich habe hier das Thema eröffnet, weil ich Erfahrungswerte austauschen wollte. Dafür ist doch eigentlich die Plattform gedacht. Ich habe das Thema sicherlich nicht eröffnet, um mir sagen zu lassen, dass ich mich falsch verhalten habe oder wie arogant ich bin. Ich bin nie derjenige, der solche Gespräche anfängt. Aber wenn man mich dazu reizt, kann es eben so kommen wie es hier der Fall war. Ich bin übrigens auch kein notorischer Raser.
Der Ton macht die Musik und du hast, meiner Meinung nach, mit unpassenden Wörtern um dich geworfen. Bestes Beispiel ist diese Aussage:
Zitat:
@Aksel279 schrieb am 1. Juli 2020 um 22:04:09 Uhr:
Ich wurde 50 Meter vor einer Erhöhung der max. Höchstgeschwindigkeit, von 70km/h auf 100km/h, geblitzt. An solchen stellen zu blitzen ist eine offensichtliche Abzocke des Staates bzw. Der Gemeinden. Mit dieser Meinung stehe ich nicht alleine da. Wie viele der Autofahrer beschleunigen logischerweise kurz vor einem Schild, das die erlaubte max Geschwindigkeit erhöht? Selbst mein damaliger Fahrlehrer sagte, dass man kurz vor einem Schild, das die erlaubte max. Geschwindigkeit erhöht, langsam beschleunigen kann.
Als aller Erstes zum Thema Abzocke:
Dir war bekannt, welche Geschwindigkeit erlaubt ist, und dir war bekannt, dass ein Bußgeld auf dich zu kommt. Die Liste der Bußgelder sind für jeden einsehbar, und dadurch keine versteckten Kosten. Man hat dich auch in keine Falle gelöckt, da du deine Geschwindigkeit jederzeit überprüfen konntest, und sogar verprlichtet warst diese zu überprüfen. Ja, du stehst mit der Meinung der Abzocke nicht alleine da. Es gibt genug Leute, die keine Geduld haben, ein paar Sekunden bis zum Schild zu warten. Und obwohl langsam bekannt sein sollte, dass genau an diesen Stellen gerne geblitzt wird wird Gas gegeben. Soweit zum Thema Abzocke, was noch nicht zum Thema gehört, dass du im Straßenverkehr einen Fehler gemacht hast, oder gemacht haben könntest. Wer von Abzocke schreibt sehndet Signale aus, die gar nicht ausgesendet werden sollten.
Somit würde ich dich bitten, dass du zukünftig schreibst, dass die Polizei sehr kleinlich ist. Das ist passender, und die Zuhörer reagieren auch anders. Am besten jedoch ist es, wenn man sowas erst gar nicht erwähnt.
Dann das Thema nicht zu seinem Handeln zu stehen. Das pauschale sagen, dass es alle/viele doch so machen legalisiert keine Geschwindigkeitsübertretung. Daher kommt diese Formulierung hier im Forum auch nicht gut an. Außerdem verstehe ich deine Aussage auch nicht wirklich. Wenn Fahrlehrer, oder andere Autofahrer von "langsam Beschleunigen" reden meinen sie, dass man nur so schnell fahren darf, wie die Strafe vertretbar ist. (Nur ein paar Euro kostet, oder der Blitzer noch nicht los gehen drürfte.) In deinem Fall schilderst du im Erstbeitrag, dass schon ein Fahrverbot drohen könnte. Diese Form der Übertretung haben die garantiert nicht gemeint.
Zitat:
@Aksel279 schrieb am 4. Juli 2020 um 23:23:08 Uhr:
Hm ok, also habe ich mich wohl vor Gericht falsch verhalten, nach den Aussagen einiger. Hätte ich am besten nichts sagen sollen? Wie wäre es dann weitergegangen frage ich mich?Was würde passieren, wenn ich kurz vor dem nächsten Termin sage, wer der fahrer war?
Übrigens: mein Anwalt ist erst in einer woche aus seinem urlaub zurück.
Wenn ich es richtig verstanden habe, hast du bereits einen Namen gesagt, der es "möglicher Weise" sein könnte. Ich hoffe, dass diese Person dir wenigstens sehr ähnlich sieht. Beschuldige bloß niemanden als tatsächlichen Fahrer, der nicht gefahren ist. Rede lieber mit jemanden, der sich selbst belastet, weil dich das weiter bringt. Nur muss diese Person so aussehen, dass sie anhand des Bildes nicht als Fahrer ausgeschlossen werden kann.
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 3. Juli 2020 um 00:28:37 Uhr:
....... Deswegen ist es völlig legal bis zum Schild zu messen.
Oder wie es meine Fahrlehrer ausdrückten, ein Limit gilt ab Schild bis Schild.
Dies gilt insbesondere auch für das profane Schild „Ortsende“,
wird oft genug vergessen.....
