Folgen eines Zeugnisverweigerungsrecht

Hallo zusammen,

ich wurde "geblitzt", weil ich zu schnell war. Dieses Vergehen ist mein zweites innerhalb eines Jahres mit einem Punkt in Flensburg und es droht, den Führerschein für einen Monat abzugeben.

Allerdings wurde das Foto von der Seite geschossen. Das Ordnungsamt sagte, dass es kein frontal Foto gebe.

Nun habe ich Einspruch erhoben, mit der Begründung, dass ich den Fahrer nicht eindeutig identifizieren kann und von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch gemacht.

Der Fall liegt nun beim Amtsgericht.

Dieser Termin wurde wegen der Corona-Krise zweimal verschoben.

Meine Fragen dazu:

Was könnte passieren, wenn ich meinen Einspruch kurz vor Gerichtstermin zurückziehe und ich einen aus meiner Familie als Fahrer angebe? Ist eine Gegenüberstellung zwischen mir und dem angegeben Familienmitglied möglich?

Müsste aufgrund der zweimaligen Verschiebung der Gerichtstermine, die Verjährung eintreten?

Zur Info:
Ich habe schon Mal einen ähnlichen Fall gehabt, wo das Foto recht pixelig war und ich von der Richterin frei gesprochen wurde, weil ich auch da von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch gemacht hatte und die Richterin erklärte, dass man in der Tat den Fahrer nicht eindeutig erkennen könne.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Aksel279 schrieb am 1. Juli 2020 um 22:04:09 Uhr:



...und brauche kein "Hans Wurst"...

Oha

Zitat:

@Aksel279 schrieb am 1. Juli 2020 um 22:04:09 Uhr:


Ich kann dir mal was beibringen...wenn du im leben wirklich etwas erreichen willst, musst du die Gesetzte kennen und sie zu nutzen wissen. Sonst endest du am Boden, wie die meisten Anhnungslosen.

Früher wohl auch vom Opa Werthers Echte bekommen, weil du "was ganz besonderes" bist?

Zitat:

@Aksel279 schrieb am 1. Juli 2020 um 22:04:09 Uhr:



Aber im Grunde hat man hier nichTS gescheites erfahren können, was jemand wie ich NICHT schon gewusst hat.

Z.B., dass man erst ab dem 100 Schild auch 100 fahren darf?

Zum Glück hab ich versprochen friedlicher zu werden, deswegen belasse ich es mal dabei.

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Zitat:

@Aksel279 schrieb am 1. Juli 2020 um 22:27:36 Uhr:


Ich bin hier, um die Möglichkeiten in diesem Fall durch zu gehen.

Da du hier keinerlei Details und Fotos veröffentlichst - also dir niemand hier konkrete Ratschläge geben kann - bleibt als Rat eigentlich nur dir einen erfahrenen Anwalt im Bereich Verkehrsrecht zu nehmen.

ausserdem ist hier rechtsberatung verboten

Zitat:

@Aksel279 schrieb am 1. Juli 2020 um 22:04:09 Uhr:


Selbst der Polizist, der als Zeuge zu diesem Fall geladen wurde, wurde noch vor Beginn der Verhandlungen gebeten draußen zu warten.
Wo war denn bitte hier die Sorgfalt der Ämter bitte!!!

Was willst du damit sagen?

Jeder Zeuge wird bei der Vernehmung des Betroffenen vor die Tür geschickt und dann bei Bedarf reingerufen

Zitat:

So! Wie gesagt, ich wollte solch ein Thema nicht Anfangen und brauche kein "Hans Wurst" der mich eines besseren belehren will.

Ich kann dir mal was beibringen...wenn du im leben wirklich etwas erreichen willst, musst du die Gesetzte kennen und sie zu nutzen wissen. Sonst endest du am Boden, wie die meisten Anhnungslosen. Deshalb bin ich eigentlich hier, um nicht ganz ahnungslos in die Verhandlung zu gehen. Aber im Grunde hat man hier nichTS gescheites erfahren können, was jemand wie ich NICHT schon gewusst hat.

