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Firmenwagen / 1% Regel / priv. / berufl. Nutzung HILFE!!!!

Themenstarteram 27. November 2009 um 17:48

Habe eine wichtige Frage:

fange bald einen neuen Job an (Vertrieb/Aussendienst) mit Home-Office.

Nun bekomme ich, da ich ja immer unterwegs sein werde ein Firmenfahrzeug.

Ich habe viel von dieser 1% Regel gelesen, doch ich versteh es nicht ganz:

1% vom Listenpreis, sagen wir Fahrzeugwert 30.000€, bedeutet 300€.

Nun werden ja auch die gefahrenen Kilometer zur Arbeit gewertet, da ich ja ein Home Office hab sinds ja bei mir KEINE....der Dienstsitz (zu dem ich 1xmonatlich muss) ist 40km entfernt.

Nun nehmen wir an ich würde fiktiv 1234€ verdienen, so hab ich verstanden, dass ich die 300€ auf die 1234 draufrechnen muss...(soweit richtig)?? Aber das doch nur wenn den PKW privat nutze..wie kann man bei nicht planbaren fahrten nachweisen, dass das Auto privat nutze...es kann ja sein das einen Tag 100km den anderen 300km fahre....

Es ist ausdrücklich erlaubt den Wagen privat zu nutzen...aber wer kann sagen wieviel ich wirklich privat fahre???

Ich müsste doch die 300€ auf das Monatsbrutto nur draufrechnen wenns eine Private Nutzung gibt...und dann würde ich doch ca. 150€ netto weniger haben...

Sagen wir mal ich gebe 1234€ in den Nettorechner ein, (ALLES FIKTIV) kommen 927€ raus, rechne ich die 300€ Brutto drauf gibts 1089€...also hab ich doch mehr als vorher...bin verwirrt.....erklärt es mir bitte...DANKE

Beste Antwort im Thema

Wir bleiben bei deinem Beispiel:

Die 300 Euro kannst du nicht einfach zu deinem Bruttoeinkommen dazu rechnen. Diese werden nur zur Berechnung von Steuer und Sozialabgaben fiktiv dazu gerechnet. Hier findest du einen GEHALTSRECHNER, in den du deine Daten eingeben kannst und der dir auch für 2010 dein Netto-EK errechnet. 1 % vom Bruttolistenpreis deines Dienstwagens musst du unter geldwerter Vorteil eingeben!

Da du offiziell keinen Arbeitsplatz/Schreibtisch im Hause deines Arbeitgebers hast, sondern vom Home-Office aus arbeitest und deine Dienstreisen antrittst, entfällt der Ansatz von 0,03 % des Listenpreises pro km Entfernung von zu Hause zur Firma.

Natürlich ist schwer nachweisbar, wieviele km du privat fährst. Deswegen gibt es ja diese pauschale 1 % Regelung. Es sei denn du führst ein Fahrtenbuch und trägst gemäß geltender Richtlinien alles haargenau ein. Für die steuerliche Berücksichtigung muss dann allerdings auch dein Arbeitgeber mitspielen, denn er muss dann alle Fahrzeugkosten in die Berechnung deines privat gefahrenen Anteils mit einfließen lassen. Vielen Arbeitgebern ist das zu viel Aufwand (besonders bei großen Fuhrparks mit privater Nutzung) und sie wollen von der 1 % Regelung der Einfachheit halber nicht abweichen.

Es ist heutzutage sehr schwer, wenn nicht sogar unmöglich, als Außendienstler beim Finanzamt durchzusetzen, dass die 1 % Regel nicht angewandt wird, weil man angeblich ausschließlich dienstlich fährt. Mit Sicherheit würde dann das Führen eines Fahrtenbuches verlangt werden, zumindest für eine gewisse Zeit. Was dann sicherlich verlangt wird ist, dass du das Fahrzeug zu Beginn deiner Dienstfahrten an der Firma holst und am Ende der Dienstfahrten dort wieder abstellst. Dann musst du jeweils die Fahrten von zu Hause in die Firma (zur Abholung des Dienstwagens) mir deinem Privatauto durchführen. Spätestens dann wird die Sache für dich uninteressant, oder?

Weitergehende Infos findest du sicherlich über "Gogele". Konkret abgestimmt auf deine steuerlichen Gegebenheiten hilft dir natürlich ein Steuerberater deines Vertrauens am besten. Vielleicht gibt dir auch der Lohnbuchhalter deines Arbeitgebers Hilfestellung?!

