FK Schalensitze in Corsa B einbauen
Hallo,
ich habe vor einiger Zeit zwei schicke Schalensitze von FK getickt. In den Dingern sitzt es sich super-bequem! Deswegen sollen die in meinen Corsa B rein, damit mir im nächsten Sommer auf der Fahrt nach Kroatien nicht die Knochen weh tun. ;-)
Nun der Punkt: Die Sitze haben keine Schienen und Konsolen! Mir wurde gesagt, dass ich für die auf jeden Fall auch passende Sitzschienen besorgen muss. Die kosten allerdings bei FK pro Stück um die 60 Euro! Und dann ist noch die Frage, brauche ich dann auch neue Konsolen oder kann ich meine vorhandenen Konsolen behalten? Und noch besser: Ist es möglich, diese Sitze (Bohrung hat 350 mm) evtl. auf die originalen Sitzschienen anzupassen?
Falls jemand damit bereits Erfahrung hat, herzlichen Dank jetzt schonmal für jeden Tipp! :-)
Habe auch 2 Bilder beigefügt, für einen Eindruck!
30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Acki68
b)
Richtlinie 96/37/EG der Kommission vom 17. Juni 1996 (ABl. EG Nr. L 186 S. 28, Nr. L 214 S. 27, Nr. L 221 S. 71).gruß Acki
Du Acki ich kürz mal ab 😉
Und Schwupp bin ich mit der EZ 4/96 vor dem 17.6 1996 😉
Also sollte es noch weniger Probleme geben oder bin ich gerade falsch?
Zitat:
Original geschrieben von maxl 909
Und Schwupp bin ich mit der EZ 4/96 vor dem 17.6 1996 😉
Ähm, die Richtlinie ist von Juni '96, das heißt doch nicht das da was über die EZ drin steht
gruß Acki
Nunja aber da ja die Richtlinie erst nach meiner EZ raus gekommen ist, ist ja Zwangsläufig alles was davor ist noch nicht damit vereinbar...
Konnte ja vorher keiner Wissen 😉
Hast du diese Richtlinie zufällig hier?
Ich habe mal was gelesen das als Stichtag der 1. Juni 1998 zählt. Finde es aber leider nicht mehr 🙁
Nein, ich such die Richtilinien jetzt nicht raus.
Der Paragraphenwust ist mir eh zu kompliziert.
Aber du findest (wenn du richtig suchst) alles auf EUR-Lex.
gruß Acki
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Acki68
Nein, ich such die Richtilinien jetzt nicht raus.
Der Paragraphenwust ist mir eh zu kompliziert.Aber du findest (wenn du richtig suchst) alles auf EUR-Lex.
gruß Acki
Oje 🙁 da kann ichs verstehen das du nicht suchen willst 😉
Nuja was soll die Sitze habe ich, drin sind sie auch schon und das hält Bombenfest....
Werde Kritische Punkte nochmals verstärken und wenns sein muss kann der TÜV gerne nachrechnen das es Hält...
Ich berichte das was dabei raus gekommen ist...
Hallo,
schon witzig, wie sich so ein Thread verselbständigen kann..:-)
Wenn die Eintragung für Fahrzeuge ab BJ ´96 gilt, bedeutet dies im Umkehrschluß, für ein Fzg. bis Baujahr 1995 ist nach Einbau von Sportsitzen/Schalensitzen keine Eintragung notwendig? Oder hab ich da was falsch verstanden..?
Wegen der Sache mit dem Einbau, ob ich auch neue Konsolen brauche oder nur die Schienen, werde ich mich mal an FK wenden.
HI!
"Hierfür müssen Autositze einen entsprechenden Verstellbereich in Längsrichtung sowie ein gewissen Winkelverstellbereich der Rückenlehne aufweisen. Es muss gewährleistet sein, dass die Sitzposition individuell den Körpermaßen angepasst werden kann. Bei zweitürigen Fahrzeugen ist zusätzlich auf die Ein- und Ausstiegsmöglichkeit als auch auf die Fluchtmöglichkeit von den hinteren Fahrgastplätzen zu achten."
das ist der Punkt warum du zb Vollschalen nicht einfach so einbaun darfst oder eingetragen bekommst.So wie ich das verstehe ist es so,wenn die anderen Sitze diese Auflagen erfüllen brauchst du sie in einem Auto vor BJ96 nicht eintragen zulassen danach natürlich schon,und dann nur mit ABE oder Gutachten etc...desweiteren können dir die hinteren Sitzplätze gestrichen werden beim 3 Türer etc..
OK, Glück gehabt, das macht es für mich leichter, wenn´s soweit ist! Meine Schüssel ist BJ ´95...!
Abnahme kostet 40 Euro, wenn ich mich recht entsinne..?
Zitat:
Original geschrieben von vauxhall corsa
HI!
Sport und vorallem Schalensitze must du immer eintragen lassen.Außer du hast halt ne ABE oder sonstiges dafür oder sind halt original Opelsitze etc..Nur ab BJ96 brauchst du fürs eingetragen halt ein Gutachten oder ABE was du vor 96 nicht brauchst zum eintragen.