Jetzt gibst du aber Gas.😁

Und auch hier prompt geblitzt worden. 🙂
Dein Fahrlehrer muss ja ne tolle Leuchte gewesen sein, aber das glaube ich trotzdem nicht, daß der damit sagen wollte
dass man bereits 50 m VOR (!) dem Ende der Tempobeschraenkung diese um satte 50 % (!) überschreiten solle.
Mindestens Tacho 110 nach Deiner Schilderung.
Ich weiß nicht welches Auto du fährst und wie stark es von 70 auf Tacho 110 beschleunigt, aber ich bräuchte dazu bestimmt mind. 200 m Anlauf.
Aber das willsts sowieso nicht hören, bloss Tips und Ratschläge wie man sich vor der ungerechten "Abzocke"
drücken kann.
Schon komisch, einerseits von Staat,Ämtern,Gemeinden usw. absolut seriöses und korrektes Verhalten einfordern unter Wahrung aller Formen,Fristen und Gesetze...andrerseits selbst sich nicht drum scheren und tricksen,lügen,dumm stellen daß sich Haare aufstellen.
Super Vorbild für alle Teenager. 🙂

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Zitat:

@Kornpeter schrieb am 2. Juli 2020 um 05:02:01 Uhr:


Und auch hier prompt geblitzt worden. 🙂
Dein Fahrlehrer muss ja ne tolle Leuchte gewesen sein, aber das glaube ich trotzdem nicht, daß der damit sagen wollte
dass man bereits 50 m VOR (!) dem Ende der Tempobeschraenkung diese um satte 50 % (!) überschreiten solle.
Mindestens Tacho 110 nach Deiner Schilderung.
Ich weiß nicht welches Auto du fährst und wie stark es von 70 auf Tacho 110 beschleunigt, aber ich bräuchte dazu bestimmt mind. 200 m Anlauf.
Aber das willsts sowieso nicht hören, bloss Tips und Ratschläge wie man sich vor der ungerechten "Abzocke"
drücken kann.
Schon komisch, einerseits von Staat,Ämtern,Gemeinden usw. absolut seriöses und korrektes Verhalten einfordern unter Wahrung aller Formen,Fristen und Gesetze...andrerseits selbst sich nicht drum scheren und tricksen,lügen,dumm stellen daß sich Haare aufstellen.
Super Vorbild für alle Teenager. 🙂

Du gehörst wohl auch zu denen, die nicht aufmerksam lesen können. Von 110 kmh war nie die Rede. Ich frage mich, wo du das her hast. Auch 50% Geschwindigkeitsüberschreitung ist falsch. Ich denke, hier hast du nicht rechnen können.

Es geht einfach darum, die Fehler des Systems, hier in dem Fall das Foto von der Seite, zu nutze zu machen. Ein Anwalt würde nichts anderes machen.

Bitte nicht nur aus Langeweile schreiben. Wenn jemand Erfahrung mit solch einer Situation hatte, darf er/sie gerne etwas dazu beitragen.

@Aksel279

Den Fehler hast du begangen, in dem du bewusst die zHg überschritten hast und jetzt jammerst du über die Konsequenzen.

Und als Serientäter hast du dir das Fahrverbot redlich verdient!

Ändere deine Einstellung zum System und dein Fahrverhalten und du lebst deutlich entspannter.

Das Mimimi kannst du dir und uns dann ersparen!

Deine arrogante und oberlehrerhafte Art, gepaart mit dieser renitenten Uneinsichtigkeit machen dich zu einem sehr schlechten Verkehrsteilnehmer und unangenehmen Mitmenschen.

Grüße vom Armani-Biker...

Das ist also geklärt.
Jetzt könnt ihr dann ohne weiter persöhnlich zu werden zur Sache zurück kommen.

Moorteufelchen/MT-Moderation

Btw: Zeugen, wie auch der angeführte Polizist im berichteten Fall zuvor, müssen immer erst draußen warten, nachdem zuvor ihre Anwesenheit festgestellt wurde.

