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Firmenwagen / 1% Regel / priv. / berufl. Nutzung HILFE!!!!

Themenstarteram 27. November 2009 um 17:48

Habe eine wichtige Frage:

fange bald einen neuen Job an (Vertrieb/Aussendienst) mit Home-Office.

Nun bekomme ich, da ich ja immer unterwegs sein werde ein Firmenfahrzeug.

Ich habe viel von dieser 1% Regel gelesen, doch ich versteh es nicht ganz:

1% vom Listenpreis, sagen wir Fahrzeugwert 30.000€, bedeutet 300€.

Nun werden ja auch die gefahrenen Kilometer zur Arbeit gewertet, da ich ja ein Home Office hab sinds ja bei mir KEINE....der Dienstsitz (zu dem ich 1xmonatlich muss) ist 40km entfernt.

Nun nehmen wir an ich würde fiktiv 1234€ verdienen, so hab ich verstanden, dass ich die 300€ auf die 1234 draufrechnen muss...(soweit richtig)?? Aber das doch nur wenn den PKW privat nutze..wie kann man bei nicht planbaren fahrten nachweisen, dass das Auto privat nutze...es kann ja sein das einen Tag 100km den anderen 300km fahre....

Es ist ausdrücklich erlaubt den Wagen privat zu nutzen...aber wer kann sagen wieviel ich wirklich privat fahre???

Ich müsste doch die 300€ auf das Monatsbrutto nur draufrechnen wenns eine Private Nutzung gibt...und dann würde ich doch ca. 150€ netto weniger haben...

Sagen wir mal ich gebe 1234€ in den Nettorechner ein, (ALLES FIKTIV) kommen 927€ raus, rechne ich die 300€ Brutto drauf gibts 1089€...also hab ich doch mehr als vorher...bin verwirrt.....erklärt es mir bitte...DANKE

Beste Antwort im Thema

Wir bleiben bei deinem Beispiel:

Die 300 Euro kannst du nicht einfach zu deinem Bruttoeinkommen dazu rechnen. Diese werden nur zur Berechnung von Steuer und Sozialabgaben fiktiv dazu gerechnet. Hier findest du einen GEHALTSRECHNER, in den du deine Daten eingeben kannst und der dir auch für 2010 dein Netto-EK errechnet. 1 % vom Bruttolistenpreis deines Dienstwagens musst du unter geldwerter Vorteil eingeben!

Da du offiziell keinen Arbeitsplatz/Schreibtisch im Hause deines Arbeitgebers hast, sondern vom Home-Office aus arbeitest und deine Dienstreisen antrittst, entfällt der Ansatz von 0,03 % des Listenpreises pro km Entfernung von zu Hause zur Firma.

Natürlich ist schwer nachweisbar, wieviele km du privat fährst. Deswegen gibt es ja diese pauschale 1 % Regelung. Es sei denn du führst ein Fahrtenbuch und trägst gemäß geltender Richtlinien alles haargenau ein. Für die steuerliche Berücksichtigung muss dann allerdings auch dein Arbeitgeber mitspielen, denn er muss dann alle Fahrzeugkosten in die Berechnung deines privat gefahrenen Anteils mit einfließen lassen. Vielen Arbeitgebern ist das zu viel Aufwand (besonders bei großen Fuhrparks mit privater Nutzung) und sie wollen von der 1 % Regelung der Einfachheit halber nicht abweichen.

Es ist heutzutage sehr schwer, wenn nicht sogar unmöglich, als Außendienstler beim Finanzamt durchzusetzen, dass die 1 % Regel nicht angewandt wird, weil man angeblich ausschließlich dienstlich fährt. Mit Sicherheit würde dann das Führen eines Fahrtenbuches verlangt werden, zumindest für eine gewisse Zeit. Was dann sicherlich verlangt wird ist, dass du das Fahrzeug zu Beginn deiner Dienstfahrten an der Firma holst und am Ende der Dienstfahrten dort wieder abstellst. Dann musst du jeweils die Fahrten von zu Hause in die Firma (zur Abholung des Dienstwagens) mir deinem Privatauto durchführen. Spätestens dann wird die Sache für dich uninteressant, oder?

Weitergehende Infos findest du sicherlich über "Gogele". Konkret abgestimmt auf deine steuerlichen Gegebenheiten hilft dir natürlich ein Steuerberater deines Vertrauens am besten. Vielleicht gibt dir auch der Lohnbuchhalter deines Arbeitgebers Hilfestellung?!

