Firmenwagen / 1% Regel / priv. / berufl. Nutzung HILFE!!!!

Habe eine wichtige Frage:

fange bald einen neuen Job an (Vertrieb/Aussendienst) mit Home-Office.

Nun bekomme ich, da ich ja immer unterwegs sein werde ein Firmenfahrzeug.

Ich habe viel von dieser 1% Regel gelesen, doch ich versteh es nicht ganz:

1% vom Listenpreis, sagen wir Fahrzeugwert 30.000€, bedeutet 300€.

Nun werden ja auch die gefahrenen Kilometer zur Arbeit gewertet, da ich ja ein Home Office hab sinds ja bei mir KEINE....der Dienstsitz (zu dem ich 1xmonatlich muss) ist 40km entfernt.

Nun nehmen wir an ich würde fiktiv 1234€ verdienen, so hab ich verstanden, dass ich die 300€ auf die 1234 draufrechnen muss...(soweit richtig)?? Aber das doch nur wenn den PKW privat nutze..wie kann man bei nicht planbaren fahrten nachweisen, dass das Auto privat nutze...es kann ja sein das einen Tag 100km den anderen 300km fahre....

Es ist ausdrücklich erlaubt den Wagen privat zu nutzen...aber wer kann sagen wieviel ich wirklich privat fahre???

Ich müsste doch die 300€ auf das Monatsbrutto nur draufrechnen wenns eine Private Nutzung gibt...und dann würde ich doch ca. 150€ netto weniger haben...

Sagen wir mal ich gebe 1234€ in den Nettorechner ein, (ALLES FIKTIV) kommen 927€ raus, rechne ich die 300€ Brutto drauf gibts 1089€...also hab ich doch mehr als vorher...bin verwirrt.....erklärt es mir bitte...DANKE

Beste Antwort im Thema

Wir bleiben bei deinem Beispiel:
Die 300 Euro kannst du nicht einfach zu deinem Bruttoeinkommen dazu rechnen. Diese werden nur zur Berechnung von Steuer und Sozialabgaben fiktiv dazu gerechnet. Hier findest du einen GEHALTSRECHNER, in den du deine Daten eingeben kannst und der dir auch für 2010 dein Netto-EK errechnet. 1 % vom Bruttolistenpreis deines Dienstwagens musst du unter geldwerter Vorteil eingeben!

Da du offiziell keinen Arbeitsplatz/Schreibtisch im Hause deines Arbeitgebers hast, sondern vom Home-Office aus arbeitest und deine Dienstreisen antrittst, entfällt der Ansatz von 0,03 % des Listenpreises pro km Entfernung von zu Hause zur Firma.

Natürlich ist schwer nachweisbar, wieviele km du privat fährst. Deswegen gibt es ja diese pauschale 1 % Regelung. Es sei denn du führst ein Fahrtenbuch und trägst gemäß geltender Richtlinien alles haargenau ein. Für die steuerliche Berücksichtigung muss dann allerdings auch dein Arbeitgeber mitspielen, denn er muss dann alle Fahrzeugkosten in die Berechnung deines privat gefahrenen Anteils mit einfließen lassen. Vielen Arbeitgebern ist das zu viel Aufwand (besonders bei großen Fuhrparks mit privater Nutzung) und sie wollen von der 1 % Regelung der Einfachheit halber nicht abweichen.

Es ist heutzutage sehr schwer, wenn nicht sogar unmöglich, als Außendienstler beim Finanzamt durchzusetzen, dass die 1 % Regel nicht angewandt wird, weil man angeblich ausschließlich dienstlich fährt. Mit Sicherheit würde dann das Führen eines Fahrtenbuches verlangt werden, zumindest für eine gewisse Zeit. Was dann sicherlich verlangt wird ist, dass du das Fahrzeug zu Beginn deiner Dienstfahrten an der Firma holst und am Ende der Dienstfahrten dort wieder abstellst. Dann musst du jeweils die Fahrten von zu Hause in die Firma (zur Abholung des Dienstwagens) mir deinem Privatauto durchführen. Spätestens dann wird die Sache für dich uninteressant, oder?

Weitergehende Infos findest du sicherlich über "Gogele". Konkret abgestimmt auf deine steuerlichen Gegebenheiten hilft dir natürlich ein Steuerberater deines Vertrauens am besten. Vielleicht gibt dir auch der Lohnbuchhalter deines Arbeitgebers Hilfestellung?!

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Also den solltest du einfach mal suchen. Schau mal im intranet nach oder wie das bei euch heißt.

Hallo Zusammen,
ich habe heute meine erste Gehalts-Abrechnung bekommen (neue Stelle ab 1.01.2010).