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Themenstarteram 3. Dezember 2009 um 8:10

ja gut ich habe zb noch garnicht mit meinem arbeitgeber darüber gesprochen, ist ein aussendienstjob, im vertrag steht, das mit laut der üblichen regelungen ein pkw zusteht,,,ich habe mich ehrlich nciht getraut noch nach dem wagen zu fragen, da der job schon extrem gut ist...lasse mich überraschen...

am 3. Dezember 2009 um 9:43

Zitat:

Original geschrieben von alex23091

ja gut ich habe zb noch garnicht mit meinem arbeitgeber darüber gesprochen, ist ein aussendienstjob, im vertrag steht, das mit laut der üblichen regelungen ein pkw zusteht,,,ich habe mich ehrlich nciht getraut noch nach dem wagen zu fragen, da der job schon extrem gut ist...lasse mich überraschen...

Naja die Frage ist ja an sich nichts schlimmes. Ich wusse auch das meine Brange (Gattung :D) eigentlich immer auf Achse sein muss wenn man in meiner Gattung nicht fest in einem Betrieb arbeitet. Somit war die Frage nach dem Dienstwagen auch schon im Vorstellungsgepräch gefallen. Fand ich sehr wichtig sowas zu wissen. Denn andere bei denen ich mich Beworben haben haben z.B. schon in der Ausschreibung angebegeben das es einen Firmenwagen gibt. Auch wenn das machmal etwas "verarschend" ist wenn man dann herausbekommt: "Der steht dann auch dem Firmenhof und muss morgends geholt werden". :eek:

Leider habe ich mir darunter in meiner aktuellen Firma auch was anderen vorgestellt. Im Gespräch war noch die Rede von einem Octavia und ich hatte schon 2,0 TDI und co. im Kopf :cool: jetzt wird es halt doch nur nen 1.2 TSI... Aber man soll seine Firma ja nicht danach auswählen was für ein Firmenwagen es gibt.

Themenstarteram 3. Dezember 2009 um 10:09

ja ich sag mal so...es ist irgendwie nicht dazu gekommen bei den gesprächen gab es halt andere, wichtigere Fragen als das Auto...es wurde nur explizit gesagt, dass es ein Auto gibt, war aber logisch weil aussendienst und auch eine gute firma...nach erhalt des vertrags habe ich es dann gelesen, spätestens hier hätte ich sonst gefragt, aber lasse mich halt überraschen, denke nicht, dass es eine schrottkarre wird da ich ja auch etwas repräsentieren muss und auch relativ viel verantworte...

ich bin echt gespannt...aber mal schaun was sich ergibt :-)

Zitat:

Original geschrieben von alex23091

denke nicht, dass es eine schrottkarre wird da ich ja auch etwas repräsentieren muss und auch relativ viel verantworte...

Den Satz habe ich auch bei uns mal irgendwo gehört :D

Zumindest glaube ich nicht das es eine Schrottkarre wird. Es kommt halt immer darauf an wie die Firma ihre Fahrzeugflotte zusammensetzt. Bei Firmen welche diese Fahrzeuge Leasen sieht es immer so aus das da Geld und Preis eine eher untergeordnete Rollte spielen. Meine Firma kauft die Fahrzeuge. Ich glaube kaum das für meine Firma Summen von 30.000 Eur ein Problem dar stellt. Aber schon klar das die es lieber sehen wenn mal als "Angestellter" lieber nen Golf oder Octavia ohne nix bestellt und dann der Spass nut 20.000 Eur kostet. Die Roomster sind bei meinen Kollegen sehr beliebt. Jetzt kann man sich darüber streiten ob diese Fahrzeuge was Reprensentieren?!

Mein wunsch nach dem Variant rührt auch daher, weil ich eigentlich zumindest so ein Fahrzeug fahren würde welches ich mir auch Privat leisten kann (außerem fahren wir die Fahrzeuge in der Firma immer 3-4 Jahre! Oder bis sie ausernander fallen). So muss ich halt in den sauren Apfel beisen und den Mehrbetrag zahlen da meine Firma halt ganz klar sagt: Wir zahlen nur 25.000 Eur!

