Firmenwagen auf Arbeit Laden
Hey Leute,
Gleich vorweg: Wenn das Thema nicht in dieses Forum passt, einfach löschen!
Also, ich habe von folgender Thematik echt nicht viel Ahnung, und da ja hier viele Firmenwagen-Fahrer unterwegs sind, dachte ich ihr könnt mir etwas helfen.
Mein alter Herr fährt täglich 60km zur Arbeit (also 120km täglich). Bei den aktuellen Dieselpreisen hat er seinen Chef (mittelständisches Unternehmen) um einen Firmenwagen mit Privatnutzung gebeten.
Der Chef hat ein Angebot eingeholt, es ist wohl ein MG (???) also ein Chinesisches Elektroauto. Inklusive Versicherung würde die Leasingrate für meinen Vater 170€ betragen. Der Chef hat außerdem angeboten, dass mein Vater den Wagen immer an der Firma laden kann, den Strom zahlt die Firma (Wallbox gibts bereits). Jetzt ist er sich unsicher, ob er dadurch einen steuerlichen/wirtschaftlichen Vorteil hätte und am Ende des Jahres etwas nachzahlen muss (Steuern ?).
Mein Vater wäre auch der erste in der Firma, der einen Firmenwagen leasen würde, deshalb kann er keine Kollegen fragen. Ich hoffe ihr könnt etwas Licht ins Dunkle bringen 😁
30 Antworten
Soll wohl ein MG SUV sein mit Listenpreis unter 40.000€
Mein Vater hat sich nach der Probeabrechnung erkundigt. Wenn es euch interessiert kann ich euch gern berichten wenn Sie da ist.
Zitat:
@Xentres schrieb am 30. März 2022 um 18:58:23 Uhr:
@Jason_V.Geht sowas?
Dadurch wäre der Wagen doch trotzdem ein klassischer Firmenwagen (Firma ist Leasingnehmer und überlässt den firmeneigenen Wagen dem Arbeitnehmer) und müsste als GWV versteuert werden, wobei natürlich die selbstgezahlten Leasingkosten in Abzug gebracht werden können.
Der AN bezahlt das Auto aber von seinem versteuerten Lohn.
Kann sein dass es zu einfach gedacht ist, funktioniert aber ;-)
Meines Erachtens liegt da noch Einiges im Argen.
Dein Vater fährt täglich 120 km (Hin- und Rückweg zur Arbeit). Das heißt, wenn man noch ein paar sonstige km dazurechnet müßte ein Leasingvertrag mit 30 tkm pro Jahr abgeschlossen werden.
Der Wagen hat einen Bruttolistenpreis von knapp 40.000 € und die Leasingrate soll bei gut 170 € liegen. Das wäre ein Leasingfaktor unter 0,5. Das gibt es bei der km-Leistung schlicht und ergreifend nicht. Auch nicht mit der Bafa-Förderung als Sonderzahlung.
Laden beim Arbeitgeber braucht nicht versteuert werden. Beim Firmenwagen sowieso nicht. Aber auch wenn ein Arbeitnehmer sein privates E-Fahrzeug beim Arbeitgeber kostenlos laden kann, ist dies aktuell nicht steuerpflichtig.
Probelohnabrechnung macht sicherlich Sinn, damit Dein Vater sieht, was ihn der Wagen tatsächlich netto kostet.
Zudem sollte der Arbeitgeber noch klären, ob sich die Leasingrate tatsächlich auf 30 tkm pro Jahr bezieht. Meist beziehen sich die günstigen Preise, mit denen geworben wird, auf 5 tkm oder 10 tkm Jahresfahrleistung. Bei 30 tkm im Jahr kommt da noch ne deutliche Schippe drauf.
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Die Leasingrate bezieht sich auf 20.000 km, mein Vater macht aber eine Fahrgemeinschaft mit einem Kollegen, sodass er nur die Hälfte jährlich fährt.
Zitat:
@XtremeMarmot schrieb am 2. April 2022 um 12:13:09 Uhr:
Ja genau, beide den gleichen.
Wenn sie sich abwechseln und jeder sagen wir nur die Hälfte pro Monat fährt, also bspw. der eine 10 Tage und der andere 11 Tage bei einem Monat mit 21 Arbeitstagen, dann sollen beide unbedingt die tagesgenaue 0,002% Versteuerung bei der Entfernung machen und nicht die monatsgenaue 0,03% Variante!
Der Break-even ist bei 15 Tagen pro Monat. Bei einer 50/50-Fahrgemeinschaft rechnet sich das also, da jeder dann nur die Tage versteuert, die er mit seinem Firmenwagen gefahren ist. Der Mitfahrer versteuert diese Tage dann nicht zusätzlich.
https://www.haufe.de/.../...agespauschale_idesk_PI42323_HI4725774.html
Zitat:
@XtremeMarmot schrieb am 6. April 2022 um 14:30:59 Uhr:
Aber sind es bei einem Elektroauto nicht eh 0,0075% pro Kilometer?
Nein. Keine Ahnung wo du diesen Wert her hast. Es sind:
1% plus 0,03% multipliziert mit den einfachen km vom BLP x 0,25 wenn der BLP des Exemplars kleiner als 60.000 EUR ist. Ansonsten x 0,5.
Oder 1% plus 0,002% multipliziert mit den einfachen km multipliziert mit den tatsächlich gefahrenen Tagen zur Arbeitsstätte im Monat vom BLP x 0,25 wenn der BLP des Exemplars kleiner als 60.000 EUR ist. Ansonsten x 0,5.
Die Wahl zwischen den beiden Optionen hat der Arbeitnehmer.
Beispiel:
40.000 EUR BLP und 60km Entfernung und 11 Arbeitstage ergeben also (0,25 x 40.000 x 1%) + (60 x 0,002% von 0,25 x 40.000 x 11 Tage)
= 100 EUR + 132 EUR
= 232 EUR sind zu versteuern mit dem persönlichen Steuersatz.
Das Modell wird nie teurer als das 0,03% Modell. Man geht also kein Risiko ein, wenn man doch mehr als 15 Tage pro Monat oder 180 Tage im Jahr fährt.
0,0075% des Listenpreises sind 0,03% von 0,25% des Listenpreises 😉
Also habt Ihr beide Recht, wobei der Rechenweg von Holgor der Korrekte ist. Es wird nicht der Prozentsatz verringert, sondern die Bemessungsgrundlage (der Listenpreis).
Aber egal wie man es rechnet 0,25% + 0,0075% (pro Entfernungs-km) des Listenpreises oder 1% + 0,03% (pro Entfernungs-km) von einem Viertel des Listenpreises. Das Ergebnis ist dasselbe.
0,03% durch 4 ergibt 0,0075%.
Dann muss man aber natürlich für alle weiteren Rechnungen den BLP nehmen, nicht BLP x 0,25, denn die 0,25 stecken schon in den Prozenten.
Ah, okay.
Anyway, ich empfehle das tagesgenaue Modell und nicht das monatsgenaue Modell bei dem Anwendungsfall mit der Fahrgemeinschaft.
Ah ok dann hab ich’s verstanden, vielen Dank für den Hinweis @holgor2000
Es gibt so Fälle, da würde ich dann doch eher mal zum Steuerberater gehen als auf MT zu fragen. Da braucht es verbindliche Aussagen, und über 3, 4 oder wie viele Jahre das Leasing läuft geht es um mehr als 5€.