Firmenwagen bei 60.000 km "Privat-Fahrten" im Jahr sinnvoll?

Hallo Motor-Talk-User,

mein Arbeitgeber verlegt meinen Arbeitsplatz 100 km von meinem Wohnort entfernt (aktuell 10 km ).

Da diese Jahreskilometerleistung mit meinem aktuellen privaten PKW nicht zu stemmen ist ( rund 240.000 km in 4 Jahren ) bietet mein Arbeitgeber einen Dienstwagen an ( incl. Privatnutzung ).

Anders ausgedrückt: bei 240.000 km in 4 Jahren würde man seinen eigenen PKW "rund" fahren // könnte man sich alle 4 Jahre neuen PKW kaufen, aus diesem Grund bietet der Arbeitgeber einen Dienstwagen an.

Wie errechnen sich die 60.000 km im Jahr private Fahrten:

täglich 200 km zur Arbeitsstelle ( hin-zurück ) x 220 Arbeitstage = 44.000 km im Jahr. Dieses sind ja sog. Privatfahrten, wobei man hier ja Werbungskosten geltend machen könnte beim Finanzamt ?!?

Die Vergangenheit hat gezeigt, das ich sonst im Jahr rund 16.000 km privat fahre,also alle anderen Fahrten wie die zur Arbeitsstelle = 44.000 km zur Arbeitsstelle + 16.000 km rein privat = 60.000 km im Jahr.

Damit es einfach zu rechnen geht:

3.000 Euro brutto // Steuerklasse 1 // gesetzt. versichert // Kirchensteuerpflichtig // Firmenwagen 30.000 Euro.
Laut Rechner verdient man bei 3.000 Euro brutto rund 1.800 Euro netto // bei o.g. Beispiel blieben mit einem Firmenwagen rund 1.230 netto übrig.

Allerdings könnte man ja eine Lohnsteuerermäßigung beim Finanzamt anmelden, so das meine monatliche Steuerlast gesenkt wird.

Liege ich hier richtig mit meiner "Rechnung"?
Was könnte ich anders machen, bzw. lohnt sich ein Dienstwagen bei meinem Berechnungbeispiel?
Finde leider keinen Rechner, die mir anzeigt wieviel Werbungskosten ( Fahrten zur Arbeitsstätte ) ich monatlich "absetzen" könnte. Bisher habe ich die Einkommensteuererkärung immer im Folgejahr für das vergangene Jahr eingereicht, und dann "auf einen Schlag" eine Erstattung bekommen.
Nun durch einen Firmenwagen und der daraus resultierende entschieden geringere Nettolohn würde ich einen Antrag stellen das ich monatlich vorab weniger Steuern zahle.

Oder anders: mit wieviel MEHR Netto im Monat könnte ich rechnen, wenn ich diesen Antrag bei Finanzamt stelle, das die Werbungskosten ( Fahrten zur Arbeitsstelle ) monatlich meine Steuerlast drücken würde?

Hoffe ich habe mich nicht zu wirr ausgedrückt...:-)

Vielen Dank für Eure Antworten.

VG
redpluriel

Beste Antwort im Thema

Allerdings sei die Frage gestattet, ob ein Einkommen von gerade 3000 Euro den Stress und die verlorene Freizeit für den weiten Weg zur Arbeit überhaupt wert ist. Wäre ich in einer vergleichbaren Situation, dann wüsste ich, dass ich mir das für nicht mal 2000 Euro netto mit oder ohne Dienstwagen ganz sicher nicht antun würde.

Gibt es keine vergleichbaren Arbeitsplätze in deinem näheren Umfeld?

Grüße
SpyderRyder

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Jupp, genau das wollte ich mit meinem Beitrag weiter oben andeuten. Zur Zeit pendele ich auch an drei Tagen in der Woche zu einem Kunden, der genau 105km entfernt ist. Und wenn ich dafür nicht im Rahmen meiner Selbstständigkeit ein gutes Schmerzensgeld für die Fahrerei und die dabei verlorene Zeit auf der Autobahn und in Dorf-Hotels bekäme, würde ich es nicht tun. Aber selbst unter diesen Umständen sage ich trotzdem, dass Geld nicht alles kompensieren kann.

Grüße
SpyderRyder

Hallo,

die 3.000 Euro waren ein Beispiel.

