Folgen eines Zeugnisverweigerungsrecht

Hallo zusammen,

ich wurde "geblitzt", weil ich zu schnell war. Dieses Vergehen ist mein zweites innerhalb eines Jahres mit einem Punkt in Flensburg und es droht, den Führerschein für einen Monat abzugeben.

Allerdings wurde das Foto von der Seite geschossen. Das Ordnungsamt sagte, dass es kein frontal Foto gebe.

Nun habe ich Einspruch erhoben, mit der Begründung, dass ich den Fahrer nicht eindeutig identifizieren kann und von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch gemacht.

Der Fall liegt nun beim Amtsgericht.

Dieser Termin wurde wegen der Corona-Krise zweimal verschoben.

Meine Fragen dazu:

Was könnte passieren, wenn ich meinen Einspruch kurz vor Gerichtstermin zurückziehe und ich einen aus meiner Familie als Fahrer angebe? Ist eine Gegenüberstellung zwischen mir und dem angegeben Familienmitglied möglich?

Müsste aufgrund der zweimaligen Verschiebung der Gerichtstermine, die Verjährung eintreten?

Zur Info:
Ich habe schon Mal einen ähnlichen Fall gehabt, wo das Foto recht pixelig war und ich von der Richterin frei gesprochen wurde, weil ich auch da von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch gemacht hatte und die Richterin erklärte, dass man in der Tat den Fahrer nicht eindeutig erkennen könne.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Aksel279 schrieb am 1. Juli 2020 um 22:04:09 Uhr:



...und brauche kein "Hans Wurst"...

Oha

Zitat:

@Aksel279 schrieb am 1. Juli 2020 um 22:04:09 Uhr:


Ich kann dir mal was beibringen...wenn du im leben wirklich etwas erreichen willst, musst du die Gesetzte kennen und sie zu nutzen wissen. Sonst endest du am Boden, wie die meisten Anhnungslosen.

Früher wohl auch vom Opa Werthers Echte bekommen, weil du "was ganz besonderes" bist?

Zitat:

@Aksel279 schrieb am 1. Juli 2020 um 22:04:09 Uhr:



Aber im Grunde hat man hier nichTS gescheites erfahren können, was jemand wie ich NICHT schon gewusst hat.

Z.B., dass man erst ab dem 100 Schild auch 100 fahren darf?

Zum Glück hab ich versprochen friedlicher zu werden, deswegen belasse ich es mal dabei.

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Zitat:

@Aksel279 schrieb am 4. Juli 2020 um 00:58:19 Uhr:


Also, bevor hier ein komplett falscher Eindruck von mir ensteht:

Bitte lest meinen Eingangsbeitrag richtig durch. Ich weiß, dass Lesen und Verstehen zwei Paar Schuhe sind. Aber genau solche Missverständnisse sorgen für ein falsches Bild.

1. Es gab KEINE 3 Fälle in dem ich verurteilt wurde zu schnell gefahren zu sein.

Es gab bisher eine Verurteilung innerhalb von 12 Monaten. Für das erste Vergehen habe ich auch meine Strafe gezahlt und den Punkt in Flensburg kassiert.

Ich habe im Eingang von einem älteren Fall berichtet, in dem ich ebenfalls der Geschwindigkeitsüberschreitung beschuldigt wurde........

Im Nachhinein, weil hier jemand den Oberlehrer spielen musste und mich quasi zum Schwerverbrecher ernannt hat, habe ich von einem weiteren Fall berichtet, in dem ich zu UNRECHT der Geschwindigkeitsüberschreitung beschuldigt

Also, bisher nur einmal innerhalb 12 Monate mit einem Punkt in Flensburg verurteilt.

Also ich zähle nun 4 Fälle, und nur bei einem sagst du, du warst es nicht

1. Ein alter Fall, bei dem du es nicht warst
2 ein Fall vor Gericht, wo du behauptet hast, du warst es nicht
3 Ein Fall innerhalb der letzten 12 Monaten
4. Der aktuelle Fall.