Themenstarteram 3. Dezember 2009 um 10:30

ja klar....ich meine einen kleinen mehrbetrag für ne gute ausstattung würde ich auch hinlegen, aber wie gesagt bin völlig ahnungslos was den dienstwagenvertrag angeht...

würde es gerne wissen aber lasse mir jetzt zeit fange erst in ein paar monaten dort an und bis dahin werd ich noch genug zeit haben für dumme fragen...

da ich mich jetzt damit beschäftigt habe find ich das echt ne frechheit, der staat muss dir schön nochmal einen vom gehalt abziehen, da du ja ein auto bekommst...ich meine keiner zieht dir was ab da du nen laptop im büro oder einen werkzeugkasten auf dem bau bekommst...aber als aussendienst bist du angewiesen aufs auto und das wird dann besteuert...ist auch so ne sache naja

Zitat:

Original geschrieben von sandoss

Hallo ! :rolleyes:

ich fange ab 1.1 auch einen neuen Job als Vertriebler im Aussendienst an! Daher bitte ich um kurze Hilfe!

Mit der 1% Regelung das habe ich alles verstanden, aber meine Frage ist jetzt:

Da ich ja im Aussendienst bin muss ich da denn auch diese 0,03% pro KM für die einfache Fahrt versteuern? Ich fahre ja öfters von zuhause direkt zu den Kunden oder mal zur Firma um Unterlagen zu holen und dann wieder zu kunden! Da muss doch diese 0,03% Regelung normalerweise wegfallen, oder?

Mein zukünftiger Chef hatte das jetzt auch nicht erwähnt! Würde mich über eine kurze Rückmeldung freuen! Danke und LG

Zitat:

Original geschrieben von sandoss

Also als Aussendienstler ist man ja nicht fest gebunden.. ein Büro habe ich in der Firma auch.. aber ich habe mal gehört das Aussendienstler nur die 1% Regelung haben und von der 0,03% befreit sind!?

Eigentlich wurde deine Frage weiter oben schon beantwortet aber noch mal kurz zur Erklärung:

Knackpunkt ist, ob du offiziell vom Home Office aus arbeitest oder dein Arbeitsplatz ein Büro im Betrieb deines AG ist, von wo aus du üblicherweise auch deinen Außendienst startest. Du schreibst, dass du ein Büro in der Firma hast. Auch wenn du "öfters von zuhause direkt zu den Kunden" fährst, wirst du die 0,03 % versteuern müssen, da dir Privatnutzung zugesichert ist und dann der Weg von zuhause zur Firma steuerlich als Privatfahrt angesehen wird.

Wenn dein Arbeitgeber das Prozedere mitmacht, dann würde ich an deiner Stelle ein Fahrtenbuch führen und, vorausgesetzt dein Privatanteil ist nicht zu hoch, nach tatsächlich gefahrenen km abrechnen. Oder man bestätigt dir offiziell, dass du ausschließlich vom Home Office aus arbeitest. Dass dann noch ein Stuhl und ein Tisch im Betrieb übrig sind, die du, bei Besuchen in der Firma mal kurz nutzen kannst, muss ja keiner wissen!;)

Mein Arbeitgeber ist 650 km von meinem Wohnsitz entfernt und auch ich fahre immer wieder zu Meetings dorthin. Glaubst du bei mir wird die 0,03 %-Regelung zusätzlich angewandt? Meinen Dienstwagen hätte ich schon längst in die Ecke gestellt, da die Belastung aus einem Bruttolistenpreis von über € 60.000 meinen Vorteil der Privatnutzung schon längst weit übertroffen hätte.

Zitat:

Original geschrieben von alex23091

ja klar....ich meine einen kleinen mehrbetrag für ne gute ausstattung würde ich auch hinlegen, aber wie gesagt bin völlig ahnungslos was den dienstwagenvertrag angeht...

... würde ich nie machen! Wenn ich meinem Arbeitgeber nicht mehr als einen Smart ohne Alles wert bin, dann fahr' ich eben Smart. Ich bin nur nicht sicher, ob ein Arbeitgeber, der mich 80.000 km im Jahr in seinem Auftrag mit einem Smart zurücklegen lässt, es Wert ist, meine Arbeitsleistung zu erhalten! Das sollte keine Abwertung bestimmter Außendienst-Fahrzeuge sein, schließlich habe auch ich mal in der Golfklasse begonnen und auch damit kam ich von A nach B.