Davon ab: einen "sicheren" Arbeitsplatz,den man seit Jahren hat ( 35 Stunden Woche // Überstunden werden bezahlt // 30 Tage Urlaub ), gegen einen Job in der Nähe "tauschen" zu wollen und dann Gefahr zu laufen das man eine Probezeit / befristeten Vertrag nicht überlebt? :-)

Heute weiß man ja leider nicht, wie es um einen neuen Arbeitegeber finanziell steht in 1-2 Jahren.

Aber egal. Danke für Deine Antwort.

VG

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 12. Februar 2015 um 09:09:33 Uhr:


Allerdings sei die Frage gestattet, ob ein Einkommen von gerade 3000 Euro den Stress und die verlorene Freizeit für den weiten Weg zur Arbeit überhaupt wert ist. Wäre ich in einer vergleichbaren Situation, dann wüsste ich, dass ich mir das für nicht mal 2000 Euro netto mit oder ohne Dienstwagen ganz sicher nicht antun würde.

Gibt es keine vergleichbaren Arbeitsplätze in deinem näheren Umfeld?

Grüße
SpyderRyder

Hallo,

okay, "so frei" bin ich dann doch nicht ( Frau / Kind / Arbeitsstelle Frau / Schule Kind ).

Umzug fällt definitiv flach.

VG

Zitat:

@BlueSin schrieb am 12. Februar 2015 um 09:26:50 Uhr:



Zitat:

(...)
Als "normaler" AN, der sonst 10 km zur Arbeit fährt, kein Eigentum usw. hat, keine großen Vermögensalangen,der braucht in meinen Augen keinen Steuerberater...:-)

Aber man sieht ja nun, wie schnell man an seine Grenzen stoßen kann.

Wenn Du so frei bist & das dein Wunsch-AG aktuell ist - rechnet sich ggfls. ein Umzug mehr als der Rest. Und wenn es aufgrund des Firmenumzugs ist stellt ggfls. der AG die Provision für den Makler der neuen Wohnung oder gar die Umzugskosten und das Netto alt = Netto neu 😉

Zitat:

@redpluriel schrieb am 12. Februar 2015 um 10:25:37 Uhr:


Davon ab: einen "sicheren" Arbeitsplatz,den man seit Jahren hat ( 35 Stunden Woche // Überstunden werden bezahlt // 30 Tage Urlaub ), gegen einen Job in der Nähe "tauschen" zu wollen und dann Gefahr zu laufen das man eine Probezeit / befristeten Vertrag nicht überlebt? :-)

Ich kann dies nachvollziehen. Der AG meiner Frau ist letztes Jahr auch umgezogen. Vorher 5 min innerhalb des Wohnorts zum Arbeitsplatz, jetzt 60 km Landstraße oder 80 km Autobahn (also eine knappe Stunde).

Auch sie hat sich dazu entschieden, den Arbeitsplatz zu behalten. Sie ist seit 12 Jahren in der Firma, verdient gutes Geld - ein möglicher Wechsel, um in einer neuen Firma sozusagen klein anzufangen mit weniger Geld, war für sie keine ernsthafte Alternative (zumal der aktuelle AG den zeitlichen und finanziellen Mehraufwand ordentlich kompensiert).

Gruß
Der Chaosmanager

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Hallo,

danke für Deine Antwort.

Ich formuliere es mal so:

AG ( Hauptsitz ) in A. Ich arbeite in einer Niederlassung in B ( und wohne 10 km von B weg ).
Nun hat der AG ein Unternehmen in C gekauft, möchte Niederlassung in B schließen (Synergien usw. ), und bietet den Mitarbeitern in B an, bei der neuen Gesellschaft in C zu arbeiten ( 100 km von meinem Wohnort entfernt ).
Es gäbe sicherlich dann auch neue Verträge ( Änderungskündigung ? ) für Arbeitsplatz in C.

Nun fragt mich mein AG, ob ich in C arbeiten würde. Firmenwagen und etwas Gehaltsplus würde es geben ( keine genaue Zahl bisher genannt ).

Erwähnt sei noch: AG und Niederlassung ist Fa. Beispiel GmbH ( hierauf läuft mein jetziger Arbeitsvertrag ), die neue Firma heißt Beispiel-Biespiel GmbH & Co. KG.

Vielleicht helfen Dir die Info´s als unverbindliche Einschätzung?

VG

Zitat:

@Deloman schrieb am 12. Februar 2015 um 09:38:46 Uhr:


An dieser Stelle würde ich doch empfehlen, mal einen Steuerberater aufzusuchen.

