Firmenwagen / 1% Regel / priv. / berufl. Nutzung HILFE!!!!

Habe eine wichtige Frage:

fange bald einen neuen Job an (Vertrieb/Aussendienst) mit Home-Office.

Nun bekomme ich, da ich ja immer unterwegs sein werde ein Firmenfahrzeug.

Ich habe viel von dieser 1% Regel gelesen, doch ich versteh es nicht ganz:

1% vom Listenpreis, sagen wir Fahrzeugwert 30.000€, bedeutet 300€.

Nun werden ja auch die gefahrenen Kilometer zur Arbeit gewertet, da ich ja ein Home Office hab sinds ja bei mir KEINE....der Dienstsitz (zu dem ich 1xmonatlich muss) ist 40km entfernt.

Nun nehmen wir an ich würde fiktiv 1234€ verdienen, so hab ich verstanden, dass ich die 300€ auf die 1234 draufrechnen muss...(soweit richtig)?? Aber das doch nur wenn den PKW privat nutze..wie kann man bei nicht planbaren fahrten nachweisen, dass das Auto privat nutze...es kann ja sein das einen Tag 100km den anderen 300km fahre....

Es ist ausdrücklich erlaubt den Wagen privat zu nutzen...aber wer kann sagen wieviel ich wirklich privat fahre???

Ich müsste doch die 300€ auf das Monatsbrutto nur draufrechnen wenns eine Private Nutzung gibt...und dann würde ich doch ca. 150€ netto weniger haben...

Sagen wir mal ich gebe 1234€ in den Nettorechner ein, (ALLES FIKTIV) kommen 927€ raus, rechne ich die 300€ Brutto drauf gibts 1089€...also hab ich doch mehr als vorher...bin verwirrt.....erklärt es mir bitte...DANKE

Beste Antwort im Thema

Wir bleiben bei deinem Beispiel:
Die 300 Euro kannst du nicht einfach zu deinem Bruttoeinkommen dazu rechnen. Diese werden nur zur Berechnung von Steuer und Sozialabgaben fiktiv dazu gerechnet. Hier findest du einen GEHALTSRECHNER, in den du deine Daten eingeben kannst und der dir auch für 2010 dein Netto-EK errechnet. 1 % vom Bruttolistenpreis deines Dienstwagens musst du unter geldwerter Vorteil eingeben!

Da du offiziell keinen Arbeitsplatz/Schreibtisch im Hause deines Arbeitgebers hast, sondern vom Home-Office aus arbeitest und deine Dienstreisen antrittst, entfällt der Ansatz von 0,03 % des Listenpreises pro km Entfernung von zu Hause zur Firma.

Natürlich ist schwer nachweisbar, wieviele km du privat fährst. Deswegen gibt es ja diese pauschale 1 % Regelung. Es sei denn du führst ein Fahrtenbuch und trägst gemäß geltender Richtlinien alles haargenau ein. Für die steuerliche Berücksichtigung muss dann allerdings auch dein Arbeitgeber mitspielen, denn er muss dann alle Fahrzeugkosten in die Berechnung deines privat gefahrenen Anteils mit einfließen lassen. Vielen Arbeitgebern ist das zu viel Aufwand (besonders bei großen Fuhrparks mit privater Nutzung) und sie wollen von der 1 % Regelung der Einfachheit halber nicht abweichen.

Es ist heutzutage sehr schwer, wenn nicht sogar unmöglich, als Außendienstler beim Finanzamt durchzusetzen, dass die 1 % Regel nicht angewandt wird, weil man angeblich ausschließlich dienstlich fährt. Mit Sicherheit würde dann das Führen eines Fahrtenbuches verlangt werden, zumindest für eine gewisse Zeit. Was dann sicherlich verlangt wird ist, dass du das Fahrzeug zu Beginn deiner Dienstfahrten an der Firma holst und am Ende der Dienstfahrten dort wieder abstellst. Dann musst du jeweils die Fahrten von zu Hause in die Firma (zur Abholung des Dienstwagens) mir deinem Privatauto durchführen. Spätestens dann wird die Sache für dich uninteressant, oder?

Weitergehende Infos findest du sicherlich über "Gogele". Konkret abgestimmt auf deine steuerlichen Gegebenheiten hilft dir natürlich ein Steuerberater deines Vertrauens am besten. Vielleicht gibt dir auch der Lohnbuchhalter deines Arbeitgebers Hilfestellung?!