Dort sieht das ganze nochmal ganz anders aus:

Bruttogehalt: 5.000,- (Beispiel)
_______________________
Steuer Brutto: XXXX
- Lohnsteuer XXX
- Soli XXX
Summe Steuerliche Abzüge XXXX

Netto Verdienst 2.905,- (Beispiel)

Netto-Bezüge / Betto Abzüge
N60 KFZ Nutzung -305.00,-

Auszahlungsbetrag: 2.600,-

Bin heute fast umgefallen. Bisher wurde mir ein Firmenwagen auf Brutto Lohn aufgschlagen und ich kannte nur so eine 1% Regel.
Hier wird mir 1% des Neuwagenlistenpreises am Ende von dem Netto Lohn abgezogen!

Wo ist hier die Besteuerung???
KM Geldwertervorteil Arbeit-Wohnung entfallen- ich bin im Außendienst und habe keinen festen Büroplatz in der Zentrale!

da ist was mächtig falsch.

Ganz einfache Reglung:

Brutto: 5000,-€
Firmenwagen: Neupreis 30.500,-€ / 1% = 305,-€
Steuer-Brutto: 5305,-€

Netto vor 1% Abzug: 3000,-€
abzgl. für Versteuerung Firmenwagen 305,-€
Netto Auszahlung: 2695,-€

Die Werte sind nur Beispiele. Aber genau so funktioniert es.

Eine weitere 1% Reglung gibt es nicht!!!!!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von BMW320ie46


da ist was mächtig falsch.

.....
.....

Eine weitere 1% Reglung gibt es nicht!!!!!!!!!

Moinsens, diese Aussage ist leider auch falsch. Aus steuerlicher Sicht gibt es die 1% Regelung oder das Fahrtenbuch - was Firmen in Ihren Car Policies als Grundlage für die Berechnung des Dienstwagens nehmen, ist diesen ganz alleine überlassen.

Dort findet man dann reine 1% Versteuerung, reine 1% Nettozahlung, eine Mischung aus Versteuerung und Nettozahlung, und, und, und....

Fazit: Wenn Eure Dienstwagenregelung das so vorsieht, ist das auch so - traurig aber wahr...🙁

Gruß vom Sause

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ach du grüne neune, dass es die gibt ist mir neu. Aber dann bekommt das Finanzamt ja mehr Geld, oder reicht der Arbeitgeber einfach alles nur an den Mitarbeiter durch???

Bei der Regelung des TE neutralisiert sich das. Theoretisch müsste er bei 30.500,- Euro Kaufpreis 1% = 305,- Euro versteuern. Die Versteuerung reduziert sich aber um die Nettozahlung, die ja ebenfalls 305,- Euro beträgt -> somit Versteuerung 0,- und Nettozahlung 305,- Euro.

Wir haben bei uns z.B. eine Mischlösung: Freibetrag X bis zu dem nur 1% Versteuerung gilt, wenn man darüber kommt zusätzliche monatliche Nettozahlung, die aber wiederum die Versteuerung reduziert.

Wo ich das grad' lese, klingt das ganz schon kompliziert - aber ich bin ja in einem Thread mit schlauen Leuten... 😉

Gruß vom Sause

aber wo fällt dann bei mir die Besteuerung an?
So ist das wenn man sich die Arbeitsverträge nicht genau anschaut...leider haben alle Kollegen bei uns so eine Regelung.

Hier ein Zitat:
Dem Arbeitnehmer wird zur Berufsausübung ein betriebseigenes KFZ zur Verfügung gestellt. Dieses Fahrzeug darf auch privat genutzt werden. Sämtliche mit dem KFZ verbundenen Kosten werden von der Firma überommen. Für die private Nutzung des KFZ wird dem Arbeitnehmer 1% vom Neuwert des KFZ vom Nettogehalt abgezogen.

😠🙁

garnicht mehr - die ist durch die Nettozahlung eleminiert...

und kann ich mir das Geld irgendwie anteilig wiederholen? Werbungskosten? Steuererklärung?
In der alten Firma bin ich ein 10.000 Euro teureres Auto gefahren und hatte weniger zu bezahlen.
Außerdem habe ich dadurch weniger Bruttolohn = weniger Rente etc...

Zitat:

Original geschrieben von bmw542


Hallo Zusammen,
ich habe heute meine erste Gehalts-Abrechnung bekommen (neue Stelle ab 1.01.2010).

