Firmenwagen Policy

Bin nun in das Privileg gekommen einen Firmenwagen bestellen zu dürfen. Aufgrund unserer schlechten Firmenwagenrichtlinie werde ich das zwar unterlassen aber mich würde einmal interessieren ob man bei euch auch in den Betrieben alles ziemlich limitiert hat.

Zum Beispiel keinerlei sportliche Teile. Jahresfahrleistung in Kombination mit Verbrauch ergibt zusätzlich zur Leasingrate noch einmal einen Abzug und andere fragwürdige Dinge wie Fahrten ins benachbarte Ausland nur auf Antrag.

Auch sind Mehrkilometer zu bezahlen.

Kenne ich so von den vorherigen Arbeitgebern nicht. Da wurde ein Auto konfiguriert mit Vorgabe einer Maximalsumme für die Leasingrate. Dann gab es eine Tankkarte und versteuert wurde nach 1% Regelung. Mehrkilometer haben nicht interessiert weil geschäftlich auch schwer abzuschätzen.

Wie ist das bei euch? Unterschied Konzern und KMU.
Ich bin bei einem DAX-Konzern angestellt.

Beste Antwort im Thema

Was @stay_classy sagen wollte, ist, dass der Außendienst per se schon mehr und unregelmäßigeren Einsatz vom Mitarbeiter verlangt, allein schon dadurch, dass Kundenwünsche keine 9to5-Grenze kennen und man nicht akribisch auf jede Stunde Arbeits-/Fahrtzeit achtet. Zumindest ich bin da nicht so streng mit mir.

Im Gegensatz dazu erwarte ich aber auch von meinem Arbeitgeber, dass er mir nicht wegen 20 EUR Spritkosten am Wochenende auf den Keks geht.

251 weitere Antworten
251 Antworten

Ergibt sich aus Paragraph 21 Straßenverkehrsgestz. Die Häufigkeit der Kontrollen dann durch Gerichtsurteile.

Zitat:

@Lumpi3000 schrieb am 6. Oktober 2019 um 21:00:07 Uhr:



Zitat:

@guruhu schrieb am 6. Oktober 2019 um 20:53:14 Uhr:


Und was soll irgendein QR-Code bringen?! Oder gibt es da was vom StV-Amt mit Live-Anbindung zu deren Datenbank?

Scharf nachgedacht: Ohne Führerschein kann er keinen QR Code scannen ... 😉

QR–Codes können kopiert werden 🙂

Zitat:

@Lumpi3000 schrieb am 6. Oktober 2019 um 21:00:07 Uhr:



Zitat:

@guruhu schrieb am 6. Oktober 2019 um 20:53:14 Uhr:


Und was soll irgendein QR-Code bringen?! Oder gibt es da was vom StV-Amt mit Live-Anbindung zu deren Datenbank?

Scharf nachgedacht: Ohne Führerschein kann er keinen QR Code scannen ... 😉

Und bei Entzug der Fahrerlaubnis löst sich der bedruckte Führerschein automatisch in Luft auf?

Wir haben es hier ja anscheinend mit einer gehörigen kriminellen Energie zu tun, welche unterstellt wird. Du glaubst also, da würde eine entsprechende Person keine „Vorkehrungen“ treffen, dem AG im Fall der Fälle ein weiterbestehen vorzugaukeln?

Zitat:

@Eagleseven schrieb am 6. Oktober 2019 um 21:06:41 Uhr:


Ergibt sich aus Paragraph 21 Straßenverkehrsgestz. Die Häufigkeit der Kontrollen dann durch Gerichtsurteile.

Das ist genau das, was ich gesagt habe. Es gibt kein Gesetz, welches eine Überprüfung vorschreibt. Auch der 21 nicht.
Es gibt lediglich Konsequenzen, wenn es schief läuft.

Ähnliche Themen

Zitat:

@guruhu schrieb am 7. Oktober 2019 um 07:26:58 Uhr:


Und bei Entzug der Fahrerlaubnis löst sich der bedruckte Führerschein automatisch in Luft auf?

Also ich musste meinen FS (Gott sei Dank) noch nie abgeben, dachte aber man muss ihn dann wirklich physisch zur entsprechenden Behörde schicken? Das würde eine entsprechende Überprüfung mittel DriversCheck doch erschweren.

Davon ab könnte man dann auch argumentieren, man kann ja auch gleich den ganzen FS fälschen (lassen) (Entsprechende kriminelle Energie vorausgesetzt).

Wenn ich mich richtig erinnere musste ich den QR - Code nur aufkleben, weil ich damals noch ein Windows Phone hatte. Ich will nicht lügen, aber ich glaube beim IPhone funzt die Erkennung des FS auch ohne QR - Code, bei mir ist aber eben einer drauf und auch damit eingestellt.

Bei aller Liebe, zwischen QR Code „vorsorglich“ Kopieren/Abfotografieren um den AG zu betuppen (alleine um Probleme mit dem AG zu vermeiden) und der Fälschung eines Führerscheins liegen dann doch noch ein paar Schritte.