Ich zähle 3 Fälle, in denen du es nicht explizit leugnest.
Mir persönlich ist es vollkommen egal, ob du für deine Taten bestraft wurdest, für mich zählt lediglich, wie genau du es mit Vorschriften nimmst.... Und diese scheinst du gern zu ignorieren.
Zu einem Schwerverbrecher hat dich niemand abgestempelt...aber zumindest als notorischen Raser, der auf die StVO pfeift.

Zitat:

@Aksel279 schrieb am 4. Juli 2020 um 00:58:19 Uhr:


3. Der Gerichtstermin ist gelaufen. Ich habe weiterhin an meinem Zeugnisverweigerungsrecht gehalten und dem Richter gesagt, wer als Fahrer in Frage käme. Ich habe ihm die Personen genannt. Nun soll eine Gegenüberstellung gemacht werden.

Sehr gut gemacht. Schau mal in den 164 StGB. Sollte der Richter davon ausgehen, dass der Straftatbestand erfüllt ist, wäre ein Monat zu Fuß wohl die bessere Wahl gewesen. Andere Personen fälschlicherweise als Täter zu benennen fällt explizit nicht unter die Rechte des Beschuldigten....
Andere als Täter zu benennen ist so ziemlich das dämlichste, was man vor Gericht machen kann. Nicht umsonst gibt es dafür eine Freiheitsstrafe. Aber auch damit wird man kein Schwerverbrecher...

Zitat:

@zille1976 schrieb am 3. Juli 2020 um 18:02:30 Uhr:


Diese Information wurde als geheim eingestuft. Also musst du selber drauf kommen.

Kein Problem, ich habe die höchste Sicherheitsfreigabe, die man in Deutschland erhalten kann.

Zitat:

@Aksel279 schrieb am 5. Juli 2020 um 15:07:20 Uhr:


Du hast offensichtlich nicht gründlich gelesen. Sonst wüsstest du, wer hier den falschen Ton zuerst angeschlagen hat. Du bist sicherlich den Thread nur überflogen.

Ich lese neue Themen immer von der ersten Seite an.... Bei dem von mir zitierten Beitrag habe ich mich beim lesen schon gefragt, wie man nur so ein Eigentor schießen kann. Ein bisschen Selbstreflektion täte dir gut, anstatt die Fehler bei anderen zu suchen.

Auf Grund deiner Reklamation habe ich es nochmal überprüft. Auf der ersten Seite sind 15 Beiträge, somit wurde kein Beitrag durch einen Moderator entfernt. Weitere seiten müssen nicht auf vollständigkeit geprüft werden, da der ausrutscher bereits auf der ersten seite erfolgte.

Antworten 1-5 waren Sachlich. Antwort 6 ebenfalls, mit dem Seitenhieb, dass man sich Gedanken über die Fahrweise machen sollte. Beiträge 7 und 8 waren wieder sachlich...
Die Antwort 9 kam von dir, wo du Antwort 6 zitiert hast, und unnötig von "Abzocke", und "die anderen machen es doch auch", philosophiert hast. Auf den anderen Mumpitz dieses Beitrages bin ich gar nicht mehr eingegangen.

Also wo ich herkomme geht man in den Knast wenn man bewusst versucht die Justiz in die Irre zu führen, aber wir sind ja jetzt wieder vom deutschen System am reden mag man hier wohl wieder unter der Kategorie "Kavaliersdelikt" abhaken...

Wenn ich den Eingangsbeitrag genau lese, bekomme ich den Eindruck der TS ist tatsächlich nicht selbst gefahren sondern ein Familienmitglied.
Stimmt das?
Und liege ich richtig in der Vermutung, du willst ihn nur deshalb jetzt noch nicht sofort, sondern erst später benennen um unter Umständen in oder über die Verjährungsfrist der Tat zu gelangen?

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Zitat:

@WeissNicht schrieb am 5. Juli 2020 um 19:04:07 Uhr:



Zitat:

@Aksel279 schrieb am 4. Juli 2020 um 00:58:19 Uhr:


Also, bevor hier ein komplett falscher Eindruck von mir ensteht:

Bitte lest meinen Eingangsbeitrag richtig durch. Ich weiß, dass Lesen und Verstehen zwei Paar Schuhe sind. Aber genau solche Missverständnisse sorgen für ein falsches Bild.