Dort sieht das ganze nochmal ganz anders aus:

Bruttogehalt: 5.000,- (Beispiel)
_______________________
Steuer Brutto: XXXX
- Lohnsteuer XXX
- Soli XXX
Summe Steuerliche Abzüge XXXX

Netto Verdienst 2.905,- (Beispiel)

Netto-Bezüge / Betto Abzüge
N60 KFZ Nutzung -305.00,-

Auszahlungsbetrag: 2.600,-

Bin heute fast umgefallen. Bisher wurde mir ein Firmenwagen auf Brutto Lohn aufgschlagen und ich kannte nur so eine 1% Regel.
Hier wird mir 1% des Neuwagenlistenpreises am Ende von dem Netto Lohn abgezogen!

Wo ist hier die Besteuerung???
KM Geldwertervorteil Arbeit-Wohnung entfallen- ich bin im Außendienst und habe keinen festen Büroplatz in der Zentrale!

Das problem ist die Verständlichkeit der deutschen, tollen Entgeltabrechnungen - das ist schwer zu verstehen.

Auf der Lohnabrechnung müßte stehen: (Beispielzahlen)

Brutto 5.000
Geldwerter Vorteil Dienstwagen: 300
Steuerpflichtiges Brutto: 5300

Dann Netto 3.500
hiervon werden die 300 wieder abgezogen, da sie ja nicht als wirkliche Zahlung brutto zufliessen sollten, müssen also wieder abgezogen werden (sonst hätte sich ja der Gehaltsanspruch um wirklich 300 erhöht und es wären nicht nur die 300 versteuert worden!)

Einfach mal eine Entgeltabrechnung im Internet ohne die 300 EUR geldwerten Vorteil machen, die Differenz zur wirklichen Abrechnung müßten die Steuern auf die 300 sein.

Sorry, hatte die Tatsache "aus Netto" überlesen, das hier wäre der normale geldwerte Vorteil erklärt gewesen...

Zitat:

Original geschrieben von bmw542


und kann ich mir das Geld irgendwie anteilig wiederholen? Werbungskosten? Steuererklärung?
In der alten Firma bin ich ein 10.000 Euro teureres Auto gefahren und hatte weniger zu bezahlen.
Außerdem habe ich dadurch weniger Bruttolohn = weniger Rente etc...

Tja, zur Steuer fällt mir da auch nicht viel ein - da du keine Fahrten Wohnung -> Arbeitsplatz versteuerst, kannst du diese auch nicht im Gegenzug geltend machen... Interessant ist höchstens, wenn du das Fahrzeug noch für irgendwelche Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung nutzt, oder, oder, oder... Da kann ich dir aber auch nix genaueres zu sagen - da sollte man jemanden Fragen, der davon Ahnung hat -> Steuerberater.

Auch wenn es Dich nicht tröstet: Mit Deiner Dienstwagenregelung bist du in guter Gesellschaft. Die Außendienst-Verkäufer der Daimler Niederlassungen haben die gleiche...

@Ulfmande: Du hast aber den Rest gelesen, oder? Der arme Kollege hat ja grade keine Diestwagenregelung, die so funktioniert, wie du sie schilderst, sondern eine ausdrücklich vereinbarte Nettozahlung!!

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711


@Ulfmande: Du hast aber den Rest gelesen, oder? Der arme Kollege hat ja grade keine Diestwagenregelung, die so funktioniert, wie du sie schilderst, sondern eine ausdrücklich vereinbarte Nettozahlung!!

Sorry, aber das dies definitiv so ist fand ich nirgends.

Am einfachsten wäre eine geschwärzte Entgeltabrechnung, dann kann diese zur Hilfestellung analysiert werden.

Zitat:

Original geschrieben von bmw542


Hier ein Zitat:
Dem Arbeitnehmer wird zur Berufsausübung ein betriebseigenes KFZ zur Verfügung gestellt. Dieses Fahrzeug darf auch privat genutzt werden. Sämtliche mit dem KFZ verbundenen Kosten werden von der Firma überommen. Für die private Nutzung des KFZ wird dem Arbeitnehmer 1% vom Neuwert des KFZ vom Nettogehalt abgezogen.

😠🙁

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711



Zitat:

Original geschrieben von bmw542


Hier ein Zitat:
Dem Arbeitnehmer wird zur Berufsausübung ein betriebseigenes KFZ zur Verfügung gestellt. Dieses Fahrzeug darf auch privat genutzt werden. Sämtliche mit dem KFZ verbundenen Kosten werden von der Firma überommen. Für die private Nutzung des KFZ wird dem Arbeitnehmer 1% vom Neuwert des KFZ vom Nettogehalt abgezogen.

😠🙁

Sorry - werde in Zukunft so spät nicht mehr Threads durchleuchten 🙄

Arbeitnehmerunfreundliche Regelung, aus dem Netto... lieber 300 weniger Brutto vereinbaren und das streichen...

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