Ich selbst musste den Lappen auch noch nicht abgeben. Würde meinen AG aber auch nur daran Teilhaben lassen, wenn es unvermeidbar ist. Da ich aber kein LKW Fahrer bin könnte ich den einen oder zwei Monate auch mal per Rad/Zug/etc. überbrücken. Da gäbe es keinen Anlass dem das auf die Nase zu binden. Heißt ja nicht, dass ich mich dann tatsächlich in ein Auto setze.

Ich habe von allen meinen Ausweisen Kopien/Scans gemacht. Bin ich jetzt kriminell? Andererseits habe ich keinen Arbeitgeber, dem ich einen vorhandenen Führerschein vorschwindeln müsste und falls man ohne Lappen geblitzt oder in einen Unfall verwickelt wird, während man mit dem Firmenwagen unterwegs ist, will ich mir das Donnerwetter gar nicht erst vorstellen.

Mich würde nochmal was interessieren: Wir bezahlt ihr das Tanken bzw. alles andere rund um den Firmenwagen (Wäschen, Öl etc.)? Also habt ihr Tankkarten oder Kreditkarten?
Bei uns gibt es 2 Tankkarten, eine Aral und eine Shell. Man kann auch bei etlichen anderen Marken bezahlen (mit Aral z.b. auch bei OMV, BP, Agip u.a. und mit Shell auch bei Esso, Total u.a.).
Ich erinnere mich aber noch an meine Schulzeit, als ich an einer Autobahntanke gejobbt habe, da hatten etliche Firmen auch mit Kreditkarten bezahlt (Siemens z.b. hatte damals Corporate-Karten von AMEX).

Letzter Arbeitgeber: Shell Karte und Kreditkarte mit der Ansage diese nur im Notfall zu nutzen (War eher für Hotels gedacht)

Aktuell: Uta Card. Funktioniert bei mir eigentlich sehr gut.

Vorheriger AG:
Shell-Karte + Firmenkreditkarte. Beides zum Abdecken aller Reisekosten. Kosten für den Firmenwagen: Tankkarte. Flüge, Hotels, Parken, Mietwagen etc.: Kreditkarte.

Jetzt:
DKV-Karte für Kraftstoff, Öl, Fahrzeugwäsche etc., weitere Reisekosten lege ich aus mit meiner privaten Kreditkarte. Ist kein Problem, weil Hotelübernachtungen nur noch 1 bis 2 mal im Monat vorkommen und Flüge vielleicht 3x im Jahr.

Ja, DKV ist mittlerweile auch im PKW-Bereich verbreitet was ich so gehört habe, zu meiner Tankwartzeit war das eher eine Karte von LKW-Speditionen (genauso UTA und SVG).

Mein Chef hat auf einer Kreditkarte bestanden, ich konnte ihn aber doch zu einer Tankkarte von DKV überreden.
Vorteile sind:
1. Wenn ich mit DKV bezahle, brauche ich keine Belege mehr zu sammeln und dem AG vorlegen.
2. Tankkarte kann ich im Auto deponieren, mit Kreditkarte wäre mir das zu riskant, und im Portemonnaie will ich keine weitere Karte mitschleppen.

Nachteile:
1. Vor dem Bezahlen auf den KM-Stand achten und ihn eingeben(interessiert meinen AG eigentlich nicht, aber ich mach mir trotzdem Mühe)
2. Wenn DKV an einer Tanke doch nicht akzeptiert wird, muss ich privat zahlen, und dann mit Beleg zum Chef.

Zitat:

@ru86 schrieb am 27. April 2020 um 11:18:59 Uhr:


2. Tankkarte kann ich im Auto deponieren, mit Kreditkarte wäre mir das zu riskant, und im Portemonnaie will ich keine weitere Karte mitschleppen.

Habe meine Tankkarten auch im Handschuhfach liegen, ich gehe mal davon aus bei DKV ist auch ein Pin nötig, oder? (Bei uns gibt es einen Flotten-Pin, da muss ich mir bei einem neuen Auto keinen neuen Pin merken. Auf den Karten ist das Kennzeichen drauf, ergo bei einem neuen Fahrzeug auch neue Karten)

Zitat:

1. Vor dem Bezahlen auf den KM-Stand achten und ihn eingeben(interessiert meinen AG eigentlich nicht, aber ich mach mir trotzdem Mühe)

Bei uns sind die Fahrzeuge mit 120 Tkm/3 Jahre geleast, über die beim tanken eingegebenen km-Stände wird der Leasingvertrag bei Bedarf angepasst etc. Außerdem wird damit auch ein Betanken anderer Fahrzeuge verhindert (oder sagen wir mal erschwert...).

Eine PIN ist vorhanden.
Aber zur Kennzeichen–Kontrolle sind Tankstellen wohl nicht verpflichtet.

Stimmt, das Kennzeichen wurde bei mir auch nie kontrolliert.

Deine Antwort
Ähnliche Themen