1. Es gab KEINE 3 Fälle in dem ich verurteilt wurde zu schnell gefahren zu sein.

Es gab bisher eine Verurteilung innerhalb von 12 Monaten. Für das erste Vergehen habe ich auch meine Strafe gezahlt und den Punkt in Flensburg kassiert.

Ich habe im Eingang von einem älteren Fall berichtet, in dem ich ebenfalls der Geschwindigkeitsüberschreitung beschuldigt wurde........

Im Nachhinein, weil hier jemand den Oberlehrer spielen musste und mich quasi zum Schwerverbrecher ernannt hat, habe ich von einem weiteren Fall berichtet, in dem ich zu UNRECHT der Geschwindigkeitsüberschreitung beschuldigt

Also, bisher nur einmal innerhalb 12 Monate mit einem Punkt in Flensburg verurteilt.


Also ich zähle nun 4 Fälle, und nur bei einem sagst du, du warst es nicht

1. Ein alter Fall, bei dem du es nicht warst
2 ein Fall vor Gericht, wo du behauptet hast, du warst es nicht
3 Ein Fall innerhalb der letzten 12 Monaten
4. Der aktuelle Fall.

Ich zähle 3 Fälle, in denen du es nicht explizit leugnest.
Mir persönlich ist es vollkommen egal, ob du für deine Taten bestraft wurdest, für mich zählt lediglich, wie genau du es mit Vorschriften nimmst.... Und diese scheinst du gern zu ignorieren.
Zu einem Schwerverbrecher hat dich niemand abgestempelt...aber zumindest als notorischen Raser, der auf die StVO pfeift.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 5. Juli 2020 um 19:04:07 Uhr:



Zitat:

@Aksel279 schrieb am 4. Juli 2020 um 00:58:19 Uhr:


3. Der Gerichtstermin ist gelaufen. Ich habe weiterhin an meinem Zeugnisverweigerungsrecht gehalten und dem Richter gesagt, wer als Fahrer in Frage käme. Ich habe ihm die Personen genannt. Nun soll eine Gegenüberstellung gemacht werden.

Sehr gut gemacht. Schau mal in den 164 StGB. Sollte der Richter davon ausgehen, dass der Straftatbestand erfüllt ist, wäre ein Monat zu Fuß wohl die bessere Wahl gewesen. Andere Personen fälschlicherweise als Täter zu benennen fällt explizit nicht unter die Rechte des Beschuldigten....
Andere als Täter zu benennen ist so ziemlich das dämlichste, was man vor Gericht machen kann. Nicht umsonst gibt es dafür eine Freiheitsstrafe. Aber auch damit wird man kein Schwerverbrecher...

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 5. Juli 2020 um 19:04:07 Uhr:



Zitat:

@zille1976 schrieb am 3. Juli 2020 um 18:02:30 Uhr:


Diese Information wurde als geheim eingestuft. Also musst du selber drauf kommen.

Kein Problem, ich habe die höchste Sicherheitsfreigabe, die man in Deutschland erhalten kann.

Du gehörst offensichtlich auch zu denen die nicht aufmerksam lesen können. Ich habe auch keine Zeit dir die Sachlage nochmal genau zu erklären - ließ einfach nochmal und genauer.

Ich nehme die Rechte und Pflichten sehr genau, so viel will ich dir sagen.

Du scheinst einer von denen zu sein, die aus Langeweile auf die Tasten hauen und mit Absicht die Fakten verdrehen. - aber nicht mit mir. Menschen wie du solltest eine langzeit maulsperre bekommen, damit sie keine Fakten mehr verdrehen können.

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 5. Juli 2020 um 20:36:39 Uhr:


Wenn ich den Eingangsbeitrag genau lese, bekomme ich den Eindruck der TS ist tatsächlich nicht selbst gefahren sondern ein Familienmitglied.
Stimmt das?
Und liege ich richtig in der Vermutung, du willst ihn nur deshalb jetzt noch nicht sofort, sondern erst später benennen um unter Umständen in oder über die Verjährungsfrist der Tat zu gelangen?

Danke, für deine Aufmerksamkeit und dass du einer der wenigen bist, die sich wirklich genau meinen thread durchgelesen haben.