Mit der Änderung im Reisekostenrecht ab 2014 gibt es die klassische Arbeitsstätte nicht mehr; das Steuerrecht spricht seitdem von der "ersten Tätigkeitsstätte".

Du schreibst

Zitat:

@Deloman schrieb am 12. Februar 2015 um 09:38:46 Uhr:



Zitat:

@redpluriel schrieb am 12. Februar 2015 um 05:25:05 Uhr:


mein Arbeitgeber verlegt meinen Arbeitsplatz 100 km von meinem Wohnort entfernt (aktuell 10 km ).
Und da gibt es schon einen Unterschied, ob der Arbeitgeber seinen Firmensitz verlegt oder dich an einen anderen Standort versetzt, ggfs. nur befristet.
Dann hättest du nämlich unter Umständen vollen Reisekostenabzug im Rahmen der gesetztlichen Höchstbeträge. Und versteuern müsstest du für die 200 km mit dem Firmenwagen bei Reisekosten auch nichts.
Es kommt auf Feinheiten im Arbeitsvertrag an, die Versetzung müsste ja auch schriftlich festgehalten werden. Frage ruhig mal einen Steuerberater, so viel kostet eine Beratung auch nicht.

Ansonsten würde ich anstelle zu pendeln lieber eine Zweitwohnung suchen, oder gleich den Erstwohnsitz verlegen. Das bringt mehr Lebensqualität.

Zitat:

@redpluriel schrieb am 12. Februar 2015 um 10:25:37 Uhr:


die 3.000 Euro waren ein Beispiel.

Davon ab: einen "sicheren" Arbeitsplatz,den man seit Jahren hat ( 35 Stunden Woche // Überstunden werden bezahlt // 30 Tage Urlaub ), gegen einen Job in der Nähe "tauschen" zu wollen und dann Gefahr zu laufen das man eine Probezeit / befristeten Vertrag nicht überlebt? :-)

Dir ist schon klar, dass auch sämtliche Berechnungen an diesen 3000€ hängen und andere Beträgen zu einem anderen Ergebnis kommen können?

Sprich man kann nicht einfach 3000€ in den Raum werfen und das Ergebnis dann einfach auf andere Beträge übertragen.

Ansonsten: Sicher, man muss abwägen, ob der Job das noch wert ist.
Aber hier ändern die Bedingungen sich ja gravierend. Inkl. Fahrzeit wird aus der 35h Woche eine 50h Woche und das bei einer "Gehaltskürzung" von vielleicht 30% (also ich meine das, was du hinterher in der Geldbörse hast). Ich denke das klingt gleich anders.
Entscheiden musst am Ende eh du 😉.

Hallo Jupp,

leider ist es mir nicht möglich, jetzt genauere Zahlen zu nennen.

Mir geht es ja heir nicht darum zu erfragen, ob ich den neuen job annehmen sollte, sondern nur um die Frage wie es sich um das Thema Firmenwagen verhält.

Leider bin ich hier in der Gegend nicht in der Lage, einen Job in die Tonne zu treten weil mir die Fahrerei zu viel ist oder oder oder.
Natürlich habt Ihr Recht mit den Einwänden, ohne Frage. Aber ich kann defintiv mit einem Job nicht "rumspielen"... Es geht ja auch nicht darum, das ich in Zukunft 12 Stunden mit einer Spitzhacke im Steinbruch arbeiten soll....:-)
Deine "Gehaltskürzung" die Du ansprichst ist sicherlich was den NETTOLOHN betrifft richtig.
Aber dann sollte man auch "gegenrechnen", das ich keine Reifen,Wartung,Versicherung,Sprit zahlen muß.
Alleine Sprit sind bei mir im Monat rund 3 Tankfüllungen in den Tiguan ( privat und beruflich zu meiner jetzigen 10 km Arbeitsstätte ).

Vielen Dank für Deine Mühe bisher!

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 12. Februar 2015 um 11:02:37 Uhr:



Zitat:

@redpluriel schrieb am 12. Februar 2015 um 10:25:37 Uhr:


die 3.000 Euro waren ein Beispiel.

Davon ab: einen "sicheren" Arbeitsplatz,den man seit Jahren hat ( 35 Stunden Woche // Überstunden werden bezahlt // 30 Tage Urlaub ), gegen einen Job in der Nähe "tauschen" zu wollen und dann Gefahr zu laufen das man eine Probezeit / befristeten Vertrag nicht überlebt? :-)

Dir ist schon klar, dass auch sämtliche Berechnungen an diesen 3000€ hängen und andere Beträgen zu einem anderen Ergebnis kommen können?
Sprich man kann nicht einfach 3000€ in den Raum werfen und das Ergebnis dann einfach auf andere Beträge übertragen.