Zitat:
@MvM schrieb am 5. Juli 2020 um 04:04:20 Uhr:
Zitat:
@Aksel279 schrieb am 4. Juli 2020 um 00:58:19 Uhr:
2. Ich habe hier das Thema eröffnet, weil ich Erfahrungswerte austauschen wollte. Dafür ist doch eigentlich die Plattform gedacht. Ich habe das Thema sicherlich nicht eröffnet, um mir sagen zu lassen, dass ich mich falsch verhalten habe oder wie arogant ich bin. Ich bin nie derjenige, der solche Gespräche anfängt. Aber wenn man mich dazu reizt, kann es eben so kommen wie es hier der Fall war. Ich bin übrigens auch kein notorischer Raser.Der Ton macht die Musik und du hast, meiner Meinung nach, mit unpassenden Wörtern um dich geworfen. Bestes Beispiel ist diese Aussage:
Zitat:
@MvM schrieb am 5. Juli 2020 um 04:04:20 Uhr:
Zitat:
@Aksel279 schrieb am 1. Juli 2020 um 22:04:09 Uhr:
Ich wurde 50 Meter vor einer Erhöhung der max. Höchstgeschwindigkeit, von 70km/h auf 100km/h, geblitzt. An solchen stellen zu blitzen ist eine offensichtliche Abzocke des Staates bzw. Der Gemeinden. Mit dieser Meinung stehe ich nicht alleine da. Wie viele der Autofahrer beschleunigen logischerweise kurz vor einem Schild, das die erlaubte max Geschwindigkeit erhöht? Selbst mein damaliger Fahrlehrer sagte, dass man kurz vor einem Schild, das die erlaubte max. Geschwindigkeit erhöht, langsam beschleunigen kann.Als aller Erstes zum Thema Abzocke:
Dir war bekannt, welche Geschwindigkeit erlaubt ist, und dir war bekannt, dass ein Bußgeld auf dich zu kommt. Die Liste der Bußgelder sind für jeden einsehbar, und dadurch keine versteckten Kosten. Man hat dich auch in keine Falle gelöckt, da du deine Geschwindigkeit jederzeit überprüfen konntest, und sogar verprlichtet warst diese zu überprüfen. Ja, du stehst mit der Meinung der Abzocke nicht alleine da. Es gibt genug Leute, die keine Geduld haben, ein paar Sekunden bis zum Schild zu warten. Und obwohl langsam bekannt sein sollte, dass genau an diesen Stellen gerne geblitzt wird wird Gas gegeben. Soweit zum Thema Abzocke, was noch nicht zum Thema gehört, dass du im Straßenverkehr einen Fehler gemacht hast, oder gemacht haben könntest. Wer von Abzocke schreibt sehndet Signale aus, die gar nicht ausgesendet werden sollten.Somit würde ich dich bitten, dass du zukünftig schreibst, dass die Polizei sehr kleinlich ist. Das ist passender, und die Zuhörer reagieren auch anders. Am besten jedoch ist es, wenn man sowas erst gar nicht erwähnt.
Dann das Thema nicht zu seinem Handeln zu stehen. Das pauschale sagen, dass es alle/viele doch so machen legalisiert keine Geschwindigkeitsübertretung. Daher kommt diese Formulierung hier im Forum auch nicht gut an. Außerdem verstehe ich deine Aussage auch nicht wirklich. Wenn Fahrlehrer, oder andere Autofahrer von "langsam Beschleunigen" reden meinen sie, dass man nur so schnell fahren darf, wie die Strafe vertretbar ist. (Nur ein paar Euro kostet, oder der Blitzer noch nicht los gehen drürfte.) In deinem Fall schilderst du im Erstbeitrag, dass schon ein Fahrverbot drohen könnte. Diese Form der Übertretung haben die garantiert nicht gemeint.
Zitat:
@MvM schrieb am 5. Juli 2020 um 04:04:20 Uhr:
Zitat:
@Aksel279 schrieb am 4. Juli 2020 um 23:23:08 Uhr:
Hm ok, also habe ich mich wohl vor Gericht falsch verhalten, nach den Aussagen einiger. Hätte ich am besten nichts sagen sollen? Wie wäre es dann weitergegangen frage ich mich?Was würde passieren, wenn ich kurz vor dem nächsten Termin sage, wer der fahrer war?
Übrigens: mein Anwalt ist erst in einer woche aus seinem urlaub zurück.
Wenn ich es richtig verstanden habe, hast du bereits einen Namen gesagt, der es "möglicher Weise" sein könnte. Ich hoffe, dass diese Person dir wenigstens sehr ähnlich sieht. Beschuldige bloß niemanden als tatsächlichen Fahrer, der nicht gefahren ist. Rede lieber mit jemanden, der sich selbst belastet, weil dich das weiter bringt. Nur muss diese Person so aussehen, dass sie anhand des Bildes nicht als Fahrer ausgeschlossen werden kann.
Du hast offensichtlich nicht gründlich gelesen. Sonst wüsstest du, wer hier den falschen Ton zuerst angeschlagen hat. Du bist sicherlich den Thread nur überflogen.
Ansonsten danke fü deinen Beitrag.
Zitat:
@Aksel279 schrieb am 5. Juli 2020 um 15:07:20 Uhr:
Du hast offensichtlich nicht gründlich gelesen. Sonst wüsstest du, wer hier den falschen Ton zuerst angeschlagen hat.
Wenn man mal genau nachliest, warst du es, der als Erster mit Ausdrücken wie Abzocke, Hans Wurst usw. um sich geworfen hat, und anderen was vom Leben beibringen wollte.
Zitat:
@Aksel279 schrieb am 4. Juli 2020 um 23:23:08 Uhr:
Hm ok, also habe ich mich wohl vor Gericht falsch verhalten, nach den Aussagen einiger.
Schwer zu sagen.
Dazu müßtest du uns erst einmal verraten, als was du vom Gericht vorgeladen wurdest.
Als Beschuldigter oder als Zeuge?