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Wenn du die 1% Regelung nimmst, ist egal ob du 1km im Monat Privat fährst oder 1000km. Es ist alles damit abgegolten. Solltest du aber über 80% geschäftlich fahren, dann führe ein Fahrtenbuch, wo genau heraus geht wieviele Privat-km du gefahren bist und nur die musst du versteuern. Kommt günstiger dann, ist aber auch ganz schön umständlich!

Themenstarteram 27. November 2009 um 18:27

Ja gut habe gerade den "dienstwagenrechner" genutzt hab ein wenig mehr ahnung von der berechnung

Aber meine frage mit den fahrten zur arbeitsstatte ist nicht beantwortr habe ja keine fahrt zur arbeitsstatte weil von zu hause...

Desweiteren kann ja eigentlich keiner nachweisen wieviel ich privat und beruflich fahre, wenn ich sage ich fahr das ding nur beruflich und behalte mein privates auto fur private fahrten...geht das???

Wir bleiben bei deinem Beispiel:

Die 300 Euro kannst du nicht einfach zu deinem Bruttoeinkommen dazu rechnen. Diese werden nur zur Berechnung von Steuer und Sozialabgaben fiktiv dazu gerechnet. Hier findest du einen GEHALTSRECHNER, in den du deine Daten eingeben kannst und der dir auch für 2010 dein Netto-EK errechnet. 1 % vom Bruttolistenpreis deines Dienstwagens musst du unter geldwerter Vorteil eingeben!

Da du offiziell keinen Arbeitsplatz/Schreibtisch im Hause deines Arbeitgebers hast, sondern vom Home-Office aus arbeitest und deine Dienstreisen antrittst, entfällt der Ansatz von 0,03 % des Listenpreises pro km Entfernung von zu Hause zur Firma.

Natürlich ist schwer nachweisbar, wieviele km du privat fährst. Deswegen gibt es ja diese pauschale 1 % Regelung. Es sei denn du führst ein Fahrtenbuch und trägst gemäß geltender Richtlinien alles haargenau ein. Für die steuerliche Berücksichtigung muss dann allerdings auch dein Arbeitgeber mitspielen, denn er muss dann alle Fahrzeugkosten in die Berechnung deines privat gefahrenen Anteils mit einfließen lassen. Vielen Arbeitgebern ist das zu viel Aufwand (besonders bei großen Fuhrparks mit privater Nutzung) und sie wollen von der 1 % Regelung der Einfachheit halber nicht abweichen.

Es ist heutzutage sehr schwer, wenn nicht sogar unmöglich, als Außendienstler beim Finanzamt durchzusetzen, dass die 1 % Regel nicht angewandt wird, weil man angeblich ausschließlich dienstlich fährt. Mit Sicherheit würde dann das Führen eines Fahrtenbuches verlangt werden, zumindest für eine gewisse Zeit. Was dann sicherlich verlangt wird ist, dass du das Fahrzeug zu Beginn deiner Dienstfahrten an der Firma holst und am Ende der Dienstfahrten dort wieder abstellst. Dann musst du jeweils die Fahrten von zu Hause in die Firma (zur Abholung des Dienstwagens) mir deinem Privatauto durchführen. Spätestens dann wird die Sache für dich uninteressant, oder?

Weitergehende Infos findest du sicherlich über "Gogele". Konkret abgestimmt auf deine steuerlichen Gegebenheiten hilft dir natürlich ein Steuerberater deines Vertrauens am besten. Vielleicht gibt dir auch der Lohnbuchhalter deines Arbeitgebers Hilfestellung?!

Themenstarteram 27. November 2009 um 18:50

Super rechner dank dir!!!

Habe jetzt einen groben uberblick denke aber das es sich lohnt da ich mein fahrzeug verkaufen konnte und dadurch die kosten auch sparen kann hmmmm muss jetzt nur wissen wie das mit dem wagen ablauft ob die bestimmen welches auto oder ich aussuchen kann mal schaun

Zitat:

Original geschrieben von alex23091

 

... denke aber das es sich lohnt da ich mein fahrzeug verkaufen konnte und dadurch die kosten auch sparen kann ...

Wenn du mal die gesamten Kosten, die ein privates Auto verursacht, zusammen rechnest, dann wirst du sicherlich feststellen, dass du erheblich mehr Geld monatlich sparst, als dir durch die 1 % Regel an Nettoeinkommen genommen wird. Und Gedanken über Wartungs- und Verschleißkosten musst du dir auch keine mehr machen!