HI!
Wenn es eine Einzelabnahme wird,kann es teurer werden.
Hab mich grad noch mal mit dem text auseinander gesetzt und bin nun zu einer anderen Antwort gekommen,als ich eben hier abgegeben haben,sorry.🙂
obwohl man das auch wieder so verstehn kann wie ich eben schrieb,grrr...
Zitat:
Original geschrieben von vauxhall corsa
HI!
"Hierfür müssen Autositze einen entsprechenden Verstellbereich in Längsrichtung sowie ein gewissen Winkelverstellbereich der Rückenlehne aufweisen. Es muss gewährleistet sein, dass die Sitzposition individuell den Körpermaßen angepasst werden kann. Bei zweitürigen Fahrzeugen ist zusätzlich auf die Ein- und Ausstiegsmöglichkeit als auch auf die Fluchtmöglichkeit von den hinteren Fahrgastplätzen zu achten."das ist der Punkt warum du zb Vollschalen nicht einfach so einbaun darfst oder eingetragen bekommst.So wie ich das verstehe ist es so,wenn die anderen Sitze diese Auflagen erfüllen brauchst du sie in einem Auto vor BJ96 nicht eintragen zulassen danach natürlich schon,und dann nur mit ABE oder Gutachten etc...desweiteren können dir die hinteren Sitzplätze gestrichen werden beim 3 Türer etc..
Ihr redet immer vor BJ 96...
Aber bei den ganzen TÜV richtlinien ist doch immer ein Datum dabei...
Wie 1.1 oder 1.6 hat hier villt jemand genaueres?
Ich such immer noch nach dem zusatz der STVZO wo das mit 1.6.98 stand...
So Leute ich habs gefunden
QuelleZitat:
Das mit "müssen geprüft sein" ist bei Sitzen bis Fz-Baujahr 01.Juni.1998 nicht erforderlich.
Begründung:
Im §22a StVZO stehen Sitze nicht als BG-Pflichtiges Ausrüstungsteil drin. Somit benötigen Sie erst mal keine BG.Im § 35a (2) StVZO wird folgendes verlangt:
"Personenkraftwagen, Kraftomnibusse und zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen mit Sitzverankerungen, Sitzen und, soweit ihre zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 t beträgt, an den vorderen Außensitzen zusätzlich mit Kopfstützen ausgerüstet sein."Diese " im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen" sind im allgemeinen EG/ECE-Rili´s.
Im Anhang zur StVZO finden wir dann zu § 35a (2) dies:
"Anhang I, Abschnitt 6, Anhang II, III, und IV der Richtlinie 74/408/EWG, geändert durch die Richtlinie 81/577/EWG und die Richtlinie 96/37/EG"Folglich gelten die Sitze dann als zulässig, wenn sie den Vorschriften der Rili entsprechen. Und das wird durch das E-Zeichen = die nach der Rili geforderte BG nachgewiesen.
Was steht in der Rili 74/408 EWG inkl. den Nachträgen:
"Anhang I, Abschnitt 6:
Auf jedem Sitz muss das EWG-Typgenehmigungszeichen angebracht sein, also das E-Zeichen.Anhang II befasst sich mit den M1-Fahrzeugen, also PKW bis 3,5 to zul.Ges.Gewicht ( zGG) neudeutsch: Gesamtmasse, zGM. In diesem Anhang II unter 2.6 werden die "Einstelleinrichtungen" definiert: Diese sind Einrichtungen, mit denen der Sitz oder seine Teile in eine Stellung gebracht werden können, die der Körperform des Sitzenden angepasst sind.Die Einstelleinrichtung ermöglich insbesondere:
2.6.1 Längsverstellung
2.6.2 Höhenverstellung
2.6.3 Winkelverstellung(...)Anhang III ist für Busse und AnhangIV für alle anderen Fz, die bisher nicht genannt sind."
Es ist nicht von der Lehne explizit die Rede, nur von einer allg. Winkelverstellung. Und diese kann m.E. auch mit der Konsole bewerkstelligt werden.
Nun gilt obiges aber nach den Übergangsvorschriften § 72(2) StVZO erst für Fz ab folgenden Stichtagen:
"§ 35a Abs 2, 3, 4, 5 Satz 1 und Abs 7 (Sitze, Sitzverankerungen, Kopfstützen,Anforderungen an Verankerungen und Sicherheitsgurte oder Rückhaltesysteme) ist spätestens anzuwenden 1 für erstmals in den Verkehr kommende neue Typen von
a) Kraftfahrzeugen ab dem 1. Juni 1998,
b) abweichend davon für Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t ab dem 1. Oktober 1999 und2 für alle erstmals in den Verkehr kommendena) Kraftfahrzeuge ab dem 1. Oktober 1999,
b) abweichend davon für Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t ab dem 1. Oktober 2001.Für Kraftfahrzeuge, die vor dem 1. Juni 1998 oder 1. Oktober 1999 (Nr 1a und Nr 2a) oder Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t, die vor dem 1. Oktober 1999 oder 1. Oktober 2001 (Nr 1b und Nr 2b) erstmals in den Verkehr gekommen sind, bleibt § 35a einschließlich der dazugehörenden Übergangsbestimmungen in § 72 Abs 2 in der vor dem 1. Juni 1998 geltenden Fassung anwendbar."Ergo darf ein Fz, das vor dem entsprechenden Stichtag zugelassen wurde, Sitze nach der "alten" Fassung haben.