Zitat:

Original geschrieben von alex23091

da ich mich jetzt damit beschäftigt habe find ich das echt ne frechheit, der staat muss dir schön nochmal einen vom gehalt abziehen, da du ja ein auto bekommst...ich meine keiner zieht dir was ab da du nen laptop im büro oder einen werkzeugkasten auf dem bau bekommst...aber als aussendienst bist du angewiesen aufs auto und das wird dann besteuert...ist auch so ne sache naja

Ich glaube, da hast du etwas falsch verstanden!!!

Um bei deinen Beispielen zu bleiben: Den Laptop im Büro wirst du (darfst du) nur dienstlich nutzen. Den Werkzeugkasten wirst du (darfst du) nur dienstlich nutzen.

Dein Dienstfahrzeug für den Außendienst darfst du auch privat nutzen!!! Diese private Nutzungsmöglichkeit bringt dir einen geldwerten Vorteil (wie ein Zuschlag zum Gehalt), den du eben als zusätzliches Einkommen versteuern musst. Oder siehst du keinen Vorteil in der privaten Nutzungsmöglichkeit deines Dienstwagens, wenn du dafür kein eigenes Fahrzeug mehr halten musst??? Oder was glaubst du, wie das deine Kollegen im Innendienst ohne Dienstfahrzeug sehen würden?

Du kannst die Versteuerung auch umgehen! Gehe zu deinem Arbeitgeber und teile ihm mit, dass du das Fahrzeug nicht privat nutzen möchtest und künftig jeden Tag mit deinem Privatauto zur Firma kommst um von dort aus deine Dienstfahrten zu beginnen.

Dein Arbeitgeber freut sich: Schließlich werden weniger km gefahren, was die Unterhaltskosten reduziert! Sein Anteil an den Sozialversicherungsleistungen ist geringer und er hat schön im Blick, wann du kommst und wann du gehst!

Themenstarteram 3. Dezember 2009 um 11:36

ja gut nun frage ich wer kann nachweisen ob mal nen hammer von der baustelle mit nach haus nehme oder den laptop zum surfen auf ebay verwende...dann ist es eine private nutzung..

aber ist ja auch nicht der punkt, ich verstehe ja, das mir ein Vorteil daraus entsteht und klar is auch, dass es nichts ohne gegenleistung gibt...

bin gespannt auf den vertrag, welche optionen es gibt und wie sich das im endeffekt auf meinen verdienst auswirkt...

Zitat:

Original geschrieben von alex23091

ja gut nun frage ich wer kann nachweisen ob mal nen hammer von der baustelle mit nach haus nehme oder den laptop zum surfen auf ebay verwende...dann ist es eine private nutzung..

aber ist ja auch nicht der punkt, ich verstehe ja, das mir ein Vorteil daraus entsteht und klar is auch, dass es nichts ohne gegenleistung gibt...

bin gespannt auf den vertrag, welche optionen es gibt und wie sich das im endeffekt auf meinen verdienst auswirkt...

… Wer kann nachweisen, wenn man mal abgelaufene Lebensmittel aus dem Abfallcontainer des Arbeitgebers fischt?

Wer kann nachweisen, wenn man mal vom Brotaufstrich des Vorgesetzten genascht hat?

Und trotzdem wurden wegen solcher „Kleinigkeiten“ schon langjährige Mitarbeiter entlassen, auch weil sie sich damit geldwerte Vorteile erschlichen haben!

Ich hatte ja ausdrücklich geschrieben: "...wirst du (darfst du) nur dienstlich nutzen..."

Es geht nicht um das was du tust, sondern um das was du darfst! Es mag Ausnahmen geben, aber kaum ein Arbeitgeber erlaubt die private Nutzung von dienstlich zur Verfügung gestelltem „Werkzeug“, egal ob Hammer oder Laptop oder sonst was. Überspitzt formuliert erhältst du schon einen geldwerten Vorteil, wenn du in der Firma am Kopierer eine private Kopie erstellst. Selbst das verbieten inzwischen viele Arbeitgeber. Wer sich nicht dran hält, riskiert halt eine fristlose Kündigung.

Falls dein Laptop nur dienstlich genutzt werden darf, dann kannst du schon mal anfangen rote Ohren zu bekommen, wenn dein Systemadministrator,weil du gerade in der Firma bist, mal kurz dein Notebook für ein schnelles Update von Irgendwas braucht und feststellt, dass du dein privates Surfvergnügen, das du noch dazu während der Arbeitszeit genossen hast, nicht restlos von der Platte gelöscht hast!