Zitat:

Original geschrieben von alex23091

 

... ob die bestimmen welches auto oder ich aussuchen kann ...

Tja, da hat nun mal jeder Arbeitgeber seine eigene Philosophie! Die einen sagen, gemäß Hierarchie im Unternehmen, welches Fabrikat und welcher Typ zu fahren ist. Bei anderen spielt nur die Fahrzeugklasse (z.B. Kompakt-, Mittel- oder obere Mittelklasse etc.) eine Rolle. Und wieder bei anderen sieht man, was wirtschaftlich logisch ist, welche monatlichen Kosten durch das Fahrzeug verursacht werden und da gibt es dann eine kalkulatorische Obergrenze, die bei geschickter Verhandlung mit dem Autoverkäufer und durch Aushandeln z.B. einer günstigen Leasingrate schon mal zu einem höherwertigen, bzw besser ausgestatteten, Dienstwagen führen kann.

Themenstarteram 28. November 2009 um 10:34

Danke fur die gute erklarung habe es nun verstanden...

Wie mein zukunftiger arbeitgeber hier vorgeht weiss ich leider nicht, fragen nach dem auto spart man sich doch lieber beim vorstellungsgesprach :)

So oder so denke ich auch, dass sich das fahrverhalten auch andert eventuell fahrt man dadurch das keine kosten entstehen auch mehr privat als vorher oder mal hier nen ausflug oder so...

Wenn es bei euch in der Firma wie bei unserer auch ne Tankkarte + Versicherung dazu gibt, dann stellt sich die Frage nach dem Vergleich zum Privatauto erst gar nicht.

Ich würde sofort nen Firmenwagen nehmen, bin leider aber nicht berechtigt bzw. habe ich mich eigentlich nicht informiert. Bin zwar auch viel im Außendienst (gut 70-80%), aber leider eher wenig im Inland, dh. ich bräuchte eher sowas wie nen Firmenjet :D

Eine Frage habe ich jedoch zum Rechner:

Gibt man da sein aktuelles Brutto ein und unter geldwerter Vorteil die Leasingrate ein oder zieht man die Leasringrate zusätzlich vom Brutto noch ab?

1% vom Bruttolistenpreis ist der geldwerte Vorteil

Themenstarteram 29. November 2009 um 9:38

:)))) 1% vom bruttolistenpreis des jets.... Ist einiges...

Ja gut jetzt durch die kalkulation und auch eine die ich zu hause gemacht hab sinds so 150netto im Monat fur ein firmenauto inklusiv benzin wartung etc wenns so ablauft dann ist es wirklich ein echter vorteil...

So ich möchte hier mal gerne anknüfen wenn das ok ist ;)

 

Mir steht auch ein Dienstwagen zur Verfügung und ich bin auch noch schwer am Rechnen.

Es handelt sich bei meiner Bestellung um einen Golf 6 Variant für 28800 Eur Bruttolistenpreis. Privat rechne ich mit dem gleichen Fahrzeug nur mit rund 34000 Eur Bruttolistenpreis. Im gegensatz zum Firmenwagen kommt ja da noch Rabatt drauf.

Nebenbei für beide Fahrzeuge muss ich rund 4500 Eur anzahlen. Meine Firma bezahlt nur bis 25000 Eur inkl. Überführung und Zulassung (+730 Eur). Das Geld bekomme ich beim Firmenwagen bei abgabe anteilig zurück.

Im Moment sieht es so aus das der Firmenwagen (inkl. Privatanteil welcher mein Arbeitgeber will) rund 400 Eur vom Netto kosten wird.

Der Privatwagen als Leasingfahrzeug mit Wartung und Versichung rechne ich ca. 550-600 Eur im Monat. Ich fahre und 40.000 km im Jahr und da wird es halt teuer :(

Jedoch kommt beim Privaten Fahrzeug ja das Kilometegeld der Firma dazu. Das beträgt je nachdem im Schnitt so 400 Eur im Monat. Nach meiner rechung mit Spirtkosten, Privatkilometer usw. komme auf eine Montliche belastung von rund 350-400 Eur. Also der gleiche Preis, jedoch ist das Fahrzeug deutlich besser ausgestattet und hat auch mehr Leistung. Der Firmenwagen hat nur einen 1.2 TSI da die Firma nicht mehr PS zulässt. Da waren wohl die Controller am Werk :rolleyes:

Jetzt geben sich also beide Modele nicht viel. Jedoch habe ich beim Firmenwagen eine Tankkarte und alle Private fahrten sind frei! Auch alle sontigen Kosten egall ob der Wagen 10 oder 50 L Öl auf 1000 km verbraucht...