84 weitere Antworten
84 Antworten

Zum Thema weniger Altersvorsorge bei Bruttoehaltsverzicht.

Durch den geltwerten Vorteil steigt dein Bruttogehalt ja wieder. Bei uns in der Firma müssen wir auch schon gut 300 Eur für den Privatanteil bezahlen (dann ist aber alles frei) und die Rente singt bei mir nicht, da dies dadurch vollkommen ausgeglichen wird. Natülrich nur vom aktuellen Gehalt ohne geltwerten Vorteil. Aber klar man hätte noch "mehr" Rente wenn mal die 300 Eur vom Brutto behalten könnte 😉

Aber schon schön zu wissen das 300 Eur ungefährt 27 Eur Rente ausmachen. Leider ist es mit den Privaten auch nicht viel besser. Da gehen jeden Monat unmengen an Gelder weg und in den Jahrsabrechnungen steht dann das ich 2047 mal 50 Eur Rente bekomme 😰

Zitat:

Original geschrieben von Focus_Xenon


Zum Thema weniger Altersvorsorge bei Bruttoehaltsverzicht.

Aber schon schön zu wissen das 300 Eur ungefährt 27 Eur Rente ausmachen. Leider ist es mit den Privaten auch nicht viel besser. Da gehen jeden Monat unmengen an Gelder weg und in den Jahrsabrechnungen steht dann das ich 2047 mal 50 Eur Rente bekomme 😰

Ich habe nicht gesagt, dass es 27 € Rente gibt. 27 € ist der Rentenwert eines Rentenpunktes, nach dem gefragt wurde.

300€ pro Monat (= 3600 € pro Jahr) ergibt ca. 3€ Monatsrente!!!

O.

Zitat:

Original geschrieben von Focus_Xenon


Zum Thema weniger Altersvorsorge bei Bruttoehaltsverzicht.

Aber schon schön zu wissen das 300 Eur ungefährt 27 Eur Rente ausmachen. Leider ist es mit den Privaten auch nicht viel besser. Da gehen jeden Monat unmengen an Gelder weg und in den Jahrsabrechnungen steht dann das ich 2047 mal 50 Eur Rente bekomme 😰

Leider ist diese Rentenhöhe ein Wunschtraum.

Würde das zutreffen, würde bei einem Monatsgehalt von 3000€ nach einem Jahr Rentenansprüche in Höhe von 270 € entstehen. Nach 30 Jahren ergäbe sich eine Rente von 8100€ pro Monat!!

O.

Nun habe ich mir fast den kompletten Artikel durchgearbeitet. Ich habe auch den Gehaltsrechner getestet aber musste feststellen, dass ich auf einen anderen Wert gekommen bin. Als Tipp: Brutto-Netto-Rechner der Lohnexperten nutzen. Dort kann man auch Einmalbezüge mit angeben. Also Weihnachtsgeld und ähnliches. So kommt man ggf. auf ganz andere Ergebnisse 😉

Ähnliche Themen

Ab wann meint ihr, sollte man nen Firmenwagen anfragen?

Klar, nicht jeder kriegt einen. Aber ich bin viel im Außendienst tätig, zwar überwiegend fliegend, aber in diesem Jahr waren es auch >5000-7000km mit dem Auto.
Die bisherige Regelung gefällt mir dabei nicht, das Abteilungsfahrzeug ist oft weg und der Fuhrparkleiter nervt mit seiner Strenge total. Davon ab, hatte ich dort auch schon öfters kein Fahrzeug.

Bin daher meist mit dem Privatauto gefahren. Das geht bei uns zwar ganz gut, aber auf Dauer ist es auch keine Lösung.

Außerdem muss ich eigentlich meiner privaten Kfz-Versicherung die berufliche Nutzung melden? Auch dem Finanzamt?

Desweiteren kapiere ich die Rechner irgendwie nicht, frage mich daher, ob sich ein Firmenwagen finanziell lohnen würde, da ich privat nicht so viel fahre (max. 10tkm).

Zitat:

Original geschrieben von Jlagreen


Außerdem muss ich eigentlich meiner privaten Kfz-Versicherung die berufliche Nutzung melden? Auch dem Finanzamt?

Hierzu gibt es schon einen kurzen Thread

www.motor-talk.de/.../...l-private-nicht-private-nutzung-t2370201.html

Einige Versicherungen unterscheiden zwischen den Merkmalen "auschließlich private Nutzung" und "überwiegend private Nutzung", andere Versicherungen fassen beide Konstellationen in dem Merkmal "private Nutzung" zusammen.
Ist also im Einzelfall zu prüfen.