Darf ! Weil "spätestens" dort steht. D.h., dass natürlich die EG/ECE- Rili´s auch angewendet werden dürfen und somit Sitze mit E-Kennzeichnung zulässig, jedoch eben nicht vorgeschrieben sind.Diese Fassung lautet wie folgt:
"§ 35a (2) StvZO i.d.F. vor dem 1.6.1998: Die Sitze, ihre Lehnen und ihre Befestigung müssen sicheren Halt bieten und allen im Betrieb auftretenden Beanspruchungen standhalten. Klappbare Sitze und Rückenlehnen, hinter denen sich weitere Sitze befinden und die nach hinten nicht durch eine Wand von anderen Sitzen getrennt sind, müssen sich in normaler Fahr- oder Gebrauchsstellung selbsttätig verriegeln; dies gilt nicht für seitlich klappbare Sitze (z. B. im Gang von Kraftomnibussen).Die Entriegelungseinrichtung muß von dem dahinterliegenden Sitz aus leicht zugänglich und bei geöffneter Tür auch von außen einfach zu betätigen sein. Rükkenlehnen müssen so beschaffen sein, daß für die Insassen Verletzungen nicht zu erwarten sind."Kein Wort von Lehnenverstellung, Bauartgenehmigung,...
Die angesprochene Lehnenverstellung findet man in der "Führerhausrili":
"Rili für die Gestaltung u Ausrüstung der Führerhäuser von Kraftwagen, Zgm u Arbeitsmaschinen (FührerhausRili). BMV/StV – 13/36.25.01-12 vom 26. 5. 1986,VkBl S 303: Diese Rili stellen eine Unterlage für den Sachverständigen dar, die angibt, auf welche Weise das Ziel einer sicheren Gestaltung u Ausrüstung der Führerplätze u Führerhäuser erreicht werden kann u mit welchen der vom Konstrukteur angewendeten Mitteln dieses Ziel aufgrund vorangegangener Prüfungen des Sachverständigen als gesichert zu betrachten ist. Der Sachverständige ist bei seiner Gutachtertätigkeit an diese Rili, die gewissermaßen eine Vorarbeit für die ihm gestellte Aufgabe bedeuten, ebensowenig gebunden wie der Konstrukteur, der auch unter anderen als den hier aufgeführten Konstruktionslösungsmöglichkeiten bei der Gestaltung u der Ausrüstung der Führerplätze u der Führerhäuser wählen kann. In solchen Fällen ist vom Sachverständigen in eine sorgfältige umfassende Prüfung einzutreten, für die der Hersteller den erforderlichen Zeitaufwand billigerweise berücksichtigen muß u seine Mithilfe bei der Erstellung der erforderlichen Nachweise nicht versagen kann."Hier fallen mir die Worte KANN und EBENSOWENIG WIE...GEBUNDEN auf.
Ein Wort noch zum min. geforderten Verstellbereich nach der Rili:
"Die Rückenlehne muß im unteren Bereich in der waagerechten Schnittebenenach innen gewölbt sein. Sie muß ausreichend gepolstert sein. Die Neigung der Rückenlehne gegenüber der Sitzfläche muß, ausgehend von der vom FzHersteller angegebenen Grundeinstellung, in einem Bereich von mindestens +/-5° stufenlos oder in Stufen von höchstens 2,5° ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen verstellbar sein. Die Drehachse der Rückenlehne muß horizontal u senkrecht zur Sitzlängsachse liegen."Somit wäre für ältere Fz vor oben genannten Stichtagen der Rili nach eine Lehnenverstellung von max. 10° ausreichend.
Wenn sie verbindlich anzuwenden wäre. Was sie aber laut ihrer eigenen Aussage nicht ist.
Also beim E36 kann man sich ebenfalls verrückt nach einem E-Zeichen bei Sitz/Konsole suchen, da gibt es keins! Beim E46 sollte ein Prüfzeichen vorhanden sein...
ich hoffe ich vertsoße damit nicht gegen die Linkregeln....
Super Danke nochmal. Werd dann hoffentlich keine Probleme haben wenn ich zum TÜV muss im Juni, mit mein Recaros.😁
Zitat:
Original geschrieben von vauxhall corsa
HI!Zitat:
Original geschrieben von moha91
Egal was für Sitze!!!Find leider grad den Link nicht mehr.
das glaub ich eher weniger😁
Ne PC neuinstalliert und meine Favoriten nicht gesichert wo es gespeichert wa🙁
Zitat:
Original geschrieben von moha91
Super Danke nochmal. Werd dann hoffentlich keine Probleme haben wenn ich zum TÜV muss im Juni, mit mein Recaros.😁
ich hoff auch das das bei mir hinhaut...