Zitat:

@Aksel279 schrieb am 5. Juli 2020 um 23:53:12 Uhr:


Du gehörst offensichtlich auch zu denen die nicht aufmerksam lesen können. Ich habe auch keine Zeit dir die Sachlage nochmal genau zu erklären - ließ einfach nochmal und genauer.

Ich nehme die Rechte und Pflichten sehr genau, so viel will ich dir sagen.

Du scheinst einer von denen zu sein, die aus Langeweile auf die Tasten hauen und mit Absicht die Fakten verdrehen. - aber nicht mit mir. Menschen wie du solltest eine langzeit maulsperre bekommen, damit sie keine Fakten mehr verdrehen können.

Sag mal merkst du nicht, dass du dich immer weiter in die Scheiße reitest???

Verlange nicht von anderen etwas, an das du dich selbst nicht hälst. Du liest die Beiträge doch selbst nicht genau, und haust irgendwas unüberlegtes in die Tasten, wodurch du dich unnötig selbst belastest. Mit deiner Tonart vertreibst du die Leute, die bereit sind, sich mit dem Thema zu befassen. Zeitgleich ziehst du die Leute an, die der Meinung sind, dass du nicht zu deinen Taten stehst. Da du dich genau auf diese Leute konzentriest lenkst du dein Thema in diese Richtung, und wirst nicht mehr zum Ziel kommen.

Wenn du eine Maulsperre für einige User willst, musst du es nur einem Moderator mitteilen. Der macht den Beitrag dicht, und das Thema ist gegessen. Vielleicht bekommt ein Moderator auch von sich aus den Wunsch hier abzuschließen, damit dir gereizte Stimmung vorbei ist. Immerhin wurde deine eigentliche Frage bereits beantwortet, auch wenn ich nicht weiß, wie du auf diese Frage kommst. Wenn dein Anwalt die den Rat mit dem Zeugnisverweigerungsrecht gegeben hat, wird er dich gründlich aufgeklärt haben. Wenn du irgendwelhes Halbwissen im Internet gelesen hast, und damit vor Gericht glänzen wolltest, hast du ein Problem.

Dir sollte klar sein, dass du was von uns willst, und nicht wir was von dir. Wenn du eine Lösung willst, wirst du die Sachlage noch einige Male schildern müssen. Dabei solltest du nur die Sachen angeben, die für das Thema (bzw die Rolle, die du vor Gericht spielen willst) wichtig sind. Du hast bereits angegeben nicht gefahren zu sein. Somit braucht man sich nicht mit der Vorgeschichte von einer Person zu befassen, die nicht gefahren ist.

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 5. Juli 2020 um 20:36:39 Uhr:


Wenn ich den Eingangsbeitrag genau lese, bekomme ich den Eindruck der TS ist tatsächlich nicht selbst gefahren sondern ein Familienmitglied.
Stimmt das?
Und liege ich richtig in der Vermutung, du willst ihn nur deshalb jetzt noch nicht sofort, sondern erst später benennen um unter Umständen in oder über die Verjährungsfrist der Tat zu gelangen?

Er hat angegeben, wo der Blitzer stand. Wenn er nicht gefahren ist, hätte er es nicht wissen können. Außer der wirkliche Fahrer hat es ihm gesagt, aber dann passen einige seiner Formuliereungen nicht. Wer vor Gericht in die Rolle des Ahnungslosen Fahrzeughalters schlüpfen will, muss seine Gedanken ordnen, und ausdrücken können. Ebenso ist Selbstrefelektion wichtig. Da er hier im Forum alle drei Sachen nicht gemacht hat, sagt mir mein Bauchgefühl, dass er sich vor Gericht bereits verplappert hat. Dazu muss man sich z.B. den Beitrag vom 4. Juli 2020 um 00:58:19 Uhr durchlesen.

Zitat:

@Aksel279 schrieb am 1. Juli 2020 um 16:20:02 Uhr:


ich wurde "geblitzt", weil ich zu schnell war. Dieses Vergehen ist mein zweites innerhalb eines Jahres mit einem Punkt in Flensburg und es droht, den Führerschein für einen Monat abzugeben.