Dem Finanzamt muss berufliche Nutzung des Fahrzeuges nicht gemeldet werden.
In der Einkommensteuererklärung kann die Differenz zwischen dem steuerlich zulässigen Satz in Höhe von 0,30 ct/km und dem vom AG bezahlten Kilometergeld geltend gemacht werden.
Steuerlicher Abzugsbetrag ist die o.a. Differenz multipliziert mit der Anzahl der beruflich gefahrenen Kiolmeter.

O.

Hallo,

 

ich war sehr fleißig und habe alle 6Seiten durchgelesen, aber eine Sache verstehe ich nicht.

Nächstes Jahr bin ich als Bauleiter tätigt, dh., dass ich sehr unterwegs sein werden.

Der Firmenwagen kostet ca. 29000t€...

Also wenn ich als Bauleiter tätigt bin, u ich die 1%Regelung mache, dann muss ich auch noch die 0,03% bezahlen, aber als Bauleiter bin ich in unterschiedlichen Baustellen und in der Niederlassung auch; die Niederlassung liegt ca. 80Km von mir entfernt... Deshalb weiß ich nicht, was ich mit den 0,03% machen soll....

Deswegen dachte ich mir einen Fahrtenbuch zu benutzen, u. jetzt kommt das, was ich nicht verstehe:

Bei der 1%Regelung wird das direkt von dem Gehalt abgezogen, also mehr Brutto, u. die Sozialabgaben u. Steuern sieht man es von dem normalen Bruttogehalt ab...

Wie sieht es aus mit dem Fahrtenbuch, wenn ich zb. 3000€ Brutto verdinen würde, wäre das normal Netto ca. 1800€, wenn ich ein Fahrtenbuch führe, wie viel muss ich auf das Bruttogehalt draufadieren???

 

Ich bedanke mich schonmal auf die Antworten 🙂

Mal ne andere Frage zur Firmenwagenregelung:

Wenn zwischen Arbeitgeber und dem das Fzg. nutzenden Mitarbeiter vertraglich nicht explizit geregelt ist wie viele Privatkilometer der Mitarb. p. a. fahren darf, darf er dann buchstäblich privat fahren so viel er will?

Oder gibt es auch ohne dass ein konkreter Wert vertraglich fixiert ist eine Regel oder u U bereits exisitierende Urteile, die definieren wie viele Privatkilometer noch als normale Privatnutzung gelten?

Konkret: Darf ein Mitarbeiter sein Firmenfahrzeug auch über 100.000 km (in Worten: Einhunderttausend km) und mehr im Jahr privat nutzen? Zzgl. Geschäftskilometer!

Zitat:

Original geschrieben von gs-slobo


Mal ne andere Frage zur Firmenwagenregelung:

Wenn zwischen Arbeitgeber und dem das Fzg. nutzenden Mitarbeiter vertraglich nicht explizit geregelt ist wie viele Privatkilometer der Mitarb. p. a. fahren darf, darf er dann buchstäblich privat fahren so viel er will?

Oder gibt es auch ohne dass ein konkreter Wert vertraglich fixiert ist eine Regel oder u U bereits exisitierende Urteile, die definieren wie viele Privatkilometer noch als normale Privatnutzung gelten?

Konkret: Darf ein Mitarbeiter sein Firmenfahrzeug auch über 100.000 km (in Worten: Einhunderttausend km) und mehr im Jahr privat nutzen? Zzgl. Geschäftskilometer!

Das ist Vereinbarungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Manche Firmen haben hier eine Dienstwagenrichtlinie (z.B. mein ehemaliger Arbeitgeber), in meiner jetzigen Firma gilt, dass der Wagen ohne Einschränkungen privat genutzt werden darf. Es gibt lediglich das nicht niedergeschriebene Agreement, dass der Sprit für Urlaubsfahrten selber bezahlt wird und auch das Waschen.

Allerdings: 100000 km privat pro Jahr ? Wann willst Du die denn fahren ?

Gruß, Hannes

Dass das grundsätzlich Vereinbarungssache ist, ist mir schon klar. Aber wenn nichts schriftlich oder als Agreement mündlicher Art vereinbart ist, das ist die Frage. Gibt es auch dann eine Obergrenze ab der man einen Mitarbeiter - wie auch immer - zur Rechenschaft ziehen kann???

Deine Antwort
Ähnliche Themen