Fluoreszierende / Neon-Farben am Auto.... welche sind erlaubt?

Hallo zusammen.

es geht mir darum, ich möchte mein Auto Folieren und endlich mal eine andere und auffällige Farbe haben.

ich dachte da an ein Neon-Grün.

Jetzt kommt aber das große ABER:
in D dürfen Autos in den Farben, wie polizeiwagen beklebt werden. Soweit ich weiss sind von den fluoreszierenden Farben, Rot - Rot-Orange- und Orange nicht für den zivilen Gebrauch erlaubt.
Somit dürfte ja Neon-grün, Neon-Blau, Neon Gelb usw. noch erlaubt sein oder?

wenn die Neon-Farben trotzem nicht erlaub sind, dann macht mich diese Seite etwas stutzig, wo man einen Mini von "werk" in Neongrün bekommt:
http://www.carpassion.com/magazin/676-mini-ringtool.html

Ich muss dazu sagen, das mein Auto nicht komplett neon-grün würde, da es ein Cabrio ist und das Stoffverdeck halt schwarz ist und bleibt 😉

ich würd gern eure Meinungen, Anregungen und Tipps dazu hören.

Hier im Forum gibt es zwar schon ein Thema mit einem Audi 80 in Gift/neon-grün, aber das Thema ist von 2005. Eventuell hat sich ja in den letzten jahren die Gesetzteslage etwas geändert oder ähnliches.

Achja, die farbe von dem zweiten Auto ist eine echtaufnahme, ohne Photoshop.
dabei handelt es sich um die Folie: oracal 6510 Grün

gruß. Alex

Beste Antwort im Thema

Der TE hat doch nach einer stinknormalen Farbe Neon-Grün gefragt, das hat überhaupt nichts mit der Leuchtfarbendiskussion hier zu tun 😕

Das Mini-Center Koblenz bietet einen neongrünen Mini an, und wenn ihr mal nach "auto neongrün" googelt, poppen Tausende Autos auf …

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RAL 3026 ist keine fluoreszierende Farbe.

Warum nicht ? 

Weil RAL 3026 lediglich eine Farbangabe ist und nichts über Fluoreszenz aussagt. Es gibt sicher Lacke und Folien in dieser Farb, die als fluoreszierend ausgeführt sind, die Farbangabe nach RAL beinhaltet das aber nicht.

Dürfte auch RAL3024 gewesen sein 😉 Ist nämlich der Standard bei Feuerwehren. Dort sind die Farben dann aber eigentlich auch immer fluoreszierend ausgeführt, weswegen man das wohl synonym gebraucht. Ich würde auch sagen, dass es als LTE gilt, insbesondere auch deswegen, weil für die Folien immer Ausnahmegenehmigungen eingetragen sind bei allen Fahrzeugpapieren, die ich bisher gesehen habe. Mag Zufall sein, aber es bestätigt mich eigentlich in meiner Meinung.

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Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron


Kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Fahrzeug mit fluoriszierender Farbe im privaten Bereich umgeändert werden muss.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man innerorts nicht schneller als 50 fahren darf: Ständig sehe ich welche, die das tun! 😁

Zitat:

Ein Kumpel hat sich vor gut einem Jahr ein ausser Dienst gestellten VRW (Vorausrüstwagen) MB G 280 einer Feuerwehr in RAL 3026 (Tagesleuchtorange) gekauft.
Das einzige was er umändern musste war die Blaulichter funktionslos zu machen, Stadtwappen und "Feuerwehr" runter.
Die Farbe ist geblieben und so fährt er heute rum. 

Mit was für einem Kennzeichen, und was hat er dafür für Ausnahmegenehmigungen selber erlangt oder vom Vorbesitzer übernommen? (und: in welchem Bundesland ist das?)

Beim Ausscheiden aus dem Feuerwehrdienst erlischt ja schon die Betriebserlaubnis so eines Fahrzeugs, einfach auf einen privaten Halter zulassen kann man das dann nicht mehr.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Dürfte auch RAL3024 gewesen sein 😉 Ist nämlich der Standard bei Feuerwehren.

IIRC sind die tagesleuchtroten Lackierungen üblicherweise in RAL 3024, die Folierungen dagegen in RAL 3026 (weil es die in 3024 nicht gibt)?