Zitat:

@Aksel279 schrieb am 5. Juli 2020 um 23:53:12 Uhr:


Ich nehme die Rechte und Pflichten sehr genau, so viel will ich dir sagen.

Fein, dann beachte das Zitat (ganz oben zitiert) aus deinem ersten Beitrag und nimm die Strafe (Fahrverbot) wie ein Mann und höre auf dich rauszuwinden. Du wurdest 2 mal in 12 Monaten derart schnell geblitzt, dass ein Fahrverbot ansteht. Warum nimmst du die Pflicht nicht so genau, das Geschwindigkeitsgebot einzuhalten? Rechte einfordern, aber Pflichten nicht... Klasse.

Zitat:

@Aksel279 schrieb am 5. Juli 2020 um 23:53:12 Uhr:


Du scheinst einer von denen zu sein, die aus Langeweile auf die Tasten hauen und mit Absicht die Fakten verdrehen. - aber nicht mit mir. Menschen wie du solltest eine langzeit maulsperre bekommen, damit sie keine Fakten mehr verdrehen können.

Und nun bitte. Welche Fakten verdrehe ich, wenn ich dich zitiere? Wurdest du nun insgesamt mindestens 4 mal angeschrieben und bei 3 von diesen Fällen warst du der Fahrer? Ok, in einem wurdest du nicht verurteilt, weil du dich rauswinden konntest. In mindestens den beiden letzten Fällen warst du es nach eigener Aussage.
Hast du nun eine Straftat nach §164 StGB begangen? In einfachem Deutsch: Hast du jemand anderen bezichtigt, dieser könnte es gewesen sein?

Zitat:

@Aksel279 schrieb am 5. Juli 2020 um 23:55:49 Uhr:



Zitat:

@Kornpeter schrieb am 5. Juli 2020 um 20:36:39 Uhr:


Wenn ich den Eingangsbeitrag genau lese, bekomme ich den Eindruck der TS ist tatsächlich nicht selbst gefahren sondern ein Familienmitglied.
Stimmt das?
Und liege ich richtig in der Vermutung, du willst ihn nur deshalb jetzt noch nicht sofort, sondern erst später benennen um unter Umständen in oder über die Verjährungsfrist der Tat zu gelangen?

Danke, für deine Aufmerksamkeit und dass du einer der wenigen bist, die sich wirklich genau meinen thread durchgelesen haben.

Zitat:

@Aksel279 schrieb am 1. Juli 2020 um 16:20:02 Uhr:


ich wurde "geblitzt", weil ich zu schnell war. Dieses Vergehen ist mein zweites innerhalb eines Jahres mit einem Punkt in Flensburg und es droht, den Führerschein für einen Monat abzugeben.

Es ist schon schade, dass man seinen Eingangspost nicht mehr bearbeiten kann, oder? Genaues lesen fördert das fett hervorgehobene zu Tage. Dort steht nicht "mein Fahrzeug wurde geblitzt, weil jemand damit zu schnell war".

Selbst wenn es so gewesen wäre.... wie war das mit den Pflichten sehr genau nehmen? Also die Pflicht den tatsächlichen Fahrer zu benennen?

Zitat:

@MvM schrieb am 6. Juli 2020 um 06:02:02 Uhr:


musst du es nur einem Moderator mitteilen. Der macht den Beitrag dicht, und das Thema ist gegessen. Vielleicht bekommt ein Moderator auch von sich aus den Wunsch hier abzuschließen, damit dir gereizte Stimmung vorbei ist.

*räusper*

Gibt auch noch Forenpaten....

@Weissnicht klasse!

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 6. Juli 2020 um 07:02:22 Uhr:


@MvM schrieb am 6. Juli 2020 um 06:02:02 Uhr:
musst du es nur einem Moderator mitteilen. Der macht den Beitrag dicht, und das Thema ist gegessen. Vielleicht bekommt ein Moderator auch von sich aus den Wunsch hier abzuschließen, damit dir gereizte Stimmung vorbei ist.

*räusper*

Zitat:

Gibt auch noch Forenpaten....

Würde wenn ich könnte +10 geben, kann aber leider nur 1 geben

Na, dann mach ich dem hier mal wunschgemäß ein Ende.

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