Ansonsten: Sicher, man muss abwägen, ob der Job das noch wert ist.
Aber hier ändern die Bedingungen sich ja gravierend. Inkl. Fahrzeit wird aus der 35h Woche eine 50h Woche und das bei einer "Gehaltskürzung" von vielleicht 30% (also ich meine das, was du hinterher in der Geldbörse hast). Ich denke das klingt gleich anders.
Entscheiden musst am Ende eh du 😉.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 12. Februar 2015 um 11:02:37 Uhr:


Dir ist schon klar, dass auch sämtliche Berechnungen an diesen 3000€ hängen und andere Beträgen zu einem anderen Ergebnis kommen können?

Die Berechnungsmethode ändert sich überhaupt nicht, egal wie hoch das tatsächliche Gehalt ist. Und wenn die Berechnungsmethode klar ist, dann dürfte der TE sehr wohl in der Lage sein, die Berechnung selbst durchzuführen.

Ich verstehe nicht, weshalb ein User seine Einkommensverhältnisse offen legen soll, wie dies immer wieder in diesem Forum erwartet wird.

Gruß
Der Chaosmanager

Ich wollte nur sicherstellen, dass er nicht eine falsche Schlussfolgerung zieht.

Wenn er für sich neu berechnet ist alles gut.

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 12. Februar 2015 um 08:39:47 Uhr:


Das ist richtig. Du versteuerst 1 % vom BLP plus 0,03% je Entfernungskilometer für den Arbeitsweg. Das sind bei einem 30.000 € Fahrzeug tatsächlich 1.200 €, die Du monatlich mit Deinem persönlichen Steuersatz versteuern musst.

(1) Den Punkt möchte ich nochmal aufgreifen. Man liest ja immer wieder von folgenden Urteil:

http://www.channelpartner.de/a/...wagen-nur-fuer-firmenfahrten,2573912

wo sinngemäß drinsteht, dass wenn man für ein betriebliches Fahrzeug nur die Fahrten von und zum Arbeitsplatz zulässt und keine (sonstige) private Nutzung erlaubt, dass dann nicht zwingend die 1% Regelung zur Anwendung kommen muss.

Weiß jemand ob das nicht auch im Fall des TE zur Anwendung kommen dürfte?

(2) Ebenso gab es mal etwas zur Pauschalisierung des GWV von seiten des Arbeitgeber:
(Punkt 2.2 in diesem PDF - sind dann nur 15% und es entfallen Sozialversicherungsbeiträge - was in den Einkommensregionen des TE ja glaube ich ebenfalls relevant wäre)
http://www.ihk-koeln.de/.../...BesteuerungFirmenwagen2013_2083.pdf?...

Wäre das nicht auch möglich anzuwenden?

Zitat:

@Sencer schrieb am 12. Februar 2015 um 17:00:33 Uhr:


(1) Den Punkt möchte ich nochmal aufgreifen. Man liest ja immer wieder von folgenden Urteil:

http://www.channelpartner.de/a/...wagen-nur-fuer-firmenfahrten,2573912

wo sinngemäß drinsteht, dass wenn man für ein betriebliches Fahrzeug nur die Fahrten von und zum Arbeitsplatz zulässt und keine (sonstige) private Nutzung erlaubt, dass dann nicht zwingend die 1% Regelung zur Anwendung kommen muss.

Weiß jemand ob das nicht auch im Fall des TE zur Anwendung kommen dürfte?

Dies dürfte für den TE nicht in Frage kommen, da er geschrieben hatte, dass er das Fahrzeug auch umfänglich für Privatfahrten nutzen würde.

Zitat:

(2) Ebenso gab es mal etwas zur Pauschalisierung des GWV von seiten des Arbeitgeber:
(Punkt 2.2 in diesem PDF - sind dann nur 15% und es entfallen Sozialversicherungsbeiträge - was in den Einkommensregionen des TE ja glaube ich ebenfalls relevant wäre)
http://www.ihk-koeln.de/.../...BesteuerungFirmenwagen2013_2083.pdf?...

Wäre das nicht auch möglich anzuwenden?

