Firmenwagen auf Arbeit Laden
Hey Leute,
Gleich vorweg: Wenn das Thema nicht in dieses Forum passt, einfach löschen!
Also, ich habe von folgender Thematik echt nicht viel Ahnung, und da ja hier viele Firmenwagen-Fahrer unterwegs sind, dachte ich ihr könnt mir etwas helfen.
Mein alter Herr fährt täglich 60km zur Arbeit (also 120km täglich). Bei den aktuellen Dieselpreisen hat er seinen Chef (mittelständisches Unternehmen) um einen Firmenwagen mit Privatnutzung gebeten.
Der Chef hat ein Angebot eingeholt, es ist wohl ein MG (???) also ein Chinesisches Elektroauto. Inklusive Versicherung würde die Leasingrate für meinen Vater 170€ betragen. Der Chef hat außerdem angeboten, dass mein Vater den Wagen immer an der Firma laden kann, den Strom zahlt die Firma (Wallbox gibts bereits). Jetzt ist er sich unsicher, ob er dadurch einen steuerlichen/wirtschaftlichen Vorteil hätte und am Ende des Jahres etwas nachzahlen muss (Steuern ?).
Mein Vater wäre auch der erste in der Firma, der einen Firmenwagen leasen würde, deshalb kann er keine Kollegen fragen. Ich hoffe ihr könnt etwas Licht ins Dunkle bringen 😁
30 Antworten
Habe letztens einen Beitrag geschaut, da hieß es, keine Extrakosten für den Ladevorgang in der Firma.
Das sollte keinen Geldwerten Vorteil bringen. Nur die Pauschale für das Laden zuhause wird gekürzt.
https://www.amperio.eu/2020/11/elektro-dienstwagen-zuhause-laden/
Das machen sie eigentlich recht einfach aktuell. Man kann den Wagen in der Firma laden, ohne da nochmal zahlen zu müssen. Man kann sich auch nochmal 30 Euro im Monat steuerfrei auszahlen lassen, wenn man auch zuhause laden will. Dein Vater wird aber dann auf jeden Fall noch die 0,25 Prozent (wenn reines Elektroauto) des Neuwertes jeden Monat versteuern müssen und die Kilometerpauschale zur Arbeit (0,03 Prozent/km) versteuern müssen.
Ok alles klar, also jeden Monat 0,25% und noch mal 0,0075% (wurde von 0,03 verringert) versteuern.
Jetzt meine nächste Frage: Wann wird das gezahlt? Wird das bei der Lohnsteuererklärung ein Mal im Jahr gezahlt, oder muss das jeden Monat ans Finanzamt gezahlt werden?
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Steht jeden Monat auf seiner Lohnabrechnung. Für die Ermittlung der 0,25% ist aber der Bruttolistenpreis anzusetzen. Die Leasingkosten sind dafür egal
Wenn der Chef sagt, die Leasingrate beträgt 175€ mtl. Da sind dann noch keine Steuern dabei oder? Die kommen dann noch dazu, oder?
Wenn ein Eigenanteil aus dem Netto-Einkommen fällig ist (in dem Fall die selbst zu zahlende Leasingrate) mindert dies den zu versteuernden geldwerten Vorteil.
Über sowas informiert man sich besser nicht auf Motor-Talk sondern beispielsweise hier:
https://www.finanztip.de/dienstwagen-besteuerung/
Er sollte das Lohnbüro des Arbeitgebers einfach um eine Probeabrechnung mit diesem Firmenwagen bitten.
Das ist nichts ungewöhnliches und
dann weiß er genau, was auf ihn zukommen würde.
Spätestens dann muss der AG auch klar äußern, welche Kosten er und welche der AN trägt.
Normal zahlt ja der AG das Leasing und sonstige Kosten des Fahrzeugs... Der AN versteuert nur die xxx% vom BLP. Oder führt ein Fahrtenbuch.
Gruß
Richtig... Alle Kosten des Fahrzeugs (Kauf oder Leasing, Steuern, Versicherung, Wartung, Reparatur, Waschstraße, usw.) sind erst mal Sache des AG. Der kauft, least oder mietet das Fahrzeug schließlich.
@XtremeMarmot Es kann dir also ziemlich egal sein, was in der Leasingrate enthalten ist. Relevant für die Abrechnung mit dem Arbeitnehmer ist der Bruttolistenpreis, die Entfernungskilometer und ein evtl vereinbarter Eigenanteil (ein konkreter Euro-Betrag und nichts Schwammiges wie "ja, die Versicherung halt"😉.
All das würde aus einer Probeabrechnung hervorgehen.
Außerdem interessant für viele AN dürfte sein:
Zahlt der AG alle Tank-/Ladekosten? Wenn ja, wie?
Wer zahlt wie die Fahrzeugwäsche?
Erlaubter Fahrerkreis?
Kilometerbegrenzung?
Ah ok also die Leasingrate zahlt der Arbeitgeber, das wusste ich nicht.
Dann werde ich meinem Vater mal sagen er soll eine Probeabrechnung verlangen. Danke schon mal für die Tipps!
Die höchsten Kosten (geldwerter Vorteil) dürfte der Fahrtweg von 60km verursachen.
Allerdings ist das mit der "1/4 Regelung" bei BEV alles wesentlich günstiger.
Die große Unbekannte ist dann noch der BLP des angedachten MG - der MG ZS EV geht bei 30k EUR los, der MG 5 (Kombi) liegt dann schon bei 35k EUR.
Hammer Arbeitgeber, Hut ab!!!
Am besten wärs doch, wenn der AG der Leasingnehmer ist und dein Vater die Kosten direkt gegenüber dem Anbieter bezahlt.
Es geht ja sicher Vorrangig um die guten, gewerblichen Leasingkonditionen oder?
@Jason_V.
Geht sowas?
Dadurch wäre der Wagen doch trotzdem ein klassischer Firmenwagen (Firma ist Leasingnehmer und überlässt den firmeneigenen Wagen dem Arbeitnehmer) und müsste als GWV versteuert werden, wobei natürlich die selbstgezahlten Leasingkosten in Abzug gebracht werden können.