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FK Schalensitze in Corsa B einbauen

Opel Corsa B

Hallo,

ich habe vor einiger Zeit zwei schicke Schalensitze von FK getickt. In den Dingern sitzt es sich super-bequem! Deswegen sollen die in meinen Corsa B rein, damit mir im nächsten Sommer auf der Fahrt nach Kroatien nicht die Knochen weh tun. ;-)

Nun der Punkt: Die Sitze haben keine Schienen und Konsolen! Mir wurde gesagt, dass ich für die auf jeden Fall auch passende Sitzschienen besorgen muss. Die kosten allerdings bei FK pro Stück um die 60 Euro! Und dann ist noch die Frage, brauche ich dann auch neue Konsolen oder kann ich meine vorhandenen Konsolen behalten? Und noch besser: Ist es möglich, diese Sitze (Bohrung hat 350 mm) evtl. auf die originalen Sitzschienen anzupassen?

Falls jemand damit bereits Erfahrung hat, herzlichen Dank jetzt schonmal für jeden Tipp! :-)

Habe auch 2 Bilder beigefügt, für einen Eindruck!

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30 Antworten

HI!
Normal bleiben die Sitzkonsolen Serie und die Sitze werden dann mit einer Art Adapterwinkel an bzw mit der Konsole verschraubt.Wenn unklarheiten sind einfach mal bei FK anrufen,dann kannst die dinger auch gleich ordern.

bekommt man überhaupt noch andere eingetragen als sparco, könig, recaro?

Zitat:

Original geschrieben von Ronson001


bekommt man überhaupt noch andere eingetragen als sparco, könig, recaro?

Im B Corsa ist das nicht so'n Problem. Kommta ber auch auf den TÜV-Prüfer an.

Im C ist es schwieriger.

@WernerK
hast du Seitenairbags? Dann brauchst du noch Airbag-Rückrüst-Kits.

gruß Acki

Vor bj.96 braucht man keine Sitze eintragen. Ist aussage vom TÜV. Link such ich mal raus.

Spart Geld.

Zitat:

Original geschrieben von moha91


Vor bj.96 braucht man keine Sitze eintragen. Ist aussage vom TÜV. Link such ich mal raus.

Spart Geld.

HI!

Was verstehst du unter Sitze?Opelsitze,Sportsitze,Starre oder verstellbare oder gar Vollschalen oder Halbschalen?😉

Egal was für Sitze!!!

Find leider grad den Link nicht mehr.

Zitat:

Original geschrieben von moha91


Vor bj.96 braucht man keine Sitze eintragen. Ist aussage vom TÜV. Link such ich mal raus.

Spart Geld.

Zählt da EZ 4/96 noch dazu?

Ich habe mal was von 1.6.1998 gelesen.

Leider wurde der paragraph aus der STZVO geändert...

Weil ich habe im moment auch sitz in meinen Audi verbaut und muss mal guggen ob ich die auch eingetragen bekomm.
Wenn du was findest sag mir bitte bescheid.

Zitat:

Original geschrieben von moha91


Egal was für Sitze!!!

Find leider grad den Link nicht mehr.

HI!

das glaub ich eher weniger😁

Zitat:

Sitze und Sitzkonsolen müssen bei Fahrzeugen ab Erstzulassung 1996 über entsprechende, gültige Prüfzeugnisse verfügen (Teilegutachten, EG / ECE-Prüfzeichen)

(

Quelle TÜV-Rheinland

)

gruß Acki

Nun gut dann wirds wohl über ne Einzelabnahme laufen 😛

HIER steht jetzt nichts von E-Prüfzeichen etc...
Sprich wenn ich diese Bestimmungen Erfülle dürfte es keine Probleme für eine Einzelabnahme geben oder?

nuja wir werden sehen...

HI!
Wenn du Sitze verbaut hast wo die Rückenlehne minimum sich 15Grad verstellen läßt und der Sitz mit passenden Adapterwinkeln oder Konsolen verbaut ist,dürfte es keine Probleme geben.

Also die Rückenlehne ist weit mehr als 15° Stufenlos vertsellbar.
Auch sind Feste Konsolen inkl. Laufschienen verbaut.

Die (Hosentäger) sind an den Konsolen angeschraubt. LAut TÜV solle ich nur aus den von mir verbauten M10er 8.8er Schrauben M12er 10.9er machen 🙂 aber das ist weniger das Problem.
Wegen den Sitzen habe ich so nur mit WDS-Tuning gesprochen... Ist ja hier am Ort....

Wenn es euch interessiert die Sitze habe ich HIER IN MEINEN BLOG ein paar Bildchen 🙂

Wie ich ja schon erwähnt habe bei mir handelt es sich nicht um den B Corsa 😉 sondern um nen "kleinen" Audi A6

Zitat:

Original geschrieben von maxl 909


HIER steht jetzt nichts von E-Prüfzeichen etc...

Den erwähnten Anhang ("entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen"😉 hast du sicherlich gelesen ;-) ?

§ 35a Abs. 2
Anhang I, Abschnitt 6, Anhang II, III und IV
der Richtlinie 74/408/EWG des Rates vom 22. Juli 1974 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Innenausstattung der Kraftfahrzeuge (Widerstandsfähigkeit der Sitze und ihrer Verankerung) (ABl. EG Nr. L 221 S. 1), geändert durch die
a)
Richtlinie 81/577/EWG des Rates vom 20. Juli 1981 (ABl. EG Nr. L 209 S. 34),
b)
Richtlinie 96/37/EG der Kommission vom 17. Juni 1996 (ABl. EG Nr. L 186 S. 28, Nr. L 214 S. 27, Nr. L 221 S. 71).

gruß Acki

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