Auch dies wäre nicht relevant, da der TE das Fahrzeug eben nicht nur für die Fahrten zum Arbeitsplatz nutzen möchte.

Es würde ja m. E. auch keinen Sinn machen, neben dem Firmenwagen noch ein zusätzliches Privatfahrzeug für die Privatfahrten zu halten.

Gruß
Der Chaosmanager

Hallo Sencer,

dein 2. Artikel liest sich wirklich interessant.

Zum 1. Artikel sei erwähnt: Firmenwagen sind in unserem Unternehmen grundsätzlich auch zur privaten Nutzung freigegeben.

Die 1& Regelung trifft mich ja eigentlich nicht besonders hart ( bzw. ist verschmerzlich ). Durch meine 100 km Arbeitsweg ( einfache Strecke ) macht sich die "0,03 % Regelung" deutlich bemerkbarer.
In dem Beispiel meines Eingangspost sind das 900 Euro ( 0,03 % Regelung ) + 300 Euro ( 1 % Regelung ).

Vielleicht haben andere user noch Ideen / Meinungen?

VG

Zitat:

@Sencer schrieb am 12. Februar 2015 um 17:00:33 Uhr:



Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 12. Februar 2015 um 08:39:47 Uhr:


Das ist richtig. Du versteuerst 1 % vom BLP plus 0,03% je Entfernungskilometer für den Arbeitsweg. Das sind bei einem 30.000 € Fahrzeug tatsächlich 1.200 €, die Du monatlich mit Deinem persönlichen Steuersatz versteuern musst.
(1) Den Punkt möchte ich nochmal aufgreifen. Man liest ja immer wieder von folgenden Urteil:

http://www.channelpartner.de/a/...wagen-nur-fuer-firmenfahrten,2573912

wo sinngemäß drinsteht, dass wenn man für ein betriebliches Fahrzeug nur die Fahrten von und zum Arbeitsplatz zulässt und keine (sonstige) private Nutzung erlaubt, dass dann nicht zwingend die 1% Regelung zur Anwendung kommen muss.

Weiß jemand ob das nicht auch im Fall des TE zur Anwendung kommen dürfte?

(2) Ebenso gab es mal etwas zur Pauschalisierung des GWV von seiten des Arbeitgeber:
(Punkt 2.2 in diesem PDF - sind dann nur 15% und es entfallen Sozialversicherungsbeiträge - was in den Einkommensregionen des TE ja glaube ich ebenfalls relevant wäre)
http://www.ihk-koeln.de/.../...BesteuerungFirmenwagen2013_2083.pdf?...

Wäre das nicht auch möglich anzuwenden?

In Deinem Fall ist die Frage aber eher, ob sich ein 100 km entfernter Arbeitsplatz überhaupt lohnt, Fahrtkosten hast Du ja so oder so: entweder über die Versteuerung des Dienstwagens oder durch den Unterhalt Deines privaten Fahrzeugs. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass Du da (Vorausgesetzt der AG trägt alle Kosten) mit einem (einigermaßen zuverlässigen und langstreckentauglichen) Privatfahrzeug günstiger fährst.

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 12. Februar 2015 um 18:52:40 Uhr:



Es würde ja m. E. auch keinen Sinn machen, neben dem Firmenwagen noch ein zusätzliches Privatfahrzeug für die Privatfahrten zu halten.

Das würde ich nicht zwingend unterschreiben.

Sein Verhältnis zwischen Kilometern zur Arbeit und privater Nutzung ist einfach nicht besonders gut.

Aber da sind wir u.a. wieder an dem Punkt, was verdient er? Wie sieht seine Steuer und Sozialversicherungslast aus? Und wie sieht sein Nutzungsverhalten bezüglich des privaten PKW´s aus?

Zitat:

@redpluriel schrieb am 12. Februar 2015 um 18:58:11 Uhr:


Die 1& Regelung trifft mich ja eigentlich nicht besonders hart ( bzw. ist verschmerzlich ). Durch meine 100 km Arbeitsweg ( einfache Strecke ) macht sich die "0,03 % Regelung" deutlich bemerkbarer.
In dem Beispiel meines Eingangspost sind das 900 Euro ( 0,03 % Regelung ) + 300 Euro ( 1 % Regelung ).

Vielleicht hast Du ja mein Posting überlesen: Aber die wegen der 0,03% zu versteuernden 900 € reduzieren sich durch die Pendlerpauschale auf 450 €.

Gruß
Der Chaosmanager

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