Falls es jemanden noch interessiert !

http://www.fola24.de/.../...it-einer-chromfolie-in-deutschland-erlaubt

Also gegen Neon-Farben spricht nichts, da sie zwar grell sind, aber nicht selbstreflektierend. Bei uns im Ort fährt auch ein Fahrzeugveredler mit Neon-Grün herum. Ohne Probleme.

Auch darf ich meinen PKW vom Design her wie einen Streifenwagen aufpimpen. Silber PKW, Blauer Streifen, weiße Schrift und weiße Streifen oben und unten vom blauen Streifen ist kein Problem.
Einzig die weiße Schrift und Streifen dürfen NICHT reflektierend sein.

Und diese reflektierende Umrissmarkierung an LKW (z.B. Edeka, Zankfahrzeuge) sind auch nur per Einzelabnahme zugelassen. Nicht pauschal.

MFG Thomas

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom



Und diese reflektierende Umrissmarkierung an LKW (z.B. Edeka, Zankfahrzeuge) sind auch nur per Einzelabnahme zugelassen. Nicht pauschal.

sogar ziemlich pauschal:

§53 StVZO
(10) Die Kennzeichnung von

(...)

3. Fahrzeugen der Klassen M2, M3, O2 und Fahrgestellen mit Fahrerhaus, unvollständigen Fahrzeugen, Sattelzugmaschinen und Fahrzeuge der Klasse N2 mit einer Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t sowie Fahrzeuge der Klassen N, O3 und O4 mit einer Breite von nicht mehr als 2 100 mm oder mit einer Länge von nicht mehr als 6 000 mm mit weißen oder gelben auffälligen Markierungen an der Seite, mit roten oder gelben auffälligen Markierungen hinten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen, und

4. Kraftfahrzeugen, die nach § 52 Absatz 3 mit Kennleuchten für blaues Blinklicht in Form eines Rundumlichts ausgerüstet sind, mit retroreflektierenden Materialien, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen,
(...)

ist zulässig. An Fahrzeugen der Klassen N2, N3, O3 und O4, die in Satz 1 Nummer 3 nicht genannt sind, müssen seitlich weiße oder gelbe, hinten rote oder gelbe auffällige Markierungen, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen, angebracht werden. Bei den in Satz 1 Nummer 3 und Satz 2 genannten Fahrzeugen ist in Verbindung mit der Konturmarkierung Werbung auch aus andersfarbigen retroreflektierenden Materialien auf den Seitenflächen der Fahrzeuge zulässig, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

Die Konturmarkierung ist also nicht nur für die meisten Fahrzeugarten zulässig, sondern für ganz viele Fahrzeuge inzwischen sogar vorgeschrieben.

(die Vorschriften im Anhang sind die ECE Regelungen 48 und 104)

@hk_do

Asche auf mein Haupt. Mein Wissen bezügl. der Umrißmarkierung stammt aus der Anfangszeit, wo das erstmals in den Verkehr kam.
Danach habe ich mich nicht mehr um die Zulassungsmodalitäten gekümmert.

MFG Thomas

aktuell und goldig...

https://www.spiegel.de/.../...auto-bei-kontrolle-sicher-a-1291450.html

gut dass hochglanzpolierte Airstreams weiterhin kein Problem sind :-)

Zitat:

@Blackmen schrieb am 14. Oktober 2019 um 12:44:14 Uhr:


aktuell und goldig...

https://www.spiegel.de/.../...auto-bei-kontrolle-sicher-a-1291450.html

So ne Farbe fährt auch bei uns in der Stadt rum, vielleicht liest die Polizei ja auch den Artikel 😛

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 14. Oktober 2019 um 20:41:12 Uhr:


So ne Farbe fährt auch bei uns in der Stadt rum, vielleicht liest die Polizei ja auch den Artikel 😛

Die Farbe selber dürfte gar nicht so kritisch sein; kritisch sind eher diese Hochglanzeffekte, die sich reflektiv verstärken, wenn da Licht draufkommt. Möglicherweise aus genau diesem Grund sind zugelassene Reflektoren, egal, ob Rot, Gelb oder Weiß, eher mit einer geriffelten Oberfläche, wo das draufscheinende Licht gebrochen wird, so daß es nicht blenden kann.

Der hier rumfährt hat die gleiche Gold glänzende Folierung drauf.
Mattes „Gold“ fällt dagegen kaum auf

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