Mich wundert sehr, dass die Behörden Beweisfotos verschicken, auf denen das Gesicht nicht deutlich genug zu sehen ist. Selbst wenn sich da jemand auf "zu unscharf" rausreden wollte, übersenden die Kollegen dann HD-Bilder, wo man sehen kann, wie gut rasiert man war.

Aber, wenn das wirklich so ist und man nicht zweifelsfrei nachweisen kann, dass Du gefahren bist, kann man Dir meines Wissens einen Fahrtenbuch-Zwang auferlegen. Jedenfalls war das früher einmal so. Sicher gehst Du jedenfalls nur, wenn Du, wie hier schon mehrfach geraten, einen Anwalt zu Rate ziehst.

Und auch noch eine Anmerkung, die man sich nur schwer verkneifen kann: Auch wenn hier manche Reaktionen ein wenig persönlich wurden: Deine Reaktion darauf hat diese wohl eher bestätigt, als widerlegt.

Zitat:

@Aksel279 schrieb am 1. Juli 2020 um 16:20:02 Uhr:


....
Was könnte passieren, wenn ich meinen Einspruch kurz vor Gerichtstermin zurückziehe und ich einen aus meiner Familie als Fahrer angebe? Ist eine Gegenüberstellung zwischen mir und dem angegeben Familienmitglied möglich?...

natürlich

Zitat:

@Aksel279 schrieb am 1. Juli 2020 um 16:20:02 Uhr:


....
Müsste aufgrund der zweimaligen Verschiebung der Gerichtstermine, die Verjährung eintreten?
...

nope

Wenn man Gesetzesänderungen anstrebt, wie z.B. das Verkehrsschilder schon vor dem Aufstellungsort ihre Wirkung entfalten macht man das über die Wahlurne. Vor dem Richter wegen des entsprechenden Verstoßes ist etwas spät.

Deine dummen Beleidigungen /Kommentare kannst Du Dir da hinstecken, wo die Sonne nicht scheint.

Ich arbeite lange genug mit unseren Gesetzen. Oft genug sind mir solche Luftpumpenkommentare dabei unter gekommen. Einfach nur billig und ohne Niveau.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein solcher Mensch mir etwas beibringen könnte.

Du solltest Dir vorher mal genau überlegen, was Du hier zum Besten gibts und mit welchen Antworten man rechnen muss.

Im Gegensatz zur Dir haben die jungen Menschen hier weitaus mehr Grips.

@ Moorteufelchen

Ich habe nur auf den Kommentar geantwortet und versucht keine Beleidigungen von mir zu geben. Sorry

Unabhängig von der moralischen Beurteilung des Sachverhalts und den Umgangsformen des Threaderstellers würde mich interessieren, wie ein Foto von der Seite überhaupt zustande kommen kann. Hat da jemand von Hand eine Radaranlage bedient? In solchen Fällen gibt es gelegentlich Schwachstellen, z.B. weil die Anlage nicht geeicht oder der Bediener nicht ausgebildet war. Das ist aber ein anderer Ansatz als die Zeugnisverweigerung. Woher hast Du die Information, dass es kein Foto von vorn gibt - hast Du da angerufen?

Zitat:

@ Moorteufelchen

Ich habe nur auf den Kommentar geantwortet und versucht keine Beleidigungen von mir zu geben. Sorry

Äh, auf welchen Kommentar?

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 2. Juli 2020 um 13:18:55 Uhr:



Zitat:

@ Moorteufelchen

Ich habe nur auf den Kommentar geantwortet und versucht keine Beleidigungen von mir zu geben. Sorry

Äh, auf welchen Kommentar?

Lesen

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 2. Juli 2020 um 13:18:55 Uhr:



Zitat:

@ Moorteufelchen

Ich habe nur auf den Kommentar geantwortet und versucht keine Beleidigungen von mir zu geben. Sorry

Äh, auf welchen Kommentar?

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