 

Somit geht es also zum rechnen. Noch mal danke an car-driver für den Link mit dem Gehaltsrechner 2010, echt klasse mal zu sehen das das Netto mal steigt ;)

Rechengrundlagen:

Verdienst: 3000 Eur Brutto

Dienstwagen: 28800 Eur Brutto

Eigenanteil vom AG: 295 Eur

Entferung (Heim<->Firma): 24 km

So nach Firmenwagenrechner.de komme ich auf:

Geldwerter Vorteil: 495,36 Eur

Netto Verdienst (mit Firmenwagen): 1.363,62 Eur

Netto Verdienst (ohne Firmenwagen): 1.772,79 Eur

= Firmenwagen kostet: 409,17 Eur

 

€ mit Firmenwagen

Brutto-Arbeitslohn: 3.201,24

Lohnsteuer: 599,83

Solidaritätszuschlag: 32,99

Kirchensteuer: 53,99

Krankenversicherung: 252,90

Pflegeversicherung: 39,22

Rentenversicherung: 318,52

Arbeitslosenversicherung: 44,82

Geldwerter-Vorteil: 495,36

Netto-Arbeitslohn: 1.363,62

Aktuelle Fahrzeugkosten: - - -

Verfügbares Einkommen: 1.363,62

€ ohne Firmenwagen

Brutto-Arbeitslohn: 3.000,00

Lohnsteuer: 535,33

Solidaritätszuschlag: 29,44

Kirchensteuer: 48,18

Krankenversicherung: 237,00

Pflegeversicherung: 36,75

Rentenversicherung: 298,50

Arbeitslosenversicherung: 42,00

Geldwerter-Vorteil: - - -

Netto-Arbeitslohn: 1.772,79

Aktuelle Fahrzeugkosten: 0,00

Verfügbares Einkommen: 1.772,79

 

So wie verhällt sich das nun mit den Sozialabgeben???

Durch den geltwerten Vorteil steigt ja wie schon geschrieben das Monatsbrutto bzw. der zu versteuernde Betrag, durch den Privatanteil senkt sich dieser Bruttobetrag.

Zahlt jetzt der Arbeitgeber für mich auch mehr Sozialabgeben? Bekomme ich z.B. mehr Rente oder ALG I im Fall der Fälle weil ja das Brutto höher liegt?

Ich muss also immer noch Gründe suchen den Firmenwagen für mich rentabel zu machen. Nebenbei ich bekomme KEIN Mehrgehalt wenn ich auf den Dienstwagen verzichte. Der steht einfach jedem Mitarbeiter ab einer bestimmten Position bzw. Tätigkeit zu.

 

So nun zu dem schönen Link mit dem Gehaltsrechner. Da wird ja schon das ALG I angezeigt (keine sorge ich werde nicht Arbeitslos aber das sind einfach sicherheiten die ich einrechnen will). Da wird einem mit 3000 Brutto ein ALG I von 1071 Eur angezeit.

 

Mit Firmenwagen also 3000 Eur Brutto minus Gehaltsverzicht 295 Eur:

3000-295=2705 Eur + 495 Eur geltwerter Vorteil

= 1125 Eur ALG

 

Stimmt das also? Den demnach ist ja der Firmenwagen sehr interessant für mich!

Jetzt könnte man hier noch weitermachen. Im Moment bekomme ich vom AG die 30 cent/km von Daheim zu den Firmen die ich Betreue. Die Pentlerpauschale rechne ich also nur ca. 1-2 Mal in der Woche ein da ich sonnst nicht direkt ins Büro fahre. Wenn ich einen Firmenwagen hätte, würde ich 220 Tage die Pentlerpauschale für 24 km anrechnen. Also 1584 Eur im Jahr! Wenn man das noch auf die Lohnsteuerkarte eintrage komme ich nach Firmenwagenrechner.de auf ein Netto von 1.414,19 Eur. Würde also noch mal 50 Eur im Monat sparten.