Genug geschwafelt, zurück zu unserem Dienstwagen:

Maßgeblich ist hier nicht der Arbeitgeber, sondern das Finanzamt. Und das unterstellt, solange nicht der Gegenbeweis in Form eines kleinlich geführten Fahrtenbuches angetreten wird, dass das Dienstfahrzeug in gewissem Umfang auch privat genutzt wird. Der daraus entstehende geldwerte Vorteil muss dann eben als „Zusatzeinkommen“ versteuert werden. Entweder über die 1 %-Regel oder per Einzelnachweis in Form des Fahrtenbuches.

Wäre schon interessant von dir zu lesen, was dein Dienst-, bzw. Dienstwagenvertrag zur Art der Fahrzeugnutzung sagt. Da gibt’s schon noch viel Spielraum. Stichwort: Urlaubsfahrten, Fahrzeugwäschen, Sprit für private Fahrten etc.

Themenstarteram 3. Dezember 2009 um 14:54

ja wie gesagt habe ich diesen leider noch nicht gesehen...ist ein gesonderter vertrag und den hab ich noch nicht erhalten...denke mal, das logisch erst der arbeitsvertrag unterschrieben sein muss bevor über das auto gesprochen wird, dies ist nun geschehen und ich warte es ab...

Zitat:

Wäre schon interessant von dir zu lesen, was dein Dienst-, bzw. Dienstwagenvertrag zur Art der Fahrzeugnutzung sagt. Da gibt’s schon noch viel Spielraum. Stichwort: Urlaubsfahrten, Fahrzeugwäschen, Sprit für private Fahrten etc.

wie ist denn sowas "generell geregelt....

Zitat:

Original geschrieben von alex23091

 

wie ist denn sowas "generell geregelt....

Du verwendest zu gern das Wort "generell"!

Es gibt keine generellen Regelungen sondern stets individuelle, die von Arbeitgeber zu Arbeitgeber und oftmals von Dienstrang zu Dienstrang unterschiedlich gehandhabt werden.

Nur das Finanzamt will generell den geldwerten Vorteil versteuert haben! :mad:

So werden z.B., trotz erlaubter Privatnutzung, Urlaubsfahrten verboten, oder wenn sie eine gewisse Entfernung überschreiten. Manche Arbeitgeber erlauben das Abrechnen von Tankbelegen auch aus der Urlaubszeit oder vom Wochenende, andere nicht.

Fahrzeugwäschen können abgerechnet werden, teilweise gibt es dafür soger "Gutscheine", damit das regelmäßig geschieht, andererseits wälzen manche Arbeitgeber diese Kosten auf den Fahrzeugnutzer ab. Arbeitgeber können schon recht viel Phantasie beweisen, wenn es um's Erlauben und Verbieten geht! ;)

Du siehst, das Thema Dienstwagennutzung ist mit der "1 %-Regel" noch lange nicht beendet!

Themenstarteram 3. Dezember 2009 um 15:36

ja "generell" gehört zu meinen lieblingsworten...

uhhh das hört sich aber wirklich alles sehr kompliziert und verworren an....wäre mein erstes dienstfahrzeug und kenne mich da ehrlich nicht aus...mal schaun was sich da ergibt...

aber danke für die vielen "generellen" tipps :)

Das ist nicht kompliziert und verworren, sondern ganz einfach! Denn alles steht in deinem Überraschungspäckchen namens "Dienstwagenvertrag"! Du wirst dann genau wissen, was du darfst und was nicht!

Und, danke für's Danke!

... wobei mir auffällt, dass Einige in diesem Thread, wie ich meine, recht hilfreiche Tipps gegeben haben, aber keiner der Fragesteller hat mal irgendwo den "DANKE"-Button gedrückt! :(

Wofür der wohl da ist? ;)

also bei uns ist das ganz einfach: Dienstwagenordnung ist Bestandteil des Arbeitsvertrages und diese muss dir genauso zur Verfügunggestellt werden wie der Vertrag. Bei unser Firma kannst du dir den aus dem Intranet fischen ;)

Themenstarteram 3. Dezember 2009 um 18:59

Hmmmm das ist naturlich ein guter punkt ich habe diesen dienstwagennutzungsvertrag nicht hat mich im ersten moment beunruhigt jedoch stand ja drin das mir ein wagen zusteht...laut der ordnung im unternehmen...naja warte noch ein wenig und frage sonst nochmal nach

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