So sorry für den langen Text aber vielleicht erbarmt sich einer das zu lesen und kann bestätigen was ich hier Rechne. Schon mal vielen dank! Dieses Thema sogt bei mir schon für Schlafstörungen :(

@ Focus_Xenon.

 

Ein paar Anmerkungen :

 

1. Wenn Du arbeitslos wirst, wirst Du keinen Firmenwagen besitzen.

2. Sozialversicherungsbeiträge werden vom Brutto, nicht vom Netto berechnet.

3. Arbeitslosengeld wird vom Netto, nicht vom Brutto berechnet.

4. Das für ALG relevante Nettogehlt ergibt sich aus den Gehltsbestandteilen, für die Arbeitslosenbeiträge bezahlt wurden, abzülich Steuern und Sozialversicherungen.

 

O.

Ok dann:

Zitat:

1. Wenn Du arbeitslos wirst, wirst Du keinen Firmenwagen besitzen.

Ok das ist klar, d.h. dann habe ich also wieder mein altes Gehalt und auch das "niedrigere" Brutto?

Zitat:

2. Sozialversicherungsbeiträge werden vom Brutto, nicht vom Netto berechnet.

Also zahlt dann mein Arbeitgeber in der Zeit in dem ich das Fahrzeug habe auch mehr Sozialabgaben, d.h. ich habe für diese Zeit mehr in die Rentenkasse eingezahlt und habe dann später mal mehr Geld?

Zitat:

3. Arbeitslosengeld wird vom Netto, nicht vom Brutto berechnet.

Ok, gehe ich von Punkt 1 aus wird also das Netto wieder dem stand angepasst wie als wenn ich keinen Firmenwagen hätte?

Zitat:

4. Das für ALG relevante Nettogehlt ergibt sich aus den Gehltsbestandteilen, für die Arbeitslosenbeiträge bezahlt wurden, abzülich Steuern und Sozialversicherungen.

Wie ist das genau in meinem Bsp. zu verstehen?

Nur mal nebenbei...40tkm im Jahr und keinen Diesel bzw. der Arbeitgeber zahlt lieber einen Benziner? Die TSI in allen ehren aber bei 40tkm/Jahr fährt man doch viel Autobahn und evtl schnell....gerade da kommt doch der Diesel zum Tragen??

Zitat:

Original geschrieben von Focus_Xenon

Ok dann:

Zitat:

Original geschrieben von Focus_Xenon

Zitat:

1. Wenn Du arbeitslos wirst, wirst Du keinen Firmenwagen besitzen.

Ok das ist klar, d.h. dann habe ich also wieder mein altes Gehalt und auch das "niedrigere" Brutto?

Zitat:

Original geschrieben von Focus_Xenon

Zitat:

2. Sozialversicherungsbeiträge werden vom Brutto, nicht vom Netto berechnet.

Also zahlt dann mein Arbeitgeber in der Zeit in dem ich das Fahrzeug habe auch mehr Sozialabgaben, d.h. ich habe für diese Zeit mehr in die Rentenkasse eingezahlt und habe dann später mal mehr Geld?

Zitat:

Original geschrieben von Focus_Xenon

Zitat:

3. Arbeitslosengeld wird vom Netto, nicht vom Brutto berechnet.

Ok, gehe ich von Punkt 1 aus wird also das Netto wieder dem stand angepasst wie als wenn ich keinen Firmenwagen hätte?

Zitat:

Original geschrieben von Focus_Xenon

Zitat:

4. Das für ALG relevante Nettogehlt ergibt sich aus den Gehltsbestandteilen, für die Arbeitslosenbeiträge bezahlt wurden, abzülich Steuern und Sozialversicherungen.

Wie ist das genau in meinem Bsp. zu verstehen?

Zu 1.

Wenn Du arbeitslos wirst, hast Du kein Bruttoeinkommen mehr. Du erhältst Arbeitslosengeld.

 

Zu 2.

- Arbeitgeber zahlt mehr Sozialabgaben? ja; siehe Dein Beispiel.

- Mehr Rente? ja. In Deinem Beispiel nach 12 Monaten ungefähr 2 € mehr Rente/Monat.

 

Zu 3.

Berechnung des ALG ist im Detail kompliziert. siehe hier eine ausführliche Beschreibung der Berechnung : 

www.ratgeber-recht24.de/Arbeitslosengeld/Hoehe.html

 

Zu 4.

siehe 3.

 

O.

 

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